Die neue Eingruppierung der angestellten Lehrkrfte durch den

  • Slides: 11
Download presentation
Die neue Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte durch den Tarifvertrag Entgeltordnung = TV Entg. O-L

Die neue Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte durch den Tarifvertrag Entgeltordnung = TV Entg. O-L

Anwendungsbereich des TV Entg. O-L MSW Position = • TV Entg. O-L ersetzt Erfüller

Anwendungsbereich des TV Entg. O-L MSW Position = • TV Entg. O-L ersetzt Erfüller – und Nichterfüller-Erlasse, die zum 1. 8. 2015 aufgehoben worden sind. • (Erfüller = Lehramtsstudium, Referendariat, 2 Fächer / Nichterfüller alles andere) • Für alle ab dem 1. 8. 2015 eingestellten Lehrkräfte wird das neue Recht durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag angewandt. • Alle alt Beschäftigten werden übergeleitet. Bei Widerspruch keine Höhergruppierung möglich. (Auch juristisch umstritten).

Anwendungsbereich des TV Entg. O-L Überleitung • Alt-Beschäftigte = EG bleibt gleich, Arbeitsvertragsbezug •

Anwendungsbereich des TV Entg. O-L Überleitung • Alt-Beschäftigte = EG bleibt gleich, Arbeitsvertragsbezug • (Alt) befristet Beschäftigte = EG bleibt zunächst gleich bei gleicher Beschäftigung, (noch) kein Bezug zum TV-Entg. O-L. Achtung: Befristet Beschäftigte, die im letzten Schuljahr einen Vertrag hatten und seit den Sommerferien einen neuen Vertrag: Keine Änderung bei der EG! • Erlass vom 26. 10. 2015: Bei Übernahme einer neuen Funktion oder Einsatz in neuer Schule wird „Altbeschäftigter“ wie neuer behandelt. • Neu Beschäftigte = Einzelvertraglicher Bezug zum TV Entg. O-L

Gewinner / Verlierer Gewinner (Auszüge) = • Fachlehrer*innen / Werkstattlehrer*innen = vorher EG 9*

Gewinner / Verlierer Gewinner (Auszüge) = • Fachlehrer*innen / Werkstattlehrer*innen = vorher EG 9* (klein), jetzt EG 9* plus 30 € brutto • Kunsterzieher/Musikerzieher bei Einsatz in SII= vorher EG 11, jetzt EG 12 • Turn-, Sport-, Gymnastiklehrer*innen = vorher EG 9, jetzt EG 10 • Lehrkräfte mit 1. Staatsexamen können sich auf Beförderungsstellen bewerben

Gewinner / Verlierer (Auszüge) = • Lehrkräfte mit wiss. Hochschulabschluss in der Sek. I

Gewinner / Verlierer (Auszüge) = • Lehrkräfte mit wiss. Hochschulabschluss in der Sek. I = vorher EG 11, jetzt EG 10 • Lehrkräfte für herkunftssprachlichen Unterricht = vorher max. EG 11, jetzt EG 10; im unteren Bereich EG 7/8 möglich (bisher EG 9) • Lehrkräfte mit 1. Staatsexamen = verlängerte Stufenlaufzeit, 7 Jahre bis Stufe 3, statt 3 Jahre bis Stufe 3

Vorsicht bei Höhergruppierungen • „Gewinner“ sollten sich vor dem Antrag auf Höhergruppierung von der

Vorsicht bei Höhergruppierungen • „Gewinner“ sollten sich vor dem Antrag auf Höhergruppierung von der Bezirksregierung beraten lassen. Bei Problemen steht der Personalrat zur Seite. • Theoretisch möglich ist, dass die Höhergruppierung sich negativ auf den Strukturausgleich (für aus dem BAT übergeleitete Angestellte) und auf die Höhe des Weihnachtsgeldes auswirkt.

Stufenzuordnungen • In den letzten beiden Jahren haben sich die Regelungen zur Stufenzuordnung verschlechtert.

Stufenzuordnungen • In den letzten beiden Jahren haben sich die Regelungen zur Stufenzuordnung verschlechtert. • Es gilt z. B. jetzt, dass einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber bei Neueinstellung höchstens zur Einstellung in die Stufe 3 führt (vorher bei ausreichender Erfahrung in Stufe 4).

Fazit bisher • Erfahrung des PR seit dem 1. 8. 2015: In unserer Schulform

Fazit bisher • Erfahrung des PR seit dem 1. 8. 2015: In unserer Schulform gibt es kaum Gewinner. • Insbesondere befristet Beschäftigte mit wiss. Hochschulabschluss erleben Rückgruppierung in EG 10. (Klagemöglichkeit prüfen, vor allem bei Rechtsschutz durch Gewerkschaft). • HSU-Lehrkräfte ebenfalls. (Klagemöglichkeit prüfen, vor allem bei Rechtsschutz durch Gewerkschaft)

Beschluss des Personalrats • Der Personalrat stimmt der Einstellung jeder neu zu beschäftigenden Lehrkraft

Beschluss des Personalrats • Der Personalrat stimmt der Einstellung jeder neu zu beschäftigenden Lehrkraft zu, nicht aber der Eingruppierung. • Wir nehmen das Mitbestimmungsrecht wahr. Nach Auffassung des PR gilt Entg. O nicht automatisch für alle.

Fristen zur Beantragung der 30€ brutto oder Höhergruppierung • Bis zum 31. Juli 2016

Fristen zur Beantragung der 30€ brutto oder Höhergruppierung • Bis zum 31. Juli 2016 für Verbesserungen in der Eingruppierung (vorher Beratung einholen) • Bis zum 31. Juli 2017 für die Zahlung der 30 € für EG 9, 10, 11 • Befristet Beschäftigte, die über den 1. 8. 2016 beschäftigt sind, können theoretisch auch Antrag auf 30 € stellen. • Rechtliche Konsequenzen des Antrags = • Neuer Arbeitsvertrag, einzelvertragliche Bezugnahme auf TV Entg. O-L, Beteiligung an Streiks weiter möglich (Kollektivrecht).

Unsere Empfehlung • Für die Alt-Beschäftigten besteht keine Eile, den Antrag zu stellen. Sie

Unsere Empfehlung • Für die Alt-Beschäftigten besteht keine Eile, den Antrag zu stellen. Sie sollten einfach abwarten.