Die Abfallwirtschaft im berblick Bundesabfallwirtschaftsgesetz und Wiener Abfallwirtschaftsgesetz
Die Abfallwirtschaft im Überblick • Bundesabfallwirtschaftsgesetz und Wiener Abfallwirtschaftsgesetz : Ziele, Grundsätze, Abfallbegriff • Einteilung der Abfälle allgemein, und im Speziellen Baustellenabfälle • Umgang mit Abfällen • Pflichten des Besitzers gefährlicher Abfälle • Grundlagen zur Vermeidung • Strategien/Maßnahmen zur Abfallverringerung • Produktbezogene Abfallwirtschaft • Abfallwirtschaftskonzept • Abfallkonzepte in Österreich • Abfallbeauftragter • Abfalldaten aus Wien
Bundesabfallwirtschafts gesetz (AWG; BGBl. I Nr. 102/2002) Das AWG ist das zentrale abfallrechtliche Regelwerk. Oberste Priorität ist der Schutz von Mensch und Umwelt, die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie der Verbleib emissionsneutraler Rückstände unter gleichzeitiger Schonung von Deponieraum. Umweltbelastungen sind durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung, sonstigen Behandlung und Ablagerung von Abfällen auf ein Minimum zu reduzieren.
Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (LGBl. Nr. 49/2001) Inkrafttreten des Wr. AWG am 1. Juli 1994, Novellierung im Jahr 2000 Gesetz über die Vermeidung und Behandlung von Abfällen und die Einhebung einer hierfür erforderlichen Abgabe im Gebiet des Landes Wien Verbindliche Reihenfolge der Prioritäten: Vermeidung, stoffliche und thermische Verwertung, umweltkonforme Entsorgung
Ziele des AWG • Schädliche, nachteilige oder sonst das menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen auf Menschen sowie auf Tiere, Pflanzen, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt sind so gering wie möglich zu halten • Schonung der Rohstoff- und Energiereserven • Möglichst geringer Verbrauch an Deponievolumen • Nur solche Stoffe sollen als Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung kein Gefährdungspotenzial für nachfolgende Generationen darstellt (Vorsorgeprinzip)
Grundsätze des AWG • Die Abfallmengen und deren Schadstoffgehalte sind so gering wie möglich zu halten (qualitative und quantitative Abfallvermeidung) • Abfälle sind zu verwerten, soweit dies technisch möglich ist und ökonomisch/ökologisch vorteilhaft ist (Abfallverwertung) • Nicht verwertbare Abfälle sind je nach ihrer Beschaffenheit durch biologische, thermische oder chemisch-physikalische Verfahren zu behandeln, feste Rückstände sind möglichst reaktionsarm und geordnet abzulagern (Abfallentsorgung)
Der Abfallbegriff des AWG 2002 Grundsätzlich nur bewegliche Sachen, aber auch verunreinigte (kontaminierte) Böden Subjektiver Abfallbegriff - Entledigungsabsicht/tatsächliche Entledigung Objektiver Abfallbegriff - Erfassung und Behandlung im öffentlichen Interesse geboten (betrifft Allgemeinheit, z. B. Gesundheit, Umwelt, Sicherheit und Ordnung, . . . )
Einteilung der Abfälle • Kontaminierte (verunreinigte) Böden • Altstoffe (Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden) • Gefährliche Abfälle (Abfälle, deren ordnungsgemäße Behandlung besondere Umsicht und gezielte Vorkehrungen erfordert, z. B. Sondermüllverbrennung Simmering in Wien) • Problemstoffe (gefährliche Abfälle in kleinen Mengen, im Privathaushalt) • Nicht gefährliche Abfälle (Restmüll, Sperrmüll, Baurestmassen(BRM), Biogene Abfälle, Verpackung)
Einteilung der Baustellenabfälle • Gefährliche Abfälle (z. B. verunreinigte Böden, Asbest, Altlacke und Farben, Lösungsmittel, Kleber, Harze, Kühlschränke, verunreinigte Putzlappen, Altöle, Batterien, Leuchtstoffröhren) • Nicht gefährliche Abfälle - Baurestmassen (Bodenaushub, Betonabbruch, Asphaltaufbruch, mineralischer Bauschutt, Holz-, Metall-, Kunststoff- und Baustellenabfälle) - Verpackung (Holz, Metalle, Kunststoffe, Verbundstoffe, Papier, Karton, Wellpappe, Papiersäcke) - Biogene Abfälle (Baumschnitt etc. )
Umgang mit Abfällen • • Vermischungsverbot Verwertungsgebot Aufzeichnungspflicht Zwischenlagerung bis zu 1 Jahr (bei Verwertung bis zu 3 Jahre erlaubt) • Altlastenbeitrag-Pflicht (ALSAG/Altlastensanierungsgesetz)
Pflichten des Besitzers gefährlicher Abfälle • Übergabe an befugte Abfallsammler oder –behandler, sofern eine entsprechende Behandlung nicht erfolgen kann • Meldepflicht • Begleitscheinpflicht • Vermischungs- und Vermengungsverbot, wenn dadurch die Behandlung erschwert wird • ordnungsgemäße Zwischenlagerung
ABFALLVERRINGERU NG = VERMEIDUNG + VERWERTUNG
Grundlagen zur Vermeidung Produktbezogene Maßnahmen sind solche, die: • eine Mehrfachverwendung eines Produktes zulassen, • die Lebensdauer eines Produktes erhöhen oder • die Gestaltung des Produktes derart verändern, dass der Produktionsabfall, die Abfallmasse nach Gebrauch des Produktes und das Schadstoffpotenzial verringert werden.
Vorschläge zur Vermeidung Beispiele von Abfallvermeidungsmaßnahmen in metallverarbeitenden Betrieben • • • Einsatz von Recyclingpapier Vermeidung von Einwegverpackungen Verwendung von Großgebinden Verminderung der Einsatzmengen Rückgabe der Verpackung an den Lieferanten Interne Abfall- und Abwasseraufbereitung Lösemittelfreie Teilereinigung Destillationsanlage für verunreinigte Lösemittel Putz- und Reinigungstücher im Mietsystem FCKW-freie Entfettungsmittel Quelle: www. wien. gv. at/ma 22/abfall/musterabfallwirtschaftskonzepte. htm
Vorschläge zur Vermeidung Beispiele von Abfallvermeidungsmaßnahmen in Gastronomiebetrieben • • • Verwendung von Mehrweggebinde Verwendung von Großgebinden Einsatz einer Druckschankanlage Einsatz von Recyclingpapier Verwendung von Recycling - Toilettenpapier Verwendung von ungebleichten Kaffeefiltern oder Kaffeemaschinen mit Metallfilter Weitgehende Umstellung der elektrischen Geräte von Batteriebetrieb auf Akkubetrieb Vermeidung von Einwegverpackungen Vermeidung von Einwegteller und –besteck Verwertung der Speisereste und Küchenabfälle Quelle: www. wien. gv. at/ma 22/abfall/musterabfallwirtschaftskonzepte. htm
Strategien/Maßnahmen zur Abfallverringerung • Wirtschaftspolitische Instrumente: Umweltabgaben, Umweltzertifikate, Rücknahme und Pfandsysteme, Rücklaufquoten und Förderungen • Gesetze und Verordnungen, Mindestanforderungen • Freiwillige oder verpflichtende Auseinandersetzung der Betriebe mit ihrer Abfallwirtschaft: Branchenkonzepte, Interessensgemeinschaften, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallbeauftragte, Umweltzeichen, Öko-Audit • Nicht öffentliche Lenkungsmaßnahmen: gestiegene Abfall-entsorgungskosten, Konsumverhalten, Umweltbewusstsein usw. • Förderungen auf Basis des Umweltförderungsgesetzes
Produktbezogene Abfallwirtschaft Anstreben einer optimalen Kombination von: • Minimierung des Materialverbrauchs • Langlebigkeit • Verwendung hochwertiger Materialien • Reparaturfreundlichkeit • Optimierung des Energieverbrauches über den Gesamtlebenszyklus • Demontagefreundlichkeit • Verzicht auf toxische Bestandteile
Abfallwirtschaftskonzept • Gesetzlich verpflichtend für Anlagen mit mehr als 20 Beschäftigten. • Überblick über die Art und Menge der im Betrieb anfallenden Abfälle • Aufzeigen von Möglichkeiten zur sinnvollen Abfallvermeidung und -Verwertung • Stoffströme werden transparent und Optimierungsmöglichkeiten sichtbar gemacht.
Abfallkonzepte in Österreich • Musterabfallwirtschaftskonzepte: Ziel ist die Beschreibung und Quantifizierung der Vermeidungs- und Verwertungspotenziale verschiedener Branchen in Österreich www. wien. gv. at/ma 22/abfall/musterabfallwirtschaftskonzept e. htm • Programme und Initiativen zur Umsetzung von Abfallverringerungspotenzialen: - ÖKOPROFIT-Programme - Öko. Bonus-Programm für Kleinbetriebe www. oekobusinessplan. wien. at
Abfallbeauftragter • Jeder Betrieb mit mehr als 100 Arbeitnehmern hat gem. § 11 AWG 2002 einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten (muss nicht dauernd im Betrieb beschäftigt sein) und einen Stellvertreter schriftlich zu bestellen und der Behörde (Bezirksamt, in Wien Magistrat) anzuzeigen • Dieser hat die Einhaltung der Vorschriften des AWG oder darauf beruhender Bescheide zu überwachen und auf eine sinnvolle Organisation der Umsetzung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Bestimmungen hinzuwirken. • Der Betriebsinhaber ist über die abfallwirtschaftlichen Aspekte der Beschaffung zu beraten und über die Kosten der Entsorgung zu informieren.
Ausgewählte Details zur Wiener Abfallwirtschaft
Anlagen zur Abfallbehandlung und Fernwärmeversorgung in Wien Quelle: Wiener Müllfibel, http: //www. wien. gv. at/ma 48/
Gesamtabfallaufkommen in Wien 2001 Quelle: www. wien. gv. at/ma 22/abfallstatistik. htm
Abfallaufkommen nicht gefährlicher Abfälle in Wien 2001 Quelle: www. wien. gv. at/ma 22/abfallstatistik. htm
Gefährliche Abfälle in Wien 2001 Quelle: www. wien. gv. at/ma 22/abfallstatistik. htm
Gefährliche Abfälle in Wien Quelle: www. wien. gv. at/ma 22/abfallstatistik. htm
Entwicklung der Müllmengen in Wien Quelle: www. wien. gv. at/ma 22/abfallstatistik. htm
Tarife der Wr. Abfallwirtschaft Stand 2003 Abfallart (inkl. 10% USt) a) nicht kontaminierte Abfälle Restmüll bzw. Sperrmüll Bauschutt mit Müll Leicht volumin. Stoffe Übernahme-Tarife 239, 82 Euro/to 312, 49 Euro/to 719, 46 Euro/to Fenster 127, 15 Euro/to Asbestzement SN 31412, Faserzement, Eternitabfälle Bauschutt mit Baurestmassendeponiequalität (nicht deponiebautechnisch verwendbar) Bauschutt mit Baurestmassendeponiequalität (deponiebautechnisch verwendbar) Erdaushub mit Bodenaushubdeponiequalität b) kontaminierte Abfälle Bauschutt mit Massenabfalldeponiequalität 264, 50 Euro/to 65, 40 Euro/to 30, 50 Euro/to 10, 90 Euro/to 152, 60 Euro/to www. wien. gv. at/ma 48/tar-m 1 -1. htm
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