Das Steuergeschenk aus Sicht des Dienstnehmers Pensionsvorsorge nach

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Das Steuergeschenk aus Sicht des Dienstnehmers: Pensionsvorsorge nach § 3/1/15 ESt. G durch Entgeltumwandlung!

Das Steuergeschenk aus Sicht des Dienstnehmers: Pensionsvorsorge nach § 3/1/15 ESt. G durch Entgeltumwandlung! Seite 1

Was ist eine Entgeltumwandlung ? € 300, -- Lohn/Gehalt • völlig Lohnsteuerfrei ! •

Was ist eine Entgeltumwandlung ? € 300, -- Lohn/Gehalt • völlig Lohnsteuerfrei ! • und keine Sozialversicherungsabgaben! • Durch die Unterstützung Ihres Arbeitgebers! Seite 2

Was ist eine Entgeltumwandlung? • € 25. – vom Bruttogehalt des Dienstnehmers werden für

Was ist eine Entgeltumwandlung? • € 25. – vom Bruttogehalt des Dienstnehmers werden für eine Pensionsvorsorge vom Arbeitgeber überwiesen • Der Staat verzichtet auf die Lohnsteuer (€ 6. - bis € 12. -) • Die Sozialversicherung verzichtet auf die Abgaben • Lukrativer Zusatzgewinn durch ein Steuergeschenk. Seite 3

Die Basis Das Finanzamt und die Sozialversicherung bieten im Rahmen des § 3/1/15 ESt.

Die Basis Das Finanzamt und die Sozialversicherung bieten im Rahmen des § 3/1/15 ESt. G eine Steuer- bzw. Abgabenbefreiung für Lohnbestandsteile( max. € 25, -- p. M. ) über dem Kollektivvertrag an. • Für alle Arbeitnehmer, die – freiwillige eine Gehaltsumwandlung mit dem Arbeitgeber vereinbaren. – Diese muß der Zukunftssicherung dienen, Vorsorgeversicherung sein. Pension, Ableben, Unfall oder Krankheit – daher eine – maximal Euro 300, -- pro Mitarbeiter und Jahr (mtl. € 25, --) Seite 4

Was passiert bei: • Erreichen des Pensionsalters: – Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Alterspension oder Einmalzahlung

Was passiert bei: • Erreichen des Pensionsalters: – Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Alterspension oder Einmalzahlung – Pension wird wie bei Privatpension steuerpflichtig, wenn der kapitalisierte Wert erreicht ist (nach ca. 15 J. ) – Einmalzahlung nach derzeitiger Gesetzeslage steuerfrei • bei Auflösung des Unternehmens - Die einbezahlten Beiträge sind Eigentum des Mitarbeiters und alle Versicherungsleistungen werden nur an den Mitarbeiter (bzw. Bezugsrecht) ausbezahlt Seite 5

Was passiert bei: • vorzeitigem Ausscheiden: – Beim neuen Arbeitgeber den Vertrag weiterführen –

Was passiert bei: • vorzeitigem Ausscheiden: – Beim neuen Arbeitgeber den Vertrag weiterführen – Mitarbeiter kann selbst weiterzahlen – Leistung in Anspruch nehmen • Ableben: – der vorhandene Kapitalwert wird in eine lebenslange Alters- oder Hinterbliebenenrente umgewandelt, einmalige Kapitalzahlung ist auch möglich. Seite 6

Beispielrechnung Dienstnehmer: Umwandlung überkollektivvertraglicher Gehaltsbestandteile von brutto € 25, - pro Monat (12 mal),

Beispielrechnung Dienstnehmer: Umwandlung überkollektivvertraglicher Gehaltsbestandteile von brutto € 25, - pro Monat (12 mal), 30 -jähriger Mann, Pensionsalter 62, Grenzsteuersatz 31%, SV-Beitrag DN 17, 65%, DG 21, 65%, DGB FLAG 0, 53%, FBH-Fonds 4, 5%, Komm. Abg. 3%, Kapitalversicherung auf den Erlebensfall, Laufzeit 32 Jahre **Die Zahlenangaben über erwartete Gewinnbeteiligungen beruhen auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Diese Werte sind daher unverbindlich. Seite 7

Umsetzung § 3/1/15 durch Direktversicherung Verzichtsvereinbarung Witwe(r) Le Ab istun leb g i en

Umsetzung § 3/1/15 durch Direktversicherung Verzichtsvereinbarung Witwe(r) Le Ab istun leb g i en m sfa ll ge iträ Be Leistung im Erlebensfall Arbeitnehmer Direktversicherung Arbeitgeber Seite 8

Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld • Die Gehaltsumwandlung reduziert diese Berechnungsgrundlagen nicht ! ÖSTERREICHISCHE SOZIALVERSICHERUNG FO-MVB/32 -53. 1/03

Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld • Die Gehaltsumwandlung reduziert diese Berechnungsgrundlagen nicht ! ÖSTERREICHISCHE SOZIALVERSICHERUNG FO-MVB/32 -53. 1/03 Rv/Mm (Endfassung 20. 10. 2003) Liegt nach der Bezugskürzung der Lohn noch über dem Kollektivvertrag, so stellt dieser verminderte Lohn die Beitragsgrundlage dar. Liegt er aber nach der Kürzung darunter, ist als „Mindestbeitragsgrundlage“ jedenfalls der kollektivvertraglich vorgesehene Lohn heranzuziehen. Krankengeld, Wochengeld, arbeitslosen Geld, Notstandsgeld und Pensionsbemessungsgrundlage • Bei diesen Bezugsumwandlungen wird die Bemessungsgrundlage für diese Geldleistungen vermindert. Seite 9

Vorteile für den Dienstnehmer: – keine Sozialversicherungsabgaben – keine Lohnsteuer, „brutto für netto“ –

Vorteile für den Dienstnehmer: – keine Sozialversicherungsabgaben – keine Lohnsteuer, „brutto für netto“ – keine Reduzierung des 13. und 14. Bezuges – zusätzliche Pensionsvorsorge – steuerfreie Einmalzahlung (derzeitige Gesetzeslage) – Hinterbliebenenvorsorge – Sondervermögen des Unternehmens bei Insolvenz Seite 10

Referenzkunden Seite 11

Referenzkunden Seite 11