Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Lnder in der

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Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Prüfungsordnung für die Prüfungen

Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Prüfungsordnung für die Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der KMK

§ 2 Berechtigungen Das Deutsche Sprachdiplom der Stufe I gilt als Nachweis der für

§ 2 Berechtigungen Das Deutsche Sprachdiplom der Stufe I gilt als Nachweis der für die Aufnahme an ein Studienkolleg in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse. Das Deutsche Sprachdiplom der Stufe II gilt als Nachweis der für ein Studium an einer deutschen Hochschule erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse

§ 3 Nachweis der Leistungen für die Zuerkennung des Diploms Die Prüfungen zum Deutschen

§ 3 Nachweis der Leistungen für die Zuerkennung des Diploms Die Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Die Prüfungen können nur im Ganzen abgelegt werden. Für das Bestehen der Prüfungen gelten die in den Ausführungsbestimmungen festgelegten Regelungen.

§ 5 Gesamtleitung der Prüfung Die Gesamtleitung der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom obliegt dem

§ 5 Gesamtleitung der Prüfung Die Gesamtleitung der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom obliegt dem Zentralen Ausschuss. Der Zentrale Ausschuss legt die Prüfungsaufgaben und die Prüfungstermine fest. Der Zentrale Ausschuss entscheidet über die Zuerkennung der Diplome.

§ 7 Teilnahme von Gästen an mündlichen Prüfungen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland Schulträger und

§ 7 Teilnahme von Gästen an mündlichen Prüfungen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland Schulträger und Schulleiter Über die Teilnahme weiterer Gäste an der Prüfung entscheidet der Prüfungsleiter.

§ 9 Verfahren bei Täuschungen Wer sich der Täuschung, eines Täuschungsversuches oder einer Beihilfe

§ 9 Verfahren bei Täuschungen Wer sich der Täuschung, eines Täuschungsversuches oder einer Beihilfe dazu schuldig macht, wird von der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfungsleistungen werden nicht bewertet. Die Prüfung gilt als nicht bestanden. Das Diplom kann aberkannt werden, wenn eine Täuschung oder Fälschung von Dokumenten und / oder Angaben nachträglich nachgewiesen wird.

§ 12 Wiederholung der Prüfung Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal

§ 12 Wiederholung der Prüfung Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen, und zwar nur im Ganzen zum nächstmöglichen Termin.

Profil der Prüfungen orientieren sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen Die Prüfungen auf

Profil der Prüfungen orientieren sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen Die Prüfungen auf den Niveaustufen A 2/B 1 und B 2/C 1 umfassen die folgenden Teile: 1. Leseverstehen (LV) 2. Hörverstehen (HV) 3. Schriftliche Kommunikation (SK) 4. Mündliche Kommunikation (MK) Alle vier Teile werden gleich gewichtet (zu je 25%).

Themen B 2 / C 1 Texte und Aufgabenstellungen aller Prüfungsteile entstammen gesellschaftlich relevanten

Themen B 2 / C 1 Texte und Aufgabenstellungen aller Prüfungsteile entstammen gesellschaftlich relevanten Themen aus Bildung, Kultur, Wirtschaft usw.

Leseverstehen (LV) 75 Minuten Arbeitszeit plus 10 Minuten Übertragungszeit Während der Durchführung dürfen keine

Leseverstehen (LV) 75 Minuten Arbeitszeit plus 10 Minuten Übertragungszeit Während der Durchführung dürfen keine zusätzlichen Erläuterungen gegeben werden.

. Hörverstehen (HV) ca. 40 Minuten Arbeitszeit plus 10 Minuten Übertragungszeit Während der Wiedergabe

. Hörverstehen (HV) ca. 40 Minuten Arbeitszeit plus 10 Minuten Übertragungszeit Während der Wiedergabe dürfen keine zusätzlichen Erläuterungen gegeben werden.

Schriftliche Kommunikation (SK) 120 Minuten Arbeitszeit Die Korrekturen müssen eindeutig sein. Falsches ist eindeutig

Schriftliche Kommunikation (SK) 120 Minuten Arbeitszeit Die Korrekturen müssen eindeutig sein. Falsches ist eindeutig durchzustreichen und durch die Neuformulierung zu ersetzen. Für die Reinschrift ist das Schreibblatt SK zu verwenden. Die einzelnen Seiten sind durchgehend zu nummerieren. Die Reinschrift ist mit einem dokumentenechten Stift (schwarz) anzufertigen. Bei der Korrektur wird nur die Reinschrift berücksichtigt. Während der Durchführung dürfen keine zusätzlichen Erläuterungen gegeben werden.

Mündliche Kommunikation (MK) Einzelprüfung 20 Minuten Vorbereitungszeit 20 Minuten Prüfungszeit In Absprache mit dem

Mündliche Kommunikation (MK) Einzelprüfung 20 Minuten Vorbereitungszeit 20 Minuten Prüfungszeit In Absprache mit dem Prüfer bringt der Schüler zu seinem vorbereiteten Spezialthema Präsentationsmaterialien einschließlich stichwortartiger Notizen (z. B. Moderationskarten) zur Prüfung mit.

Teil 1 (MK) zusammenhängender, monologischer Vortrag inklusive Stellungnahme Standpunkt verteidigen Schlüsselwörter als Impuls Themenbezogene

Teil 1 (MK) zusammenhängender, monologischer Vortrag inklusive Stellungnahme Standpunkt verteidigen Schlüsselwörter als Impuls Themenbezogene Fragen Vortrag und freies und spontanes Sprechen

Teil 2 (MK) zusammenhängender, monologischer Vortrag inklusive Stellungnahme auf Nachfragen, Einwände, Provokationen etc. reagieren

Teil 2 (MK) zusammenhängender, monologischer Vortrag inklusive Stellungnahme auf Nachfragen, Einwände, Provokationen etc. reagieren gewähltes Thema auf das Präsentationsthema bezogene Fragen Vortrag freies und spontanes Sprechen

Ablauf Die Prüfungen sind nacheinander an einem Prüfungstag Zwischen drei Prüfungsteilen sind kurze Pausen

Ablauf Die Prüfungen sind nacheinander an einem Prüfungstag Zwischen drei Prüfungsteilen sind kurze Pausen

Nichtteilnahme an der Prüfung Prüflinge, die aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen nicht

Nichtteilnahme an der Prüfung Prüflinge, die aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, müssen ein ärztliches Attest bzw. eine entsprechende Bescheinigung am Tag der Prüfung vorlegen. Nur dann gibt es die Möglichkeit an einer Nachholprüfung teilzunehmen. Über die Genehmigung und den Termin der Nachholprüfung entscheidet das Sekretariat der KMK Der Termin liegt in der Regel nicht später als sechs Wochen nach Ende des Prüfungszeitraums.

Bewertung und Diplome Das DSD II erhält, wer in allen vier Teilkompetenzen Leistungen mindestens

Bewertung und Diplome Das DSD II erhält, wer in allen vier Teilkompetenzen Leistungen mindestens auf dem B 2 -Niveau erreicht. Dies sind in der Regel mindestens 8 Punkte. Maximal können 24 Punkte je Prüfungsteil erreicht werden. Das C 1 -Niveau ist ab folgender Punktzahl erreicht: Leseverstehen 14 Punkte Hörverstehen 14 Punkte Schreiben 12 Punkte Sprechen 12 Punkte Die nachfolgenden Bestehensgrenzen können je nach Schwierigkeitsgrad der Prüfungsteile LV, HV und SK nach oben und unten variieren.

Fragen? Termine: SK, LV, HV 28. November 2017 MK 1. -13. Dezember 2017 Aushänge

Fragen? Termine: SK, LV, HV 28. November 2017 MK 1. -13. Dezember 2017 Aushänge an der Tür zum Verwaltungstrakt beachten! Uhrzeiten einhalten!

DSD II Frohes Schaffen und viel Glück! Ende

DSD II Frohes Schaffen und viel Glück! Ende