Daniela Benseddik 02 11 2015 Begleiteter Umgang Hilfe
Daniela Benseddik, 02. 11. 2015 Begleiteter Umgang Hilfe zur Beziehung! Hilfe zur Erziehung?
Umgangskonflikte Gesetzliche Grundlage für Unterstützung in Umgangskonflikten: Abschnitt 2 SGB VIII: „Förderung der Erziehung in der Familie“ § 18. 3: „Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684, Absatz 1 BGB. “
Begleiteter Umgang - gemäß § 18. 3 ? Fast immer: Begleiteten Umgängen + Elternberatung. Mitunter: „nur“ die Elternberatung – dann kein § 18. 3… Der Auftrag „Elternberatung“ entspricht inhaltlich dem § 17 SGB VIII: „Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung. “ § 17. 1 (3) formuliert: „Die Beratung soll helfen, im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes/ Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. “
Begleiteter Umgang - gemäß § 18. 3? § 17. 2: „Im Fall der Trennung und Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für einen Vergleich oder eine gerichtliche Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren dienen. “ Einsatz von Kli. x. X ermöglicht die methodisch abgesicherte direkte Beteiligung des Kindes.
Begleiteter Umgang - Hz. E? Einsatz von Kli. x. X im BU „Fokus Kind“ bei Eltern und Fachkräften
Begleiteter Umgang – Hz. E? § 17. 2: traditionelle, originäre Aufgabe der EFB‘s Kindschaftsrecht: BU § 18. 3: Elternberatung im Kontext der Maßnahme BU = sinnvoll: Konflikte tauchen direkt durch den Umgang und die im Hintergrund laufenden familiengerichtlichen Verfahren auf. � Keine gesicherten Kontingente = Druck für FK JA + Träger � Standards unklar/ werden ignoriert � Haushaltssperren kippen BU/ „Notlösungen � Kluft zwischen Gesetz und dessen Umsetzu
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