Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg
Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum 1
Inhalt • Der Arbeitsvertrag • Befristete Arbeitsverhältnisse • Entgelt • Kündigung • Arbeitsvertrag – Tarifvertrag – Gesetz • Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute • Eine Frage der Macht • Ansprechpartner_innen 2 Name der Präsentation eingeben 2
Der Arbeitsvertrag • Form • Inhalt 3 Name der Präsentation eingeben 3
Der Arbeitsvertrag: Form • Grundsätzlich sind schriftliche und mündliche Arbeitsverträge möglich. • Spätestens einen Monat nach Beginn des Vertragsverhältnisses muss das Unternehmen dem/der Beschäftigten die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben (§ 2 Nachw. G = Nachweisgesetz). • Bei Auslandseinsätzen von mehr als einem Monat sollte schriftlich vereinbart werden: • Dauer des Auslandseinsatzes • Zusätzliches Arbeitsentgelt (in welcher Währung? ) • Sachleistungen • Rückkehrbedingungen 4 Name der Präsentation eingeben 4
Der Arbeitsvertrag: Inhalt Mindestens müssen enthalten sein (§ 2 Nachw. G): • der Name und die Anschrift der Vertragsparteien • der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses • bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses • der Arbeitsort oder – falls die Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll – ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann • eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit 5 Name der Präsentation eingeben 5
Der Arbeitsvertrag: Inhalt Mindestens müssen enthalten sein (§ 2 Nachw. G): • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts sowie dessen Fälligkeit • die vereinbarte Arbeitszeit • die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs • die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind 6 Name der Präsentation eingeben 6
Entgelt Mit Tarif geht´s besser! • Auskünfte zu Tarifentgelten gibt es bei der zuständigen Mitgliedsgewerkschaft des DGBs. • Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto bessere Tarifverträge kann sie durchsetzen! 7 Name der Präsentation eingeben 7
Kündigung • Form • Gründe • Wettbewerbsverbot • Zeugnis 8 Name der Präsentation eingeben 8
Kündigung: Form • Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. • Kündigungsschutzgesetz • Voraussetzung • Arbeitnehmende_r länger als sechs Monate beschäftigt. • mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer_innen. • Arbeitgeber_in muss berechtigte Gründe anführen. • Arbeitnehmer_innen haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen. • Kündigungsfrist: • Nach § 622 BGB liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten. • Probezeit: in der Regel zwei Wochen. 9 Name der Präsentation eingeben 9
Kündigung: Gründe Verhaltensbedingte Kündigung • bei Fehlverhalten oder Verstoß gegen Arbeitspflichten • i. d. R. vorherige Abmahnung notwendig Krankheitsbedingte Kündigung • wegen ständig wiederkehrender oder sehr lange andauernder Krankheit • In den drei Jahren vor der Kündigung müssen die Fehlzeiten deutlich über sechs Wochen betragen haben. Betriebsbedingte Kündigung • bei Umsatzrückgang, Rationalisierung oder Auslagerung von Arbeitsplätzen • Sozialauswahl nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung 10 Name der Präsentation eingeben 10
Kündigung: Wettbewerbsverbot • Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber_in und Arbeitnehmer_in, die besagt, dass der/die Arbeitnehmer_in nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht als Konkurrent_in innerhalb der gleichen Branche auftritt. • Grundlage: § 74 ff. HGB Wichtig • Handle eine möglichst hohe Entschädigung und eine möglichst kurze Frist aus! • Lass dich vom Betriebsrat und/oder betreffenden Mitgliedsgewerkschaft informieren, bevor du eine Wettbewerbsklausel unterschreibst! 11 Name der Präsentation eingeben 11
Kündigung: Zeugnis • Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben alle Arbeitnehmer_innen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung. • Auf Verlangen des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin ist ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit Angaben über Führung und Leistung auszustellen. • Eine rechtzeitige Ausstellung zur Folge-Bewerbung muss geboten sein. • Ein Zwischenzeugnis muss ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin dies aus triftigem Grund einfordert, z. B. beim Wechsel des/der Vorgesetzten oder zur Bewerbung auf eine andere Stelle. • Lass das Zeugnis durch einen Experten oder eine Expertin deiner Gewerkschaft prüfen. 12 Name der Präsentation eingeben 12
Arbeitsvertrag – Tarifvertrag – Gesetz 13 Name der Präsentation eingeben 13
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Betriebs-/Personalrat (BR/PR): • In Betrieben oder Dienststellen, in denen mindestens fünf Personen beschäftigt sind, können Betriebsräte/Personalräte gewählt werden. Drei Personen sind wählbar. • Grundlage hierfür sind: • Betriebsverfassungsgesetz (Betr. VG) • Bundespersonalvertretungsgesetz (BPers. VG) • Personalvertretungsgesetze der Länder 14 Name der Präsentation eingeben 14
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute § 2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz: „ Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen. “ 15 Name der Präsentation eingeben 15
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Rechte • Beteiligungsrecht • Informationsrecht • Beratungsrecht • Mitwirkungsrecht • Mitbestimmungsrecht • Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten 16 Name der Präsentation eingeben 16
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Kompetente Beratung und Unterstützung • Entgelt • Arbeitszeit • Zielvereinbarungen • Prämien und Boni • Dienstreisen • Ein- und Umgruppierungen • Versetzungen • Veränderungen der Tätigkeit • Teilzeit und Elternzeit • Weiterbildung • Persönliche Entwicklung • Abmahnung • Kündigung 17 Name der Präsentation eingeben 17
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Gewerkschaften sorgen für eine gute Arbeit der Betriebs- und Personalräte • Beratung und Qualifizierung, • lokale, regionale, nationale und internationale Netzwerke, • die Aushandlung von Tarifverträgen, die viele Konflikte mit Arbeitgeber_innen ersparen, • die Unterstützung von Mitgliedern und Vertrauensleuten. 18 Name der Präsentation eingeben 18
Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Gewerkschaftliche Vertrauensleute • Vertrauensleute werden von den Mitgliedern der jeweiligen Gewerkschaft im Betrieb/der Dienststelle gewählt. • Sie organisieren den Dialog zwischen Mitgliedern und ihrer Gewerkschaft. • Sie informieren den BR/PR über Wünsche, Vorschläge und Sorgen der Beschäftigten in deren Arbeitsbereich. • Sie entscheiden bei Tarifforderungen mit und tragen zur Meinungsbildung in ihrer Gewerkschaft bei. 19 Name der Präsentation eingeben 19
Eine Frage der Macht! • Für gute Tarifverträge braucht es starke Gewerkschaften! • Für starke Gewerkschaften braucht es viele Mitglieder! • Macht mit und engagiert euch! 20 Name der Präsentation eingeben 20
Ansprechpartner_innen BITTE TRAGT HIER EURE KONTAKTDATEN EIN 21 Name der Präsentation eingeben 21
Neugierig geworden? Dann sprecht uns an! Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! 22
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