Die Justiz des Landes NordrheinWestfalen berblick ber das

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Überblick über das gerichtliche Betreuungsverfahren Wann ist ein Betreuungsverfahren notwendig und wie läuft es ab? Solingen, den 10. November 2011

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung und Vorrang der Vollmacht ein Betreuer kann bestellt werden, wenn eine volljährige Person unter einer Erkrankung leidet, die zur Folge hat, dass die Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. 2

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Beispiele für Erkrankungen: § § 3 Demenz, Schlaganfall, Folgen eines Unfalls geistige Behinderung seelische Behinderung, Sucht körperliche Behinderung als Ausnahme

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Welche Angelegenheiten sind gemeint? Die Frage ist: § was genau § kann die betroffene Person § auf Grund der Erkrankung § nicht mehr selbst regeln? 4

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen welche Aufgabenkreise gibt es? § § § 5 Vermögenssorge Aufenthaltsbestimmung Gesundheitssorge die Aufgabenkreise werden individuell bestimmt und ergeben sich aus der Bestellungsurkunde

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Was ist ein Betreuer? Klärung des Begriffs und Abgrenzung § Der Betreuer vertritt den Betreuten § gerichtlich und außergerichtlich - § 1902 BGB § ein gerichtlich bestellter Betreuer ist nicht § die Pflegeperson § die Arztbegleitung § die Person, die einkauft oder mit der betroffenen Person spazieren geht/fährt 6

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen sondern: § gesetzlicher Vertreter – § Entscheider § Kopf und nicht Hand 7

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Weniger ist mehr – der Grundsatz der „Erforderlichkeit“ § Der Betreuer wird nur für die Bereiche § Aufgabenkreise - bestellt, § in denen eine Vertretung erforderlich ist. § Frage: was ist zu regeln, § was ist bereits geregelt oder § lässt sich ohne Betreuungsverfahren regeln? 8

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Beispiel: § § § 9 Betroffener ist im Heim, Kosten trägt das Sozialamt, Konto aufgelöst, Rente geht ans Heim – Fazit: im Bereich der Vermögenssorge ist in der Regel nichts zu regeln

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Vorrang der anderen Hilfen § § § 10 Ein Erfordernis besteht nicht, wenn es andere Hilfsmöglichkeiten gibt, insbesondere wenn eine Vollmacht erteilt ist. Beispiel: Bankvollmacht Generalvollmacht

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Was geschieht, wenn die Bestellung eines Betreuers angeregt wird? § Amtsermittlungsgrundsatz § Das Gericht wird tätig, wenn es § Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit bekommt. § Ein Antrag im rechtlichen Sinn ist nicht erforderlich. § Grund: es handelt sich um einen besonders schutzbedürftigen Personenkreis. 11

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Betreuung gegen den Willen der betroffenen Person § Der Betreuer kann auch gegen den Willen § der betroffenen Person bestellt werden § wenn diese geschäftsunfähig ist § (Begriffsbestimmung später) 12

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Einflussmöglichkeit der Angehörigen § Anregung des Verfahrens § informieren über den notwendigen Umfang der Betreuung § liegen Vollmachten vor? § Person des Betreuers vorschlagen 13

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab? § Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Richterzuständigkeit § Gutachten - meist durch ärztlichen Sachverständigen § Anhörung – eigener Eindruck § Stellungnahme der Betreuungsstelle § Entscheidung durch Beschluss § Dauer des Verfahrens § Verpflichtung § Kosten – auch Auslagenpauschale 14

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Wer wird Betreuer? § § § § 15 Rangfolge (Angehörige, fremde Betreuer pp) es gibt eine gesetzliche Rangfolge: zum Betreuer wird bestellt die Person, die sich der Betroffene wünscht dies kann bereits „in guten Zeiten“ durch eine Betreuungsverfügung schriftlich festgelegt werden

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Weitere Rangfolge § § § § 16 Verwandte andere nahestehende Personen eine fremde Person – Berufsbetreuer – ein Vereinsbetreuer ein Behördenbetreuer ein Betreuungsverein eine Betreuungsbehörde wenn die Person geeignet und bereit ist, das Amt zu übernehmen.

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Rechtsweg § § § gegen die Entscheidung des Gerichts entweder Bestellung eines Betreuers oder Ablehnung der Bestellung eines Betreuers kann Beschwerde erhoben werden z. B. durch die betroffene Person selbst durch Angehörige, wenn sie - auf Antrag - als Beteiligte zugelassen sind § In diesem Fall wird die Entscheidung des Gerichts noch einmal durch das Landgericht überprüft. 17

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Wie geht das Betreuungsverfahren nach Bestellung des Betreuers weiter? § Was „darf“ die betreute Person noch selbst entscheiden? § Im Mittelpunkt steht das Wohl des Betreuten, § 1901 BGB 18

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Wohl des Betreuten – Schaden abwenden, nicht eigene Vorstellungen umsetzen § Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten, § 1901 Abs. 2 Satz 2 BGB § Der Betreuer hat den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist, § 1901 Abs. 3 Satz 1 BGB 19

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Beispiele: § Finanzen: jeden Tag Blumen – essen gehen – Taxi fahren § Gesundheit: zu tolerierende Unordnung - Messi – Wohnung - Hygiene § Aufenthalt: wann ist eine Heimunterbringung notwendig? 20

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Was „kann“ die betreute Person noch selbst entscheiden? § Frage der Geschäftsfähigkeit § Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, den eigenen Willen unbeeinflusst von der Krankheit frei und angemessen zu bestimmen § „Notbremse“ Einwilligungsvorbehalt: § eine Art Entmündigung? § strenge Voraussetzungen – Selbstschädigung § Respektieren des eigenen Willens – Verfahrensfähigkeit im Betreuungsverfahren, § 275 Fam. FG 21

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Welche Befugnisse hat der Betreuer? § Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich - § 1902 BGB § was kann der Betreuer selbst entscheiden, wann braucht er eine Genehmigung? § Grundsatz: der Betreuer handelt eigenverantwortlich zum Wohl des Betreuten § Beispiele: Wahl der Bank, Wahl der Geldanlage § Grenzen der Entscheidungsfreiheit: Pflichtverletzung § Beispiele: nicht mündelsichere Bank oder Geldanlage 22

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Genehmigungen sind erforderlich: § z. B. zur Kündigung der selbst bewohnten Wohnung § zur Anlage von Geld § Ausnahme: befreite Betreuer § Ehegatten, eingetragene Lebenspartner – nicht: Lebensgefährten § Verwandte in gerader Linie – Kinder, Eltern- Enkel, Großeltern – nicht: Stiefkinder, Schwiegerkinder § Vereinsbetreuer, Behördenbetreuer (interne Kontrolle) – nicht Berufsbetreuer § bei allen Grundstücksgeschäften § zur Erbausschlagung und Erbauseinandersetzung 23

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Kontrolle des Betreuers durch das Gericht § § wie sieht die Kontrolle im Einzelnen aus? Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung, Genehmigung bei Anlegung und Abheben (Versperrung von Geldanlagen) von Geld, § Berichtspflicht § befreite Betreuer § alles kann angeordnet werden 24

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen wer ist mein Ansprechpartner – für Betreuer und Betreute? Aufgabenteilung im Gericht – wir sind ein Team § Geschäftsstelle § Richter, § Rechtspfleger, 25

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsstelle: erste Anlaufstelle § § § § 26 wenn Sie Fragen haben viele Auskünfte können bereits hier gegeben werden z. B. Fragen nach dem Sachstand oder zum Gang des Verfahrens wer für Sie zuständig ist wenn Sie Formulare benötigen oder Hilfe bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Richter: Anfang und Ende § § § 27 entscheidet über Bestellung des Betreuers, Wechsel in der Person des Betreuers bestimmt und ändert den Aufgabenkreis hebt die Betreuung (oder einzelne Aufgabenkreise) auf genehmigt Entscheidungen mit grundgesetzlichem Richtervorbehalt (Freiheitsentziehung) und OPGenehmigungen

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Rechtspfleger: laufende Betreuertätigkeit § § § 28 z. B. Verpflichtung, Beratung und Kontrolle, Prüfen der Rechnungslegung, Erteilen von Kontofreigaben Genehmigungen z. B. bei der Wohnungsauflösung und Grundstücksverkauf

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Wie kann ich vorbeugen? § Vorsorgevollmacht: in „guten Zeiten“ selbst erstellte Generalvollmacht in selbst bestimmtem Umfang zur Vermeidung eines Betreuungsverfahrens § Betreuungsverfügung: in „guten Zeiten“ erstellte schriftliche Äußerung, z. B. was ein Betreuer, so er denn bestellt werden muss, tun und lassen soll und wer Betreuer werden soll, bzw. wer auf gar keinen Fall Betreuer werden soll § Patientenverfügung: in „guten Zeiten“ erstellte schriftliche Äußerung, was im Falle einer nicht mehr besser werdenden Krankheit mir geschehen (oder nicht mehr geschehen) soll. 29
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