Brokratieabbau und Konzentration im Bereich Widerspruchsverfahren Gnter Kozlowski
Bürokratieabbau und Konzentration im Bereich Widerspruchsverfahren Günter Kozlowski Staatssekretär im Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Folie: 1 1 September 2006
1 1. 1 Wegfall oder Änderung von Aufgaben Reform Vorverfahren (Bürokratieabbaugesetz I, Übertragung Bürokratieabbaugesetz OWL auf NRW) • Nach Gesetzesentwurf Landesregierung vom 06. 07. 2006 bedarf es einer Nachprüfung in einem Vorverfahren nicht mehr, u. a. : • bei Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden und Baugenehmigungsbehörden • gilt nicht, soweit Bundesrecht ein Vorverfahren vorschreibt • gilt nicht für die Bewertung einer Leistung i. R. einer berufsbezogenen Prüfung • gilt nicht, wenn der VA dem Adressaten vor dem xx. 06 bekannt gegeben wurde. • Gesetz soll noch in 2006 in Kraft treten und bis 31. 12. 2007 gelten. Folie: 2 2 September 2006
1 1. 2 Wegfall oder Änderung von Aufgaben Gründe für Reform Vorverfahren • Beschleunigung der Entscheidungsprozesse • Verzicht auf unnötige Verfahrensschritte • Befriedungs- und Selbstkontrollfunktion zu selten erfüllt • Vermeidung von Doppelprüfungen • Stärkung der Eigenverantwortung der Ausgangsbehörden • Verringerung der Kosten für Verfahrensbeteiligte durch Reduzierung der kostenpflichtigen Widersprüche Folie: 3 3 September 2006
1 1. 3 Wegfall oder Änderung von Aufgaben Konsequenzen für die Aufgaben untere Bauaufsicht • Gestaltungsspielräume nutzen/ Chancen durch stärkere Eigenverantwortung wahrnehmen • Antragsteller kompetent beraten • Durch Verfahrensbeschleunigung in eigener Sache werben Folie: 4 4 September 2006
2 2. 1 Neuorganisation Bauaufsicht Neuorganisation obere Bauaufsicht • Wegfall der Zustimmung für Vorhaben im Außenbereich • Neuordnung der Geschäftsprüfung • Wegfall der Widerspruchsverfahren Folie: 5 5 September 2006
2 2. 2 Neuorganisation Bauaufsicht Konsequenzen für die Aufgaben obere Bauaufsicht • Beratungsfunktion für untere Bauaufsichtsbehörden • Aufsicht im Rahmen der Berichtspflicht • keine Ersatzprüfung im Einzelfall • Aufsichtsbefugnisse im Einzelfall bleiben bestehen • Aufgaben im Rahmen von Eingaben und Petitionen Folie: 6 6 September 2006
3 Sonstiges Weitere Bauthemen • Novellierung § 6 Bau. O NW • Neufassung des Außenbereichserlasses Folie: 7 7 September 2006
4 Wegfall oder Änderung von Aufgaben Reform Vorverfahren (Gesetz Bürokratieabbau und Konzentration des Widerspruchsverfahrens) -1 • Entscheidung der Landesregierung von Januar 2006 über Eckpunkte einer Reform des Widerspruchsverfahrens • kein Vorverfahren mehr, wenn VA zwischen 01. 07 und 30. 06. 12 bekannt gegeben wird • Einschränkung des Devolutiveffektes • Vorverfahren nur noch ausnahmsweise zulässig • kein Vorverfahren, wenn Bez. Reg den VA erlassen hat • Drittwidersprüche von im Verfahren nicht beteiligten Dritten sollen bestehen bleiben Folie: 8 8 September 2006
4 Wegfall oder Änderung von Aufgaben Reform Vorverfahren (Gesetz Bürokratieabbau und Konzentration des Widerspruchsverfahrens) -2 - • in Fällen, in denen das Vorverfahren nicht entfällt, sind die Ausgangsbehörden bei Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auch für die Entscheidung über den Widerspruch zuständig. • Gesetz soll zum 01. 07. 2007 in Kraft treten Folie: 9 9 September 2006
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