Die Europische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen Europische

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Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen © Europäische Kommission 2010

Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen © Europäische Kommission 2010

EU-Mitgliedstaaten 27 Länder 500 Millionen Menschen 23 Amtssprachen EU-Mitglieder EUBeitrittskandidaten © Europäische Kommission 2010

EU-Mitgliedstaaten 27 Länder 500 Millionen Menschen 23 Amtssprachen EU-Mitglieder EUBeitrittskandidaten © Europäische Kommission 2010

Symbole der EU Europaflagge Europatag: 9. Mai © Europäische Kommission 2010 Hymne: Ode an

Symbole der EU Europaflagge Europatag: 9. Mai © Europäische Kommission 2010 Hymne: Ode an die Freude Wahlspruch: In Vielfalt geeint

EU im Vergleich Bevölkerung in Millionen (2008) China: 1. 330 USA: 304 Indien: 1.

EU im Vergleich Bevölkerung in Millionen (2008) China: 1. 330 USA: 304 Indien: 1. 166 EU: 500 © Europäische Kommission 2010 Russland: 141 Japan: 128

EU im Vergleich Bruttoinlandsprodukt in Milliarden Euro (2008) EU: 15. 247 Japan: 4. 354

EU im Vergleich Bruttoinlandsprodukt in Milliarden Euro (2008) EU: 15. 247 Japan: 4. 354 USA: 14. 264 China: 7. 916 © Europäische Kommission 2010 Indien: 3. 288 Russland: 2. 260

EU im Vergleich Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Euro (2007) USA: 37. 300 Russland: 10.

EU im Vergleich Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Euro (2007) USA: 37. 300 Russland: 10. 000 Japan: 27. 800 EU: 24. 700 © Europäische Kommission 2010 China: 6. 400 Indien: 3. 300

Wohlstandsverteilung Bruttoinlandsprodukt im Vergleich, EU-27 -Durchschnitt = 100 (2007) © Europäische Kommission 2010

Wohlstandsverteilung Bruttoinlandsprodukt im Vergleich, EU-27 -Durchschnitt = 100 (2007) © Europäische Kommission 2010

Vier Grundfreiheiten Freier Warenverkehr Personenverkehr Kapitalverkehr • Verbot von Ein und Ausfuhrzöllen • Harmonisierung

Vier Grundfreiheiten Freier Warenverkehr Personenverkehr Kapitalverkehr • Verbot von Ein und Ausfuhrzöllen • Harmonisierung von Normen und Vorschriften • Beschränkungen nur in Ausnahmefällen erlaubt • Niederlassungsund Beschäftigungsfrei heit • Wegfall der Personenkontrolle n an den Grenzen Dienstleistungsver kehr • Dienstleistungsfrei heit • Öffnung der Märkte • Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufs icht © Europäische Kommission 2010 • Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegunge n • Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen • Liberalisierung des Wertpapierverkehr s

Euro-Zone € 16 Länder 329 Millionen Menschen EU-Mitglieder mit gemeinsamer Währung restliche EU-Mitglieder ©

Euro-Zone € 16 Länder 329 Millionen Menschen EU-Mitglieder mit gemeinsamer Währung restliche EU-Mitglieder © Europäische Kommission 2010

Schengen-Raum 28 Länder, davon 25 EUMitglieder 483 Millionen Menschen Länder ohne Binnen-Grenzkontrollen EU-Mitglieder mit

Schengen-Raum 28 Länder, davon 25 EUMitglieder 483 Millionen Menschen Länder ohne Binnen-Grenzkontrollen EU-Mitglieder mit partieller Teilnahme EU-Mitglieder außerhalb Schengens © Europäische Kommission 2010

Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen © Europäische Kommission 2010

Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen © Europäische Kommission 2010

Schritte der Integration Schuman-Plan 1950 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951 (in Kraft

Schritte der Integration Schuman-Plan 1950 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951 (in Kraft 1952) Römische Verträge 1957 Einheitliche Europäische Akte 1986 (1987) Vertrag von Maastricht 1992 (1993) Vertrag von Amsterdam 1997 (1999) Vertrag von Nizza 2001 (2003) Vertrag von Lissabon 2007 (2009) © Europäische Kommission 2010

Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen © Europäische Kommission 2010

Die Europäische Union Grundlagen Erfolge Geschichte Institutionen © Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU n side ä r P t Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts-

Institutionen der EU n side ä r P t Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Europäischer Rat (ER) Europäische Kommission (EK) Gerichtshof der Europäischen Union Dezentrale Agenturen (z. B. Europol, Frontex) Interinstitutionelle Einrichtungen (z. B. Amt für Veröffentlichungen) Organe © Europäische Kommission 2010 e Hoh ter tre Ver in Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (Eu. RH) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftr agter beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (Ad. R) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus

Europapolitik Europäisches Parlament Primäres EU-Recht Europäische Kommission (EUV & AEUV) Rat der Europäischen Union

Europapolitik Europäisches Parlament Primäres EU-Recht Europäische Kommission (EUV & AEUV) Rat der Europäischen Union gilt unmittelbar in nationales Recht umzusetzen rechtlich nicht verbindlich © Europäische Kommission 2010 Sekundäres EU-Recht Verordnungen (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen & Beschlüsse Empfehlungen & Mitteilungen

Haushalt der EU 136, 8 Milliarden Euro = 1, 18% des EU-27 Bruttonationaleinkommens (2009)

Haushalt der EU 136, 8 Milliarden Euro = 1, 18% des EU-27 Bruttonationaleinkommens (2009) © Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Europäische Kommission (EK) Gerichtshof der Europäischen Union Dezentrale Agenturen (z. B. Europol, Frontex) Interinstitutionelle Einrichtungen (z. B. Amt für Veröffentlichungen) Organe © Europäische Kommission 2010 Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (Eu. RH) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftr agter beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (Ad. R) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus

ER: Funktion n side Prä t Europäischer Rat (ER) Der Europäische Rat besteht aus

ER: Funktion n side Prä t Europäischer Rat (ER) Der Europäische Rat besteht aus seinem Präsidenten (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon), den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien und Prioritäten der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. Der Europäische Rat trifft seine Entscheidungen einstimmig. © Europäische Kommission 2010

ER: Vorsitz Der (erstmalige) Präsident des Europäischen Rats ist seit November 2009 der Belgier

ER: Vorsitz Der (erstmalige) Präsident des Europäischen Rats ist seit November 2009 der Belgier Herman van Rompuy. © Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Europäische Kommission (EK) Gerichtshof der Europäischen Union Dezentrale Agenturen (z. B. Europol, Frontex) Interinstitutionelle Einrichtungen (z. B. Amt für Veröffentlichungen) Organe © Europäische Kommission 2010 Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (Eu. RH) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftr agter beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (Ad. R) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus

Rat: Funktion Der Rat sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftsund Sozialpolitik der

Rat: Funktion Der Rat sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftsund Sozialpolitik der EUMitgliedstaaten. Der Rat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorg an der EU. © Europäische Kommission 2010 Der Rat und das Europäische Parlament setzen den Haushaltsplan der EU fest. Rat der Europäisch en Union (Rat) Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte. Der Rat entwickelt die Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen.

Rat: Abstimmungen Der ist neben dem Europäischen Parlament das In Rat den meisten Fällen

Rat: Abstimmungen Der ist neben dem Europäischen Parlament das In Rat den meisten Fällen (wenn das Der Rat wird auch Ministerrat Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Europäische Beschlüsse in Parlament einigen genannt. Noch bis 2014 (spätestens 2017) Je nach den Themenbereich ist jedes Land mit seinem sensiblen Bereichen (in denen das mitentscheidet) ist jedoch eine zuständigen Fachminister vertreten (z. B. Auswärtige gilt das Verfahren der qualifizierten Europäische Mehrheitsentscheidung Parlament kein Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Seit dem Inkrafttreten des Vertrags Mehrheit, danach das Verfahren Landwirtschaft). Mitspracherecht hat, Nur wie in Steuern ausreichend. der doppelten von Lissabon Mehrheit, tagt er bei das der oder Außenund Ausnahmefällen Der Vorsitz des Rats wird Sicherheitspolitik) von denkönnen Mitgliedstaaten im Gesetzgebungs-entscheidungen Vertrag von Lissabon(mit vorsieht. Halbjahreswechsel wahrgenommen Ausnahme des erfordern Einstimmigkeit. Mitgliedstaaten noch ein Vetorecht Rats für Auswärtige Angelegenheiten, siehe Hohe öffentlich. Vertreterin). einlegen. © Europäische Kommission 2010

Rat: Stimmverteilung © Europäische Kommission 2010

Rat: Stimmverteilung © Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Europäische Kommission (EK) Gerichtshof der Europäischen Union Dezentrale Agenturen (z. B. Europol, Frontex) Interinstitutionelle Einrichtungen (z. B. Amt für Veröffentlichungen) Organe © Europäische Kommission 2010 Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (Eu. RH) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftr agter beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (Ad. R) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus

EP: Fakten Im Europäischen Parlament vertreten 736 Abgeordnete die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen

EP: Fakten Im Europäischen Parlament vertreten 736 Abgeordnete die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit 1979 werden sie alle fünf Jahre direkt gewählt. Die letzte Europawahl fand vom 4. bis 7. Juni 2009 statt. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg. © Europäische Kommission 2010

EP: Funktion Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die Rechtsetzungsbefugnisse des Europäischen

EP: Funktion Durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden die Rechtsetzungsbefugnisse des Europäischen Parlaments erweitert. Es beschließt jetzt gleichberechtigt mit dem Ministerrat über 95% aller Rechtsvorschriften. © Europäische Kommission 2010 Ausgeweitet wurden auch die Haushaltsbefugnisse. Das Europäische Parlament hat jetzt mehr Gewicht bei der Genehmigung des EUHaushalts, inklusive der ausgabenintensiven Agrarpolitik. Europäisch es Parlament (EP) Ebenfalls erweitert wurden die Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten müssen den Präsidenten und die Mitglieder Europäischen Kommission bestätigen, darunter auch die Hohe Vertreterin.

EP: Vorsitz Der Präsident des Europäischen Parlaments ist seit Juli 2009 der Pole Jerzy

EP: Vorsitz Der Präsident des Europäischen Parlaments ist seit Juli 2009 der Pole Jerzy Buzek. © Europäische Kommission 2010

EP: Sitzverteilung nach Ländern © Europäische Kommission 2010

EP: Sitzverteilung nach Ländern © Europäische Kommission 2010

EP: Sitzverteilung nach Fraktionen © Europäische Kommission 2010

EP: Sitzverteilung nach Fraktionen © Europäische Kommission 2010

Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozial-ausschuss (EWSA)

Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozial-ausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfonds (EIF) Europäische Kommission (EK) Gerichtshof der Europäischen Union Dezentrale Agenturen (z. B. Europol, Frontex) Interinstitutionelle Einrichtungen (z. B. Amt für Veröffentlichungen) Organe © Europäische Kommission 2010 Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (Eu. RH) Europäischer Bürgerbeauftragter Europäischer Datenschutzbeauftr agter beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (Ad. R) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus

EK: Funktion Die Europäische Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie sorgt (gemeinsam mit

EK: Funktion Die Europäische Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie sorgt (gemeinsam mit dem Gerichtshof der Europäischen Union) für die Einhaltung des EU-Rechts. Die Europäische Kommission ist die Initiatorin der Politik der EU: Sie schlägt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat neue Rechtsvorschriften vor. © Europäische Kommission 2010 Die Europäische Kommission ist für die Verwaltung und Ausführung des EUHaushalts zuständig und setzt die Europapolitik durch konkrete Maßnahmen um. Europäisc he Kommissi on (EK) Die Europäische Kommission vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicher Verträge zuständig.

EK: Abstimmungen Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus den 27 Mitgliedstaaten (einschließlich

EK: Abstimmungen Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren aus den 27 Mitgliedstaaten (einschließlich ihres Präsidenten ist und ein des Hohen Die Kommission Vertreters). Kollegialorgan. Jeder Kommissar/ Daher jede sind bei Ihr Präsident wird. Kommissarin vom Europäischen Rat bestimmt Abstimmungen Minderheiten anund benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments. diehat Mehrheitsmeinung eine Stimme. Die Amtsdauer dergebunden. Europäischen Kommission beträgt fünf Jahre und ist mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgestimmt. © Europäische Kommission 2010

EK: Vorsitz Der Präsident der Europäischen Kommission ist seit November 2004 der Portugiese José

EK: Vorsitz Der Präsident der Europäischen Kommission ist seit November 2004 der Portugiese José Manuel Barroso (wiedergewählt 2009). © Europäische Kommission 2010

HV: Funktion Europäischer Rat (ER) Europäische Kommission (EK) e Hoh ter e tr Ver

HV: Funktion Europäischer Rat (ER) Europäische Kommission (EK) e Hoh ter e tr Ver in Rat der Europäischen Union (Rat) Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon) ist ständige Vorsitzende des Ministerrats für Auswärtige Angelegenheiten und zugleich Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Außenbeauftragte des Europäischen Rats. Die Hohe Vertreterin wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Zur Unterstützung seiner Arbeit steht der Hohen Vertreterin der Europäische Auswärtige Dienst zur Verfügung. © Europäische Kommission 2010

HV: Vorsitz Die (erstmalige) hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ist seit

HV: Vorsitz Die (erstmalige) hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ist seit Dezember 2009 die Britin Catherine Ashton. © Europäische Kommission 2010