bmnt gv at Zukunftsperspektiven fr die Landwirtschaft aufgrund
bmnt. gv. at Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft aufgrund der aktuellen Entwicklungen Lukas Weber-Hajszan Abteilung II/3 – Agrarumwelt (ÖPUL), Bergbauern und Benachteiligte Gebiete, Biologische Landwirtschaft St. Pölten, 19. November 2018
bmnt. gv. at UMSETZUNG DER GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK 2014 -20
bmnt. gv. at Ziele der europäischen Agrarpolitik Vertrag über die Europäische Union (Lissabon-Vertrag), Art. 39 • die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern; • die Lebenshaltung der landw. Bevölkerung zu gewährleisten; • die Märkte zu stabilisieren; • die Versorgung sicherzustellen; • angemessene Preise für Verbraucher. Innen Querschnittsmaterien (EU und Österreich) • Umwelt- und Tierschutz • Verbraucher- und Gesundheitsschutz • Funktionsfähiger ländlicher Raum Produzent Konsument
bmnt. gv. at Entwicklung der EU-Zahlungen
a Cr lta o Po atia rtu Sl gal ov en Au ia st Es ria to Sl nia ov Ro akia m an Fi ia nl an La d tv Po ia Li lan th d ua B ni Lu ulg a xe ar m ia bo ur g Ita Hu ly ng a Cy ry p Cz S rus ec we h Re den pu b Gr lic ee c Ire e la nd Sp Ge ain rm an Fr y a Be nce N l Un eth gium ite er d lan Ki d ng s De dom To nm ta ark l. E U 28 M 100% 90% Quelle: Europäische Kommission (23. 11. 2015) Direct Payments (2015 -20) Rural Development (2015 -20) 24% 9% 9% 10% 13% 16% 19% 20% 23% 26% 27% 28% 30% 31% 34% 37% 39% 40% 41% 43% 45% 47% 50% 65% 74% bmnt. gv. at Verwendung der EU-Mittel 2015 -20 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%
bmnt. gv. at Summe = ca. 1. 100 Mio. €/Jahr Stand 02. Programmänderung Finanzplan Ländliche Entwicklung 2014 -20 M 20 Technische Hilfe 3. 0% M 19 Leader 3. 2% Sonstige 9. 0% M 7 Basisdienstleistungen & Dorferneuerung 9, 9% M 4 Materielle Investitionen 11. 8% M 10 Agrarumwelt- und Klimamaßnahe (inkl. M 12 N 2000) 26, 9% M 11 Bio 10, 2% M 13 Berggebiete und sonstige benachteiligte Gebiete 22, 9% M 14 Tierschutz 3, 0%
bmnt. gv. at Entwicklung Ackerbrachen 70, 000 60, 000 50, 000 Greening - Ökologische Vorrangflächen - Grünbrachen ÖPUL-Grünbrachen (DIV, BG, AG, OG, ZOG) genutzte ÖPUL-Biodiversitätsflächen (Klee, Sonstige) ÖPUL-Naturschutz (WF, K 20, ENP) Sonstige Brachen (bis 2015 inkl. WF) 40, 000 30, 000 20, 000 10, 000 Die Flächen wurde gem. jeweiligem MFA berechnet (Codierung durch Antragssteller). Die Zahlen können sich aufgrund noch nicht eingearbeiteter Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen noch verringern! 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 -
bmnt. gv. at Entwicklung Flächen in der ÖPUL Maßnahme Bio 500, 000 467, 729 450, 000 400, 000 350, 000 300, 000 250, 000 200, 000 150, 000 100, 000 50, 000 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 0 Quelle: AMA, Stand Auszahlung Dezember 2017
bmnt. gv. at Übersicht antragsstellende Betriebe und Vor-Ort-Prüfquoten im ÖPUL 2015 und Vorjahre ÖPUL 2007 antragsstellende davon VOK-Prüfung Kontrollquote in % Betriebe 2012 113. 768 10. 675 9, 38 2013 110. 998 11. 694 10, 54 2014 102. 482 10. 032 9, 79 2015 91. 262 5. 657 6, 20 2016 93. 643 6. 669 7, 12 2017 94. 364 7. 167 7, 60 Kontrollquote gegenüber alter Periode gesenkt! 9
bmnt. gv. at Ergebnisse der Vor-Ort- und Verwaltungskontrollen 2017 • Im Antragsjahr 2017 nahmen insgesamt 94. 354 Betriebe mit in Summe 423. 573 (technischen) Verträgen am Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015 teil; • 13. 321 Verträge (3, 1 % ) wurden aufgrund von INVEKOS-Abweichungen gekürzt, davon 67 % mit einer Abweichung < 3 %, 7, 2 % jedoch mit einer Abweichung > 20 %; • die Anzahl der Referenzplausifehler hat sich deutlich verringert; • 1. 564 Betriebe waren von einer CC-Kürzung betroffen, dies entspricht ca. 7. 000 Verträgen (1, 7 %); • 3. 014 Verträge (0, 71 %) wurden aufgrund von inhaltlichen Verstößen gekürzt / verwarnt; trotz gestiegener Anzahl an Verpflichtungen ist die Anzahl an Verstößen zurückgegangen und liegt deutlich unter den Werten des ÖPUL 2007 (ca. 1, 7 %); 10
bmnt. gv. at inhaltliche Kontrollen • Zur Beurteilung inhaltlicher Fehler gibt es mehrere Stufen: – von Ermahnung bis zum Maßnahmenausschluss – von 3. 014 Sanktionen nur 34 mal 100% Kürzungen und 642 Ermahnungen; also zielgerichtetes und verhältnismäßiges System • Mehmals begangene Verstöße bei der gleichen Auflage führen zu einer Erhöhung der Kürzung. • Verstöße eines Jahres werden zusammen gerechnet. • Kürzungsquoten aus inhaltlichen Verstößen sehr gering und gegenüber letzter Periode deutlich gesenkt ( 2017 0, 71 %; 2012 1, 58%) 11
bmnt. gv. at inhaltliche Kontrollen • Häufigste inhaltliche Beanstandungen: Grünlandumbruch Mindestteilnahme (z. B. keine förderbaren Tier) Überschreitung von max. 2 RGVE/ha Almfutterfläche kein Schlag mit MZ bei Var. 4, 5 oder 6 und erosionsgefährdeter Kultur Verstoß gegen Bewirtschaftungsauflagen auf sensiblem Dauergrünland Unterschreitung von mind. 10 % begrünter Fläche im Herbst Abweichung bei der Maßnahmenfläche (Varianten) durch z. B. Vorkultur, Nachfolgekultur, Nichteinhaltung von Auflagen (BEGRZWF) – Unterschreitung mind. 5 % Biodiversitätsflächen (UBB) – Überschreitung des gesamtbetrieblichen P 2 O 5 -Bedarf – – – – 12
bmnt. gv. at DAS EU-BUDGET 2021 -2027
bmnt. gv. at Zeithorizont für Einigung / Positionen § Vorlage Vorschlag durch EK am 2. Mai 2018 • Finanzrahmen insgesamt 1. 279 Mrd. € (Verpflichtungen, laufende Preise) • Entspricht 1, 114% der EU-Wirtschaftsleistung (EU-27 ohne UK) § Einigung vor Europawahlen Ende Mai 2019 schwierig: • Beschluss (einstimmig) im Rat notwendig • Zustimmung Europäisches Parlament erforderlich; Position: Budgeterhöhung auf 1, 3 % BNE, reale Stabilisierung der GAP
bmnt. gv. at AUFTEILUNG NACH POLIT. PRIORITÄTEN
bmnt. gv. at ÖSTERREICHISCHER VORSITZ IM RAT DER EUROPAISCHEN UNION UND ZUKUNFT GAP NACH 2020
bmnt. gv. at Schwerpunkte Landwirtschaft • Gemeinsame Agrarpolitik/Mehrjähriger Finanzrahmen • Unlautere Handelspraktiken (UTP) • Spirituosen VO • Rat Landwirtschaft und Fischerei • Informeller Rat: Exkursion und Ratstagung • Konferenzen: Bioökonomie, Eiweiß 17
bmnt. gv. at GAP-Reform – Österreichische Interessen • Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln sowie Umwelt- und Tierschutzstandards • Möglichst hohe Wertschöpfung aus der Land- und Forstwirtschaft • nachhaltige und umweltgerechte Ausrichtung (Klima, Wasser, Boden und Biodiversität) der Produktion und Erhalt der Kulturlandschaft • Kontinuität in der Finanzierung und bei den wesentlichen Instrumenten • Weiterentwicklung des LE Programms und einer starken zweiten Säule • praxisgerechte Umsetzungsbedingungen (Vereinfachung) • Sicherung der Betriebe und Arbeitsplätze im landwirtschaftlichen Sektor sowie im ländlichen Raum • Bereitstellung von vielfältigem agrarischen Wissen für unsere Gesellschaft 18
bmnt. gv. at GAP nach 2020 • Mitteilung vom November 2017 − Breite Debatte dazu im Rat Landwirtschaft − Schlussfolgerungen von 23 der 28 EU-MS unterstützt • Initiativbericht des Europäischen Parlaments (EP) zur EK-Mitteilung erstellt – intensive Diskussion • Vorstellung Verordnungsvorschläge am 1. Juni 2018 − derzeit Diskussion auf Ebene Ratsarbeitsgruppen und im EP − Sachstandsberichte im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) − Politische Aussprache am 15. 10. im Rat Landwirtschaft & Fischerei • Für Abschluss Konsens zwischen EK – EP – RAT (Trilog) notwendig!
bmnt. gv. at GAP nach 2020 Architektur • GAP-Strategiepläne: künftig erste und zweite Säule gemeinsam programmiert - Neues Umsetzungsmodell - Fokus auf Ergebnisorientierung • die einzelnen Instrumenten: - Direktzahlungen: Obergrenze/Degression, Angleichung DZ/ha zw. EU-MS - Marktordnung: Streichung Exporterstattungen und Zuckerquoten; beschleunigte Anerkennung geschützter Bezeichnungen (Wein etc. ) - Ländliche Entwicklung: vergleichbares Maßnahmenspektrum, höhere nationale Beiträge verpflichtend, Vereinfachung ist Ziel
bmnt. gv. at 9 Spezifische GAP Ziele 1 Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Krisenfestigkeit zur Verbesserung der Ernährungssicherheit 2 Stärkung der Marktorientierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, auch durch Verbesserung Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette einen stärkerender Fokus auf Forschung, Technologie und Digitalisierung 3 4 Beitrag zu Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie 5 Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft 6 Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften 7 Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten 8 9 Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung, einschließlich Bioökonomie und nachhaltige Forstwirtschaft Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen hinsichtlich Ernährung und Gesundheit, einschl. sichere, nahrhafte u. nachhaltige Lebensmittel, Lebensmittelabfälle, Tierschutz
bmnt. gv. at neue Architektur 1. Säule
bmnt. gv. at neue Architektur Klima und Umwelt
bmnt. gv. at Kalkulationslogik im ÖPUL - Abgeltung von freiwilligen Leistungen: deutliche und darstellbare Abgrenzung zu gesetzlichen Umweltschutz-Anforderungen ist notwendig - Prämienhöhen sind nach objektiven Kriterien kalkuliert – nur Mehraufwendungen/Minderleistungen sind abgeltbar (variable Kosten!) Kalkulation + Einkommensverlust durch Auflagen der Maßnahme (z. B. Minderertrag) + Zusätzliche Kosten für Auflagen der Maßnahme (z. B. mechanische Unkrautbekämpfung) - Zusätzlich generiertes Einkommen (z. B. Bio-Produkte, Heumilch) - Entfallene Kosten (z. B. Düngemittelkosten) + Transaktionskosten (z. B. Aufzeichnungsverpflichtungen, Weiterbildung etc. ) = ÖPUL-Prämie gleicht niedrigeren Ertrag bzw. höhere Aufwendungen gegenüber dem DB je ha der Referenzfläche aus
bmnt. gv. at Mögliche wichtige Diskussionspunkte • Definition und Gültigkeitsbereich „echter Betriebsinhaber“ • Jährliche Berichtspflichten und Rollenverteilung EK - MS • gekoppelte Zahlungen (Erhöhung / Reduktion / Auslaufen) • Möglichkeit der Abschaffung von Zahlungsansprüchen wird begrüßt • Definition Junglandwirt (1. und 2. Säule) - weitgehend Beibehalt Status-Quo (max. 40 Jahre, Erstniederlassung) - verpflichtende Mindestqualifikation - wird von vielen MS abgelehnt • Definition landwirtschaftliche Fläche - MS legt auf Basis Grundelementen genauere Definition fest - DGL-Definition: 5 -Jahres-Regel, Fruchtfolge • Obligatorische oder freiwillige Anwendung - Reduktion von Zahlungen (Capping) / - Umverteilungseinkommensstützung / Ökoschema
bmnt. gv. at Mögliche Diskussionspunkte Konditionalitäten • EK erhöhte Umweltambition und Vereinfachung • Einschränkung/Auswirkungen auf freiwillige AUKM - mehrjährige Fruchtfolgen - kein offener Boden im Winter - Verpflichtende Stilllegung als ÖVF Nachfolge • Ausnahme für Kleinlandwirte • Dauergrünlanderhalt betrieblich oder auf MS Ebene • Verpflichtendes Betriebsnachhaltigkeitsinstrument für Nährstoffe • Gleichgewicht zwischen verstärkten Umwelt- und Klimaauflagen und finanzieller Abgeltung
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