Dr Margit Sandner SWDZentralredaktion OBV UB Wien GNDR
Dr. Margit Sandner, SWD-Zentralredaktion (OBV) UB Wien GND-ÜR (SE) Wien, 16. /18. Nov. 2011 Nachreichung zur 1. GND-Multiplikatorenschulung für ÖSWD-LRs im OBV: Übergangsregeln für die Gemeinsame Normdatei (Stand: 11. Jänner 2012)
Übersicht o Einleitung und Grundsätze Kategorien u. Entitäten im GND-Format; Regelgrundlagen; Verfahren in den Gremien; Veröffentlichung; Relationierung (ERM); Codierung; Grundsätze; Glossar. o Das wesentlichste Neue o o o o o Allgemeine ÜR A 1 -4 ÜR für Gebietskörperschaften (Geografika) G 1 -9 ÜR für Körperschaften K 1 -26 ÜR für Veranstaltungen (Congresse) C 1 -11 RSWK-spezifische ÜR R 1 -10 ÜR für Werke W 1 -6 ÜR für Werke der Musik M 1 -2 (u. W 1, W 5) ÜR für Schriftdenkmäler SD 1 -11 ÜR für Personen P 1 -14 GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 2
GND-Format GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 3
Regelgrundlagen n International Cataloguing Code (ICC), 2009 n Resource Description and Access (RDA), Entwurf 2008/Ausgabe 2009 n Ergebnisse des perso-Projekts n Ergebnisse des GKR-Projekts n Ansetzungsregeln der RSWK n Ansetzungsregeln der RAK-WB, RAK Musik Übergangsregeln zu der GND in Ergänzung zu den durch sie abgeänderten, ansonsten weiterhin gültigen Regelwerken GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 4
Verfahren n Abstimmung der ÜR in allen Experten- und Arbeitsgruppen: in gemeinsamen Sitzungen und im DNB-Wiki n Ende August 2011: die endgültige Fassung der DNB geht als Vorlage an den St. A n 5. Oktober 2011: Genehmigung durch den Standardisierungsausschuss n Das „Feintuning“ und die nötigen Anwendungsbestimmungen werden erarbeitet GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 5
Veröffentlichung n Im vierten Quartal 2011 o als selbstständiges Dokument auf der DNB-Website o dem derzeitigen Katalogisierungsverständnis entsprechend o nach Entitäten gegliedert o mit einer Parallelversion in Aleph. Terminologie Verzahnung mit den alten Regelwerken (RAK-WB, RSWK, RAK-Musik) wenn möglich per Hyperlink in einem gesonderten Dokument GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 6
Grundsätze (1) n Relationen zwischen Datensätzen werden durch echte Beziehungen wiedergegeben (Entity-Relationship-Model) n Eine nähere Bestimmung dieser Beziehungen erfolgt durch spezielle Codes n Zeitangaben werden für alle Entitäten strukturiert im Feld 548 abgelegt und zusätzlich spezifisch codiert GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 7
Grundsätze (2) n Die ÜR sind möglichst RDA-konform und n für das Semantic Web (Linked Data) „maschineninterpretierbar“ n Der wirkliche Name gewinnt sehr an Bedeutung n bei Namensänderungen von Körperschaften werden Splits verpflichtend ! Anwendung für SE ist separat geregelt ! GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 8
Grundsätze (3) n Eigennamen bleiben unverändert – auch ihre Schreibweise … das ist besonders wichtig für: n die Öffnung der Normdateien und n die Vorbereitung von automatischen Erschließungsverfahren n Die unselbstständige Ansetzung bleibt für untergeordnete Körperschaften weiter nötig GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 9
Glossar (1) Ansetzungsform Bevorzugter Name, Bevorzugte Benennung Verweisungsform Abweichender Name, Abweichende Benennung Relation (echte) Beziehung Relationscode GND-Code für Beziehungen … GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 10
Glossar (2) … im deutschsprachigen Raum / im deutschen Sprachraum gebräuchlich(st) … im Deutschen gebräuchlich(st) ggf. bedeutet dies: fremdsprachiger Name, wenn so im Deutschen üblich! … … GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 11
Wesentlich Neues (1) o Vorwiegend wie „im Deutschen gebräuchlich“ ansetzen n … außer Werktitel (originalspr. ), Personen und Titel der Antike (latinisiert), Autoren des Mittelalters (Sprache, in der sie selbst geschrieben haben) und andere ma. Personen (Sprache des Landes, in dem sie gewirkt haben), Körperschaften und Veranstaltungen (selbst gebrauchter Name, bevorzugt ein deutschsprachiger) o In DSen für Körperschaften gibt es das zusätzliche Feld „Bevorzugter Name in Originalschrift“ n … mit besonderer Kennzeichnung (orig) und je einem Unterfeld für den vierstelligen Schriftencode ($U) und den dreistelligen Sprachencode ($L), z. B. $U Jpan $L jpn) GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 12
Wesentlich Neues (2) o Keine Normierungen mehr n … außer bei Universitäten im deutschsprachigen Raum, bei Stiften und Klöstern, bei Pfarren o Kein Homonymenzusatz in Klammern mehr <HZ> n … stattdessen Subfelder und Beziehungen zu anderen DSen o Kein SW-Indikator mehr n … stattdessen Entitätentyp (etwa „g“) parallel zum sogen. Format (etwa „GS“) und zum Code für den Entitätenuntertyp (etwa „gik“) GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 13
Wesentlich Neues (3) o Die bisherige Mehrgliedrigkeit fällt (bisher ggf. in Ansetzung, Synonymieverweisung, MO) n … stattdessen Beziehungen zu anderen DSen o Die Normdatensätze werden durch Beziehungen relationiert, etwa mit: n n n Geografika (z. B. als Veranstaltungsort, Wirkungsgebiet) Personen (z. B. als Verfasser) Oberbegriffen (OB) Verwandten Begriffen (VB) Zählungen und Zeitangaben GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 14
Wesentlich Neues (4) o Die bisherige Ortsbindung fällt (z. B. bei „ortsgebundenen“ Körperschaften, Veranstaltungen und Kunstwerken: etwa Bauwerke und Denkmäler) n … stattdessen Beziehung zum geografischen DS o Namensänderungen bedingen meistens einen Split (z. B. bei Gebietskörperschaften, Körperschaften und Veranstaltungen) ! Achtung: anfangs liegen noch keine „gemergten“ DSe vor! GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 15
Allgemeine Sachverhalte - ÜR A 1 -4 in Auswahl und gekürzt n Als Entitätentypen werden folgende Satzarten unterschieden: Tb Tf Tg Tp Ts Tu n n n = = = Körperschaften Veranstaltungen Geografika Personen (neben Tn für nicht individualisierte Namen) Sachbegriffe Werke Ihre Untergruppen entstehen durch die Vergabe dreistelliger Codes. Verschiedene Typen von Beziehungen zwischen GNDSätzen werden mit vierstelligen Codes normiert gekennzeichnet. Verschiedene Typen von Zeitangaben werden ebenfalls mit vierstelligen Codes normiert gekennzeichnet. Die Ländercodes werden künftig einheitlich vergeben. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 16
Geografika (i. S. von Gebietskörperschaften) - ÜR G 1 -9 in Auswahl und gekürzt n (1) Ansetzung unter dem gebräuchlichen Namen des Gebietes einer Gebietskörperschaft o Dabei wird der im Deutschen gebräuchlichste Name bevorzugt. o Wenn kein im Deutschen üblicher Name nachweisbar ist, wird der in der offiziellen Landessprache gebräuchliche verwendet. n n Bei mehreren offiziellen Namen in unterschiedlichen Sprachen wird der Name vorrangig in Deutsch gewählt. Die Feststellung des gebräuchlichen Namens erfolgt gemäß der jeweils gültigen "Liste der fachlichen Nachschlagewerke" und der dort festgelegten Rangfolge. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 17
Geografika (i. S. von Gebietskörperschaften) - in Auswahl und gekürzt (2) n Einleitende Bezeichnungen wie Sankt, Markt, Siedlung u. ä. gelten als Namensbestandteil und werden mit angesetzt, wenn sie im maßgeblichen Nachschlagewerk fester Bestandteil des geografischen Namens sind. n Bad, Seebad, Kurort u. ä. am Anfang des Namens werden gemäß ihrer Gebräuchlichkeit als Bestandteil des Namens behandelt oder weggelassen. n Erläuternde Bestandteile gehören zum Namen und werden in der nachgewiesenen Form ohne Hinzufügung von Deskriptions- oder Trennzeichen übernommen. – Liegen mehrere Namensformen vor, wird die gebräuchlichere genommen, z. B. : Frankfurt am Main. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 18
Geografika (i. S. von Gebietskörperschaften) - in Auswahl und gekürzt (3) n Ortsteile im deutschsprachigen Raum mit Ausnahme der Schweiz werden mit Bindestrich (Hauptort-Ortsteil) angesetzt. n Ortsteile außerhalb des deutschsprachigen Raums werden in der im Deutschen üblichen Namensform angesetzt, ist diese nicht ermittelbar, mit der in der Landessprache gebräuchlichen. n Verwaltungseinheiten werden mit ihrem eigenen gebräuchlichen Eigennamen angesetzt; es wird dabei nicht auf die Ansetzung des Ortsnamens zurückgegriffen. (z. B. [Politischer] Bezirk Schwaz; aber: Schwaz in Tirol) Leitlinie: dem wirklichen Namen soll mehr Bedeutung beigemessen werden! GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 19
Geografika (i. S. von Gebietskörperschaften) - in Auswahl und gekürzt (4) n Ändert sich der Name einer Gebietskörperschaft, so wird eine neue Entität angenommen und ein neuer Datensatz mit dem geänderten Namen als bevorzugte Namensform gebildet. (Zur Verwendung für die Sacherschließung existiert eine eigene ÜR!) n Hinzufügen oder Wegfall von Benennungen wie Bad, Seebad, Kurbad u. ä. führen nicht zu einem Split. Die bevorzugte Namensform wird gemäß der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke“ ermittelt und ggf. aktualisiert. Die alte Ansetzungsform bleibt als abweichender Name in einer Verweisung erhalten. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 20
Geografika (i. S. von Gebietskörperschaften) Gemeinsame Ansetzungsregeln für Formal- und Sacherschließung Geografika: Im Deutschen gebräuchlicher Name -> entspricht der Tradition in der SWD: Frankreich GND: Frankreich GKD: France GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 21
Körperschaften - ÜR K 1 -26 in Auswahl und gekürzt n (1) Der von einer Körperschaft selbst gebrauchte Name wird - in den originalsprachigen Eigenveröffentlichungen der Körperschaft, oder - auf der Website der Körperschaft, oder - in einer Normdatei festgestellt. n Diese drei Informationsquellen sind gleichberechtigt. Das Auffinden in einer davon ist für die Wahl des bevorzugten Namens ausreichend. n Werden in einer Informationsquelle unterschiedliche Namensformen gefunden, so wird für die Ansetzung die gebräuchlichste herangezogen. n Kurzformen werden bevorzugt. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 22
Körperschaften - in Auswahl und gekürzt (2) n Der Körperschaftsname wird in der offiziellen Sprache der Körperschaft angesetzt. n Liegen mehrere selbst gebrauchte Namen in verschiedenen Sprachen vor, wird der Name vorrangig in Deutsch gewählt. n Körperschaftsnamen werden grundsätzlich in unveränderter Form, ohne Weglassungen oder Umformungen, angesetzt (Ausnahme: unselbstständige Ansetzungen; Hochschulen, Pfarren, Stifte und Klöster). n Artikel am Anfang von Körperschaftsnamen u. Ä. bleiben als Namensbestandteile erhalten. Das betrifft zumeist auch Zählungen. Ausnahme: für juristische Wendungen bleiben die bisherigen Regeln (v. a. nach RAK) bis auf Weiteres gültig. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 23
Körperschaften - in Auswahl und gekürzt (3) n Ändert sich der Name einer Körperschaft, wird ein neuer Datensatz gebildet. n Geringfügige Änderungen werden jedoch nicht als Namensänderung, sondern als abweichende Namensform behandelt und in Verweisungen erfasst. n Ändert sich der als identifizierendes Merkmal gewählte Name eines Geografikums, so wird dieser im vorhandenen Körperschaftssatz geändert. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 24
Körperschaften - in Auswahl und gekürzt (4) n Die Differenzierung zwischen ortsgebundenen und nicht ortsgebundenen Körperschaften wird aufgehoben. n Ortsnamen, die Bestandteil des Körperschaftsnamens sind, werden nicht weggelassen, sondern bleiben unverändert als Namensbestandteil erhalten. n Ist im Namen der Körperschaft eine Unterordnung ausgedrückt, wird die Körperschaft, beginnend mit dem Namen der übergeordneten Körperschaft, unselbstständig angesetzt. (z. B. Naturfreunde Österreich $b Ortsgruppe Floridsdorf) GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 25
Körperschaften Gemeinsame Ansetzungsregeln für Formal- und Sacherschließung Körperschaften: originalsprachiger Name entspricht der Tradition in der GKD SWD: Weltbank GND: International Bank for Reconstruction and Development GKD: International Bank for Reconstruction and Development GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 26
Congresse (i. S. der SE auch: Veranstaltungen) - ÜR C 1 -11 in Auswahl und gekürzt n (1) Der von einem Kongress / einer Veranstaltung selbst gebrauchte Name wird - in den originalsprachigen Eigenveröffentlichungen des Kongresses / der Veranstaltung, oder - auf der Website des Kongresses / der Veranstaltung, - oder in einer Normdatei festgestellt. n Diese drei Informationsquellen sind gleichberechtigt. Das Auffinden in einer davon ist für die Wahl des bevorzugten Namens ausreichend. n Werden in einer Informationsquelle unterschiedliche Namensformen gefunden, so wird die gebräuchlichste für die Ansetzung herangezogen. n Kurzformen werden bevorzugt. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 27
Congresse (i. S. der SE auch Veranstaltungen) - in Auswahl und gekürzt (2) n Der Kongressname wird in der offiziellen Sprache des Kongresses angesetzt. n Liegen mehrere selbst gebrauchte Namen in verschiedenen Sprachen vor, wird der Name vorrangig in Deutsch gewählt. n Unabhängig vom Namen des Kongresses und ohne diesen zu verändern werden die folgenden Merkmale im Kongressdatensatz angegeben: n Zählung - in normierter Form (wenn vorhanden), n Jahr(e) - in normierter Form, n Veranstaltungsort(e) - Ortsteile, Einzelgebäude und kleinere geografische Einheiten werden künftig ebenso als Veranstaltungsorte berücksichtigt wie Hauptorte! GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 28
RSWK-spezifische ÜR - ÜR R 1 -10 in Auswahl und gekürzt (1) Grundsätzlich gilt: n Hat ein Datensatz einen Bezug zu einer geografischen Einheit, so wird durch eine Relation und einen speziellen Code eine sogen. echte Beziehung zum geografischen Datensatz hergestellt (z. B. zum Ortssitz einer Körperschaft oder zum Standort eines Bauwerks). n Hat ein Datensatz einen engen Bezug zu einer Körperschaft oder zu einer Person, so wird dies ebenfalls durch eine Relation und einen speziellen Code angegeben (z. B. bei Markennamen, Produkten, Wettbewerben oder Preisen). GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 29
RSWK-spezifische ÜR - in Auswahl und gekürzt (2) n Bauwerke einschließlich technischer Bauwerke und Zweckbauten, Großplastiken (= ortsgebundene Kunstwerke), Grabmale und Denkmäler sowie Wege, Grenzen und Linien zählen weiterhin zu den Geografika. n Die Ansetzung entspricht dem gebräuchlichen Namen; die mehrgliedrige, ortsgebundene Ansetzung wird (analog zum Wegfall der Ortsbindung bei Körperschaften) aufgegeben. Der Standort wird als Beziehung erfasst. n Der Ort wird, wenn er nicht bereits im Namen enthalten ist, in einem Unterfeld mit angegeben auch bei den abweichenden Namensformen. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner – 30
RSWK-spezifische ÜR - in Auswahl und gekürzt (3) n Historische Einzelereignisse werden mit Einführung der GND Sachschlagwörter. n Ethnografika werden mit Einführung der GND Sachschlagwörter. n Sprachen und Mundarten werden mit Einführung der GND Sachschlagwörter. n Motive werden mit Einführung der GND Sachschlagwörter. n Sammlungen, die keinen Körperschaftscharakter haben, werden künftig wie Werke behandelt (bisher: HWS unter der besitzenden Körperschaft) GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 31
Werke - ÜR W 1 -6 in Auswahl und gekürzt (1) n Werke werden unter ihrem Titel, dem EST angesetzt. o bei Verfasserwerken wird in Aleph wie bisher auch die Person hinzugefügt. n Abweichende Titelformen und die ÖB-Alternative werden als Verweisungen erfasst. n Zu den DSen beteiligter Personen (Verfasser, Künstler, Komponisten) und Körperschaften (Urheber) wird eine sogen. echte Beziehung hergestellt und spezifisch codiert. n Für Teile von Werken wird das Gesamtwerk als partitiver OB in Beziehung gesetzt; ggf. bilden auch Werkgruppen, Zyklen und Sammlungen einen solchen OB. n Für Zählungen gibt es ein eigenes Unterfeld ($n). GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 32
Werke - in Auswahl und gekürzt (2) n Fortlaufende Sammelwerke: bei Titeländerungen wird der neueste Titel bevorzugt, frühere werden (mit dem Jahr der Änderung) als abweichende Titelformen erfasst. n Zu den DSen beteiligter Personen (Herausgeber) und Körperschaften (Verlag) wird eine sogen. echte Beziehung hergestellt und spezifisch codiert. n Bei zeitlicher Zäsur zwischen Vorgänger und Nachfolger werden beide getrennt angesetzt und zueinander in eine chronologische Beziehung gestellt (gegenseitig: früher / später). n Für Zählungen gibt es ein eigenes Unterfeld ($n). GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 33
Werke der Musik - ÜR M 1 -2 in Auswahl und gekürzt n Werke der E-Musik; auch U-Musik (falls Thema) n Titel: individuelle Benennung oder Formalsachtitel aus Form- und Gattungsbegriff (lt. Liste RAK-M, Anl. 10) in Deutsch und im Plural (!), Besetzung (Abkürzungen für Instrumente lt. Liste RAK-M, Anl. 4 a) und den sonstigen Bestandteilen – jeweils in getrennten Unterfeldern. n Bestimmung des EST nach RAK-Musik; zu ermitteln aus Werkverzeichnissen, Nachschlagewerken, der originalspr. Erstausgabe, späteren Ausgaben, modernen Ausgaben oder Manuskriptkopien. n ENT-Code: „wim“ Bearbeitungen: von eigener Hand „wif“ (OB Fassung), von fremder Hand „wim“ (OB Bearbeitung); jeweils mit Beziehung zum ursprünglichen Werk. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 34
Schriftdenkmäler (v. a. Handschriften) - ÜR SD 1 -11 in Auswahl und gekürzt (1) n Lediglich schriftgebundene Archivalien sind gemeint, aber sowohl literarische als auch solche mit wirtschaftlichrechtlichem Inhalt. n ENT-Code: „wis“ n Titel: die im Deutschen gebräuchlichste individuelle Benennung des SD, ersatzweise der Titel des zugrunde liegenden Werks (u. U. auch nur dessen Formalsachtitel), ggf. mit dem üblichen Kürzel oder ein für das SD neu zu bildender Formalsachtitel aus Gattungsbegriff und Datenträgertyp. n Die bevorzugte Titelform wird gemäß der “Liste der fachlichen Nachschlagewerke“ oder dem Handschriften. Katalog der besitzenden Bibliothek ermittelt oder Vorlage entnommen (nur, wenn so in der Wissenschaft eingeführt und auch eindeutig genug). Literarische Werke: RSWK 707 -713 und ÜR für Werke. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 35
Schriftdenkmäler (v. a. Handschriften) - in Auswahl und gekürzt n (2) Zu den DSen beteiligter Personen (Verfasser, Schreiber, Künstler, Auftraggeber, [Vor-]Besitzer, …) und Körperschaften (Urheber, Skriptorien, Drucker, Auftraggeber, [Vor-]Besitzer, …) sowie zu Geografika (Entstehungs-, Erscheinungs-, Fund- oder Aufbewahrungsorte) wird eine sogen. echte Beziehung hergestellt und spezifisch codiert. o Besondere Beziehungen: Primärbeziehung zu dem zugrunde liegenden Werk, ggf. auch „Bibel“. Überordnungsbeziehung von Teilen zur sogen. Schriftdenkmalgesamtheit (etwa eine Sammelhandschrift oder eine Werkgruppe). n Sammelhandschriften: ENT-Code „wil“ und wenn nötig, den Formalsachtitel Sammelhandschrift. n Für Zeitangaben zum [Vor-]Besitz gibt es ein eigenes Unterfeld ($Z). GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 36
Schriftdenkmäler (v. a. Handschriften) - in Auswahl und gekürzt (3) n Signaturen werden aus den Quellen für SD ermittelt. Zur Normierung ihrer Schreibung gilt die vhd. RSWK-PR. Sie werden erfasst: im Titel selbst (bei SD ohne Individualnamen); als abweichende Titelform mit der besitzenden Institution; als ehemalige oder parallele Signaturen. n Für die Sprache des SD wird ein Sprachencode vergeben. n Für das Entstehungs- bzw. Erscheinungsland sowie für den Aufbewahrungsort werden Ländercodes vergeben. n Das Entstehungsjahr, ersatzweise eine ungefähre Datierung oder eine andere wichtige Jahresangabe (etwa das Fundjahr) wird im Feld 548 erfasst. n Einheitlich werden normierte Formbegriffe (wie etwa Autograph, Handschrift [auch Bilderhands. , Seidenhands. ] Inkunabel, Musikhands. , Papyrus) und möglichst auch Gattungsbegriffe (als instantieller OB) vergeben. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 37
Personen - ÜR P 1 -14 in Auswahl und gekürzt (1) n Ansetzung unter dem selbst gewählten Namen bzw. dem gebräuchlichsten Namen n Die modernen Vornamen in Staaten mit europäischen Sprachen werden in der von der betreffenden Person selbst gebrauchten – ersatzweise in der gebräuchlichsten – Anzahl, Reihenfolge und Form angesetzt. n Eine Person des Mittelalters wird unter ihrem persönlichen Namen (Taufnamen) einschließlich ihres Beinamens in der Sprache angesetzt, in der sie überwiegend geschrieben hat, Nichtautoren in der Sprache des Landes, in dem sie gewirkt haben. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 38
Personen - in Auswahl und gekürzt (2) n Päpste werden unter ihrem Papstnamen in der im Deutschen gebräuchlichsten Namensform angesetzt; außerdem die Zählung in römischen Ziffern und die Bezeichnung „Papst“. n Patriarchen der Ostkirchen werden unter ihrem Patriarchennamen in der im Deutschen gebräuchlichsten Form angesetzt; außerdem die Zählung in römischen Ziffern, der Name des Patriarchats (Territorium) und die Bezeichnung „Patriarch“. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 39
Personen - in Auswahl und gekürzt (3) n Familien werden im Allgemeinen unter demselben Namen wie die ihr zugehörigen Mitglieder angesetzt; außerdem die Gattungsbezeichnung „Familie“ und eine Beziehung zu einem identifizierenden Geografikum. n Herrscher- und Adelsfamilien werden ohne Gattungsbezeichnung und im Plural angesetzt; außerdem eine Beziehung zu dem passenden Geografikum. n Regierende Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser werden unter ihrem persönlichen Namen in der im Deutschen gebräuchlichsten Form angesetzt; außerdem die Zählung in römischen Ziffern, das Territorium und der Titel. GND-ÜR Multiplikatorenschulung (ÖSWD-LRs) - Wien, 16. /18. 11. 2011 - Margit Sandner 40
Danke - für Ihre Aufmerksamkeit … … und viele gute Übergänge ! margit. sandner@univie. ac. at
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