Dr Anton Lauber 6 Januar 2017 Versicherungstechnische Anpassungen
Dr. Anton Lauber, 6. Januar 2017 Versicherungstechnische Anpassungen der BLPK: Auswirkungen auf den Kanton Basel-Landschaft
2 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Thema und Rollen resp. Zuständigkeiten 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Folgen für den Kanton Basel-Landschaft 5. Projekt Te. ZUS 6. Fragen
3 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Thema und Rollen resp. Zuständigkeiten 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Folgen für den Kanton Basel-Landschaft 5. Projekt Te. ZUS 6. Fragen
4 Begrüssung Regierungsrat Dr. Anton Lauber Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion
5 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Thema und Rollen resp. Zuständigkeiten 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Folgen für den Kanton Basel-Landschaft 5. Projekt Te. ZUS 6. Fragen
6 Es geht nicht um die Reform der BLPK Reform BLPK 2014 hatte folgende Ziele: § Anpassungen an die Änderungen im Bundesrecht (Verselbständigung und Vollkapitalisierung), damit Ausfinanzierung der historischen Deckungslücke § Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat Ø Ausfinanzierung und organisatorische Anpassungen der BLPK sind mit der Reform 2014 abgeschlossen. Ø Reform wurde erfolgreich umgesetzt und brachte klare rechtliche Grundlagen.
7 Es geht um das Vorsorgewerk des Kantons BL…. - BLPK hat § eine Senkung des technischen Zinssatzes von 3. 00% auf 1. 75%, § eine Senkung des Umwandlungssatzes von 5. 80% auf 5. 00% sowie § eine Reduktion der anwartschaftlichen Ehegattenrente von 2/3 auf 60% beschlossen.
8 Es geht um die Renten der Pensionierten…. - Die Senkung des technischen Zinssatzes führt beim Vorsorgewerk Kanton Basel-Landschaft zu einer Unterdeckung, da die bisherigen Renten auf einem Satz von 3. 00% basieren. Ø Die Unterdeckung bedingt eine Sanierung nach § 16 des Pensionskassendekrets.
9 . . und die zukünftigen Leistungen für die Mitarbeitenden - Die Massnahmen führen zudem zu einer Reduktion des Leistungsziels für das Vorsorgewerk Kanton BL. § Das zukünftige (tiefere) Leistungsziel muss definiert werden. § Zur Finanzierung des neuen Leistungsziels müssen zusätzliche Sparbeiträge und allfällige Einlagen als Abfederungsmassnahmen beschlossen werden. Ø Dazu wird der Regierungsrat bis zum Sommer 2017 eine Vorlage zuhanden des Landrates ausarbeiten.
10 Rollen resp. Zuständigkeiten der BLPK Gemäss Pensionskassengesetz und Bundesrecht: Festlegung 1. des technischen Zinssatzes 2. des Umwandlungssatzes 3. der anwartschaftlichen Ehegattenrente Ø BLPK gibt den Takt vor. Ø Entscheide zu obigen Punkten durch Verwaltungsrat BLPK. Ø Kanton hat kein Mitspracherecht!
11 Rollen resp. Zuständigkeiten des Kantons Gemäss Pensionskassengesetz legt der Landrat fest: 1. Höhe der Sparbeiträge und damit des Leistungszieles 2. Allfällige Einlagen als Abfederungsmassnahmen Ø BLPK ist entpolitisiert. Ø Obige Punkte sind Verhandlungssache zwischen den Sozialpartnern. Ø Art und Umfang der Sanierungsmassnahmen sind demgegenüber durch die paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission zu beschliessen.
12 Rollen resp. Zuständigkeiten BLPK Verwaltungsrat Vorsorgekommission Regierungsrat Landrat Vorsorgereglement Pensionskassendekret
13 Entpolitisierung der Pensionskasse - BLPK ist per 1. 1. 2015 entpolitisiert, d. h. die Definition der relevanten versicherungstechnischen Parameter erfolgt unabhängig vom Kanton durch die Kasse. - Entpolitisierung entspricht explizit dem Willen des Bundesrechts. - Kanton hat eine Doppelrolle, einerseits als Arbeitgeber bei seinem Vorsorgewerk und andererseits mit seiner Vertretung im Verwaltungsrat und als Gründer BLPK.
14 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Thema und Rollen resp. Zuständigkeiten 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft 5. Projekt Te. ZUS 6. Fragen
15 Änderungen der Rahmenbedingungen für die BLPK - Situation an den Finanzmärkten ist angespannt (rekordtiefes Zinsniveau, eingeschränkte Renditeerwartungen, Negativzinsen). - Sollrendite kann nicht oder nur mit massiver Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten erreicht werden. - Zäsur in der Entwicklung durch den Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015. - Senkung der Renditeerwartungen von bisher über 3% auf rund 2% aufgrund der längerfristigen Prognosen. - Weiterhin steigende Lebenserwartung in der Schweiz.
16 Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse Medienmitteilung vom 5. Januar 2017 - Senkung des technischen Zinssatzes per 1. Januar 2018 von aktuell 3. 00% auf 1. 75%. - Senkung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2019 innert 4 Jahren bis 2022 von aktuell 5. 80% bei Rentenalter 65 auf 5. 00% (oder auf 5. 4% mit Umlagebeitrag durch den Arbeitgeber).
17 Auswirkungen der Entscheide der BLPK - Versicherungstechnische Massnahmen führen zu einer substanziellen Senkung der Sollrendite für das Vorsorgewerk des Kantons (von über 3% auf neu knapp 2% bei Gleichbehandlung der aktiv Versicherten und der Rentenbeziehenden). - Beschlüsse der BLPK stellen die Kasse auf sichere Füsse. - Beinahe alle Kassen vollziehen den Schritt zu einer Senkung des technischen Zinssatzes (zum Beispiel Publica von 3. 00% auf 2. 00%) und des Umwandlungssatzes (Publica: auf 5. 09%; in Planung).
18 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Thema und Rollen resp. Zuständigkeiten 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft 5. Projekt Te. ZUS 6. Fragen
19 Unterscheidung zwischen Sanierung und Leistungsplan Eckpfeiler des Regierungsrates für die Landratsvorlage - Unterscheidung zwischen der Sanierung der Unterdeckung (Aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes, allein durch die Anpassung der Rentenkapitalien verursacht) und der Bestimmung der künftigen Leistungen (Gestaltung des Leistungsplans für die aktiv Versicherten). - Festlegung des zukünftigen Leistungszieles. - Wahl der Variante bezüglich der Höhe des Umwandlungssatzes (5. 0% oder 5. 4%). - Festlegung der Finanzierung für das künftige Leistungsziel.
20 Folgen der Sanierung (Rentenbeziehende) Sanierung: durch die Vorsorgekommission zu beschliessen - Unterdeckung in der Höhe von rund CHF 300 Mio. (Zahlen Stand 31. 12. 2015). - Automatisches Einlösen der anlässlich der Reform vom Landrat gesprochenen Arbeitgeberbeitragsreserve (aktuell noch rund CHF 280 Mio. ). - Dazu muss im Rahmen des Abschlusses der Staatsrechnung 2016 eine entsprechende Rückstellung vorgenommen werden. - Allerdings: Per 31. 12. 2016 besteht vor der Senkung des technischen Zinssatzes eine Überdeckung.
21 Folgen der Sanierung (Rentenbeziehende) Sanierung: durch die Vorsorgekommission zu beschliessen - Falls zusätzliche Schritte notwendig werden (relevant wird das Anlagejahr 2017 sein): Vorsorgekommission beschliesst Massnahmen (Minderverzinsung; Sanierungsbeiträge, Arbeitgeber hat mindestens 50% davon zu leisten).
22 Bestimmung der künftigen Leistungen (Mitarbeitende) - Das Leistungsziel für die Altersrente sinkt ohne zusätzliche Massnahmen von heute 60% auf neu rund 51% des versicherten Lohnes (nicht des AHV-Lohnes, da ein Teil wegen des Koordinationsabzuges nicht versichert ist). - Soll das heutige Leistungsziel beibehalten werden, muss diese Zielsetzung neu finanziert werden: § durch eine Erhöhung der Sparbeiträge § durch eine Einlage als Abfederung.
23 Bestimmung der künftigen Leistungen (Mitarbeitende) Entscheid Leistungsziel < 60%(gleichbleibende Sparbeiträge) 60% (aktuell) Erhöhung Sparbeiträge korrekter UWS 5% UWS 5. 4% Finanzierungsmassnahmen Abschaffung Rententeuerungsfonds Einlage zur Abfederung Erhöhung Sparbeiträge Abschaffung Rententeuerungsfonds Einlage zur Abfederung korrekter UWS 5% UWS 5. 4% LZ 51. 1% LZ 55. 2% Umlagebeitrag (nur AG)
24 Anpassungen des Leistungsziels (Mitarbeitende) Leistungsziel: durch den Landrat zu beschliessen - Altersrente sinkt ohne Massnahmen um bis zu 14% (Abfederung in den ersten vier Jahren, da Umwandlungssatzsenkung über 4 Jahre). - Eine halb so grosse Reduktion kann mittels eines Umlagebeitrags bewirkt werden (Senkung "nur" um 7%); dadurch wird der Umwandlungssatz auf nur 5. 40% gesenkt. - Einbussen können nur über zusätzliche Abfederungsmassnahmen gemildert werden.
25 Anpassungen des Leistungsziels (Mitarbeitende) Kosten für den Kanton (Zahlen Stand 31. 12. 2015): - Die Erreichung eines modellmässigen Leistungszieles innerhalb des Vorsorgewerkes Kanton von weiterhin 60% des letzten versicherten Lohnes kostet den Kanton als Arbeitgeber je nach Variante zwischen CHF 1 Mio. und CHF 4 Mio. - Die Kosten für den Kanton in Bezug auf allfällige Abfederungsmassnahmen resp. Einlagen belaufen sich je nach Variante auf CHF 50 Mio. bis CHF 330 Mio.
26 Anpassungen des Leistungsziels (Mitarbeitende) Stellschrauben / Kostenfaktoren: - Höhe des Umwandlungssatzes (5. 00% oder 5. 4%) - Sparbeiträge (Höhe und Verteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer) - Risikobeiträge (Verteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer) - Teuerungsfonds (Beibehaltung oder Wegfall) - Umlagebeiträge - Abfederungsmassnahmen resp. Einlagen
27 Politische Würdigung - Reform 2014 der BLPK war ein Erfolg: Es bestehen jetzt klare gesetzliche Grundlagen. - Aber: Reform 2014 wurde eingeholt durch den Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar 2015. - Sämtliche Pensionskassen mussten oder müssen reagieren. - BLPK hat ihre Verantwortung wahrgenommen und die versicherungstechnischen Parameter (und damit die erzielbaren Leistungen) "unpolitisch" an die neuen Realitäten angepasst.
28 Eckpfeiler des Regierungsrates - Kanton nimmt die Beschlüsse der BLPK zur Kenntnis und reagiert mit dem Projekt Te. ZUS. - Bewältigung der kommenden Herausforderungen erfordert Verhandlungen mit den Sozialpartnern. - Ohne zusätzliche Massnahmen (wie zusätzliche Sparbeiträge, Abfederungsmassnahmen) würden die Altersrenten künftig um 14% sinken. - Damit verbunden wäre ein Verlust an Attraktivität als Arbeitgeber im Wettbewerb mit anderen Kantonen und mit Unternehmen.
29 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Thema und Rollen resp. Zuständigkeiten 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft 5. Projekt Te. ZUS 6. Fragen
30 Projekt Te. ZUS - Erstellung der Landratsvorlage mit dem Vorschlag des Regierungsrates für Massnahmen zum Erhalt der Attraktivität als Arbeitgeber. - Beantwortung der parlamentarischen Vorstösse (Reduktion technischer Zinssatz, Senkung der Leistungen der BLPK sowie tiefere Prämien). - Projekt Te. ZUS betrifft nur das Vorsorgewerk des Kantons inkl. die darin enthaltenen Lehrpersonen der Gemeinden.
31 Organisation
32 Zeitplan
33 Interne Partner beim Projekt Te. ZUS - Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung - Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP)
34 Externe Partner beim Projekt Te. ZUS - Einwohnergemeinden im Zusammenhang mit den Gemeindelehrpersonen - Beteiligungen des Kantons Basel-Landschaft - Institutionen mit Leistungsauftrag des Kantons (vor allem im Bereich der BKSD) - Landeskirchen
35 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Thema und Rollen resp. Zuständigkeiten 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft 5. Projekt Te. ZUS 6. Fragen
36 Fragen / Diskussion
37 Anhang
38 Situation auf den Finanzmärkten Quelle: Prevanto AG
39 Steigende Lebenserwartung in der Schweiz Quelle: http: //www. ptv-kompendium. ch/
40 Parlamentarische Vorstösse
41 Motion 2016/191 Motion der FDP-Fraktion: Vorsorgewerk des Kantons bei der BLPK der Neuzeit anpassen - Massnahme 1: Unterdeckung mit fairen Sanierungsbeiträgen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer àSofortige Aufhebung der Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) (Stand 31. 12. 2015: CHF 277. 0 Mio. ) Abgelehnt durch den Landrat am 17. November 2016
42 Motion 2016/192 Motion der FDP-Fraktion: Vorsorgewerk des Kantons bei der BLPK der Neuzeit anpassen – Massnahme 2: Teuerungsanpassung sistieren àKeine Einlagen mehr in den Rententeuerungsfonds (Einlage für das Jahr 2015: CHF 5. 0 Mio. , wurde an die Unterdeckung per 31. 12. 2015 angerechnet) Abgelehnt durch den Landrat am 17. November 2016
43 Motion 2016/229 Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion und FDPFraktion: Beitragszahlungen BLPK 50: 50 AG-AN àAnpassung der Beitragsaufteilung AG-AN (aktuell 55: 45 AG-AN während 20 Jahren ab 1. 1. 2015, anschliessend 60: 40 AG-AN) Abgelehnt durch den Landrat am 17. November 2016
44 Postulat 2016/201 Postulat der FDP-Fraktion: Vorsorgewerk des Kantons bei der BLPK der Neuzeit anpassen – Massnahme 3: Anpassung des technischen Zinssatzes àSenkung des technischen Zinssatzes (aktuell nach der Umsetzung der Reform BLPK 3%) Überwiesen durch den Landrat am 17. November 2016
45 Motion 2016/256 Motion von Hans-Jürgen Ringgenberg, SVP -Fraktion: Leistungen und Prämien der BLPK an Performance anpassen àAnpassung des technischen Zinssatzes, des Umwandlungssatzes, der Leistungen und der Prämien Überwiesen als Postulat durch den Landrat am 17. November 2016
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