Die Problematik von Organspenden am Beispiel der Nierenspende
Die Problematik von Organspenden am Beispiel der Nierenspende Heike Koch – 6. Juli 2013 – Bad Berka
Zahl der Organspender geht dramatisch zurück Die Wartelisten-Skandale an Transplantationszentren wirken nach: Gerade einmal 230 Menschen waren im ersten Quartal des Jahres 2013 bereit, nach ihrem Tod Organe zur Verfügung zu stellen.
Postmortale Organspender und postmortal gespendete Organe in Deutschland Januar bis Dezember Stand 30. 01. 2013
3522 2586
3522 2586 1820 766
Quelle: Eurotransplant
Organvermittlungsstelle Eurotransplant • Registrierung aller Empfänger • 7 Länder / 72 TX – Zentren • Erfassung aller Organspender • ca. 1600 Entnahmekliniken • Organvermittlung nach medizinischen und ethischen Gesichtspunkten Enge Zusammenarbeit in Deutschland mit der Koodinierungsstelle Deutsche Stiftung Organtransplantation
Allokation nach Vergabekriterien Ziel Objektivität + Chancengleichheit aller Empfänger Richtlinie für die Wartelistenführung / Organverteilung § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 + 5 TPG der BÄK Allokation erfolgt anhand eines Punktesystems
Kriterien für die Allokation von Nieren Blutgruppe Antikörpertestung E T K A S HLA –A, -B, -DR Kinder Dringlichkeit High urgent ( HU ) nur in Ausnahmefällen • keine weiter Shuntmöglichkeit / PD Dialysemöglichkeit • Suizidalität, psychatrisches Gutachten ! HU – Audit • schriftl. Antrag Tx-Zentrum an ET • Beurteilung von 2 Mitgliedern des ET Kommision • Statuswechsel auf HU nur durch ET möglich
Vergabekriterien Sonderprogramm • • für hoch immunisierte Patienten ( „ AM-Programm“) Spender/ Empfänger ≥ 65 Jahre ( Seniorprogramm ) - Vermittlung zuerst regional Ziel: möglichst kurze Ischämiezeit
Sicherheit in der Transplantationsmedizin Kontrolle + Transparenz erhöhen 6 - Augen-Prinzip Vertreter der operative / konservative Disziplin Ärztlichen Leitung
Interdisziplinäre Transplantationskonferenz Entscheidung + Verantwortung über Aufnahme, Führung oder Abmeldung eines Patienten in / von Patienten der Warteliste trifft die TK des Tx – Zentrums. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 + 5 TPG Protokoll bei jeder Konferenz ! Zusammensetzung TX Chirurg / Urologe Nephrologe Vertreter des ärztl. Direktors und ggf. anderer med. Disziplinen ( Anästhesist, Neurologe, Radiologe) sowie Vertreter der Pflege
Novellierung TPG 2012 -Grundsätzliche Organ- und Spendercharakterisierung zur Transplantationseingnung durch die Koordinierungsstelle -Absicherung für Lebendspender (Anspruch auf Behandlung nach Spende, Entgeldfortzahlung, medizinische Rehabilitation) -Erweiterte Kompetenzen der Überwachungsgremien der Koordinierungs – und der Vermittlungsstelle -Entscheidungslösung -Benennung von „Entnahmekrankenhäusern“
Novellierung TPG 2012 -Grundsätzliche Organ- und Spendercharakterisierung zur Transplantationseingnung durch die Koordinierungsstelle -Absicherung für Lebendspender (Anspruch auf Behandlung nach Spende, Entgeldfortzahlung, medizinische Rehabilitation) -Erweiterte Kompetenzen der Überwachungsgremien der Koordinierungs – und der Vermittlungsstelle -Entscheidungslösung -Benennung von „Entnahmekrankenhäusern“
Novellierung TPG 2012 -Grundsätzliche Organ- und Spendercharakterisierung zur Transplantationseingnung durch die Koordinierungsstelle -Absicherung für Lebendspender (Anspruch auf Behandlung nach Spende, Entgeldfortzahlung, medizinische Rehabilitation) -Erweiterte Kompetenzen der Überwachungsgremien der Koordinierungs – und der Vermittlungsstelle -Entscheidungslösung -Benennung von „Entnahmekrankenhäusern“
Novellierung TPG 2012 -Grundsätzliche Organ- und Spendercharakterisierung zur Transplantationseingnung durch die Koordinierungsstelle -Absicherung für Lebendspender (Anspruch auf Behandlung nach Spende, Entgeldfortzahlung, medizinische Rehabilitation) -Erweiterte Kompetenzen der Überwachungsgremien der Koordinierungs – und der Vermittlungsstelle -Entscheidungslösung -Benennung von „Entnahmekrankenhäusern“
Novellierung TPG 2012 -Grundsätzliche Organ- und Spendercharakterisierung zur Transplantationseingnung durch die Koordinierungsstelle -Absicherung für Lebendspender (Anspruch auf Behandlung nach Spende, Entgeldfortzahlung, medizinische Rehabilitation) -Erweiterte Kompetenzen der Überwachungsgremien der Koordinierungs – und der Vermittlungsstelle -Entscheidungslösung -Benennung von „Entnahmekrankenhäusern“
Entnahmekrankenhäuser § 108 SGB V Zugelassene Krankenhäuser nach Landesrecht / Plankrankenhäuser / Versorgungsvertrag Behörde benennt gegenüber Koordinierungsstelle die Entnahmekrankenhäuser (müssen über Standards verfügen) Pflicht zur Hirntoddiagnostik geschultes Personal Einhaltung der Verfahrensanweisungen der Koordinierungsstelle nach § 11 Abs. 1 a TPG mindestens ein Tx-Beauftragter
Transplantationsbeauftragte § 9 b verantwortlich für • Erkennung + Meldepflicht pot. Organspender § 9 a Abs. 2 Nr. 1 • angemessene Angehörigenbegleitung § 3 + § 4 • Handlungsabläufe erstellen + optimieren • regelmäßige interne Informationenweitergabe über Bedeutung und Prozesse einer Organspende Voraussetzung • • fachlich qualifiziert weisungsfrei + unabhängig, nur der ärztl. Leitung unterstellt angemessene zeitliche Freistellung Regelung über das Landesrecht
Der Weg ist das Ziel … Vertrauen wiedergewinnen !!! neuer Vorstand • Bundesfachbeirat • Stiftungsrat neu aufgestellt • fordern Transplantregister Thomas Biet, MBA Dr. jur. Rainer Hess
Gemeinschaftsaufgabe Übertragung Vermittlung Organspende TRANSPLANTATIONSMEDIZIN
Organspende - Bereitschaft fördern Entscheidungslösung Aufforderung diese zu Lebzeiten zu treffen Aufklärung durch BZg. A + Krankenkassen DSO – Infotelefon 0800 - 9040400
Öffentlichkeitsarbeit Quelle: Meininger Tageblatt 31. 5. 2013
DANKE !!! für Ihr Engagement !!!
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