DIE EUROPISCHE ZENTRALBANK UND DAS EUROSYSTEM H K
DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK UND DAS EUROSYSTEM H. K. Scheller Generaldirektor Verwaltung 10 May 2002 12/19/2021 1
DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK UND DAS EUROSYSTEM • Vorbereitung • Entstehehung • Funktionen 12/19/2021 2
Von “Maastricht” zum Euro • Februar 1992 • Januar 1994 • Dezember 1995 • Mai 1998 • Juni 1998 • Januar 1999 • Januar 2002 12/19/2021 Unterzeichnung des “Maastricht-Vertrags”. Realisierung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in drei Stufen und Einführung einer einheitlichen Währung. Beginn der zweiten Stufe der WWU. Errichtung des Europäischen Währungsinstituts. Die zukünftige einheitliche Währung erhält den Namen Euro. Entscheidung über die an der WWU teilnehmenden EUMitgliedstaaten Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) und des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Beginn der dritten Stufe der WWU. Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen zum Euro. Einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet. Übergang der Finanzmärkte zum Euro. Einführung des Euro-Bargelds. 3
Die vorbereitenden Arbeiten des EWI • • • 12/19/2021 Konzepte und Verfahren für die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik: Geldpolitische Strategie und Entwicklung der Instrumente der einheitlichen Geldpolitik. Verfahren für die Wechselkurspolitik und die Verwaltung der Währungsreserven der EZB und der nationalen Zentralbanken. Entwicklung der Geld-, Kredit- und Bankenstatistik für das Euro-Währungsgebiet. Aufbau eines WWU-weiten Systems für Großbetragszahlungen (TARGET). Vorarbeiten für die Errichtung des ESZB/Eurosystems: Aufbau von Informations-- und Kommunikationssystemen zur funktionellen Verknüpfung der zukünftigen EZB und den nationalen Zentralbanken. Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften. Entwicklung der zukünftigen Euro-Banknoten. 4
Die EZB als Spitzeninstitut des Eurosystems/ESZB • • • 12/19/2021 Leitung des Eurosystems/ESZB durch die Beschlussorgane der EZB. Festlegung der Geldpolitik und der Verfahren für ihre Durchführung. Steuerung und Koordinierung aller Operationen des Eurosystems (insbesondere geldpolitische Operationen, Devisenmarktoperationen, Ausgabe von Banknoten). “Operational hub” für Eurosystem/ESZB-Systeme, einschließlich TARGET. Aufsicht über die Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabrechnungssysteme (in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken). Erlass von allgemeinen verbindlichen Verordnungen und Entscheidungen an Dritte. Erhebung von statistischen Daten (mit der Unterstützung der nationalen Zentralbanken). Berichterstattung über das ESZB/Eurosystem an EU-Rat und Parlament sowie die Öffentlichkeit über die Aktivitäten des Eurosystems/ESZB. Beratung der Gemeinschaftsinstitutionen und der Mitgliedstaaten. Vertretung des Eurosystems/ESZB in internationalen Gremien. 5
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