DIE EINZELUNTERNEHMUNG Ruben Steiner Gesetzliche Grundlage Art 934
DIE EINZELUNTERNEHMUNG Ruben Steiner
Gesetzliche Grundlage • Art. 934 ff. OR • Art. 36 ff. HReg. V Eignung/Vorteile • Kleine, überblickbare Betriebe • Geringes Risiko • Hohe Flexibilität
Grundkapital • Keine Vorschriften Anzahl Eigentümer • Nur eine natürliche Person
Gründung/Firmenbildung • Mit Aufnahme einer Tätigkeit auf eigene Rechnung Stellung der Gesellschaft • Vermögensrecht Anspruch auf gesamten Gewinn
Haftung • Unbeschränkt: Geschäfts- und Privatvermögen Organisation • Er selber ist verantwortlich Keine Organe
Geschäftsführung • Geschäftsinhaber Vertretung • Bevollmächtigte Personen
Gesellschaftlicher Wechsel • Gibt es nicht weil es nur eine natürliche Person gibt
Einfache Gesellschaft Begriff • Zwei oder mehrere Personen • Vertraglicher Zusammenschluss • Gemeinsame Zweckverfolgung Bedeutung Falls die Voraussetzungen einer anderen im Gesetz geregelten Gesellschaftsform nicht zutreffen, handelt es sich um eine einfache Gesellschaft (Art. 530 Abs. 2 OR) Eignung Loser Zusammenschluss zur Wahrung gemeinsamer Interessen • Eine Klasse organisiert gemeinsam eine Reise • Praxisgemeinschaften von zwei Ärzten Eigenschaften • Mitglieder haften unbeschränkt und solidarisch (Art. 544 Abs. 3 OR) • Keine Firma • Keine Handelsregistereintrag
Unterschied • Einfache Gesellschaft ist nur ein Vertrag • Einzelunternehmer tragen das ganze Risiko
Fragen? • Danke für eure Aufmerksamkeit
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