Die elterliche Sorge und ihre bertragung Eltern elterliche
Die elterliche Sorge und ihre Übertragung Eltern elterliche Sorge umfasst Personensorge Pflege Vertretung in persönlichen Angelegenheiten Kind Vermögenssorge Bestimmung des Aufenthaltes Erziehung Beaufsichtigung Schule Verein bzw. Jugendorganisation Delegation Lehrer an Jugendlicher
Aufsichtspflicht kraft Gesetz kraft Vertrag • Eltern • Vormund • Lehrer • Gruppenleitung • Freizeitmitarbeiter • Verantwortlicher einer Veranstaltung Aufsichtspflichtige haben eine dreifache Verpflichtung Die Ihnen zur Aufsicht anvertrauten sollen: 1. Eigenschaden Selbst keinen Schaden erleiden 2. Anderen keinen Schaden zufügen 3. Andere nicht gefährden Dritt und Sachschaden Dritt u. Personenschaden
Aufsichtspflicht juristischer Ausdruck für die pädagogische Tatsache, daß der Mitarbeiter für seine Gruppe oder Besucher eine besondere Verantwortung hat. Aufsichtsbedürftige Personen bis zum 18. Lebensjahr Ausnahme: „Wer trotz seiner Volljährigkeit noch wegen seines geistigen oder körperlichen Zustandes der Aufsicht bedarf. “ Wer zur Aufsicht verpflichtet ist, muß selbstverständlich für den Schaden haften, der durch die Verletzung der Aufsicht entstanden ist. Diese Verletzung kann durch aktives Handeln oder durch Unterlassen geschehen.
Erfüllung der Aufsichtspflicht a. Vorsorgliche b. Belehrung c. und Warnung b. Ständige Überwachung und Überprüfung • Auf mögliche Gefahren hinweisen • situationsbedingte Kontrolle • Belehrung • ständige Kontrolle ist nicht möglich • Verhaltensregel • Anweisungen • Warnungen evtl. in Form von Geboten & Verboten Es besteht eine Informationspflicht des Mitarbeiters. Er muß sich kompetent machen. Ohne Kenntnisse entstehen mögliche Problemfälle! c. Eingreifen von Fall zu Fall • bei Nichtbefolgen von Anweisungen erneut belehren, Ermahnung aussprechen etc.
Faktoren 1. die sich auf die Person des Minderjährigen beziehen: Persönliche Daten • Alter, Eigenart, Charakter • körperliche, seelische & soziale Entwicklung • Verhaltensauffälligkeit Gruppenverhalten • Gruppengröße • Zeit des Bestehens der Gruppe • gruppendynamische Gesetzesmäßigkeit Gefährlichkeit der Beschäftigung • Art der Spiele • Art der Spielgeräte • Ausflüge, Wettkämpfe, Besichtigungen • Baden, Schwimmen Örtliche Umgebung • Abgeschlossenheit des Geländes • Auf dem Weg • Auf dem Spielplatz • Nähe von Gewässern • Sonstige Gefahren (Steinbrüche, Hochgebirge, Osterfeuer, etc. ) 1. die sich auf die Person des Mitarbeiters beziehen: Pädagogische Qualifikation • Kenntnis, Fertigkeit • pädagogische Erfahrung Verhältnis zwischen Mitarbeiter & Minderjährigen • Gruppengröße • Dauer des Bekanntseins • Vertrautsein im Umgang miteinander Erziehungsauftrag, -ziel • Selbständigkeit • Eigenverantwortlichkeit • Freiheit Grundsatz der Fachlichkeit und Verhältnismäßigkeit der gebotenen Aufsicht • unter gleich effektiven Maßnahmen die pädagogisch sinnvollere wählen • belehren, dann überprüfen und dann einzugreifen von Fall zu Fall
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