Das neue Jugendschutzgesetz seit 1 April 2003 Jugendschutzgesetz

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Das neue Jugendschutzgesetz seit 1. April 2003

Das neue Jugendschutzgesetz seit 1. April 2003

Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz Alkohol und Tabak: – das Rauchen ist für Kinder und Jugendliche unter 16

Jugendschutzgesetz Alkohol und Tabak: – das Rauchen ist für Kinder und Jugendliche unter 16 verboten – Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Alkohol in der Öffentlichkeit weder konsumieren noch kaufen – unter 16 Jahren ist die Weitergabe von Alkohol und Tabak nicht erlaubt – Jugendliche im Alter von 14 -16 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (leichte) alkoholische Getränke zu sich nehmen – Erst ab 16 Jahren darf Alkohol gekauft werden und erst ab 18 Jahren darf Branntwein konsumiert werden

Jugendschutzgesetz Aufenthaltsrecht: – Kinder unter 14 Jahren dürfen sich ohne Begleitung eines Erwachsenen (nur)

Jugendschutzgesetz Aufenthaltsrecht: – Kinder unter 14 Jahren dürfen sich ohne Begleitung eines Erwachsenen (nur) bis 20. 00 Uhr in der Öffentlichkeit aufhalten – Zwischen 2400 abends und 500 früh ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Aufenthalt an öffentlich zugänglichen Orten (Straßen, Bahnhöfe) ohne wichtigen Grund nicht erlaubt – 14 bis 16 -jährigen ist der Aufenthalt in Diskos, Tanzveranstaltungen, etc. nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten bis max. 24. 00 Uhr gestattet – der Aufenthalt in Nachtbars oder Nachtclubs ist verboten

Jugendschutzgesetz Rechte der 14 -16 -jährigen: • ab 14 hat man Religionsfreiheit • 14

Jugendschutzgesetz Rechte der 14 -16 -jährigen: • ab 14 hat man Religionsfreiheit • 14 Jährige haben das Recht bei allen Entscheidungen innerhalb der Familie mitzubestimmen (sofern es sie selbst betrifft) • mit 15 hat man das Recht die Schule zu beenden • ab 15 Jahren dürfen Jugendliche während der Schulferien 8 Stunden täglich arbeiten, aber nur 4 Wochen im Jahr • ab 15 Jahren darf man Mofa fahren • ab 14 Jahren können Jugendliche bedingt bestraft werden, wenn sie wissentlich und willentlich Unrechtes getan haben (Strafmündigkeit)

Jugendschutzgesetz Rechte ab 16 Jahren: • ab 16 darf man Moped fahren ab 16

Jugendschutzgesetz Rechte ab 16 Jahren: • ab 16 darf man Moped fahren ab 16 darf man heiraten ab 16 Jahren darf man bis 24. 00 Uhr ausgehen (Kino, Gaststätten, . . . ) (in Begleitung eines „Erziehungsbeauftragten“ auch länger) ab 16 darf man sein Testament machen ab 16 muss man einen Personalausweis besitzen • Ab 16 verlieren Jugendliche den strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch von Kindern • für Mädchen endet der strafrechtliche Schutz gegen die Verführung weiblicher Personen – für die Jugendvertretung im Betriebsrat erhalten Jugendliche das aktive und passive Wahlrecht – Jugendliche, die mit 16 Jahren ihre Schulausbildung abgeschlossen haben, dürfen das ganze Jahr über 5 Tage in der Woche arbeiten

Schutz der Jugendlichen vor gefährdenden Medien:

Schutz der Jugendlichen vor gefährdenden Medien:

Schutz der Jugendlichen vor gefährdenden Medien:

Schutz der Jugendlichen vor gefährdenden Medien: