Das VWGesetz Rechtliche Argumente Pro und Contra Inhaltsangabe
Das VW-Gesetz Rechtliche Argumente Pro und Contra
Inhaltsangabe l Geschichte der Volkswagen AG l l l Bedeutung des VW-Gesetzes l l l Erläuterung Konflikt mit der EU Rechtliche Argumente l l l Entstehungsgeschichte Ab 1960 Pro Argumente Contra Argumente Resümee
Die Geschichte der VW AG - Die Entstehungsgeschichte l Gründung der „Gesellschaft zur Vorbereitung des Deutschen Volkswagens mb. H“ am 28. Mai 1937 l September 1938 Bau des Volkswagenwerks in Wolfsburg l Während des zweiten Weltkriegs wurde Produktion auf Rüstungsgüter umgestellt l Ab 1945 britische Militärregierung übernimmt Zuständigkeit l 1949 wird der Bund das Land Niedersachsen Eigentümer
Die Geschichte der VW AG - Ab 1960 l Ende 1959 wurde VW-Gesetz erlassen l 1960 wird das Volkswagenwerk zur Aktiengesellschaft l Privatisierung war Resultat eines Streits zwischen Bund Land l VW-Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht als ordnungsgemäß erklärt
Bedeutung des VW-Gesetzes - Erläuterung l „Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand“ l Inkrafttreten am 21. Juli 1960 l Gültigkeitsbereich überschreitet nicht die Grenzen der BRD l Aktie darf nicht auf höheren Nennbetrag als 50 Euro lauten l Kein Aktionär darf mehr als 20% der Stimmrecht verüben
Bedeutung des VW-Gesetzes - Erläuterung - l Größter Einzelaktionär ist die Porsche AG mit mehr als 30% Aktienanteil l Zweitgrößter Einzelaktionär Land Niedersachsen l Ziel des VW-Gesetzes ist breite Streuung der Aktien l Privilegierte Verteilung an Mitarbeiter des Konzerns
Bedeutung des VW-Gesetzes - Konflikt mit der EU l Ende März 2004: Aufforderung der EU-Kommission an die BRD zur Änderung des Gesetztes l Kommissar sieht Verstoß gegen das Recht des freien Kapitalverkehrs und Niederlassungsfreiheit l 18. März 2005: Klage beim Eu. GH ging ein l Urteil ist abzuwarten
Rechtliche Argumente - Pro Argumente l Eu. GH nennt vier Voraussetzungen die für so ein Gesetz wie das VW-Gesetz gegeben sein müssen: l l Vorschrift darf nicht diskriminierend sein, muss für alle gleichermaßen gelten Beschränkung muss sich auf Rechtfertigungsgründe des Art. 58 I EG stützen Die Vorschrift muss geeignet sein, das mit ihr verfolgte Ziel zu erreichen Darf nicht über das Erforderliche hinausgehen l Land Niedersachsen und der Gesetzgeber sprechen sich für das VW-Gesetz aus (Minderheitenschutz) l Betriebsrat ist für das Gesetz, da es Arbeitsplätze schützt
Rechtliche Argumente - Contra Argumente l Eu. GH sieht in den Gründen Wahl eines strategischen Partners, Stärkung der Wettbewerbsstruktur, Modernisierung u. Steigerung der Leistungsfähigkeit keine Rechtfertigungsgründe l Gesetz hält wegen der 20% Regelung mögliche Interessenten und Investoren ab l Keine Rechtfertigung wegen der Stiftung Volkswagenwerk l Andere große Konzerne kommen auch ohne Stimmrechtsbeschränkung aus
Rechtliche Argumente - Contra Argumente l Stimmrechtsbeschränkungen senken Börsenwert des Unternehmens l Artikel 295 EG bildet keinen Rechtfertigungsgrund
Resümee l VW-Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß l Verstoß gegenwärtiges, geltendes Europäisches Recht (Kapitalverkehrsfreiheit) l Keine ausreichenden Rechtfertigungsgründe für das Gesetz l Der VW Konzern ist privater Konzern und somit an die soziale Marktwirtschaft gebunden
Impressum Diese Präsentation wurde am 20. Juni 2007 im Fach Wissenschaftliches Arbeiten an der Fachhochschule Gelsenkirchen Abt. Recklinghausen gehalten. Frederik Osterheide Weseler Str. 368 a 48163 Münster Jennifer K. Essen FH Gelsenkirchen Abt. Recklinghausen August-Schmidt-Ring 10 45665 Recklinghausen
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