Dauergrnland DGL Problem DGL Erhalt und Umbruch n
Dauergrünland (DGL) Problem DGL Erhalt und Umbruch n Dauergrünland sind Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen (Go. G) genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren weder Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebes sind, noch gepflügt wurden (422, 424, 451, 452, 453, 454 usw. ) 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 1
Dauergrünland n n n Leguminosen in Reinsaat gehören nicht zu Go. G dazu. Brache hemmt die Entstehung von DGL. Wichtig für Landwirte, die dem Greening unterliegen (Ausnahme Kleinerzeuger, Ökobetriebe und Landwirte, die keine Agrarförderung beantragen) 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 2
Dauergrünland n n Nicht zu Dauergrünland werden: Flächen, die im Rahmen von (AUKM) Agrarumweltmaßnahmen von Acker in Grünland umgewandelt wurden (Umwandlungsflächen in der Umweltschonenden Grünlandbewirtschaftung – UGBFlächen aus FUL, PAULA, EULLA und Umwandlung Acker in Grünland – UAG) solange die Verpflichtung läuft, dazu zählen auch Anschlußprogramme, in denen kein DGL umgebrochen werden darf = AUKM Schutz 41, 42, 43 Beim Umbruch von Dauergrünland ist immer ein schriftlicher Antrag vor Umbruch zu stellen. 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 3
Pflegeumbruch n n Auch der Pflegeumbruch zur Narbenerneuerung unterliegt dem Genehmigungsverfahren. Die Fläche erhält den Status „Ersatz-DGL“ (NC 450) Bleibt ebenfalls für fünf Jahre DGL und darf nicht gepflügt werden. Pflügen = Umpflügen heißt jede Bodenbearbeitung, die zu einer Zerstörung der Grasnarbe führt. Das bedeutet neben dem Einsatz eines Pfluges (wendende Bodenbearbeitung) führt der Einsatz eines Grubbers, einer Fräse usw. dazu, dass eine Fläche als „gepflügt“ gilt. 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 4
Wildschaden n n Dagegen zählen leichte Bodenbearbeitungsmaßnahmen wie Walzen, Schleppen, Aussaat im Schlitzverfahren und Striegeln nicht darunter. Bei stark auftretendem Wildschaden (wie in diesem Jahr) auf Dauergrünland ist es u U. nötig, die betroffene Flächen zu pflügen und neu anzusäen. Die Neueinsaat aufgrund von Wildschaden ist der Kreisverwaltung innerhalb von 15 Tagen anzuzeigen. Ausnahme eine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Fläche in Agrarumweltprogrammen gefördert wird. Achtung bei Flächen in NATURA 2000 Gebiete (FFH usw. ) Hier gibt es ein Verschlechterungsverbot-> Evtl. CC Verstoß n Der Status der DGL-Fläche bleibt bestehen. 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 5
Antrag auf Dauergrünlandumbruch n § § Bei einem Antrag auf Grünlandumbruch mit Tauschflächen ist anzugeben, welche Grünlandfläche zu Acker und welche Ackerfläche zu Grünland im Verhältnis von mindestens 1: 1 umgewandelt werden soll. Skizzen oder Luftbilder sind vorzulegen. Des Weiteren ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers bzw. des Bewirtschafters erforderlich, wenn es nicht der Antragsteller ist. Bei DG Entstehung nach 2015 ist derzeit noch keine Ersatzfläche notwendig !! Umbruch nur mit Genehmigung !!! 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 6
Antrag auf Dauergrünlandumbruch § Bei Pachtflächen obliegt es dem Antragsteller, den Eigentümer auf die Nutzungsänderung hinzuweisen. § Im Genehmigungsverfahren wird die Untere Wasserbehörde und die Untere Naturschutzbehörde beteiligt. § Die Ersatzfläche darf für die Dauer von 5 Jahren nicht mehr umgewandelt werden und muss Gegenstand eines Agrarförderantrages sein und trägt den Dauergrünland (DGL) KTA-Schlüssel 450. 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 7
Ersatzflächen § § n Die Ersatzfläche übernimmt die Eigenschaften des umgewandelten DGL. Umgewandelte Ackerflächen in AUKM Agrarumweltmaßnahmen können nicht als Ersatzflächen angerechnet werden. Im e. Antrag für die Agrarförderung ist der DGLStatus, die DGL-Größe sowie die DGLEntstehung und die Kulturart DGL-Ersatz vorgeblendet. 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 8
Pflugregel n n Wenn im Flächennachweis potentielles DGL und Entstehung DGL 2019 steht, muss, falls der Ackerstatus erhalten bleiben soll eine Acker- bzw. Fruchtkulturart ( z. B. Getreide, Mais, Brache-ÖVF) in 2019 folgen. ABER NEU: Rechtliche Änderung aufgrund Omnibus-VO die Pflugregel Mit der Pflugregelung wird nun ermöglicht, durch Pflugeinsatz auf potentiellem Dauergrünland das Zähljahr bei der DGL-Entstehung auf Stand „Zähljahr = 1“ zurücksetzen zu lassen. Voraussetzung: Jeder Pflugeinsatz auf potentiellem Dauergrünland, der dazu führen soll, dass das DGL-Zähljahr reduziert wird, muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Pflügen der Kreisverwaltung gemeldet werden. 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 9
Pflugregel n n Hier bedeutet „Pflügen“ im Antragsjahr, dass der Antragsteller bis zum Antragstermin (15. 5. ) gepflügt hat. Wurde beispielsweise im Herbst gepflügt, bezieht sich das auf das folgende Antragsjahr (Zähler wird im Folgejahr reduziert). Kulturarten, die zu Dauergrünland werden sind z. B. : (422, 424, 433, 441, 591) Kulturarten, die nicht zu Dauergrünland werden sind z. B. ( 41, 60, 62, 421 - 425) Wichtig !! DG-Codes/KTA Schlüssel grundsätzlich nicht ändern, wenn 41, 42, 43, 441, 450, 453 usw. im Flächennachweis vorgegeben. 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 10
Pflugregel 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 11
DGL Kataster n n Einführung DGL – Kataster Abbildung in FLO RLP (www. flo. rlp. de) Ansicht im e. Antrag DGL-Status ist nunmehr als Initialbestand fest hinterlegt. Änderungen erfolgen grundsätzlich nur noch auf Grundlage von Umwandlungsgenehmigungen 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 12
DGL-Kataster n Kartenansicht DGLKataster Florlp n Kartenansicht DGL Kataster e. A 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 13
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 2019 Vortrag Karin Fröhlig - Kreisverwaltung Vulkaneifel - Landwirtschaft 14
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