Das Energiekonzept der Bundesregierung und die Auswirkungen auf
Das Energiekonzept der Bundesregierung und die Auswirkungen auf die kommunalen Versorgungsstrukturen 5. Energieforum Kiel, 28. Oktober 2011 Michael Wübbels
Agenda 2 I. Der VKU und seine Mitgliedsunternehmen II. Energiekonzept 2011: Auswirkungen auf die Stadtwerke III. Strategische Perspektiven für kommunale Energieversorger
I. Der VKU und seine Mitgliedsunternehmen 3 Das Energiekonzept der BReg und die Auswirkungen auf die kommunalen Versorgungsstrukturen | Michael Wübbels | 28. 10. 2011
VKU: Wirtschaftspolitischer Interessenverband der Kommunalwirtschaft Aufgaben und Selbstverständnis des VKU Wirtschaftspolitische Interessenvertretung auf EU-, Bundes-, und Landesebene Beratung und Service durch Unterstützung bei praxisorientierter Umsetzung gesetzgeberischer Vorgaben 1. 402 Mitgliedsunternehmen 4 Das Energiekonzept der BReg und die Auswirkungen auf die kommunalen Versorgungsstrukturen | Michael Wübbels | 28. 10. 2011
Marktanteile der Stadtwerke im Segment Energieversorgung Umsatzerlöse 71, 1 Mrd. Euro Investitionen 3, 8 Mrd. Euro Beschäftigte 114. 377 VKU-kompakt 2011 5
Energieerzeugung der Stadtwerke 6
II. Energiekonzept 2011: Auswirkungen auf die Stadtwerke 7
Umfeld für Stadtwerke: Energiekonzept 2011 der Bundesregierung Ziele 2050 » Senkung der CO 2 -Emissionen um mindestens 80 -95% » Ausbau erneuerbarer Energien auf mindestens 80 % » Primärenergieneinsparung um mindestens 50 % Energiemärkte werden dezentraler erneuerbarer smarter kompetitiver und damit mittelständischer Ziele nur mit starken kommunalen Strukturen zu erreichen 8
Energiekonzept 2011: Transparenz und Akzeptanz für den Umstrukturierungsprozess » Umstrukturierung des Energiewirtschaftssystems benötigt gesellschaftliche Akzeptanz für: • die Errichtung modernisierter und zusätzlicher Erzeugungs- und Netzinfrastrukturen • eine effizientere (sparsame) Verwendung von Energie • ansteigende Energiepreise aufgrund umfangreicher Investitionen » Aufgabe von Politik, Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen ist: • die langfristigen energiepolitischen und Klimaschutzziele und • die damit verbundenen Auswirkungen in einem dialoggeprägten Informationsprozess akzeptanzfähig zu machen 9 Das Energiekonzept der BReg und die Auswirkungen auf die kommunalen Versorgungsstrukturen | Michael Wübbels | 28. 10. 2011
Transparenz und Akzeptanz in der Umstrukturierung des Energiesystems Umbau der Energieversorgung erfordert: Modernisierte un d neue hocheffiziente Kraftwerke Zusätzliche und „intelligentere“ Netze Neue Energiedienstle istungsangebote 10 Stadtwerke unterstützen : Engagement fü r dezentrale Energieversorg ung Einbindung in lokale/regionale Energiekonzept e Zielausrichtung an de Bedürfnissen vo n n Privatkunden un d örtlicher Wirtsc haft
Gesetze zur Energiewende Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (At. G) Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG-Novelle) Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (En. WG), beinhaltet auch Änderungen des KWK-G Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (NABEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG-Änd. G) Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (Ablehnung durch Bundesrat) Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden Erstes Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften 11
Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Anpassung der Vergütungssätze über alle EE hinweg, Änderung der Vergütungsstruktur für Biomasse Erhöhung der Degression für Biomasse und Windenergie an Land, für PV in Abhängigkeit vom erreichten Zubau Zuschuss für Strom, der direkt vermarktet wird (Marktprämie) Zuschuss für direkt vermarkteten Strom, der nachfrageorientiert ins Netz eingespeist wird (Flexibilitätsprämie) EEG-Stromanteil des Anbieters kann auf der Stromrechnung ausgewiesen werden Einbeziehung der PV in das Einspeisemanagement (Fernabschaltung bei Netzüberlastung) 12
Auswirkungen auf die Stadtwerke EEG ermöglicht weiterhin Technologie- und Anbietervielfalt; Investitionen in erneuerbare Energien bleiben nicht allein Großprojekten und Konzernen vorbehalten Beibehaltung des Systemdienstleistungsbonus für Windkraft ist zu begrüßen; Streichung hätte Windenergieausbau an Land massiv gefährdet Einführung der Marktprämie wird vom VKU unterstützt, erscheint jedoch zu niedrig, um Direktvermarktung in großem Umfang anzureizen Berücksichtigung von EEG-Strom in der Stromkennzeichnung ist wichtig für die Transparenz und Akzeptanz der EEG-Förderung 13
Änderungen des KWK-G Verlängerung der Frist für Inbetriebnahme einer KWKAnlage vom 31. 12. 2016 auf den 31. 12. 2020 Begrenzung der Zuschlagsdauer für Anlagen >50 k. Wel auf 6 bzw. 4 Jahre gestrichen; es gilt nur die Grenze von 30. 000 Vollbenutzungsstunden Weitere Änderungen im Rahmen einer umfassenden KWK-G-Novelle im Herbst Grundlage wird die Zwischenüberprüfung von BMWi und BMU sein (Veröffentlichung 27. 09. 2011) 14
Auswirkungen auf die Stadtwerke Verlängerung der Inbetriebnahmefrist verbessert finanzielle Planungssicherheit für den Neubau von KWK-Anlagen Weitere Gesetzesänderungen erforderlich um das KWK-G-Ziel (25% Anteil an der Stromerzeugung) zu erreichen • • • 15 Verbesserung der Wärmenetzförderung Erhöhung der KWK-Zuschläge um 0, 5 Cent / k. Wh Förderung von Wärmespeichern Förderung der Umrüstung von Kondensationsanlagen in KWK-Anlagen Fortsetzung des Mini-KWK-Programms auf gesetzlicher Grundlage
Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) Alle Einnahmen aus dem Emissionshandel stehen ab 2013 dem EKF zur Verfügung Zusätzliche Einnahmen sollen kompensieren, dass die Kernkraftwerksbetreiber nicht mehr in den Fonds einzahlen werden Erweiterung der Zweckbestimmung: Zusammenfassung der Programmausgaben zur Entwicklung der Elektromobilität im Wirtschaftsplan des EKF 16
Auswirkungen auf die Stadtwerke Positiv: alle Einnahmen aus dem Emissionshandel fließen in den Energie- und Klimafonds Vielzahl der zu finanzierenden Maßnahmen erfordert eine Aufstockung des Fonds Kraftwerksförderprogramm ist für kommunale Kraftwerksinvestitionen besonders wichtig, • 2013 – 2016 soll der Neubau hocheffizienter und flexibler fossiler Kraftwerke, (vorrangig KWK) mit 5 % der jährlichen Ausgaben des EKF gefördert werden; diese Förderung soll Betreibern mit einem Marktanteil von unter 5 %, also zu einem wesentlichen Teil Stadtwerken, zu Gute kommen 17
Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz (En. WG) Im Wesentlichen Umsetzung des 3. Binnenmarktpakets (Strom- und Gasbinnenmarkt-RL) Schwerpunkt: (Eigentumsrechtliche) Entflechtung der Transportnetzbetreiber Neue Vorgaben für VNB, u. a. gesonderter Markenauftritt zur deutlicheren Unterscheidung zw. Netz und Vertrieb Regelung zu Übereignungsanspruch und Informationspflichten im Rahmen von Konzessionsübernahmen Rahmenbedingungen Smart Metering Inhalte von Strom- und Gasrechnungen, Mindestinhalte von Energielieferverträgen Verbraucherschlichtungsstelle 18
Auswirkungen auf die Stadtwerke Weitere bürokratische Belastungen und Verpflichtungen Grundlagen für zukünftigen Rechtsrahmen für Smart Metering und Smart Grids Klarstellung zu Konzessionsübernahmen in § 46 En. WG führt zu mehr Rechtssicherheit; außerdem Präzisierung des gemeindlichen Spielraums durch Verweis auf Beachtung der in § 1 En. WG genannten Ziele Anpassungen bestehender (u. a. AReg. V, Mess. ZV, Strom. NEV, Gas. NZV, Gas. NEV, Strom. GVV, Gas. GVV, etc. ) und Erlass neuer Verordnungen für Herbst 2011 angekündigt 19
Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) NABEG: als wesentlicher Bestandteil des En. Kon 2011 Steuerung durch BNetz. A (Bundesfachplanung mit integrierter Prüfung der Raumverträglichkeit) NABEG soll Planungs- und Genehmigungsverfahren bei mehr Transparenz und Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit beschleunigen Ausbau und Integration der erneuerbaren Energien erfordern die Ertüchtigung und Erweiterung der Übertragungsstromnetze und Verteilnetze 20
Auswirkungen auf die Stadtwerke VKU begrüßt die Weiterentwicklung des Netzentwicklungsplans zu einem Bundesbedarfsplan Zentrale Herausforderung bei der Entwicklung zum Smart Grid liegt bei VNB Stetig steigende und fluktuierende Einspeisung der EE muss durch moderne IKT mit lokalen Verbrauchern und dezentralen Energiespeichern intelligent gesteuert werden Ausbau der EE und technische Lebenszyklen erfordern erheblichen Investitionsbedarf in die Netzinfrastruktur auf Übertragungs- sowie lokaler und regionaler Verteilnetzebene Investitionen der Netzbetreiber müssen von Regulierung zeitnah anerkannt werden 21
Ausblick: Themen im Herbst 2011 Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes Kraftwerksförderungsprogramm Anreizregulierungsverordnung (AReg. V) TEHG-Verordnung - Zu. V 2020 (in Umsetzung) Überarbeitung der EEG-Novelle (? ) CCS-Gesetz (? ) Novelle der Energieeinsparverordnung (En. EV) / Mietrecht 22
VI. Strategische Perspektiven für kommunale Energieversorger 23
Stadtwerk der Zukunft 2020/2025 Stadtwerke bleiben konfrontiert mit einer Vielzahl von ordnungspolitischen, wettbewerblich und regulatorisch anspruchsvollen Herausforderungen. Die Entwicklung homogener Strategien in der kommunalen Energiewirtschaft wird nicht mehr möglich sein. Die Strategiewelt wird vielfältiger und damit aber auch komplex. Es wird auch in 10 -15 Jahren das klassische Stadtwerk, geben, es werden aber auch neue Unternehmensformen entstehen. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen Strategien wird maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg entscheiden! Die Mehrzahl kommunalwirtschaftlicher Unternehmen wird in – voraussichtlich mehreren – horizontalen Kooperationen engagiert sein. 24
Externe Einflussfaktoren auf Strategieentscheidungen von Stadtwerken Regulierung Anforderungen Eigentümer/ Kommunalpolitik Wettbewerb Gesetzliche Rahmenbedingungen 25 Strategieanpassungen erforderlich? ! Erwartungen der Kunden/ Mitarbeiter
Strategische Positionierung Trends beobachten Kooperationsnotwendigkeiten erkennen Personalentwicklung Wertschöpfungsschwerpunkte festlegen 26 Szenarien entwickeln Strategische Positionierung erfordert: Alternative Strategien entwickeln Geschäftsmodelle entwickeln
Michael Wübbels Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Verband kommunaler Unternehmen e. V. Invalidenstr. 91 10115 Berlin Fon +49(0)30. 58580 -140 Fax +49(0)30. 58580 -110 www. vku. de info@vku. de 27
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