Der Brgerhaushalt Beschreibung sowie Fr und Wider 1
Der Bürgerhaushalt Beschreibung sowie Für und Wider 1
2
3
Haushaltsplanaufstellungsverfahren • Entwurf der (Stadt)-Verwaltung Zusammenspiel Kämmerei - Fachbereiche Entwurf des Stadtkämmerers • Beratung in den Fachausschüssen • Beschluss des Stadtrates Mittelbarer Einfluss des Bürgers durch die Wahl von Stadtrat und Oberbürgermeister 4
Demokratieformen • mittelbar: Bürger wählt (s)eine Vertretung, die ihn repräsentiert • unmittelbar: Bürger nimmt auf politische Sachfragen direkten Einfluss 5
Beispiele für unmittelbare Demokratie (gesetzlich geregelt) • Schweiz: Volksabstimmung (Referendum) • Bundesrepublik Deutschland: Instrument fehlt fast völlig • Freistaat Bayern: Volksbegehren/Volksentscheid • Kommunen in Bayern: Bürgerbegehren/Bürgerentscheid Bürgerversammlung Bürgerantrag n i c h t: Bürgerhaushalt 6
Wesentliche Einschränkungen der Antragsgegenstände (in Bayern) • kein Volksentscheid über den Staatshaushalt (Art. 73 Bayer. Verfassung – BV) • kein Bürgerentscheid über die Haushaltssatzung (Art. 18 a Abs. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO) • Bürgerversammlung / Bürgerantrag: Gemeinderat entscheidet über die Anträge (Art. 18 Abs. 4 und Art. 18 b Abs. 4 und 5 GO) 7
Merkmale des Bürgerhaushalts • Formell (gesetzlich) nicht geregelt. Folge: großer Variantenreichtum • Gibt den Bürgern unmittelbar die Möglichkeit, sich an der Verteilung öffentlicher Mittel zu beteiligen weitere fünf Kriterien: • Darstellung der Begrenztheit von Ressourcen • Bürgerbeteiligung auf Ebene Gesamtstadt oder polit. Stadtbezirken • Anlage auf Dauer - nicht: einmaliges Referendum • öffentliche Diskussion von Haushaltsfragen – also mehr als eine öffentliche Stadtratssitzung • Rechenschaft über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses -nach Tom Eich „der Gemeindehaushalt“ 11/2011 S. 253 ff- 8
6. Statusbericht zu Bürgerhaushalten (in D) www. buergerhaushalt. org • Einführungsgrad (403 erfasste Kommunen) 104 „Diskussion“ (mind. eine Fraktion hat Antrag gestellt) 31 Bürgerinfo über den Haushalt (Broschüren, Internet etc. ) und andere Vorformen 15 Beschluss zur Einführung liegt vor 70 Einführung (bis zu zwei Bürgerhaushalte in Praxis) 26 Etablierung (seit mind. drei Jahren) 28 „Abstellgleis“ 129 „kein Thema“ • Somit: 96 Kommunen „leben“ den Bürgerhaushalt; weitere Details: • Gegenstand 74 gesamter Haushalt 12 ausgewählte Bereiche, wie z. B. Bildung 4 festes Budget, z. B. Verteilsumme 100. 000 € 6 Mischformen 9
6. Statusbericht zu Bürgerhaushalten (in D) • Arten von Bürgervorschlägen 9 ausgabenorientiert 23 sparorientiert (z. B. Solingen) 64 offen • Arten von Bürgerbeteiligungen 41 vorschlagsorientiert; Bürgervorschläge werden eingebracht und bewertet 8 feedbackorientiert; Verwaltungsvorschläge werden bewertet 40 vorschlags- und feedbackorientiert 2 entscheidungsorientiert; Rat hat sich verpflichtet, Entscheidungen umzusetzen, z. B. 10. 000, -- € Jugendprojekte 5 andere 10
6. Statusbericht zu Bürgerhaushalten (in D) • Beteiligungskanäle 17 Internet ausschließlich 2 klassisch / vor Ort (Post, Fax etc. , Bürgerversammlung) 43 Internet unterstützend klassisch / vor Ort 17 klassisch / vor Ort unterstützend Internet 16 gleichberechtigt alle Kanäle • Rechenschaft 13 detailliert, bezogen auf einzelne Vorschläge 7 detailliert mit regelmäßiger Aktualisierung 37 gesammelt – wie wurde mit „den Vorschlägen“ umgegangen 39 keine (gesonderte) Rechenschaft 11
Vorteile / Ziele des Bürgerhaushalts • Statt sich mit der gesamten Haushaltspolitik einer Partei befassen zu müssen, ist eine Beteiligung an Einzelmaßnahmen möglich • Aktuelle Präferenzen der Bürgerschaft bekommen mehr Gewicht (Kommunalwahl findet nur alle sechs Jahre statt) • Umsetzung eines Leitbilds „Bürgerkommune“ • Haushaltsthemen werden greifbar 12
Vorteile / Ziele des Bürgerhaushalts • Politik und Verwaltung kommen auf einem weiteren Weg mit der Bürgerschaft in einen Dialog • Politik muss Haushaltsentscheidungen begründen, insbesondere bei abgelehnten Vorschlägen • Bürger fühlt sich durch das Verfahren kontinuierlich ernst genommen (nicht nur als Wähler alle sechs Jahre) • Einsparvorschläge der Bürgerschaft sind billiger als die von Beratern 13
Kritik am Bürgerhaushalt • Gemeinderat entscheidet über den Haushalt Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen in öffentl. Sitzung (Art. 65 Abs. 1 GO) • Einzelfallbetrachtung behindert ganzheitliches Denken Städt. Verschuldung - Einzelinvestition • viele Anregungen der Bürgerschaft sind schon bekannt; der Bürgerschaft gehen zunehmend die Ideen aus • Nur wenige Aktive repräsentieren nicht die Bevölkerung. Beteiligungsquote: Hamburg: 0, 04 %, Potsdam 4, 6 % Aktive: untere Bevölkerungsschichten und Frauen unterrepräsentiert Gefahr: Einzelinteressen verzerren das Meinungsbild. Problem: Feststellung der „Abstimmungsberechtigung“ Demokratie-/Legitimationsdefizit – Minderheit dominiert 14
Kritik am Bürgerhaushalt • Nur ein sehr kleiner Teil des Haushaltsvolumens wird durch die Bürgerbeteiligung beeinflusst Köln 2010: 2 Mio. € bei 3, 5 Mrd. € Haushaltsvolumen (=0, 06 %) • Nach Anfangseuphorie fast ausschließlich abnehmendes Bürgerinteresse trotz Öffentlichkeitsarbeit Projekte werden eingestellt • Kosten-Nutzen-Verhältnis der freiwilligen Leistung „Bürgerhaushalt“ fällt negativ aus Hoher zeitlicher Aufwand für Politik und Verwaltung Hohe Kosten, Freiburg 2009: 680. 000 € 15
Elemente eines Bürgerhaushalts in Erlangen • Beschlossener („genehmigter“) Haushalt - Internet – das Haushaltsbuch • Aufstellungsverfahren - Jugendparlament - Agenda 21 - weitere Beiräte Aber: Keine Anträge direkt im Haushaltsaufstellungsverfahren 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wolfgang Knitl, Stadtkämmerei Erlangen, 2013 www. erlangen. de / Rathaus / Ämter und Organisation / Stadtkämmerei / Nachgeordnete Dienststellen: Haushalt / Downloads & Formulare Haushaltsplan 2013 17
- Slides: 17