Das italienische Bauvertragswesen Ziel Das Ziel der vorliegenden
Das italienische Bauvertragswesen Ziel Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Überblick über das italienische Bauvertragswesen und den dazugehörigen Gesetzen zu geben. Durch die Arbeit soll ein Einblick in das italienische Recht, in die Situation des italienischen Bauwesens, und in weiterer Folge in die Vergabe und in die Ausführung von öffentlichen Arbeiten gegeben werden. Dabei wurde bei der Vergabe und Ausführung von öffentlichen Arbeiten im Speziellen auf dem am 12 April 2006 in Kraft getreten „Codice dei contratti pubblici relativi a lavori, servizi e forniture“, also auf den Gesetzestext von öffentlichen Bau-, Dienstleistungs- und Lieferverträgen, eingegangen. Der italienische Baumarkt Gesetze Das italienische Rechtsquellensystem unterscheidet zwei Arten von Rechtsakten der Regierung mit Gesetzeskraft: - Gesetzesverordnungen „decreti leggislativi“ - Verordnungen mit Gesetzeskraft „decreti legge“ Die Gesetzesverordnungen beruhen auf einer parlamentarischen Ermächtigungsform und ergehen in der Form von Verordnungen des Staatspräsidenten. Gesetzesverordnungen werden meist erlassen, wenn besonders komplexe oder rein technische Gesetze zu verabschieden sind. Von den Gesetzesverordnungen sind die Verordnungen mit Gesetzeskraft zu unterscheiden. Diese Verordnungen sind für Notfälle gedacht, da sie von der Regierung zunächst ohne gesetzliche Ermächtigung erlassen werden. Werden sie nach ihrer Veröffentlichung nicht innerhalb von 60 Tagen in ein Gesetz umgewandelt, so verlieren sie rückwirkend ihre Gültigkeit. Wie schon die Gesetzesverordnungen, so ergehen auch die Verordnungen mit Gesetzeskraft in Form einer Verordnung des Staatspräsidenten. Besonderheiten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Als Beispiel: Certificazione SOA…. . Società Organismo di Attestazione, Privatrechtliche Organisation Aufgabe: Unternehmen nach Prüfung derer Eignungskriterien eine „Attestazione“ auszustellen Attestazione bescheinigt: -angemessene finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit -angemessene technische und organisatorische Leistungsfähigkeit -angemessene technische Ausstattung -angemessenen durchschnittlichen jährlichen Personalbestand Gerd Dejori Betreuer: Univ. -Prof. Dr. -Ing. Detlef Heck Dipl. -Ing. Wolfgang Lang Diplomarbeit April 2009
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