Bundesteilhabegesetz Aktuelle Entwicklungen LAG Wfb M Niedersachsen Groburgwedel
Bundesteilhabegesetz – Aktuelle Entwicklungen LAG Wfb. M Niedersachsen Großburgwedel, 21. November 2014 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Gliederung • Einführung • Schritte zum Bundesleistungsgesetz und ASMK • Eckpunkte der BVLH für ein Bundesteilhabegesetz • Koalitionsvertrag, ASMK und Verbände • Zeitplan und Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens • AG BTHG beim BMAS mit Überblick über die Eckpunkte der Sitzungen, v. a. Teilhabe am Arbeitsleben • Finanzplanung | 2
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Einführung - Sozialpolitische Entwicklungen - Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe, Kommunen suchen nach Entlastung Sparbemühungen - Suche nach neuer Steuerung bei den Sozialhilfeträgern - Behindertenrechtskonvention Inklusion, Selbstbestimmung - Weltweite Deinstitutionalisierungsbestrebungen - Personenzentrierung als Prinzip - Zusage des Bundes sich an den Kosten zu beteiligen | 3
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Einführung - Bundesleistungsgesetz - Idee schon seit mehr als 10 Jahren - 2004: Konkretisierung durch Bundesteilhabegeld. Vorschlag (Deutscher Verein) i. Hv 553, - € - Jahrelang eindeutige Ablehnung des Bundes sich an der Finanzierung zu beteiligen - Mai 2011: Entwurf für ein „Gesetz zur Sozialen Teilhabe“ der behinderten Juristinnen und Juristen (Fb. JJ) - Mai 2012: Antrag Bayerns im Bundesrat auf Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes | 4
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Schritte zum Bundesleistungsgesetz • ASMK-Prozess zur Reform der Eingliederungshilfe, seit 2007 • Grundlagenpapier, Frühjahr 2012 • Bayrischer BR-Antrag zum Bundesleistungsgesetz, Mai 2012 • Fiskal-Pakt-Einigung, Juni 2012 „(Deshalb) werden Bund Länder unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten und in Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst“ • Bundesratsbeschluss, März 2013 • Länderarbeitsgruppe zur Klärung der (finanziellen) Auswirkungen, Papier September 2013, Amtschefkonferenz, ASMK • Koalitionsvertrag Dezember 2013 | 5
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin ASMK • Rasche finanzielle Entlastung oberste Priorität • Zeitfenster für gesetzliche Regelung klein -> Präferenz für Bundesteilhabegeld, Gefahr Umsatzsteuerpunkt • Aufgreifen inhaltlicher Punkte - offen, inwieweit diese in den Hintergrund geraten, Grundlagenpapier von der Ausrichtung her „Sparpapier“, Ergänzungen vom Herbst 2013 in vielen Punkten wenig konkret | 6
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz der BVLH (April 2013) • EGH frei vom Einsatz von Einkommen und Vermögen • Ergänzendes Teilhabegeld – Anrechnungsfreie pauschale Geldleistung zum Ausgleich behinderungsbedingter Teilhabebeeinträchtigungen, die im Zuge der Bedarfsfeststellung und der Übertragung in einen bestimmten Leistungsumfang nicht punktgenau erfasst werden können. Höhe in Anlehnung an § 31 BVG (100 – 200 €). • Reform im SGB IX | 7
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin • Mindestinhalte eines Bundesteilhabegesetzes: – Personenzentrierung – Offener Leistungskatalog – Individuelle Bedarfsdeckung, keine Altersgrenze – Partizipative Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung nach einheitlichen Kriterien – Leistungen aus einer Hand – gesetzliche Beauftragung im Rahmen einer Gesamtplanung – Transparente Beratung durch leistungsträgerunabhängige, staatlich anerkannte Beratungsstellen – Folge der Personenzentrierung: Erhöhter Bedarf an Beratung und Begleitung. | 8
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin – Teilhabe am Arbeitsleben • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unabhängig vom Ort der Leistungserbringung • Gleichberechtigter Zugang zur Arbeitswelt für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf – Zuordnung von Leistungen • Fachleistungen der Eingliederungshilfe (§ 53 ff. SGB XII); bedarfsdeckend, unabhängig vom Wohnort; auch Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags • Hilfen zum Lebensunterhalt (§ 41 ff. und§ 27 ff. SGB XII) Behinderungsbedingte Mehrbedarfe: Öffnungsklausel bei Pauschalierung; Kosten der Unterkunft bei gemeinschaftlichem Wohnen | 9
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin – Vertragsrecht (§§ 75 ff. SGB XII) • Leistungsdreieck bleibt bestehen (Ausnahme: Persönliches Budget) • Keine Vereinbarung über Grundpauschale (Grundsicherung, HLU) • Overhead-, Sach- und Investitionskosten sind Bestandteile der Fachleistung, soweit sie der Leistungserbringung zuzuordnen sind. | 10
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin • Abgrenzungsfragen: – Soziale Pflegeversicherung (§ 14 f. SGB XI) und Hilfe zur Pflege (§ 61 ff. SGB XII) • Pflegekassen müssen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1 SGB IX) werden. • Gleichberechtigter Zugang zu Pflegeleistungen unabhängig vom Aufenthaltsort: § 55 SGB XII und§ 43 a SGB XI müssen geändert werden. – Kinder- und Jugendhilfe (§ 35 a SGB VIII) • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist ebenfalls als Nachteilsausgleich auszugestalten. | 11
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Koalitionsvertrag - Präambel Starke Kommunen: „Mit einem Bundesteilhabegesetz wollen wir die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell unterstützen“ (Seite 10). „Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr. “ (Seite 88) „Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. … Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht“. (Seite 95) | 12
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. “ „Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. (Seite 111) „Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen. “ (Seite 110) | 13
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. “ (Seite 111) | 14
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin ASMK-Prozess geht weiter 2013 und 2014 hat die Länder AG zum BTHG unter Beteiligung des BMAS weitergetagt. Bislang liegen vor: Grundlagenpapier von 2012 + Ergänzung von 2013; am 26. / 27. Nov. 2014 tagt die ASMK erneut. Inhalte der vorliegenden ASMK Papiere • Personenzentrierung; Trennung der Fachleistung von den HLU; Konzentration der EGH auf ihren Kernbereich; • Kriterien für Bedarfsermittlung, stärkere Einbeziehung der Leistungsberechtigten; • Einführung eines federführenden Leistungsträgers zur Verbesserung der Zusammenarbeit; • Entwicklung alternativer Formen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Lohnkostenzuschuss; andere Anbieter • Bundesteilhabegeld (660 €, 127 € anrechnungsfrei, Kindergeld einbezogen) | 15
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin DBR, BAGFW, KFV Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Konferenz der Fachverbände (KFV) legen eine einheitliche Verbändeposition zum Bundesteilhabegesetz vor (Mai 2014, siehe Anlage). Inhalte • Bundesteilhabegesetz im Rahmen des SGB IX • Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommens- und vermögensunabhängig zu leisten • Die Teilhabeleistungen müssen bedarfsdeckend und in einem offenen Leistungskatalog und für alle Lebensbereiche und Lebensphasen erbracht werden | 16
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin • Das Wunsch und Wahlrecht muss uneingeschränkt gelten • Zugang zu den Teilhabeleistungen erfolgt über eine individuelle und partizipative Bedarfsermittlung, es sind bundeseinheitliche Verfahrensschritte zur Bedarfsfeststellung festzulegen • Rechtsanspruch auf plurale, leistungsträgerunabhängige Beratung • Zusätzlich zu den individuell erforderlichen Teilhabeleistungen ist ein weiterer Nachteilsausgleich in Form einer ergänzenden, pauschalierten Geldleistung vorzusehen. | 17
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Zeitplan 2014: • Informelle Gespräche, parteiinterne Arbeitsgruppen • ASMK-Runde mit BMAS, parallel AG Behindertenverbände • Gesprächsrunde Behindertenbeauftragte (Bund Länder mit BAGüS), Fachverbände und BAGüS • Ab Sommer 2014 hat Beteiligungsprozess in hochrangiger Arbeitsgruppe durch das BMAS begonnen 2015: BMAS will Bundesteilhabegesetz erarbeiten. 2016: Gesetzgebungsverfahren 2016/ 2017/2018 ? : Inkrafttreten | 18
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens 1. Inhalte (u. a. ) • offene Diskussionen von Seiten des BMAS • Suche nach Lösungen noch nicht abgeschlossen • konstruktive Mitarbeit der Verbände gewünscht • Bundesteilhabegesetz als Artikelgesetz • entweder im SGB IX oder als SGB XIII/XIV • Reform des SGB IX? | 19
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens 2. Einführung neuer Leistungen? • politisch schwer durchsetzbar, weil … • keine neue Ausgabendynamik (Koalitionsvertrag) • 5 Mrd. Euro dienen Entlastung der Kommunen und nicht der Einführung neuer Leistungen • neue Leistungen politisch wohl nur möglich, wenn im System selbst Finanzen frei werden • Ausbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur als eine der wichtigsten angestrebten Leistungsverbesserung aus Sicht der BVLH | 20
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens 3. Einsatz der Bundesmittel in Höhe von 5 Mrd. Euro? • 5 Mrd. Euro an Einführung des Bundesteilhabegesetzes gekoppelt • vorab: 1 Mrd. Euro an Kommunen (ab 2015) • Art. 104 a GG zu beachten – Bund kann nur Geldleistung finanzieren • Aktuell verschiedene Optionen in der Diskussion | 21
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin • kritische Töne aus dem BMAS zum Teilhabegeld i. S. d. ASMK, nach Ablehnung Scholz-Schäuble Renaissance? • mögliche Alternativen zum Einsatz der Bundesmittel • Entlastung der Kommunen außerhalb der Eingliederungshilfe • Finanzierung der Mehrkosten bei Aufhebung des § 43 a SGB XI • teilweise Bundesfinanzierung der Teilhabe am Arbeitsleben | 22
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Arbeitsgruppe beim BMAS 1. Teilnehmer • Vertreter der Menschen mit Behinderung • Große Beteiligung über DBR, auch dabei BAG Wfb. M, Werkstatträte • Als Leistungserbringer auch Fachverbände, BAG FW • Länder, kommunale Seite und Sozialpartner • Bayern, Bremen, RLP, Saarland und HH, Städtetag, Landkreistag, Städte und Gemeindebund, BAGüS • GKV, RV, UV, BA, DGB, Arbeitgeber, KMK | 23
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Arbeitsgruppe beim BMAS 2. Zeitplan • 9 Sitzungen vom 10. Juli 2014 – 14. April 2015 • Sitzungen thematisch geplant, am 14. Oktober Teilhabe am Arbeitsleben • Unterlagen mit verschiedenen Handlungsoptionen • Protokoll mit persönlichen Beiträgen und Verständigungen • Unterlagen veröffentlich unter www. gemeinsam-einfachmachen. de Unterarbeitsgruppe zur Statistik • Referentenentwurf im Sommer/Herbst 2015 | 24
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Eckpunkte 2. Sitzung • Personenkreis: Weiterhin zweistufiger Zugang • Abgrenzung Fachleistung – existenzsichernde Leistungen • Bedarfsermittlung und -feststellung mit Trennung von Verfahren (bundeseinheitlich) und Instrumenten (bundeseinheitliche Kriterien), unklar ob im SGB IX oder bei der EGH neu geregelt, • Personenzentrierte Leistungen erfordern mehr Beratung, wegen Kostenfolgen umstritten: Beratung durch Leistungsträger, Peer-Beratung oder professionelle Beratungsangebote | 25
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Eckpunkte Teilhabe am Arbeitsleben • Alternative Anbieter • Budget für Arbeit mit Minderleistungsausgleich und Unterstützungsleistung, Rückkehrrecht in die Wfb. M (solange volle Erwerbminderung besteht) • Aufhebung der Zugangsvoraussetzung eines „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ für die Wfb. M (mit oder RV-Beitrag, mit oder ohne BB-Bereich) • Ausbau der beruflichen Orientierung, der Förderung von IF und Weiterentwicklung der Ausgleichsabgabe | 26
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Eckpunkte Teilhabe am Arbeitsleben II • Erhöhung der Entlohnung/des Arbeitsförderungsentgelts in Verbindung mit Anhebung der 325 Euro Grenze • Bundeszuschuss für Werkstattbeschäftigte (Geldleistung des Bundes) • ABGELEHNT: Übertragung der Verantwortung für die Teilhabe am Arbeitsleben an die BA | 27
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Finanzplanung des Bundes • Der Bund hat in seiner mittelfristigen Finanzplanung beschlossen 2015 – 2017 je 1 Mrd. € den Kommunen zur Entlastung bei der EGH zur Verfügung zu stellen. • Die 5 Mrd. € stehen nach der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes erst im Jahr 2018 zur Verfügung. • Zeitweise Bestrebungen in der SPD, die 5 Mrd. € bereits in 2017 zu zahlen. • Scholz-Schäuble-Papier mit neuem Vorschlag zur finanziellen Entlastung der Kommunen – Auswirkungen auf das BTHG? | 28
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Nun doch alles wieder anders? Bund-Länder-Finanzausgleich Zurück auf Los von A. Funk (18. 11. Tagesspiegel) Bund-Länder-Finanzen: Gespräche sind festgefahren. Die Verhandlungen sind festgefahren: Kanzlerin Merkel stoppt mit Horst Seehofer einen Kompromissvorschlag von Finanzminister Schäuble. Und eine Ländergruppe rebelliert auch da ist Bayern dabei. Bei den Verhandlungen zwischen Bund Ländern über den künftigen Finanzausgleich deutet sich Bewegung an – allerdings nach dem Motto „Zurück auf Los“. Der Grund: Die wesentlichen Punkte eines Kompromissvorschlags, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im Oktober vorgelegt hatten, stehen nach einer Intervention von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und wegen der Ablehnung durch eine Ländermehrheit wieder zur Disposition. Das „Schäuble-Scholz-Papier“ sei tot, lautete am Dienstag eine Einschätzung in den Ländern. Mit der Ablehnung der Vorschläge von Schäuble und Scholz seien die Verhandlungen nun in eine gewisse Ziellosigkeit geraten, hieß es. | 29
| | Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, ich freue mich auf die Diskussion! | 30
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