Die Gymnasiale Oberstufe an der Gesamtschule Halle W
Die Gymnasiale Oberstufe an der Gesamtschule Halle (W. )
Die Struktur der Gymnasialen Oberstufe Aufbau und Gliederung des Kurssystems Abschlüsse Verpflichtungen der Fächerbelegung Kursarten Grundsätzliches zur Leistungsbewertung Kernlehrpläne
Aufbau und Gliederung Die Gymnasiale Oberstufe besteht aus: der Einführungsphase = EF (1 Jahr) der Qualifikationsphase = Q 1 und Q 2 (2 Jahre) Nach der Zulassung zur Abiturprüfung wird in der Jahrgangsstufe Q 2 die Abiturprüfung abgelegt. Dauer der Gymnasialen Oberstufe: • in der Regel 3 Jahre • minimal 2 Jahre (Überspringen der Einführungsphase) • maximal 4 Jahre (Wiederholung einer Jahrgangsstufe) • in Ausnahmefällen bei Nichtbestehen der Abiturprüfung: 5 Jahre
Die Gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnis aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) TOPF Abitur TOPF Q-Phase Zulassung zur Abiturprüfung 2. Jahr der Qualifikationsphase Q 2 1. Jahr der Qualifikationsphase Q 1 Leistungsergebnisse (Block I) Versetzung Einführungsphase EF Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe (FOR mit Q-Vermerk)
Abschlüsse und Berechtigungen Allgemeine Hochschulreife / Abitur: mit Bestehen der Abiturprüfung ---------- Schulischer Teil der Fachhochschulreife am Ende der Q 1 ---------- Übergang aus der S I mit FOR Q (FOR-Abschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
Oberstufe: Pflichtprogramm Mindestens 30 Grundkurse – Mindestens 8 Leistungskurse Wochenstundenzahl: im Durchschnitt 34 Wochenstunden. (32 - 36 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe) in EF 34 Std. , in Q 1 und in Q 2 jeweils 34 Std. Insgesamt 102 Wochenstunden
Grundstruktur EF Einführungsphase 34 Wochenstunden 1. Pflichtbereich - mindestens 10 Grundkurse mit je 3 Wochenstunden, d. h. insgesamt 30 – 31 W. -std / neu einsetzende Fremdsprache hat 4 W. -std. 1. 2. 3. Deutsch Mathematik Fortgeführte Fr. -spr. 4. Naturwissenschaft (BI, CH, PH, Inf. ) 5. Gesellschaftsw. -schaft (EK, GE, SW, PA) 6. Religion/Philosophie 7. Kunst / Musik 8. Sport 2. Wahlpflichtbereich - weiterer 11. Grundkurs ODER - 2 Vertiefungskurse (mit je 2 W. -std. ) ODER - 1 weiterer GK und 1 Vertiefungskurs 9. Schwerpunkt: Zweite Fremdsprache oder zweite Naturw. -sch. 10. Weiteres Fach (frei wählbar)
Grundstruktur Q - Phase Qualifikationsphase (Q 1 und Q 2) - 2 Leistungskurse mit je 5 Wochenstunden - 7 Grundkurse mit je 3 (neu eins. FS 4) W. -std. UND - 1 weiterer Grundkurs oder 1 Vertiefungskurs - 1 Projektkurs 34 Wochenstunden ø oder
Pflichtbelegung in der Qualifikationsphase Aufgabenfeld II D – sprachl. – musik. / künstl. gesellschaftswissenschaftlich Aufgabenfeld III mathem. – naturwissenschaftlich 1. Deutsch 4. mind. ein Fach 5. Mathematik 2. Fortgeführte Fremdsprache a) Geschichte b) Sozialw. -schaft c)Erdkunde d) Pädagogik e) Philosophie 6. mind. ein Fach a) Biologie b) Chemie c) Physik Fremdsprache neu 3. a) b) c) Ein Fach Musik Kunst Literatur Ohne Aufgabenfeld 7. ein Fach a) ev. Religion b) kath. Religion c) Philosophie 8. Sport 9. Eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft (=> Schwerpunkt) 10. Ein weiterer Grundkurs oder ein Projektkurs oder ein Vertiefungskurs Die Abiturfächer und die Fächer im Bereich der Pflichtbelegung müssen grundsätzlich von der Einführungsphase an durchgehend belegt werden.
Leistungsbewertung in der Oberstufe Keine rein rechnerische Bildung der Note, Gesamtentwicklung des Schülers beachten Ca. 50 % Klausuren – i. d. R. zwei Klausuren pro Halbjahr Ca. 50 % „Sonstige Mitarbeit“ – mündliche Mitarbeit, Hausaufgaben, Referate, Protokolle, Gruppenarbeiten, … In der Einführungsphase EF gelten dieselben Notenstufen wie in der Sekundarstufe I (nur ganze Noten / 4 - ist ausreichend). Am Ende der Einführungsphase findet eine Versetzung statt. Die Leistungsbewertung in Q 1 und Q 2 erfolgt nach einem Punktesystem; hier zählen auch Tendenzen: 15 Pkt = 1+, 14 Pkt = 1, 13 Pkt = 1 -, ……. …. 6 Pkt. = 4+, 5 Pkt. = 4, … Minderleistungen bzw. Leistungsdefizite beginnen bei 4 Punkten = 4 -
Kernlehrpläne für die Oberstufe Die Lehrpläne in der GO sind kompetenzorientiert: Schüler*innen sollen am Ende der EF und der Q 2 etwas KÖNNEN (z. B. Methodenkompetenz, Urteilskompetenz, interkulturelle Kompetenz, Sachkompetenz, kommunikative Kompetenz, …) Es gelten landesweit einheitliche Standards auf der Grundlage der Vereinbarung aller Bundesländer (Bildungsstandards 2012) Eine Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen – anstatt einer Klausur – findet in Q 1 oder Q 2 statt.
Vielen Dank für Ihr Interesse Halle (Westf. ), den 06. 03. 2019 Almuth Burkhardt-Bader Entnommen aus: Vorbereitung auf die Gymnasiale Oberstufe von Getrud Pannek, Dez. 43 Bez. -reg. Detmold Frühjahr 2017
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