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Bild H 9. 4 cm x W 27. 53 cm Freimessen von Behältern und engen Räumen A+A 2019 Bundesvereinigung betrieblicher Brandschutz / WFV Deutschland Dipl. Ing. Herbert Kleinschmidt
Inhaltsverzeichnis Freimessen von Behältern und engen Räumen 1. Grundlagen 2. Anforderungen an das Personal 4. Anforderungen an die Technik 5. Zusammenfassung 2 | 32
Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Anforderungen an das Personal 4. Anforderungen an die Technik 5. Zusammenfassung 3 | 32
Grundlagen Was sind Behälter und enge Räume? Behälter und enge Räume sind allseits oder überwiegend von festen Wandungen umgebene Bereiche, in denen aufgrund ihrer räumlichen Enge, von zu geringem Luftausch oder in ihnen befindlichen bzw. eingebrachten Stoffe, Gemische, Verunreinigungen oder Einrichtungen besondere Gefährdungen bestehen oder entstehen können, die über das üblicherweise an Arbeitsplätzen herrschende Gefahrenpotenzial deutlich hinausgehen. Auch Bereiche, die nur teilweise von festen Wandungen umgeben sind, in denen sich aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder Konstruktion Gefahrstoffe ansammeln können bzw. Sauerstoffmangel entstehen kann, sind enge Räume im Sinne der Regel DGUV R 113 -004. DGUV R-113 -004 4 | 32
Grundlagen Was ist Freimessen? Freimessen ist das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehalts mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter, Silo oder engen Raum ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist festzustellen, welche Stoffe und Gemische in welcher Konzentration im Behälter, Silo oder engen Raum enthalten sind oder im Verlauf der Arbeiten auftreten können und ob Sauerstoffmangel auftreten kann. In den meisten Fällen ist dazu Freimessen erforderlich. Die Messungen müssen an repräsentativer Stelle erfolgen. DGUV R-113 -004 (4. 3. 5) 5 | 32
Grundlagen Was ist Freimessen nicht? Beim Freimessen handelt es sich nicht: - um Messungen im Sinne des § 9 der Gefahrstoffverordnung oder Technischen Regel für Gefahrstoffe „Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in Arbeitsbereichen“ (TRGS 402); - um Messungen, die Feuerwehren bei Einsätzen zur Eigensicherung durchführen; - um Messungen, die Feuerwehren bei Einsätzen zur Sicherung der Umgebung vor den von der Einsatzstelle ausgehenden Gefährdungen durchführen; - um Messungen die Feuerwehren durchführen, um Einsatzorte wieder freizugeben. Gefahrstoffverordnung 6 | 32 TRGS 402
Grundlagen Wer darf Freimessen? Der Unternehmer darf mit dem Freimessen nur Personen beauftragen, die über die erforderliche Fachkunde verfügen (DGUV R-113 -004, 4. 3. 5. 3) Die Fachkunde bezieht sich auf : - die verwendeten Messgeräte bzw. Messverfahren - die zu messenden Gefahrstoffe - die betrieblichen Verhältnisse 7 | 32 DGUV R-113 -004
Grundlagen Zum Erwerb der Fachkunde relevant - Arbeitsschutzgesetz - Gefahrstoffverordnung - DGUV R 113 -001 (ehem. BGR 104) „Ex-schutz-Regeln, Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung“ - DGUV I 213 -056 (ehem. BGI 836) „Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff, Einsatz im Betrieb“ - DGUV I 213 -057 (ehem. BGI 518) „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Einsatz im Betrieb“ 8 | 32 - TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ - TRGS 401 „Gefährdungen durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung…. “ - TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“- - TRGS 507 „Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern“ - TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Anforderungen an das Personal 4. Anforderungen an die Technik 5. Zusammenfassung 9 | 32
Anforderungen an das Personal Auswahl Geeignete Personen - 18 Jahre alt - Fachkunde, erreicht durch Ausbildung nach DGUV G 313 -002 (ehem. BGG/GUV-G 970) - Nachweis der Befähigung durch Leistungsabnahme DGUV G 313 -002 (ehem. BGG/GUV-G 970) 10 | 32
Anforderungen an das Personal Auswahl Kriterien für Auswahl des Personals - abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Qualifikationsnachweise - Kenntnisse über die Eigenschaften der zu messenden Stoffe/damit verbundenen Gefährdungen/betrieblichen Verhältnisse - geistige, charakterliche und körperliche Eignung DGUV G 313 -002 (ehem. BGG/GUV-G 970) 11 | 32
Anforderungen an das Personal Ausbildung Theoretische Grundlagen - Rechtliche Grundlagen - Grundlagen zu den Gefahrstoffen - Ausbildung zum Verständnis von Messverfahren, Funktionsweisen und Verwendungsmöglichkeiten von Gasmesstechnik und Zubehör DGUV G 313 -002 (ehem. BGG/GUV-G 970) 12 | 32
Anforderungen an das Personal Ausbildung Praktische Übungen/Gerätekunde - praktischer Umgang mit Messtechnik anhand konkreter Messaufgaben - Frischluftjustage, Funktionskontrolle, arbeitstäglicher Test T 021 (DGUV I 213 -056, ehem. BGI 836) (Tox. /Sauerstoff) T 023 (DGUV I 213 -057, ehem. BGI 518) (EX) DGUV G 313 -002 (ehem. BGG/GUV-G 970) 13 | 32
Anforderungen an das Personal Ausbildung Nachweis der Fachkunde - schriftliche theoretische Prüfung - Übergabe von Bescheinigungen zur Fachkunde - schriftliche Beauftragung als „Fachkundiger zum Freimessen nach DGUV R-113 -004 “ DGUV G 313 -002 (ehem. BGG/GUV-G 970) 14 | 32
Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Anforderungen an das Personal 4. Anforderungen an die Technik 5. Zusammenfassung 15 | 32
Anforderungen an die Technik Grundsätzliches - EX-Sensoren 16 | 32
Anforderungen an die Technik Grundsätzliches CH 4 ? Wie und womit haben wir das nur früher alles geschafft ? !? 17 | 32
Anforderungen an die Technik Grundsätzliches Gasmessgeräte für Freigabemessungen sind Geräte, die grundsätzlich in explosionsgefährdeten Zonen verwendet werden können, sie unterliegen besonderen Anforderungen: Solche Geräte werden in zwei Gruppen(I, II), Untergruppen (A, B, C), Gerätekategorien (1, 2, 3), Temperaturklassen (T 1 bis T 6) und Zündschutzarten (c, d, e, p, i, o, q, m, n) eingeteilt. Beispiel für Kennzeichnung Typenschild vom Gasmessgerät 18 | 32
Anforderungen an die Technik Grundsätzliches DGUV R-113 -004 19 | 32 - geeignete Prüftechnik - Bestückung mit geeigneten Sensoren - sichere Messabläufe (besonders wichtig bei Einzelmessungen mit Chemischen Messsystemen) - geeignetes Zubehör (Sonden) - (rechts)sichere Protokollierung - Wartung und Pflege
Anforderungen an die Technik Grundsätzliches Wärmetönungssensor in Wheatstonescher Brücke inaktiver Pellistor Platinwendeln Gehäuse Gas Heizstrom Sinterscheibe aktiver Pellistor 21 | 32 Vergußmasse Strom. Meßinstrument
Anforderungen an die Technik Grundsätzliches Aufbau und Meßprinzip eines Infrarot-Sensors Hohlspiegel Referenzdetektor Interferenzfilter Meßdetektor Interferenzfilter IRStrahler halbdurchlässiger Spiegel Küvette Hohlspiegel Staubfilter
Anforderungen an die Technik Grundsätzliches Es gibt Unterschiede bei Sensoren prinzipieller Baugleichheit in Bezug auf Detektionsvermögen und Standzeiten unabhängig von ATEX-Produktrichtlinie - Kurzkettige Kohlenwasserstoffe/langkettige Kohlenwasserstoffe (Möglichkeit der Nonan-Justage) - Verträglichkeit zugesicherter Wasserdichtigkeit (IP 67) - Vergiftungsresistenz gegenüber Sensorgiften - Queremfindlichkeiten Die Sensortechnik muss nach dem risikoverursachenden Stoff ausgewählt werden - keine IR-Sensoren dort, wo ganze Breite der möglichen EXGefahren als Gegenüber zu erwarten ist - keine EX-Sensoren die nicht Nonan-justierbar sind, dort wo langkettige Kohlenwasserstoffe zu erwarten sind 22 | 32
Anforderungen an die Technik Grundsätzliches Expertentipps für sicheres Arbeiten in umschlossenen Räumen 1 mm³ ³ Geeignete Sensoren/Chemische Messsysteme für Kohlenwasserstoffe (GW) wählen (PID, CMS, DR, Laboranalysen) Toxizität . 1 ppb 1 cm³ 1 ppm 1 Vol. -% 10 dm³ Explosibilität 1 m³ 23 | 32
Anforderungen an die Technik Grundsätzliches Geeignetes Zubehör Tragbare GT - Schwimmersonden Teleskopsonden ggf. externe Pumpen Chemische Messsysteme - 24 | 32 Schlauchverlängerungen
Anforderungen an die Technik Sichere Protokollierung Dräger X-am® 8000 Multigasdetektor mit Bluetooth® Technologie Microsoft® Azure Cloud Plattform CSE Connect Mobile Smartphone-App ZZZZZ Z ZZZZZZ 25 | 32 ZZZZZ Z ZZZZZZ CSE Connect Office Web-Applikation
Anforderungen an die Technik Kontrollen gemäß T 021/T 023 Kontrollarten Intervalle Sichtkontrolle und Anzeigetest Vor jeder Arbeitsschicht Funktionskontrolle 4 Monate für Ex 4 Monate für O 2/Tox Qualifikation Unterwiesene Person (bzw. bei Mehrschichtbetrieb einsatztäglich; zeitnah zum Einsatz) Qualifiziertes Fachpersonal Für O 2 -Tox-Warngeräte ohne Konzentrationsanzeige: 8 Wochen (wegen der besonderen Risiken bei tragbaren Geräten wie Stöße/Sturz ist hier keine Ausdehnung auf 1 Jahr möglich) Systemkontrolle 1 Jahr Befähigte Person gemäß TRBS 1203 Aufzeichnungskontrolle 3 Jahre Befähigte Person gemäß TRBS 1203 T 023 26 | 32 T 021
Anforderungen an die Technik Kontrollen gemäß T 021/T 023 Sichtkontrolle & Anzeigetest • Kontrolle der Geräte auf mechanische Beschädigungen • Kontrolle der Gaseintrittsöffnungen • Auslösung von gerätespezifischen Testfunktionen für Anzeigeelemente bei laufendem Betrieb • Kontrolle des Ladezustands der Akkus oder Batterien • Aufgabe geeigneter Gasgemische zum Test der Anzeige und Alarmfunktion Funktionskontrolle • Sichtkontrolle nach T 021/T 023 • Aufgabe von Null- und Prüfgas zur - Kontrolle und Bewertung der Messwertanzeige (Kalibrierung) und gegebenenfalls Justierung. - Kontrolle und Bewertung der Ansprechzeit gemäß den Angaben in der Betriebsanleitung des Herstellers. • Gegebenenfalls Kontrolle der Pumpenfunktion (Durchfluss) Systemkontrolle • Funktionskontrolle nach T 021/T 023 • Kontrolle der Parametrierung durch Soll- / Ist-Vergleich • Kontrolle der Vollständigkeit der Wartungsaufzeichnungen zu den Kontrollen der Merkblätter • Bei Vorhandensein eines Datenloggers: Auslesen der Inhalte und Kontrolle auf Plausibilität • Kontrolle der Umsetzung der sich aus den Wartungen ergebenden Maßnahmen. • Beurteilung des Akku. Zustandes • Kontrolle der Vollständigkeit und Aktualität der Betriebsanweisung gemäß den Vorgaben dieses Merkblattes. • Beurteilung des Zustands von Zubehörteilen (Schläuche, Filter etc. ) T 023 27 | 32 Aufzeichnungskontrolle T 021
Anforderungen an die Technik Aufzeichnungen gemäß T 021/T 023 Sichtkontrolle & Anzeigetest Funktionskontrolle Systemkontrolle • Identifikation der Gaswarneinrichtung (z. B. Anlagenteil, Messstelle) • Identifikation der Gaswarneinrichtung • Art und Konzentration der verwendeten Prüfgase • Identifikation der Bestandteile der Gaswarneinrichtung (z. B. Typ, Seriennummer) • Bestätigung der Durchführung • Festgestellte Mängel • Anzeige bei Null- und Prüfgas vor und nach Durchführung einer Justierung • Art und Konzentration der verwendeten Prüfgase • Datum • Beurteilung der Ansprechzeiten • Name • Festgestellte Mängel • Abweichungen der Parametrierung von den Sollwerten • Datum • Anzeige bei Null- und Prüfgas vor und nach Durchführung einer Justierung • Name • Beurteilung der Ansprechzeiten • Durchgeführte Arbeiten • Festgestellte Mängel • Durchgeführte Arbeiten • Datum • Name T 023 28 | 32 T 021
Anforderungen an die Technik Qualifikationen Personal gemäß T 021/T 023 Unterwiesene Person Befähigte Person • Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau der Gaswarneinrichtung • Kenntnisse einer unterwiesenen Person • Erfüllung der allgemeinen Anforderungen nach TRBS 1203 • Erkennen von offensichtlichen Veränderungen an der Gaswarneinrichtung • Kenntnisse der Betriebs- und Wartungsanleitung und der Bedienung der Einstellelemente. • Kenntnisse des qualifizierten Fachpersonals • Kenntnisse der gerätespezifischen Testfunktionen und Beurteilung der Ergebnisse • Grundkenntnisse über das Messprinzip. • Empfohlenes Nachschulungsintervall: 2 Jahre Schulung/Unterweisung bei Veranstaltung beim Anwender Schulung durch geeignete Institutionen (z. B. Dräger Academy) Beruf (Ernennung durch AG) 29 | 32 Qualifiziertes Fachpersonal • Kenntnisse über die zu verwendenden Prüfgase und deren sachgerechte Handhabung. • Kenntnisse der Bedienung der Einrichtung zur Funktionskontrolle, insbesondere der Tätigkeiten zur Kalibrierung und Justierung. • Kenntnisse der Kriterien für die Beurteilung der Ergebnisse der Funktionskontrolle • Empfohlenes Nachschulungsintervall: 2 Jahre • Umfassende Kenntnisse über Einsatz und Verwendungsmöglichkeiten von Gaswarngeräten. • Kenntnisse der Einflüsse auf das Messprinzip. Insbesondere der Einflüsse von störenden Gasen, Umgebungsbedingungen sowie die Nachweisgrenzen des Messverfahrens. • Kenntnisse über Einflüsse auf das Anzeigeverhalten. Insbesondere Einstellzeiten und Einflüsse von Zubehör wie z. B. Filter, Ansaugleitungen, Gasaufbereitung. • Umfassende Kenntnisse über die Bedienung, Instandhaltung und Wartung der Gasmessanlage oder gerätes.
Anforderungen an die Technik Geräte zur Umsetzung der T 021/T 023 (Beispiele) Sichtkontrolle Ohne technische Hilfsmittel möglich Sichtkontrolle & Anzeigetest X-dock Funktionskontrolle X-dock Systemkontrolle Spezielle Ausstattungen des technischen Kundendienstes (Dräger Sevice) E-cal (alt) Bump Test Station 30 | 32 E-cal (alt)
Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Anforderungen an das Personal 4. Anforderungen an die Technik 5. Zusammenfassung 31 | 32
Zusammenfassung Freimessen ist nicht immer das, was man hinter dem Wort vermutet. Freimessen ist zwingend bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung notwendig. Es sind geeignete Personen für Freimessungen auszuwählen, auszubilden und schriftlich zu beauftragen. Bei der Auswahl der Messtechnik sind Eignung in Bezug auf die zu messenden Stoffe und die betrieblichen Verhältnisse zu sichern. Es ist auf (Rechts)Sicherheit der gemessenen Werte zu achten. Für die einzusetzende Messtechnik sind lückenlose Nachweise zur Sicherung der Funktionalität zu führen. 32 | 32
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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