Das Freiwillige Soziale Jahr Gliederung n Allgemeines n

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Das Freiwillige Soziale Jahr Gliederung: n. Allgemeines n. Voraussetzungen n. Bewerbung n. Einsatzstellen n.

Das Freiwillige Soziale Jahr Gliederung: n. Allgemeines n. Voraussetzungen n. Bewerbung n. Einsatzstellen n. Träger n. Taschengeld und andere Leistungen n. Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis

Allgemeines n Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und

Allgemeines n Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene, die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben n Gesetzlich geregelt sind die Rahmenbedingungen für das FSJ im Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres n Dient als Orientierungsjahr, um herauszufinden, ob der angestrebte Beruf im sozialen Bereich den eigenen Interessen entspricht n Beginnt meist am 1. September oder 1. August

Voraussetzungen n Beendigung der Vollzeitschulpflicht (Ein bestimmter Schulabschluss ist jedoch keine Voraussetzung für eine

Voraussetzungen n Beendigung der Vollzeitschulpflicht (Ein bestimmter Schulabschluss ist jedoch keine Voraussetzung für eine Bewerbung) n Alter: nicht älter als 27 n Freiwillige (Personen, die den Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb der Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten)

Bewerbung n Es gibt keine festgesetzte Bewerbungsfrist n Bewerbung wird meist an den Träger

Bewerbung n Es gibt keine festgesetzte Bewerbungsfrist n Bewerbung wird meist an den Träger oder die Einsatzstelle direkt geschickt n Entweder bewirbt man sich mit einem Internetformular (bieten einige Träger an) oder man schreibt die Bewerbung selbst

Einsatzstellen n Einrichtungen der Wohlfahrtspflege n Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen

Einsatzstellen n Einrichtungen der Wohlfahrtspflege n Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit n Einrichtungen der Gesundheitspflege n Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder Einrichtungen des Sports Beispiele: Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus, Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung (z. B. Behindertenwerkstatt), ambulanter Sozial- oder Pflegedienst, Denkmalpflegebehörde oder -verein, Sportverein, Kindergarten oder Kindertagesstätte, Sanitäts- und Rettungsdienst, Kirchengemeinde, Museum, Kulturvereine, Archiv, Förderschule

Träger n Die Einsatzstelle ist in aller Regel einem Träger, also einer zentralen Stelle

Träger n Die Einsatzstelle ist in aller Regel einem Träger, also einer zentralen Stelle zugeordnet n Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des FSJ und dient als pädagogische Begleitung n Bildungsseminare: Es werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und Abschlussseminar durchgeführt. Gesamtdauer aller Seminare: mind. 25 Tage (Teilnahme ist Pflicht) n Träger und Einsatzstelle schließen vertragliche Vereinbarung ab (legt fest, wie sie zusammen die Ziele der Freiwilligen verfolgen)

Taschengeld und andere Leistungen n Taschengeld n Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung n Anspruch

Taschengeld und andere Leistungen n Taschengeld n Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung n Anspruch auf Kindergeld n Sozialversicherung n Urlaubsanspruch n FSJ-Ausweis

Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis n Träger und Freiwilliger (und Einsatzstelle) schließen vor Beginn des Freiwilligendienstes

Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis n Träger und Freiwilliger (und Einsatzstelle) schließen vor Beginn des Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab n Träger stellt dem Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung aus n Außerdem kann der Freiwillige ein Zeugnis anfordern n Für einige Ausbildungszweige und Studienrichtungen wird das FSJ als Vorpraktikum bzw. Wartezeit angerechnet.

Der Bundesfreiwilligendienst Gliederung: n. Allgemeines n. Voraussetzungen n. Bewerbung n. Einsatzstellen n. Träger n.

Der Bundesfreiwilligendienst Gliederung: n. Allgemeines n. Voraussetzungen n. Bewerbung n. Einsatzstellen n. Träger n. Taschengeld und andere Leistungen n. Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis

Allgemeines n Der BFD ist Nachfolger des Zivildienstes, orientiert er sich gesetzlich aber eher

Allgemeines n Der BFD ist Nachfolger des Zivildienstes, orientiert er sich gesetzlich aber eher an den Grundlagen des FSJ q Es gibt keine aus dem Zivildienst bekannten Vergünstigungen n Gesetzesgrundlage: Bundesfreiwilligendienstgesetz –BFDG n Er ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst

Allgemeines n Der BFD ist ein Angebot um sich außerhalb von Beruf und Schule

Allgemeines n Der BFD ist ein Angebot um sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren q Aber nur in Deutschland, nicht im Ausland möglich n Am BFD dürfen alle teilnehmen, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze n Einsatz im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz

Voraussetzungen n Beendigung der Vollzeitschulpflicht q Kein bestimmter Schulabschluss gefragt, jeder darf teilnehmen n

Voraussetzungen n Beendigung der Vollzeitschulpflicht q Kein bestimmter Schulabschluss gefragt, jeder darf teilnehmen n Die Regeldauer des Dienstes umfasst ein Jahr, man kann sich aber auch für sechs Monate oder bis zu 18 Monate verpflichten n Wer älter als 27 Jahre ist, kann auch in Teilzeit mindestens 20 Stunden arbeiten, wer jünger ist, muss sich Vollzeit verpflichten

Bewerbung n Es gibt keine festgesetzte Bewerbungsfrist n Bewerber müssen die Einsatzstellen direkt kontaktieren

Bewerbung n Es gibt keine festgesetzte Bewerbungsfrist n Bewerber müssen die Einsatzstellen direkt kontaktieren q q q Einsatzstellen sind hier zu finden: http: //www. bundesfreiwilligendienst. de/platzboerse. html Infohotline: Tele. : 0221 - 36 73 0 Es kann aber auch ein/e Regionalbetreuer/in um Unterstützung gebeten werden (Adresse am Ende der Präsentation) n Es folgt ein Kennlerngespräch und eine Besichtigung der Einsatzstelle n Abschließend kann man die schriftliche Vereinbarung über sein Jahr als BFDler unterschreiben oder sich gegen die Einsatzstelle entscheiden und andere Einsatzstellen besichtigen

Einsatzstellen n Im allgemeinen die gleichen wie beim FSJ, d. h. : q q

Einsatzstellen n Im allgemeinen die gleichen wie beim FSJ, d. h. : q q Einrichtungen der Wohlfahrtspflege Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit q Einrichtungen der Gesundheitspflege q Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder Einrichtungen des Sports q Beispiele: Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus, Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung (z. B. Behindertenwerkstatt), ambulanter Sozial- oder Pflegedienst etc.

Taschengeld und andere Leistungen n Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung Allgemein: q q n

Taschengeld und andere Leistungen n Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung Allgemein: q q n Taschengeld q q n Höchstgrenze von 336 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung) Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart! Sozialversicherung q q n Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, können Geldersatzleistungen gezahlt werden Alle Leistungen werden zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle vereinbart. Teilnehmer. Innen werden nach dem BFDG so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, das heißt, sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der Einsatzstelle gezahlt Urlaubsanspruch q q gesetzliche im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Tage Je länger der BFD dauert, je mehr Urlaub bekommt man und umgekehrt

Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis n Träger und Freiwilliger (und Einsatzstelle) schließen vor Beginn des Freiwilligendienstes

Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis n Träger und Freiwilliger (und Einsatzstelle) schließen vor Beginn des Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab n Träger stellt dem Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung aus n Außerdem kann der Freiwillige ein Zeugnis anfordern n Für einige Ausbildungszweige und Studienrichtungen wird der BFD als Vorpraktikum bzw. Wartezeit angerechnet, dazu muss man sich aber an der Uni genau informieren

Das Freiwillige Ökologische Jahr Gliederung: n Allgemeines n Das FÖJ. . n Seminare n

Das Freiwillige Ökologische Jahr Gliederung: n Allgemeines n Das FÖJ. . n Seminare n Träger n Taschengeld n Bewerbung

Allgemeines n Alter, Schulabschluss und gesetzliches geordnet wie beim FSJ n Niedersachsen bietet über

Allgemeines n Alter, Schulabschluss und gesetzliches geordnet wie beim FSJ n Niedersachsen bietet über 250 FÖJ-Plätze in etwa 200 verschiedenen Einsatzstellen n Bundesförderung: monatlich 200€ pro Teilnehmer n Förderung in Niedersachsen: q q q Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Niedersächsische Bingostiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit Niedersächsische Wattenmeerstiftung FÖJ-Einsatzstellen

Das FÖJ. . n … bietet Hilfen und dient der Orientierung des weiteren privaten

Das FÖJ. . n … bietet Hilfen und dient der Orientierung des weiteren privaten und beruflichen Lebens. n … analysiert ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext. n … kombiniert praktische Tätigkeiten mit theoretischer Wissensvermittlung in Seminaren. n … fördert aktives Engagement für die Umwelt. n … dient der Persönlichkeitsentwicklung.

Seminare n festgelegt sind 25 Seminartage in 5 Wochen n Themen: Ökosysteme, Nachhaltigkeit, Globalisierung

Seminare n festgelegt sind 25 Seminartage in 5 Wochen n Themen: Ökosysteme, Nachhaltigkeit, Globalisierung n dies erfolgt durch Referenten oder Selbstorganisation

Träger n meist gemeinnützige Jugendverbände, wie Kirchen- oder Umweltschutzverbände n In folgenden Bereichen: q

Träger n meist gemeinnützige Jugendverbände, wie Kirchen- oder Umweltschutzverbände n In folgenden Bereichen: q Landwirtschaft und Gartenbau q Umweltbildung q Verbandsarbeit q Umwelt- und Naturschutzzentren q Lebensmittelverarbeitung

Taschengeld n vom Bundesland abhängig n die Kosten übernehmen zum Teil die Einsatzstellen, Bundesländer,

Taschengeld n vom Bundesland abhängig n die Kosten übernehmen zum Teil die Einsatzstellen, Bundesländer, Träger n Verpflegung und Unterkunft werden gestellt n monatliches Taschengeld von etwa 184€-370€ n staatliche Zuwendungen wie Kindergeld, Wohngeld und Hartz 4

Bewerbung n ebenfalls wie beim FSJ durch ein Internetformular oder eine eigenständige Bewerbung n

Bewerbung n ebenfalls wie beim FSJ durch ein Internetformular oder eine eigenständige Bewerbung n Bewerbungsfrist unterschiedlich, meist bis zum Ende des Jahres für das kommende Jahr n es gibt außerdem Bewerbungsformulare für Quereinsteiger, die auf einer separaten Liste betreut werden

Träger des Freiwilligen… n … kulturellen Jahres n … sportlichen Jahres n … naturwissenschaftlichen

Träger des Freiwilligen… n … kulturellen Jahres n … sportlichen Jahres n … naturwissenschaftlichen Jahres

Hilfreiche Adresse für den BFD • Einsatzstelle online suchen: http: //www. bundesfreiwilligendienst. de •

Hilfreiche Adresse für den BFD • Einsatzstelle online suchen: http: //www. bundesfreiwilligendienst. de • Den Regionalbetreuer finden: http: //www. bafza. de/dasbundesamt/organisation/regionalbetreuerinnen. html • Hotline Für Interessierte am Bundesfreiwilligendienst und Einsatzstellen: 0221 - 36 73 0

Quellen: • Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahres • www. ijgd. de/ •

Quellen: • Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahres • www. ijgd. de/ • http: //www. bundes-freiwilligendienst. de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/ • http: //www. pro-fsj. de/ • http: //www. bundesfreiwilligendienst. de/der-bundesfreiwilligendienst. html

Quellen: • http: //www. bundes-freiwilligendienst. de/news/bundesfreiwilligendienstbfd/bundesfreiwilligendienst-bfd-nun-gesetz/ • http: //www. tagesspiegel. de/berlin/bundesfreiwilligendienst-voraussetzungen -verdienst-und-einsatzgebiete/4376660. html •

Quellen: • http: //www. bundes-freiwilligendienst. de/news/bundesfreiwilligendienstbfd/bundesfreiwilligendienst-bfd-nun-gesetz/ • http: //www. tagesspiegel. de/berlin/bundesfreiwilligendienst-voraussetzungen -verdienst-und-einsatzgebiete/4376660. html • www. foej. de • www. nna. niedersachsen. de