Direkte Demokratie in Berlin Input fr die Veranstaltung
Direkte Demokratie in Berlin Input für die Veranstaltung des Kommunalpolitischen Forums (17. 4. 2013) Dr. Michael Efler Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie e. V. www. mehr-demokratie. de
Historische Entwicklung Erstmalige Einführung 1950; kein Ausführungsgesetz, 1974 wieder abgeschafft Wiedereinführung mit der neuen Berliner Verfassung 1995 Verfassungsänderung 2006 (Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden gesenkt, Sammelfrist verlängert, Haushaltstabu gelockert, Verfassungsänderungen ermöglicht) Änderung des Abstimmungsgesetzes 2008 (Freie Sammlung, Informationsregelung, Recht auf Beratung) Änderung des Abstimmungsgesetzes 2010 (Spendentransparenzregeln verschärft, Wiedereinführung präventive Normenkontrolle)
Regeln auf Landesebene I Volksinitiative: 20. 000 Einwohner können das Abgeordnetenhaus mit einem bestimmten Thema befassen, kein Themenausschluss Volksgesetzgebung: Dreistufiges Verfahren (Antrag auf Volksbegehren, Volksentscheid), Erlass von Gesetzen oder sonstigen Beschlüssen Referendum: Bei Änderung der Art. 62 und 63 Vv. B Unzulässig sind Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz, zu Abgaben, Dienst- und Versorgungsbezügen und zu Tarifen der öffentlichen Unternehmen
Regeln auf Landesebene II Antrag auf Volksbegehren: 20. 000 (50. 000) Unterschriften Volksbegehren: 7% (20%) der Wahlberechtigten müssen unterschreiben in vier Monaten (ca. 170. 000) Freie Sammlung und Eintragung auf Ämtern, Informationsregelung Volksentscheid: Mehrheit der Abstimmenden (2/3 Mehrheit) plus Mindestzustimmung von 25% (50%) der Wahlberechtigten.
Praktische Erfahrungen I Bis 1995 bis auf mehrere Abwahlbegehren keinerlei Praxis 6 Abwahlbegehren seit 1995, 5 davon gescheitert 3 Referenden (Neue Verfassung 1995, Fusion Berlin. Brandenburg 1996, Änderung Verfassung 2006) 4 Volksinitiativen: Eine am Quorum gescheitert, 3 vom AGH abgelehnt
Praktische Erfahrungen II 22 Anträge auf Volksbegehren; davon 9 bei der Unterschriftensammlung gescheitert, 3 für unzulässig erklärt, 2 vom AGH übernommen, eines wurde nach der ersten Stufe abgebrochen 7 Volksbegehren; 4 bei der Unterschriftensammlung gescheitert 3 Volksentscheide: Eines unecht gescheitert (Tempelhof: Mehrheit der Abstimmenden, aber Quorum verfehlt); eines abgelehnt (Pro Reli: NEIN-Mehrheit der Abstimmenden ); eines erfolgreich (Wassertisch: Mehrheit der Abstimmenden und Quorum erreicht)
Bewertung Direktdemokratische Verfahren in Berlin sind grundsätzlich nutzbar (seit 2006) und können wirkungsvoll sein Nach wie vor aber zu hohen Hürden (Quoren, Themenausschluss); Verfassungsänderungen sind faktisch unmöglich Verfahren sind auf Volksgesetzgebung konzentriert, kaum Referendumsmöglichkeiten Politische Kultur nach wie vor unterentwickelt
Ausblick/Reformforderungen Quorum beim Volksbegehren von 7% (ca. 170. 000) auf 100. 000 senken Quorum beim Volksentscheid abschaffen; Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet Verfassungsänderungen erleichtern: Gleiche Unterschriftenquoren wie bei anderen Volksbegehren; 2/3 -Mehrheit beim Volksentscheid Themenverbote abschaffen: Volksbegehren zu Tarifen öffentlicher Unternehmen und zu Abgaben zulassen Referendumsmöglichkeiten schaffen: Verfassungs-, Privatisierungs- und Finanzreferendum
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