Das Bundesteilhabegesetz frostige Aussichten Fachtagung Erfurt am 12
Das Bundesteilhabegesetz – frostige Aussichten? Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
Das Bundesteilhabegesetz 1. Wo stehen wir? 2. Was bekommen wir? 3. Was brauchen wir (nicht)? 4. Was ist zu tun? Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
Das Bundesteilhabegesetz 1. Wo stehen wir? • • • Regierungsentwurf mit 375 S. in Bundestag und Bundesrat (BR-Drs. 428/16) Im Bundesrat über 100 Änderungsanträge gestellt Bundesrat muss zustimmen, im Dezember zu erwarten Änderungen durch Anträge der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD im Bundestag zu erwarten Schrittweises In-Kraft-Treten 2017, 2018 und 2020 Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
Das Bundesteilhabegesetz 2. Was bekommen wir? ü Budget für Arbeit (max. 1. 008 € im Monat); BR: EGZ BA sowie Budget f. Ausbildung ü Elternassistenz, Ehrenamtsassistenz (KH-Assistenz fehlt!!!) ü Höhere Einkommensgrenze: 2. 225 € (AN), 1. 500 € Rente, Beispiele ü Partnereinkommen nicht anzurechnen ? ? Keine Anrechnung anderer Einkünfte beim AS, z. B. Miete, Pacht, Kapitalerträge ü Deutlich höhere Vermögensfreigrenze: jetzt 2. 600 €, dann 45. 360 € (bis 2020 25. 000 Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
Das Bundesteilhabegesetz 2. Was bekommen wir? ü Partnervermögen nicht anzurechnen ü Genehmigungsfiktion nach Bearbeitungsfrist von 2 Monaten (§ 18) ü Einführung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen ü Unabhängige Teilhabeberatung mit Bundesförderung (zunächst bis 31. 12. 2022) ü Andere Anbieter anstelle einer Wfb. M, ü Stärkung Mitbestimmung Wfb. M ü Integrationsämter unterstützen in Inklusionsbetrieben ab 12 Stunden WAZ ü Einführung Merkzeichen TBl (im BR ah. S von Rheinland-Pfalz beantragt) Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? § Keine Zuständigkeitsaufspaltung durch neue Weiterleitungen (§ 15) auch BR sieht das Problem § Keine gut gemeinten, praxisfernen Fristen: Gutachten in 2 Wochen (§ 17) § Keine Aushebelung der Genehmigungsfiktion durch „begründete Mitteilungen“ (ist Personalmangel eine Begründung? ) und weitgehende Herausnahme der Träger der Eingliederungshilfe (§ 18 Abs. 3 und 7) Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? § Klarheit über den Erstattungspflichtigen bei Selbstbeschaffung: Wer ist bei Nichtentscheidung „Leistender Reha-Träger“? ? ? - § 18 Abs. 6 § Einbeziehung der Träger der Eingliederungshilfe in die BAR zur Vereinheitlichung von Verfahren und Standards (§ 39) § Ausbildungsassistenz im Rahmen der Leistungen z. Ta. A (§ 49) § KH-Assistenz (§ 78) § Mobilitätshilfen wie bisher auch bei infrastrukturellen Nachteilen (Barrierefreiheit - § 83) Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? § Pflege und Eg. H: Gleichbehandlung bei Pflegebedürftigkeit und Eingliederungshilfe: Keine Unterschiede außerhäuslich und innerhäuslich, in Pflege- oder Eingliederungshilfeeinrichtung, erwerbstätig oder nicht (§§ 91/103) § Pflege und Eg. H: Gleichlauf bei Einkommens- und Vermögensanrechnung Während Einkommensanrechnung bis 2019 gleich, fällt die Vermögensanrechnung ab 2017 auseinander (Art. 11 Nr. 4 und 5) Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
Das Bundesteilhabegesetz 3. Was brauchen wir (nicht)? § Klarheit über anspruchsberechtigten Personenkreis in § 99: 5 aus 9, 3 aus 9 oder 1 aus 9 (Lotto? ), seelische oder geistige Beh. ? § Neue, unbestimmte Fachausdrücke bei Lebensbereichen aus ICF: „Allgemeine Aufgaben und Anforderungen“ ? ? ? „Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen“ ? ? ? „Bedeutende Lebensbereiche“ ? ? ? § „Erheblich eingeschränkt“? „Nicht möglich“? Wann kommt die RVO? Ermessensleistung bei Betroffenheit in einem Lebensbereich, z. B. Schule? Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
Das Bundesteilhabegesetz 4. Was ist zu tun? § Änderungen durch BR und BT? § Gespräche mit Abgeordneten Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
Das Bundesteilhabegesetz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Markus Lorenz Stellvertreter des Thüringer Behindertenbeauftragten Tel. 0361 - 57 38 11 742 E-Post: markus. lorenz@tmasgff. thueringen. de Netz: http: //www. thueringen. de/th 10/bb/ Fachtagung Erfurt am 12. 09. 2016 - Markus Lorenz
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