Die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat
Die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat [Art. 20 (1) GG]
Gliederung 1. Grundgesetz 2. Aufgaben des Staates 3. Ziele der Wirtschaftspolitik 4. Träger der Wirtschaftspolitik 5. Mittel der Wirtschaftspolitik
Grundgesetz
Grundgesetz Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Grundgesetz - Demokratie Wahlen Rechtsstaat ‚Gesetzmäßigkeit der Verwaltung‘ Verwaltungsgerichtsbarkeit
Grundgesetz - Demokratie demos = Volk kratein = herrschen ➢Macht geht vom Volk aus Gewaltenteilung
Wahlen
Grundgesetz - Sozialstaat sozialstaatliche Grundsätze Schutz der Menschenwürde [Art. 1 (1)] Gleichheitsgrundsatz [Art. 3 (1)] Sozialbindung des Eigentums [Art. 14 (2)] Schutz von Ehe und Familie [Art. 6 (1)] Netz der sozialen Sicherungen Versicherungsprinzip Versorgungsprinzip Fürsorgeprinzip
Grundgesetz - Sozialstaat Versicherungsprinzip Abdeckung sozialer Risiken durch Beiträge Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen. Unfallversicherung Versorgungsprinzip Entschädigungen in besonderen Fällen (z. B. Kriegs- oder Katastrophenfolgen) soziale Sicherung der Beamten Fürsorgeprinzip Rechtsanspruch Bedürftiger auf Sozialhilfe Fremdhilfe bei Hilflosigkeit
Demografie • Rentenversicherungsreformen • Hochschulpläne und -reorganisationen • Raumplanung bis 2030 • Versorgung der Zukunft (medizinische) • Anpassen der Grundschullandschaft in vielen Bundesländern. • Studien zum Thema „Rückzug des Staates aus dem ländlichen Raum“
Grundgesetz - Föderalismus
Grundgesetz - Föderalismus o Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat o gemeinsame Regierung o 16 Bundesländer o Föderalismus • ein Gesamtstaat • mehrere Teilstaaten mit eigenständiger Regierung
Grundgesetz Artikel 28 (1) GG (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
Aufgaben des Staates - Einkommenspolitik - wirtschaftliche Maßnahmen zur Beeinflussung von Arbeitseinkommen, Zinsen oder Gewinnen - Ziel: Stabilität des Preisniveaus - verhindert Ausnutzung des Marktes Indirekte Maßnahmen: Direkte Maßnahmen Erhaltung und Verbesserung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs Einkommenspolitik sind z. B. ein staatlich verordneter Lohn- oder Preisstopp
Aufgaben des Staates - Wettbewerbspolitik - Ziel: politische Maßnahmen um funktionsfähigen unternehmerischen Wettbewerb zu erhalten oder zu fördern Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Garantie: fairen Wettbewerb und faire Marktpraktiken Unterbindung von Kartellen, Absprachen zu Preisbindungen
Aufgaben des Staates - Konjunkturpolitik - Konjunktur = gesamtwirtschaftliche Schwankungen - stabiler wachsender Wachstum (möglichst wenig Schwankung) - Verankert im Stabilitätsgesetz: - Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum - Teilbereiche: - Fiskalpolitik (öffentliche Einnahmen und öffentliche Ausgaben) - Geldpolitik (Europäische Zentralbank EZB) - Außenwirtschaftspolitik (internationale Wirtschaftsbeziehungen) - Lohnpolitik (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände dafür verantwortlich)
Aufgaben des Staates - Beschäftigungspolitik - Ziel: Vollbeschäftigung zu erreichen und Arbeitslosigkeit abzubauen - Unterschieden wird zwischen: - angebotsorientierter Beschäftigungspolitik (z. B. durch Verbesserung der Investitionstätigkeit der Unternehmen) - nachfrageorientierter Beschäftigungspolitik (bei der zur Schaffung von Arbeitsplätzen) - Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik - tarifvertraglichen Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Rahmen der Tarifpolitik
Ziele der Wirtschaftspolitik - Magisches Viereck - magisches Viereck stellt vier unterschiedliche Ziele der Wirtschaftspolitik dar - primäres Ziel der staatlichen Wirtschaftspolitik → ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht - “magisch” da es nicht möglich ist, alle Ziele gleichermaßen zu erreichen
Ziele der Wirtschaftspolitik - Magisches Sechseck Erweiterung des Magischen Vierecks Ziele: die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt der gerechten Einkommensverteilung
Träger der Wirtschaftspolitik
Mittel der Wirtschaftspolitik der Sozialen Marktwirtschaft Ablaufpolitik Ordnungpolitik Beeinflussung des Preismechanismus Globalsteuerung Wettbewerbspolitik Verbraucherschutz, Verbraucheraufklärung Arbeits- u. Sozialordnung Umweltschutz Marktkonforme Eingriffe Marktkonträre Eingriffe Fiskalpolitik, Steuerpolitik Kartellverbot, Fusionskontrolle Rechtsschutz, Gesundheitsschutz Versicherungsprinzip (RV, KV, Pfl. V, UV, AV) Versorgungsprinzip, Sozialhilfeprinzip Subventionen, Stützungskäufe, Zölle, Steuervergünstigungen Höchstpreise, Mindestpreise Aufteilung der Umweltbelastungskosten (Verursacherprinzip, Gemeinlastprinzip) Vermeidung der Umweltbelastung (Vorsorgeprinzip)
Sozialversicherungsbeiträge Sozialversicherung Beitragssatz Gesamt Arbeitnehmer- Beitrag Arbeitgeber- Beitrag Krankenversicherung 14, 60 % + Zusatzbeitrag 7, 60% (0, 3% Zusatzbeitrag) 7, 30% Pflegeversicherung Kinderlose ab 24. LJ. Sachsen(Ausnahme) 2, 35 % 2, 60% 2, 35% 1, 175% 1, 425% 1, 675% 1, 175% 0, 675% Rentenversicherung 18, 70 % 9, 35% 3, 00 % 1, 5% Arbeitslosenversicherung
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Quellenangabe (04. 02. 2016) Bilder: https: //upload. wikimedia. org/wikipedia/commons/thumb/2/23/Magisches_Viereck_der_Wirtschaftspolitik. svg/2000 px-Magisches_Viereck_der_Wirtschaftspolitik. svg. png https: //de. wikipedia. org/wiki/Grundgesetz_f%C 3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#/media/File: Politisches_System_des_Bundes_und_der_L%C 3%A 4 nder_in_Deutschland. svg http: //www. tagesspiegel. de/images/19126904/11000668/3 -format 43. jpg http: //www. bpb. de/cache/images/1/8451 -st-original. jpg? CEEB 9 http: //www. rosalux. de/fileadmin/ls_sachsen/bilder/Soziales_by_Gerd-Altmann_pixeliode-web. jpg Text: http: //www. bpb. de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19160/einkommenspolitik http: //www. bpb. de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18480/wettbewerbspolitik http: //www. bpb. de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19815/konjunkturpolitik http: //www. bpb. de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/138799/der-sozialstaat-in-der-bundesrepublik-recht-und-organisation? p=all https: //de. wikipedia. org/wiki/Liste_der_Artikel_des_Grundgesetzes http: //www. gesetze-im-internet. de/gg/art_28. html https: //de. wikipedia. org/wiki/Deutschland#Recht
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