Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Auswirkungen auf die Personaldatenverarbeitung RA
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Auswirkungen auf die Personaldatenverarbeitung RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der GDD e. V. GDD Pariser Str. 37 53117 Bonn Tel. : 0228 - 694313 E-Mail jaspers@gdd. de
GDD Ziel des AGG Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll unzulässige Benachteiligungen / Belästigungen aus Gründen – der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, – der Religion oder Weltanschauung, – des Alters, – des Geschlechts, – einer Behinderung oder – der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Anmerkung Hinweis auf § 3 (9) BDSG: Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. © 2006 Gola / Jaspers / Müthlein 2
GDD Stellenanforderung Ablauf Bewerberverfahren Stellenausschreibung Auswahldurchläufe Festlegung Bestimmung Gewichtung des Qualifi- der gewünschder Angaben kationsprofils ten Angaben § 11 AGG © 2006 Gola / Jaspers / Müthlein § 11 AGG § 7 -10 AGG Bewerbergespräche Einstellung Zusätzliche Angaben Bewerberfragebogen Personalfragebogen § 7 -10 AGG 3
GDD Bewerberfragebogen: Maßnahmen Überprüfung der Fragebögen (Papier, elektronisch) Trennung der Fragebögen: – Bewerberfragebogen (vor Einstellung) – Personalfragebogen (bei/nach Einstellung) Anpassung der Fragestellungen Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach §§ 94, 95 Betr. VG © 2006 Gola / Jaspers / Müthlein 4
GDD Gestaltung Bewerberfragebogen Bisher: Jetzt: grds. : Was ich schriftlich frage, ist eine Urkunde und kann so gegen das Unternehmen verwandt werden. Allgemeine Bewerberangaben Name Anschrift Alter Geschlecht Werdegang Arbeitsplatz-/berufsbezogene Bewerberangaben Gesundheit Ver. Vormögen strafen © 2006 Gola / Jaspers / Müthlein . . . Allgemeine Bewerberangaben Name Anschrift Werdegang Arbeitsplatz-/berufsbezogene Bewerberangaben Alter Geschl. weitere AGGMerkmale + bisherige Angaben 5
GDD AGG im Arbeitsverhältnis Personalauswahlentscheidung Beurteilungen von Mitarbeitern Zielvereinbarungen Verträge mit Personaldienstleistern Skill-Datenbank im weltweiten Konzern Verabredung von Unkündbarkeitsregelungen Statistische Auswertung zur Ermittlung von Vergleichszahlen zum Nachweis diskriminierungsfreier Personalentscheidungen Schutz vor Belästigung/sexueller Belästigung beim Einsatz der Iu. K-Technik © 2006 Gola / Jaspers / Müthlein 6
GDD AGG im Arbeitsverhältnis Aufdeckung von Diskriminierungen – Videoüberwachung • Notwehrähnliche Beweislage • Mitbestimmungsrecht des BR – Mitarbeiterbefragung • Zulässigkeitsbeurteilung nach § 4 Abs. 2 BDSG (Erhebung bei Dritten) • Standardisierte Erhebung mitbestimmungspflichtig (§ 94 Betr. VG) – Überwachung der Iu. K-Technik – Informationsverpflichtung der Mitarbeiter („Whistleblower-Regelung) in Ethikrichtlinien © 2006 Gola / Jaspers / Müthlein 7
GDD Beschwerdestelle Beschwerderecht bei den zuständigen Stellen des Betriebs, § 13 AGG – Betriebsrat gem. allgemeiner Zuständigkeit des BR gem. § 13 II AGG i. V. m. § 80 Betr. VG – Unternehmen legt Beschwerdestelle fest, z. B. • Vorgesetzter, ggf. dessen Vorgesetzter • Mitarbeiter der Personalabteilung • Diskriminierungsschutz-Beauftragter Kompetenzen der Beschwerdestelle: Prüfung und Mitteilung des Ergebnisses – Keine Regelung zu Kompetenzen und Organisation Datenschutzkonforme Organisation des Beschwerdestelle – Zugriffsrechte auf Unterlagen und Daten zum Beschwerdegegenstand (ggf. Anpassung des Berechtigungskonzepts) – Angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen nach § 9 BDSG bei der Beschwerdestelle – Besondere Information zum Datenschutz durch den DSB © 2006 Gola / Jaspers / Müthlein 8
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