Die Zukunft unserer Energieversorgung Vortrag auf Einladung der
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Die Zukunft unserer Energieversorgung Vortrag auf Einladung der ÖDP Kreisgruppe Ravensburg am 8. Dezember 2006 in Herbertingen Dr. Aribert Peters, Bund der Energieverbraucher
Gliederung • • • Die Verfügbarkeit von Energieeffizienz Erneuerbare Energien Gaspreise überhöht Strompreise überhöht Überhöhte Preise nicht bezahlen
Bund der Energieverbraucher • • • Starke Gemeinschaft zum gegenseitigen Schutz Über 11. 000 Mitglieder Zeitschrift: Energiedepesche Internet: energieverbraucher. de: 1. 300 Infoseiten Phönix-Solaranlagen 1994 – 2000 Einzige Organisation privater Energieverbraucher in Deutschland • Mitglied in der Verbraucherzentrale Bundesverband • Erfolge: Neue Verordnungen, BGH-Urteil, Protestbewegung • Mitgliedsbeitrag: 32 (39) Euro, ermäßigt 16 (24) Euro
Mitgliederentwicklung
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Energieverfügbarkeit • Seit 1960 sinken die Neufunde und steigt der Verbrauch • Ab 2010 Versorgungslücke Gas in Europa • 2010: Russland fehlen 100 Mrd cmb • Preise steigen, bis Nachfrage = Angebot • Wirtschaftliche Folge: Wirtschaftskollaps, soziale Turbulenzen
Wie lange noch Öl?
Eigenes Öl im Garten?
Das Ölzeitalter
Klimazerstörung • • • CO 2 -Emission: 1990: 20 Mrd. 2050: 58 Mrd. 2004, 2005: Zunahme um 1. Mrd. t Emissionminderung Dt. : 5 Mio. t/Jahr Mehrkosten: 6 bis 10 Mrd. Euro/Jahr Erneuerbare: - 41 Mio. t Mehrkosten: 250 Mio. Euro Effizienzvorteil Faktor 20 bis 41 CO 2 -Emissionen pro Kopf: 11 t Wir rasen ungebremst in den Klimakollaps
Bundesregierung • „Bis 2030 sind weltweit voraussichtlich keine grundlegenden Versorgungsengpässe zu erwarten“. Quelle: Gemeinsames Papier von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium zum Energiegipfel April 2006 • RAG spendet vor dem Gipfel 100. 000 bzw. 70. 000 Euro an SPD bzw. CDU • Ex-Wirtschaftsminister Müller heute RAG-Chef • Ex-Wirtschaftsminister Clement heute RWEAufsichtsrat • Ex-Bundeskanzler Schröder heute Gasprom • Ex-NRW-Wirtschafts. Horstmann: Heute En. BW
Konsequenzen • Schweden steigt bis 2020 aus Fossilen aus • Schmid: Bis 2030 Strom 1000% aus Reg möglich europaweit • Weiter wie bisher führt ins Verderben • D: Bis 2050 zu 100% auf regen. Umsteigen! • Zwischenlösungen falsch: 2006 -2010: 30 TWh mehr aus Reg, Ausstieg (Biblis A, B, Neckarwestheim, Brunsbüttel): 26 TWh • Geld für Umbau (30 Mrd. / Jahr) wird von EVU verjuxt • Konzernen Geld entziehen • Regierung: Konkreter Maßnahmen/Zeitfahrplan unerlässlich
Energiestrategie • Effizienz erhöhen • Erneuerbare einsetzen • Nicht zuviel für Gas und Strom bezahlen
Der energiewirtschaftliche Rahmen • • • Neues En. WG 7. Juli 2005: Wettbewerb? En. WG 1998 ohne Regulierung Binnenmarktrichtlinie Strom/Gas 2003 Konzentration hat zugenommen 16. Hauptgutachten der Monopolkomm: Kaum Wettbew. , Gesetz unklar, Anhörung • Verschärfung des Kartellrechts? • Wettbewerb kein Selbstzweck • Gefahr: Industriestrompreissenkung zu Lasten von Haushaltskunden
Effizienz erhöhen • • • Häuser dicht machen Sparsame Autos auf Pflanzenölbasis Sparsame Hausgeräte Stand by Förderung Beratung
Heizungen werden sparsamer
Umstieg auf Erneuerbare • • Bis 2050 ohne Öl, Gas, Kohle und Uran Keine Übergangstechnologien Sonnenwärme Sonnenstrom Biomasse Erdwärme Wind
490. 000
Gaspreise • Um 25% Prozent überhöht • Weder vom Markt, noch vom Staat kontrolliert • Preise einseitig festgesetzt • Angekündigte Rechnungskürzung sinnvoll
Windfall-Profits • 2004 – 2005: Importe + 0, 37 Ct, Gewerbegaspreise + 0, 89 Ct, Haushaltsgaspreise + 1, 20 Ct • Zusatzprofite Gewerbe: 0, 52 Ct x 506 Mrd = 2, 6 Mrd. Euro • Zusatzprofite Haushalte: 0, 83 x 486 Mrd = 4 Mrd. Euro • Zusammen: 6, 6 Mrd Euro im Jahr
Gasmarkt? • Regulierung in Deutschland mit 8 Jahren Verzögerung gegenüber Resteuropa • Verfahren der EU-Kommission vor dem EUGH • Vorschrift des En. WG zum Entry-Exit-Modell gesetzeswidrig nicht zum 1. 2. 2006 umgesetzt. • Gasnetzentgelte werden nach den Vorgaben der Gaswirtschaft geprüft • Aufteilung der Netzentgelte auf Kundengruppen unterliegt nicht der Regulierung!
Gasmarkt? (Forts. ) • Vertragsmodell (1. 10. 06) untauglich. • Netzentgelte bleiben überhöht, auch nach Regulierung • Deutschland sperrt sich als einzige EULand gegen Ownership-Unbundling!
Gas-Fürstentümer
Fazit • Fazit 1: Der Gasmarkt wird noch lange nicht wirksam geöffnet! • Fazit 2: Verbraucher müssen sich selbst helfen, weil die Politik sie im Stich lässt. • Fazit 3: Nicht die Erhöhung muss gekürzt werden, sondern der Gesamtpreis!
Strompreise • Um mindestens 5 Cent/k. Wh zu hoch • Strom wird für 3 Cent hergestellt und für 5, 5 Cent verkauft • Netzentgelte überhöht: 7 statt 3, 7 Ct/k. Wh (EUSchnitt) • Wettbewerb versagt weitgehend • Marktmachtmissbrauch ermöglicht Preiswucher • Strom muss auch zu fairen Preisen angeboten werden • Angekündigte Rechnungskürzung sinnvoll!
Erzeugungskosten 2, 4 Ct
Strompreise: 5 Ct zu hoch • Strompreis 2000: 10, 8 Ct • Fairer Anstieg bis 2006: 1, 95 Ct Steuererhöhung: 1, 75 Ct, Brennstoffmehrkosten 0, 5 Ct Effizienzgewinn&Inflation: -0, 3 Ct • Tatsächlich Anstieg 06: 8, 8 Ct • Willkürliche Preissteigerung: 6, 85 Ct • Preisüberhöhung also mind. 5 Ct! • 26 Milliarden Euro jährlich Zusatzgewinn
Kraftwerksneubau • Das Geld für den Kraftwerksneubau wurde von den Kunden über Jahrzehnte über in den Strompreisen enthaltene Abschreibungen bezahlt. • Dieses Geld braucht nicht ein zweites Mal von den Kunden aufgebracht zu werden.
Netzsicherheit • Heute werden 70 % der Gewinne im Netzbereich gemacht! • Trotz wesentlich geringerer Netzentgelte vor 1998 wurde damals deutlich mehr in die Netze investiert. • Folgerung 1: Die Netzinvestionen sind mit steigenden Netzentgelten gesunken. • Folgerung 2: Netzinvestionen werden mit sinkenden Netzentgelten steigen. • Folgerung 3: Erst Ownership-Unbundling bringt sichere Netze und Wettbewerb.
Preisprotest •
Bürgerliches Gesetzbuch § 315: Bestimmung der Leistung durch eine Partei • (1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist. • (2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. • (3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
BGH-Richterin schreibt • § 315 BGB ist auf Strom- und Gastarife direkt anwendbar. • § 315 nicht in Konkurrenz zum Kartellrecht • Kontrolle des Gesamtpreises • § 30 AVB nicht anwendbar • EVU beweispflichtig • Schlechte Betriebsführung unbillig • Fälligkeit erst ab Gestaltungsurteil
So wehrt man sich erfolgreich: • Fehlende Billigkeit schriftlich bemängeln, Musterschreiben: energieverbraucher. de • Einzugsermächtigung beschränken • Ggf. selbst Abschläge kürzen und pünktlich überweisen! • Versorgung darf nicht eingestellt werden. • Der Versorger kann vor Gericht klagen. • Bisher wurde noch kein einziger Verbraucher zur Zahlung verurteilt!
Überhöhte Preise sind unverbindlich! • Entsprechen die Preise nicht der Billigkeit, dann sind sie unverbindlich. • Sie sind nicht fällig, können auch nicht angemahnt werden. • Die Verbraucher brauchen überhöhte Preise deshalb nicht zu zahlen. • Erst durch ein Gerichtsurteil werden die billigen Preise festgelegt.
Beweislage • Verbraucher muss die fehlende Billigkeit nicht beweisen. Es genügt, die Billigkeit in Frage zu stellen! • Der Versorger muss die Billigkeit beweisen. Gelingt ihm das nicht, so unterliegt er vor Gericht mit seiner Zahlungsklage.
Wirksamer Energiepreis • Kann nur auf zwei Arten zustandekommen • Fall 1: Kunde akzeptiert Preis • Fall 2: Gericht legt Preis durch rechtskräftiges Urteil fest. • Kein dritter Weg: Tertium non datur • Nicht durch Energieversorger bestimmbar!!!!
Erfolg der Protestbewegung • • Grosses positives öffentliches Echo Viele Bürger machen mit Protestgruppen verstärken Bewegung Juristisch weitgehend erfolgreich Unterstützung durch VZen, Kartellämter Reaktionen der Versorger hilfreich Neue Verordnungen
Bewegung • Angriff gegen überhöhte Preise an vielen Fronten: Gerichtsverfahren, Kommunalpolitik, Öffentlichkeit, Kartellbehörden, Monopolkommission, Bundestag • Viele Akteure: Verbraucherzentrale, Mieter, Hausbesitzer, Protestgruppen, Industrie • Monopolverhalten und Wettbewerbsverhinderung wird kritisiert
Taktische Varianten für Verbraucher • • Zahlungskürzung mit Rückverrechnung Zahlung unter Vorbehalt Rückforderungklage Feststellungsklage Klage nach UWG Einkaufsgemeinschaft
Taktische Varianten der Versorger • Einschüchterung durch Drohung, Fehlinformationen, Mahnbescheid, versuchte Sperre • Zahlungsklage • Fingierte Festellungklage • Kündigung der Verträge • Druck auf Medien (Anzeigenschaltung)
Schutzmodell • Verbraucher verschenken mit ihren Rechten viel Geld • Ungleiche Waffen: Versorger/Verbraucher • Modell: 69 Euro Sorglospaket für Mitglieder • Ansprechpartner: erfahrener Rechtsanwalt • Nur aussergerichtlich • Für gerichtliche Auseinandersetzung: Prozesskostenfonds
Gestufte Empfehlung nach Risikobereitschaft • Stufe 0: Zahlung unter Vorbehalt • Stufe 1: Kürzung auf bisher gezahlten Betrag (zzgl. Steuererhöhung) • Stufe 2: Kürzung auf 75% • Stufe 3: Kürzung auf 75% mit Rückverrechnung
Risiko für Zahlungskürzer • Versorger kann auf Zahlung klagen • Versorger muss vor Gericht seine vollständige Kalkulation offenlegen, ansonsten unterliegt er. • Gerichts- und Anwaltskosten bei vollständigem Unterliegen (Streitwert<300): 250 Euro (#983) • Bei „sofortigem Anerkenntnis“ trägt Kläger sämtliche Kosten • Risiko von Gutachterkosten: Verbraucher kann vor Beauftragung vollständig anerkennen • Bisher noch kein Verbraucher zur Zahlung rechtskräftig verurteilt.
Rückforderungsklage • Erfolgreich: Bad Neuenahr & Mühlhausen • Erhöhte Beweislast für Verbraucher (BEWAG-BGH-Urteil 2003) • Risiko einer Niederlage • Abtretung und gesammelte Klage möglich: Wer trägt Kosten und Risiko? • Verrechnung ohne Klage risikoärmer.
Vorsicht Fallen! • Nur richtiges Handeln garantiert Erfolg! Anwaltswissen wird hier für Jedermann nutzbar! • Nur die Erhöhung wurde als unbillig angegriffen • Fällige Beträge wurden nicht überwiesen • Die Verrechnung mit anderen Sparten und früheren Forderungen wurde nicht verhindert • Die Jahresabrechnung wurde akzeptiert • Sperrandrohung mit konkretem Datum wurde nicht ernstgenommen • Man ließ sich durch Drohungen und Unwahrheiten einschüchtern und hat Preise akzeptiert • Man hat sich zu einer Klage gegen die Preise verleiten lassen.
Was können Mieter tun? • Urteil KG Berlin v. 12. Januar 2006 12 U 216 -04 • Bei Preissteigerungen über 10 % muss Vermieter Unvermeidbarkeit jeder Position einzeln begründen • Bei Preissteigerungen über 50% muss Vermieter Verhandlungen mit Anbieter belegen und Suche nach Alternativen • Musterschreiben: www. energieverbraucher. de/seite 1709. html
Wie hoch ist der billige Preis? • Unerheblich, kann nur vom Gericht verbindlich festgelegt werden. • Gas und Strom wird geliefert, sollte auch bezahlt werden. • Wieviel sollte bezahlt werden: – – Letzte Erhöhung nicht bezahlen Preise Stand September 2004 bezahlen Um 25% kürzen Mit Überzahlung der letzten 3 Jahre verrechnen
Hilfe für Mitglieder • • • • Prozesskostenfonds Liste der Protestler im Internet: www. energiepreise-runter. de Aktuelle Informationen im Internet: energieverbraucher. de Musterschreiben im Internet Prüfung der Strom/Gasrechnung durch Verein Gekürzte Abrechnung durch Verein Forum in Internet mit Anwaltsbetreuung. Häufig gestellte Fragen im Internet. Sammlung aller Urteile im Internet. Anwaltliche Beratung für Mitglieder. Schwarzbuch unangemessener Reaktionen Materialsammlung von Urteilen u. Fachartikeln Musterprozesse durch Verein
Prozesskostenfonds • Der Prozesskostenfonds übernimmt die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten, • wenn Sie von Ihrem Versorger auf Zahlung verklagt werden, • oder wenn Ihnen die Einstellung der Versorgung konkret angedroht wird, • weil Sie als Privatkunde Ihre Gas- oder Stromrechnung entsprechend unserer Empfehlungen gekürzt haben und • wenn Sie in den zwölf Monaten, bevor Sie auf Zahlung verklagt oder von Versorgungseinstellung bedroht wurden zehn Euro auf das Sonderkonto: Konto 105 813 772, BLZ 574 601 17, VR-Bank Neuwied eingezahlt haben • Und das Sonderkonto die entsprechende Deckung aufweist. • Kontostand: 19. 000 Euro.
Regionale Vereinsarbeit • Regionale Mitgliederliste im Internet (#1538) • Einwender-Liste im Internet (#1710) • Regionalgruppen (keine neuen mehr) • Regionale Beauftragte • Büro München • Protestgruppen
Fazit • Gestufte und mutigere Kürzung der Rechnungen mit Verrechung • Gemeinsame Aktionen aller Gruppen • Gruppenarbeit intensivieren
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!“
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