Betriebsvereinbarung 103 12 2020 Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen
Betriebsvereinbarung 1/03. 12. 2020 Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat(Betriebsausschuss, Zentralbetriebsrat oder Konzernvertretung) andererseits, die in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist (§ 29 Arb. VG) Thema xxx
Betriebsvereinbarung Vertragspartner Betriebsinhaber 2/03. 12. 2020 Betriebsrat(Arbeiter/Angestellte) Betriebsausschuss Zentralbetriebsrat Konzernvertretung Sind keine derartigen Organe vorhanden, so können KEINE Betriebsvereinbarungen geschlossen werden Thema xxx
Betriebsvereinbarung • Formvorschrift • Schriftlich 3/03. 12. 2020 • Kundmachung • Hinterlegung Thema xxx 3
Betriebsvereinbarung Schriftform Betriebsvereinbarungen sind schriftlich abzuschließen zwingend Kundmachung Betriebsvereinbarungen müssen im Betrieb kundgemacht werden Hinterlegung oder Anschlag Nicht ordnungsgemäß kundgemachte BV`s haben keine Rechtswirkung 4/03. 12. 2020 Hinterlegung Thema xxx Nach Wirksamwerden hat der Betriebsinhaber eine Ausfertigung der BV an WK und AK zu übermitteln sanktionslos
Betriebsvereinbarung • Inhalt 5/03. 12. 2020 durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Regelung durch Betriebsvereinbarung vorbehalten taxative Aufzählung-in anderen Bereichen kein Abschluss von BV möglich Thema xxx
Betriebsvereinbarung • Gesetzliche Grundlage 6/03. 12. 2020 §§ 96, 96 a und 97 Arb. VG Arbeitszeitgesetz Urlaubsgesetz Kollektivverträge Thema xxx
Betriebsvereinbarung • Rechtswirkungen • Normwirkung wirkt unmittelbar für alle Arbeitsverhältnisse verbindlich • Unabdinbarkeit Inhalte können im Einzelvertrag weder verschlechtert noch aufgehoben werden-Günstigkeitsprinzip • Günstigkeitsprinzip 7/03. 12. 2020 BV kann nur günstigere Inhalte regeln • Nachwirkung Thema xxx
Betriebsvereinbarung 8/03. 12. 2020 • Arten der Betriebsvereinbarung » » » Thema xxx Zustimmungspflichtige Maßnahmen Ersetzbare Betriebsvereinbarungen Erzwingbare Betriebsvereinbarungen Freiwillige Betriebsvereinbarungen „Freie Betriebsvereinbarung“
Betriebsvereinbarung 9/03. 12. 2020 • Zustimmungspflichtige Maßnahmen § 96 Arb. VG � Einführung betrieblicher Disziplinarordnung � Einführung von Personalfragebögen � Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Kontrollsystemen, sofern diese Maßnahmen die Menschenwürde berühren Einführung von Leistungslohnsystemen Thema xxx
Betriebsvereinbarung 10/03. 12. 2020 Ohne Zustimmung des Betriebsrates und Betriebsvereinbarung ist die Einführung solcher Maßnahmen rechtsunwirksam Betriebsvereinbarungen gem. § 96 Arb. VG können jederzeit, ohne Frist gekündigt werden. Ohne Nachwirkung Thema xxx
Betriebsvereinbarung • Ersetzbare Betriebsvereinbarung § 96 a Arb. VG 11/03. 12. 2020 Grundsätzlich wie zustimmungspflichte Maßnahmen, jedoch kann die Zustimmung durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle ersetzt werden Thema xxx
Betriebsvereinbarung • Ersetzbare Betriebsvereinbarungen 12/03. 12. 2020 • Einführung von Personaldatensystemen soweit diese über allgemeine Angaben zur Person, und fachlichen Voraussetzungen hinausgehen • Einführung von Personalbeurteilungssystemen soweit Daten erhoben werden, die nicht durch betriebliche Verwendung gerechtfertigt sind Thema xxx
Betriebsvereinbarung • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen § 97 Abs. 1 Zi 1 -6 a Arb. VG 13/03. 12. 2020 In Angelegenheiten, deren Regelung § 97 Abs 1, 1 -6 a vorbehalten, kommt es zu keiner Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann die Errichtung einer Schlichtungsstelle beantragt werden Schlichtungsstelle entscheidet über Inhalt der BV Thema xxx
Betriebsvereinbarung • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen 14/03. 12. 2020 zum Beispiel < Allgemeine Ordnungsvorschriften < Grundsätze der Beschäftigung von Leiharbeitern < Generelle Festsetzung des Beginns und Ende der Arbeitszeit, Dauer und Lage der Pausen, und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage < Sozialplan < Art und Weise der Abrechnung und insbesondere Zeit und Ort der Auszahlung der Bezüge < Verwaltung von Schulungs. Bildungs. u. Wohlfahrtseinrichtungen Thema xxx
Betriebsvereinbarung • Freiwillige Betriebsvereinbarung § 97 Abs 1, Zi 7 -26 Arb. VG 15/03. 12. 2020 Zur Regelung dieser Angelegenheiten bedarf es einer Einigung zwischen den Vertragsparteien Entscheidung kann weder erzwungen noch ersetzt werden Thema xxx
Betriebsvereinbarung • Freiwillige Betriebsvereinbarungen 16/03. 12. 2020 zum Beispiel > > > > > Thema xxx Richtlinien zur Vergabe von Werkswohnungen Maßnahmen zur Unfallverhütung u. Berufskrankheiten Maßnahmen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung Grundsätze betreffend den Verbrauch des Erholungsurlaubes Entgeltfortzahlungsansprüche bei Teilnahme an BV Reiseaufwandsentschädigungen Betriebliches Vorschlagswesen Betriebliche Pensions-und Ruhegenussleistungen Systeme der Gewinnbeteiligung . . .
Betriebsvereinbarung • Freie Betriebsvereinbarungen 17/03. 12. 2020 ? ? ? Thema xxx
Betriebsvereinbarung 18/03. 12. 2020 • Geltungsdauer • Beginn: Geltungsbeginn ist vereinbart mit Kundmachung • Ende: Zeitablauf, Kündigung, einvernehmliche Auflösung Kündigung nur freiwillige BV Nachwirkung Thema xxx
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