Der neue Landesarbeitskreis fr Arbeitsschutz der Freien Hansestadt
Der neue Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz der Freien Hansestadt Bremen und seine Rolle im Rahmen der GDA Peter Löpmeier, BGHW, Oktober 2009
Aufgabe des LAK Bremen: l Gegenstand der Tätigkeit des Landesarbeitskreises für Arbeitsschutz ist die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Land Bremen. l Zu diesem Zweck sollen die Kooperation sowie der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Verbänden, Organisationen, Institutionen und Behörden die auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätig sind, nachhaltig gefördert werden. Peter Löpmeier 13. 10. 2009 2
LAK ist Berater und Unterstützer l Der Landesarbeitskreis berät und unterstützt die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Peter Löpmeier 13. 10. 2009 3
Wichtige Aufgaben des LAK sind z. B. : l Aufstellen von regionalen Arbeitsprogrammen zur Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Land Bremen l Mitwirkung bei der Regionalisierung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie im Land Bremen l Unterstützung und Koordination von Arbeits- und Gesundheitsschutzaktivitäten von Verbänden, Organisationen, Institutionen und Behörden, die auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätig sind. Peter Löpmeier 13. 10. 2009 4
Weitere wichtige Aufgaben des LAK sind z. B. : l Öffentlichkeitsarbeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz l Planung und Durchführung von zielgruppenspezifischen Aktions- und Arbeitsprogrammen, Veranstaltungen und Projekten l Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs Peter Löpmeier 13. 10. 2009 5
Mitglieder des Landesarbeitskreises l Verbände, Vereine, Organisationen, Institutionen und Behörden mit öffentlich-rechtlichem Charakter, die auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Land Bremen tätig sind Peter Löpmeier 13. 10. 2009 6
Zusammensetzung des Landesarbeitskreises Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet die Deputation für Arbeit und Gesundheit auf Vorschlag der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Die Mitglieder gehören dem Landesarbeitskreis für die Dauer einer Legislaturperiode an. Eine Verlängerung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss der Deputation für Arbeit und Gesundheit Darüber hinaus gehören mindestens drei Vertreterinnen Vertreter der Deputation für Arbeit und Gesundheit dem Landesarbeitskreis an Peter Löpmeier 13. 10. 2009 7
Mitglieder zur Zeit: Vertreterinnen bzw. Vertreter der Deputation für Arbeit und Gesundheit Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Land Bremen Unternehmensverbände im Lande Bremen e. V Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Landesverband Nordwest der DGUV Unfallkassen und Berufgenossenschaften Arbeiternehmerkammer Bremen Einzelgewerkschaften Handelskammern Handwerkskammern Arbeitgeberverband Bremerhaven Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e. V. Usw. Peter Löpmeier 13. 10. 2009 8
Vorsitzende des Landesarbeitskreises : Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Bremen oder von ihr benannter Vertreter Peter Löpmeier 13. 10. 2009 9
Geschäftsführung l Geschäftsführende Institution wird benannt im Einvernehmen zwischen è der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und è dem Landesverband Nordwest der DGUV Erfolgt: Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) l Geschäftsführende Institution schlägt Geschäftsführer vor. Benennung und Abberufung im Einvernehmen è der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und è dem Landesverband Nordwest der DGUV Erfolgt: Peter Löpmeier, Präventionsleitung BGHW Peter Löpmeier 13. 10. 2009 10
Geschäftsführung: l Geschäftsführung kann durch den Landesarbeitskreis auf Antrag mit 2/3 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgesetzt werden. l. Aufgaben: èFührung der Geschäfte des LAK èFederführung im Beirat èinsbesondere Öffentlichkeitsarbeit des LAK èWerbung Peter Löpmeier 13. 10. 2009 11
Beirat l Fach- und Arbeitsgremium des LAK l Federführung liegt bei der Geschäftsführung des LAK l Mitglieder werden durch den Landesarbeitskreis aus seiner Mitte bestimmt l Dauer: eine Legislaturperiode Aufgaben: l Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung hinsichtlich der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des LAK: è Öffentlichkeitsarbeit è Veranstaltungen, Projekte è Abstimmung und Koordination von Aktivitäten Peter Löpmeier 13. 10. 2009 12
Sitzungen des LAK: Sitzung: l Ladungsfrist: 3 Wochen l mindestens 1 x im Jahr eine Sitzung des LAK l Geschäftsführung lädt schriftlich bzw. elektronisch ein l Tagesordnung ist zwischen Vorsitz und Geschäftsführung abzustimmen l Jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung stellen (bis 4 Wochen vor Sitzung) Beschlussfähigkeit: l wirksame Beschlüsse einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder l Änderung der Geschäftsordnung mit 2/3 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder Peter Löpmeier 13. 10. 2009 13
Arbeitsgruppen l l l Arbeitsgruppe l Untergremium zu Beirat l bestimmter Aufgaben (z. B. Veranstaltungen, Projekte organisieren) l befristete und fachbezogenen l aus den Mitgliedern des LAK Projektgruppe l dringenden Fällen l in Abstimmung zwischen Vorsitz und Geschäftsführung Bremer Netzwerk Arbeit und Gesundheit (Au. Ge) l dauerhafte Arbeitsgruppe l Aufgabe, regionale Arbeitsschutzthemen, Handlungsfelder, Projekte und Informationsbedarfe zu vernetzen l Geschäftsführung: Arbeitnehmerkammer Bremen Peter Löpmeier 13. 10. 2009 14
Rolle des LAK Bremen m Rahmen der GDA Aufgaben des LAK: . . . Mitwirkung bei der Regionalisierung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie im Land Bremen Präambel: . . . sowie die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie im Land Bremen unterstützt Peter Löpmeier 13. 10. 2009 15
Präventionsaufgaben der DGUV-Landesverbände: l Aufgaben in der Prävention, insb. Umsetzung der GDA sowie die Koordinierung in den Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen (GLS) Neue Strukturen der Landesverbände: l Neue Basisstrukturen bei den Landesverbänden in der „Exekutive“: Je ein Lenkungsausschuss, in dem alle an den LV angeschlossenen UVT vertreten sind l Besetzung der Lenkungsausschüsse: Landesdirektoren (Leiter), LV-Präventionsleiter, je angeschlossenem UVT ein mandatierter Vertreter, Vertreter des SB Prävention l Besetzung GLS: Landesdirektor und LV-Präventionsleiter Peter Löpmeier 13. 10. 2009 16
Landesdirektor (LD) (nebenamtlich) Präventionsleiter (PL) des LV (nebenamtlich) Koordinator Prävention (hauptamtlich, unterstützt den PL und den LD) Lenkungsausschuss • DGUV (Stabsbereich Prävention) • Landesdirektor • Präventionsleiter • je ein mandatierter Vertreter aller in der jeweiligen Region tätigen Unfallversicherungsträger Gemeinsame Landesbezogene Stelle (GLS) Peter Löpmeier 13. 10. 2009 17
Gemeinsame landesbezogene Stellen und für den Arbeitsschutz zuständige Stellen der Länder schließen Umsetzungsvereinbarungen auf Länderebene, in denen sich die Vereinbarungspartner verpflichten, die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz festgelegten Arbeitsschutzziele in den vorrangigen Handlungsfeldern mit hieraus abgeleiteten Arbeitsprogrammen gemeinsam umzusetzen. Peter Löpmeier 13. 10. 2009 18
LAK ist deutlich breiter aufgestellt, neben den eigentlichen Trägern der GDA, z. B. Sozialpartner, Betriebsärzte, Verbände der Sicherheitsfachkräfte, Kammern Die Mitwirkung und Unterstützung dieser Akteure ist notwendig Aufgabe des LAK im Rahmen der GDA ist es also eine Plattform und Struktur in der Region zu bieten, um • für die Beteiligung aller Akteure an den GDA-Arbeitsprogrammen auf Landesebene breit zu werben, • über die GDA-Arbeitsprogramme auf Landesebene gezielt zu informieren, • mögliche Aktivitäten der Mitglieder des LAK zur Unterstützung der GDA-Arbeitsprogramme zu koordinieren L • . . Peter Löpmeier 13. 10. 2009 19
. . . Ihnen vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Peter Löpmeier 13. 10. 2009 20
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