Dr Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz
Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel 2006
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? – – Dienstleistungen Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? – – Dienstleistungen Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?
Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Realwirtschaft: • Leistungsbilanz • Vermögenstransfers • Finanzwirtschaft: • • • Waren Dienstleistungen Einkommen Transfers Kapitalbilanz • • • Direktinvestitionen Portfolioinvestitionen Sonstige Investitionen Derivate Währungsreserven
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? – – Dienstleistungen Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?
Was musste gemeldet werden? Bis Anfang der 90 -er Jahre mussten am Überweisungsauftrag umfangreiche statistische Angaben gemacht werden: Statistische Angaben • Genaue handelsübliche Bezeichnung der Ware • Zoll-Tarif-Nummer • Ursprungsland • Lieferland (Verkäufer-) Land • Warenwert laut Faktura • Allfällige Nebenkosten • Zeitpunkt der Einfuhr • Fakturen Gesamtbetrag • Geleistete Teilzahlungen • Genaue Bezeichnung der Dienstleistung • Genaue Bezeichnung sonstiger Schuldverpflichtungen
Was muss(te) gemeldet werden? Auch heute sind bei Auslandzahlungen statistische Angaben erforderlich: • Import/Export • Reiseverkehr • Kontoüberträge • Sonstige Zahlungsgründe: genau zu beschreiben • Statistische Angaben Bei Überweisungen über € 12 500
Was muss(te) gemeldet werden? Schon Heute: • keine Angaben bei Zahlungen in € innerhalb der EU unter Zukunft: • Keine statistischen Angaben bei Auslandüberweisungen • Keine Erhebung bei Zahlungseingängen aus dem Ausland Anstelle der Erfassung über Banken tritt die direkte Meldung durch Unternehmen haben aber auch schon bisher direkt gemeldet: • Auslandskontenmeldung, Verrechnungsmeldung, Transitmeldung • Befragung Direktinvestitionen aktiv und passiv • Befragung Handelskredite • Wertpapierstandmeldung € 12 500 Überweisungsbetrag
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? – – Dienstleistungen Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?
Was muss gemeldet werden? • • Realwirtschaft: Leistungsbilanz • • Waren Dienstleistungen Einkommen Transfers Außenhandelsstatistik Dienstleistungserhebung Kapitalertragsmeldung Meldung zusammen mit Dienstleistungen • Vermögenstransfers Liegenschaften/Vermögensübertragungen • Finanzwirtschaft: • Kapitalbilanz • • • Direktinvestitionen Portfolioinvestitionen Sonstige Investitionen Derivate Währungsreserven Transaktionsmeldung und Jahresbefragung Wertpapierstandmeldung Meldung über Sonstige Investitionen Derivatmeldung Oe. NB - Bilanz
Oe. NB-Leitlinie:
Was muss gemeldet werden? • A. Dienstleistungen Kapitalverkehr und Vermögensübertragungen • I. Direktinvestitionen • II. Portfolioinvestitionen • III. Finanzderivate • IV. Sonstige Investitionen • V. Liegenschaften und Vermögensübertragungen
A. Dienstleistungen • Vereinfachungen im Zahlungsverkehr werden genutzt – Vereinfachung der Zahlungsaufträge – Auslandspesen (€ im EU-Raum) gleich Inlandsspesen • Erfahrungen aus der Road - Show – – – Für alle Unternehmen Neuland Abgrenzungsfragen: steuerrechtlich, bilanzrechtlich Meldezeitpunkt Praktische Umsetzung: Skonto, Abzüge Unternehmen tendieren zu Meldekonzept II Detaillierte Meldungen sind häufig einfacher • Melden: so einfach wie möglich! – Anbot von zwei Meldealternativen
I. Direktinvestitionen • Meldung von Umsätzen im Anlassfall – Kauf/Verkauf von Unternehmensanteilen – Gewinnausschüttungen – Meldegrenze: 100. 000 EUR pro Geschäftsfall • Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen – – Wenige Transaktionen im Jahr Häufig „Sonderfälle“ Automation nur bei wenigen Unternehmen sinnvoll Organisatorische Maßnahmen Ziel führend
I. Direktinvestitionen • Jahresbefragung – – – Informationen über Ihr Unternehmen in Österreich Informationen zu Ihren ausländischen Eigentümern Informationen zu Ihren Beteiligungen im Ausland Zusendung eines Fragebogens durch Oe. NB Einige Vereinfachungen im Vergleich zu bisher • Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen – Wunsch nach Verbesserung derzeitigen WEB – Formulare – Wird umgesetzt! • Melden: so einfach wie möglich! – Vorausfüllen von Fragebögen (WEB - Formular)
II. Portfolioinvestitionen • Besonderheiten – Banken melden weiterhin Depotbestände ihrer Kunden • Gliederung nach Kundengruppen – Direkt erhoben wird nur, was nicht über Banken erfasst werden kann – Meldung mit ISIN – Code (wie bisher) • Identifizierung von Einzelwertpapieren • Umfangreiche Berechnungen durch Oe. NB – Erträge: „cash“ und „accrual“ – Bewertungseffekte: Wechselkurse, Wertpapierkurse – Klassifizierungen
II. Portfolioinvestitionen • Meldung von Beständen und Umsätzen … – … für Wertpapiere in Auslandsdepots und in Eigenverwahrung – … für Pensions- und Wertpapierleihegeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern – Meldegrenzen (Bestand zu Jahresende): • Quartalsmeldung: wenn Bestand größer als 30 Mio. EURO • Jahresmeldung: wenn Bestand größer 5 Mio. EUR • Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen – Wo notwendig, „maßgeschneiderte“ Lösungen • Melden: so einfach wie möglich! – Drastische Erhöhung der Wertgrenzen – Verwendung des ISIN - Codes
III. Finanzderivate • Meldung von Eigengeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern … – Umsätze im Monat Meldegrenze: 1 Mio. EUR saldierte Zahlungsein- und -ausgänge im Monat – Bestände im Quartal (nur bei Rechnungslegung nach IAS) Meldegrenze: Summe aus Forderungen oder Verpflichtungen größer als 1 Mio €-Gegenwert • Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen – Datenbasis in Unternehmen vorhanden • Melden: so einfach wie möglich! – Festlegung von Meldegrenzen folgt Buchhaltungsvorschriften (IAS) und nicht nur statistischen Kriterien
IV. Sonstige Investitionen • Meldung von - Beständen und getrennt betrachtet, Handelskrediten - gegenüber ausländischen Geschäftspartnern - gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland - Erträgen (Zinseinkünfte und –Aufwendungen) – Meldeperiode: Monat – Meldegrenze: Wenn Forderungen oder Verpflichtungen am Monatsultimo größer als 3 Mio. EUR • Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen – Wesentliche Entlastung durch Wegfall der Auslandskontenmeldung – Wann endetet die Meldepflicht? • Bei (dauerhaftem) Unterschreiten des Schwellenwertes, letzte Nullmeldung erforderlich – Ist zu melden, wenn keine Veränderung stattgefunden hat? - Ja
IV. Sonstige Investitionen Melden: so einfach wie möglich! Niederlande Forderungen Veränderungen während des Monats Transaktionen Art der Forderung Land des ausländischen Schuldners Währung, auf die Forderung lautet Stand am Beginn der Periode Erhöhung der Forderungen Verminderung der Forderungen Bewertungen Wechselkurs sonstige Änderungen Preis Meldung in Österreich und Niederlande Erträge Veränderungen während des Monats Transaktionen Art der Forderung Land des ausländischen Schuldners Währung, auf die Forderung lautet Stand am Beginn der Periode In der Periode angefallen Erträge erhaltene Zahlungen Bewertungen und andere Änderungen Stand am Ende der Periode Meldung in Österreich Stand am Ende der Periode Meldung in den Niederlanden
IV. Sonstige Investitionen Melden: so einfach wie möglich! Österreich Forderungen Land des Schuldners Währung, auf die Forderung lautet Art der Forderungverzichte, Abschreibungen Land des Schuldners Gegenüber ausländischen Banken • Durchführung von umfangreichen Berechnungen in der Oe. NB • Berücksichtigung der Datenlage in den Unternehmen Zinsertrag: fällige Zinsen Währung auf die Forderung lautet Bestand am Ende der Meldeperiode • Reduzierung der Erhebung auf das unbedingt Notwendige Gegenüber ausländischen Nichtbanken • Meldung ín Österreich ist einfacher als in anderen europäischen Ländern
V. Liegenschaften/Vermögensübertragungen • Meldung im Anlassfall von - Grenzüberschreitenden Käufen/Verkäufen von Liegenschaften Grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen • Meldegrenze: 100. 000 EUR pro Geschäftsfall
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? – – Dienstleistungen Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?
Wie kann gemeldet werden? • Meldewege – Eigenes Online-Erfassungsprogramm • Kann bereits im Internet getestet werden – Down- und Upload von elektronischen Formularen – Datenübermittlung (XML-Files) via • File Transfer („Connect Direct“) • Secure E-Mails • CD-ROM/Datenträger – Papier (Vordrucke für Meldungen) • Melden: so einfach wie möglich! – Großes Angebot an technischen Schnittstellen – Unterschiedliches Service – Unterschiedliche Sicherheiten
• Worüber informiert die Zahlungsbilanz? • Was musste gemeldet werden? • Was muss gemeldet werden? – – Dienstleistungen Kapitalverkehr • Wie kann gemeldet werden? • Wann kommt das neue System in Österreich?
Wann kommt das neue System in Österreich? Umstellungstermin • Umstellung in Österreich zum Stichtag 1. Jänner 2006 • Rechtzeitige Information der Wirtschaft seit 2004 • Möglichkeiten zum Kennenlernen des neuen Systems Jahreswechsel • Letzte Meldungen nach dem alten System • Erste Meldung nach dem neuen System – Jänner 2006: – Feber 2006: – April 2006 – Herbst 2006 Stichtag 31. 12. 2005: Sonstige Investitionen Stichtag 31. 01. 2006: Transaktionen zu Direktinvestitionen, Finanzderivate, Liegenschaften und Vermögensübertragungen Stichtag 31. 03. 2006: Dienstleistungen, Portfolioinvestitionen Stichtag 31. 12. 2005: Befragung Direktinvestitionen
Wann kommt das neue System in Österreich? Informationen • Webseite: www. zahlungsbilanz. oenb. at • Telefonhotline Oe. NB: 01 40420 4444 • Telefonhotline Statistik Austria: 01 71128 7272
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