DiplomKaufmann JanChristopher Kling Wirtschaftsprfer Steuerberater SteuerID und Grundrechte
Diplom-Kaufmann Jan-Christopher Kling Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Steuer-ID und Grundrechte 0
1
Agenda A. B. C. D. E. Einleitung Gesetzliche Regelung Klagebegründung Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens 2
A. Einleitung • Ca. 82 Mio. Bundesbürger wurde ein Steuer-ID zugeteilt • Rechtsbehelfsbelehrung mit Klagemöglichkeit innert 1 Monat nach Bekanntgabe • Ca. 170 Klagen vor FG Köln (Sitz des Beklagten, Bundeszentralamt der Finanzen in Bonn) • 5 Musterklagen, ersten 3 davon uns betreut 3 -2 -
Problemkreise • Mängel auf 3 Ebenen – Verfassung – Steuergesetz – Verwaltungsverfahren 4
B. Gesetzliche Regelung § 139 a AO • (1) Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu, das gegenüber Finanzbehörden anzugeben ist…. • (2) Steuerpflichtiger im Sinne dieses Unterabschnitts ist jeder, der nach einem Steuergesetz steuerpflichtig ist. 5 -3 -
B. Gesetzliche Regelung § 139 b Identifikationsnummer Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist…. Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen 1. die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt -5 - 6
B. Gesetzliche Regelung (3) Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu natürlichen Personen folgende Daten: … • Familienname, • frühere Namen, • Vornamen, • Tag und Ort der Geburt, • Geschlecht, • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, • zuständige Finanzbehörden, • Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmengesetz und den Meldegesetzen der Länder, • Sterbetag. 7 -6 -
B. Gesetzliche Regelung Was wird tatsächlich gespeichert: • Familienname • Ehename • Lebenspartnerschaft • Geburtsname • Vorname • Geschlecht • Vollständige Adresse • Geburtstag und –ort • Geburtsstaat (gefüllt bei Geburt im Ausland) 8 -7 -
B. Gesetzliche Regelung Wer erhält Steuer-ID? • Gesetz: Steuerpflichtige • Finanzverwaltung: Alle Bundesbürger -8 - 9
C. Klagebegründung 1. Verstoß gegen informelle Selbstbestimmung (Art 2 u. 1 GG) – Recht des Einzelnen selbst über Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen (BVerf. GE) – Personenkennzeichen (Bundesdatenschutzbeauftragter) – vorbeugender Generalverdacht gegen alle Bürger – vgl. Rasterfahndung Vorratsdatenspeicherung 10 -9 -
C. Klagebegründung Nutzung durch andere Einrichtungen: Hier mangelt es an der hinreichenden Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage Der Anlass und der Zweck und die Grenze des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (BVerf. G). 11
C. Klagebegründung 2. Verstoß gegen Steuergesetz (AO) § 33 Steuerpflichtiger ist, • wer eine Steuer schuldet, • für eine Steuer haftet, • eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, • Sicherheit zu leisten, • Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat. -10 - 12
C. Klagebegründung 3. Einfachgesetzliche Mängel bei Vollzug • Zustellung an Kinder • Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung Datensicherheit ist vollkommen unsicher • Nur Ordnungswidrigkeit 13
D. Erwiderung Bundeszentralamt • § 139 b AO greift in den Schutzbereich auf informationelle Selbstbestimmung ein, • aber der Einzelnen muss zum Gemeinwohl Einschränkungen hinnehmen • Voraussetzung: Normenklarheit und verhältnismäßig 14 - 11 -
E. Stand des Verfahrens • • Mündliche Verhandlung am 7. Juli beim FG Köln Urteilsverkündung: Plan Ende August 1. Vorlage beim BVerf. G 2. Klageabweisung mit Revisonzulassung 15
16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 17 - 12 -
- Slides: 18