DEPARTEMENT BILDUNG KULTUR UND SPORT Neuorganisation der Fhrungsstrukturen
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule Fokus: Umsetzung in Kreisschulverbänden 9. Dezember 2020 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT
Inhalte Kreisschulen allgemein 1. Definition und Abgrenzung Vertragsbasierte Kreisschulen 2. Umsetzung der neuen Führungsstruktur 3. Anpassung des Vertrags Kreisschulverbände 4. Umsetzung der neuen Führungsstruktur 5. Einsetzen einer Kommission 6. Delegationsprinzip im Kreisschulverband 7. Anpassungsbedarf an den Satzungen Fragerunde DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 2
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Kreisschulen allgemein DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT
1. Definition und Abgrenzung I Vertragsbasierte Kreisschulen Schulgesetz § 56 Abs. 1 § Zur Errichtung und Führung einer Kreisschulverbände Kreisschule können zwei oder mehrere Gemeinden einen Verband bilden oder einen Vertrag abschliessen. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 4
1. Definition und Abgrenzung II Vertragsbasierte Kreisschulen Kreisschulverbände > keine eigenständige Rechtsperson > > Standortgemeinde (i. d. R. die Gemeinde, auf deren Gebiet sich die Schulanlage befindet) ist für die Aufgabenerfüllung gemäss Schulgesetzgebung verantwortlich § 74 Abs. 1 Gemeindegesetz: selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts > § 56 Abs. 2 Schulgesetz: Verband übernimmt für seine Schulen die Rechte und Pflichten der beteiligten Gemeinden Gemeindevertrag DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Satzungen 5
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Vertragsbasierte Kreisschulen DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT
2. Umsetzung der neuen Führungsstruktur Standortgemeinde A SPF GR Vertragsgemeinde B SPF GR Vertragsgemeinde C SPF GR > Alle Kompetenzen der Schulpflege gehen an den Gemeinderat über. > Mitwirkung der Vertrags-Gemeinderäte ist gesetzlich zulässig. Sie wird im Vertrag geregelt (Mitglied mit beratender Stimme, mit abgestuftem oder vollem Stimmrecht). DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 7
3. Anpassung des Vertrags > Grundsätzlich sind die Gemeinden beim Abschluss und damit auch bei der Anpassung von Gemeindeverträgen autonom. > Verträge müssen gesetzeskonform sein. > Bestimmungen betreffend die Organisation der Kreisschule und damit die Erwähnung der Schulpflege und allfällige Regelungen betreffen die Mitwirkung der Vertragsgemeinden sind anzupassen. > Die Modalitäten betreffend die Anpassung eines Kreisschulvertrags ergeben sich direkt aus dem Vertrag. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 8
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Kreisschulverbände DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT
4. Führungsstruktur: Gemeindeverband Gemäss § 78 Gemeindegesetz sind in einem Gemeindeverband die Organe eines Vorstands und einer Kontrollstelle sowie – sofern die Satzungen dies vorsehen – einer Abgeordnetenversammlung zu besetzen. Gemeindeverband Gemeinde A Satzungen Gemeinde B Vorstand Kontrollstelle Abgeordnetenversammlung Gemeinde C DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 10
4. Umsetzung der neuen Führungsstruktur Kreisschulpflege Vorstand Kontrollstelle Abgeordnetenversammlung (Bezeichnung z. B. Kreisschulrat, Vorstand) Kreisschulverband XY ab 2022 Der Vorstand übernimmt die Funktion der Kreisschulpflege: > Er ist Exekutivorgan des Kreisschulverbands. > Er ist – analog zum Gemeinderat – für die Führung der Kreisschule verantwortlich. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 11
4. Neue Führungsstruktur: Organisation Variante I OHNE Abgeordnetenversammlung Gemeinde A Gemeinde B Gemeinde C Kontrollstelle Vorstand > Führung des Kreisschulverbands > Wahl durch die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden > mindestens 1 Mitglied pro Verbandsgemeinde, insgesamt mindestens 3 Mitglieder DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Kontrollstelle > Rechnungsprüfung > Wahl durch die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden > mindestens 3 Stimmberechtigte der Verbandsgemeinden oder externen Revisionsstelle 12
4. Neue Führungsstruktur: Organisation Variante II MIT Abgeordnetenversammlung Gemeinde A Gemeinde B Gemeinde C Abgeordnetenversammlung Kontrollstelle Vorstand Abgeordnetenversammlung > Zuständigkeit für Wahlen und Sachgeschäfte gem. Satzungen > Wahl durch zuständiges Organ gem. Gemeindeordnung > mindestens 1 Sitz pro Verbandsgemeinde Vorstand > Führung des Kreisschulverbands > Wahl durch die Abgeordnetenversammlung > mindestens 1 Mitglied pro Verbandsgemeinde, insgesamt mindestens 3 Mitglieder DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Kontrollstelle > Rechnungsprüfung > Wahl durch die Abgeordnetenversammlung > mindestens 3 Stimmberechtigte der Verbandsgemeinden oder externen Revisionsstelle 13
5. Einsetzen einer Kommission > Die Abgeordnetenversammlung / der Vorstand eines Gemeindeverbands kann eine oder mehrere Kommission(en) einsetzen. > Die Bildung von Kommissionen ist freiwillig, sie bedarf keiner expliziten Ermächtigung in den Satzungen. > Der Einsatz von Kommissionen hat die fachliche und zeitliche Entlastung des Vorstands zum Ziel. "Hinweis: Einsetzen einer Kommission im Schul- und Bildungsbereich" im Schulportal – www. schulen-aargau. ch/fuehrungsstrukturen DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 14
6. Delegationsprinzip im Kreisschulverband > Analog zum Gemeinderat hat der Vorstand die Möglichkeit, Entscheidungsbefugnisse zu delegieren. > Die Delegation ist abschliessend, d. h. die mit dem Entscheid beauftragte Stelle übernimmt die volle Entscheidungsverantwortung und entscheidet in erster Instanz. Vorstand kann delegieren Schulleitung Einzelnes Mitglied des Vorstands Trennungen und Freistellungen von Schulleitungen und Lehrpersonen können nicht delegiert werden. "Hinweise: Delegationsoption von Entscheiden im Schulbereich" im Schulportal – www. schulen-aargau. ch/fuehrungsstrukturen DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 15
7. Satzungen: Anpassungsbedarf I Kreisschulpflege Vorstand Kontrollstelle Abgeordnetenversammlung (Bezeichnung z. B. Kreisschulrat, Vorstand) Kreisschulverband XY ab 2022 In den Satzungen muss diese neue Organisation abgebildet sein. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 16
7. Satzungen: Anpassungsbedarf II Gemäss heute geltendem Recht (§ 56 Abs. 3 Schulgesetz) sind zwei Varianten von Kreisschulverbänden möglich: a) Kreisschulpflege ist an der Stelle des Vorstands Bereits heute übernimmt der Vorstand unter der Bezeichnung "Kreisschulpflege" die Gesamtverantwortung für die Führung der Kreisschule. Kreisschulpflege 01. 22: Umbenennung in "Vorstand des Kreisschulverbands XY" b) Kreisschulpflege bildet zusätzliches Organ Neben der Kreisschulpflege existiert ein sogenannter Vorstand im Kreisschulverband. Dieser übernimmt die Funktion einer Abgeordnetenversammlung. Kreisschulpflege 01. 22: Umbenennung in "Vorstand des Kreisschulverbands XY" Vorstand 01. 22: Umbenennung in "Abgeordnetenversammlung des Kreisschulverbands XY" DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 17
7. Satzungen: Prozess der Anpassung Zuständigkeit > Die Zuständigkeit für Satzungsanpassungen ergibt sich aus den Satzungen (§ 77 Abs. 1 lit. f Gemeindegesetz). > Je nach Bestimmung in den Satzungen erfordert die Umsetzung eine Verabschiedung der angepassten Satzungen durch die Gemeindeversammlung bzw. durch den Einwohnerrat der Verbandsgemeinden. Prozessweg der Satzungsanpassung 1. Verabschiedung der Satzungen durch das dafür zuständige Organ. 2. Übermittlung der angepassten Satzungen an die Gemeindeabteilung zwecks Rechtskontrolle. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 18
7. Satzungen: Zeitplan für die Anpassung I Anspruchsgruppen informieren DVI: angepasste Satzungen genehmigen Angepasste Satzungen verabschieden Angepasste Satzungen ausarbeiten Anpassungsbedarf Satzungen prüfen Vorprüfung Die Departemente BKS und DVI bieten individuelle Unterstützung an: Option zur Vorprüfung der Satzungsanpassungen. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 19
7. Satzungen: Zeitplan für die Anpassung II Zeitpunkt 2021 Prozessschritt Zuständigkeit bis Jan Prüfen des Anpassungsbedarfs an den Satzungen Organ gemäss Satzungen Jan bis Apr Ausarbeiten der angepassten Satzungen Organ gemäss Satzungen Mai bis Sep Verabschieden der angepassten Satzungen Organ gemäss Satzungen bis Okt Übermitteln der Satzungen an das Departement DVI Gemeindeabteilung DVI Nov bis Dez Informieren aller Anspruchsgruppen DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Exekutivorgan des Kreisschulverbands 20
Unterstützungsangebote des Departements BKS Schulportal als zentrale Kommunikationsplattform: www. schulen-aargau. ch/fuehrungsstrukturen Auskunft, Beratung und Unterstützung > Erste Anlaufstelle: Abteilung Volksschule unter fuehrungsstrukturen@ag. ch oder 062 835 21 00 > Projektleitung und Projektteam: Bearbeitung aller inhaltlichen Themen > Bei Bedarf Triage zur Gemeindeabteilung des Departements DVI Information und Austausch > Fokus-Veranstaltungen mit Terminen im Januar, Februar, März und Mai 2021; weitere Termine folgen. > Geplante Themen sind u. a. Grundlagen der Steuerung im Volksschulbereich, Einsatz einer Kommission, Delegation von Entscheiden im Schulbereich. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 21
Anliegen, Fragen, Diskussionsrunde DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 22
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! fuehrungsstrukturen@ag. ch oder 062 835 21 00 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT 23
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