Betriebliches Eingliederungsmanagement 84 SGB IX 84 Abs 2
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 SGB IX
§ 84 Abs. 2 SGB IX Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).
§ 84 Abs. 2 SGB IX Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen.
§ 84 Abs. 2 SGB IX Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
Beteiligte Mitarbeitende/r n Beauftragter des AGs bzw. der Personalabteilung n Mitarbeitervertretung n Schwerbehindertenvertretung (bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern) n
Beteiligte n Bei Bedarf werden noch hinzugezogen n Arbeitsmedizinischer Dienst oder Betriebsarzt Arbeitssicherheitsbeauftragter Externe Partner
Externe Partner n n n n n Servicestellen Rentenversicherungsträger Berufsgenossenschaften Krankenkassen Agentur für Arbeit Integrationsamt Integrationsfachdienste Reha-Kliniken ….
Was bringt das betriebliche Eingliederungsmanagement ? n Für den Mitarbeitenden n n Zeit für technische Veränderungen oder Arbeitsversuch an anderem Arbeitsplatz Rechtzeitige Durchführung von notwendigen Schulungsmaßnahmen Stufenweise Wiedereingliederung mit Krankengeldzahlung
Was bringt das betriebliche Eingliederungsmanagement ? n Für den Mitarbeitenden n Erhalt des Selbstwertgefühls durch Sicherung der Berufstätigkeit Voller Lohn statt Krankengeld Keine Arbeitslosigkeit
Wie funktioniert betriebliches Eingliederungsmanagement ? n Voraussetzung n Die Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement müssen allen im Betrieb / Dienststelle bekannt sein
Wie funktioniert betriebliches Eingliederungsmanagement ? n Start n n Gesundheitliche Probleme eines Mitarbeitenden werden dem Integrationsteam benannt Langfristige Erkrankung (länger als 6 Wochen) oder häufige Kurzerkrankungen oder Info durch Mitarbeitende / Vorgesetzte
Wie funktioniert betriebliches Eingliederungsmanagement ? n Ausgangssituation erfassen n n Welche Qualitäten/Stärken hat die/der MA? Welche Einschränkungen liegen vor? Welche Ziele und Vorstellungen hat die/der MA selbst? Wo und wie könnte die/der MA eingesetzt werden?
Wie funktioniert betriebliches Eingliederungsmanagement ? n n n Die Integrationsschritte werden geplant und verbindlich festgelegt Das Integrationsteam vereinbart mit dem Betroffenen, welche Veränderungen notwendig sind Evtl. externe Stellen einschalten
Wie funktioniert betriebliches Eingliederungsmanagement ? n Integrationsschritte umsetzen n n Möglichkeiten der medizinischen Reha ausschöpfen Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung Zusätzliche Hilfsmittel Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen prüfen
Erfolgsaussichten n n MAV und Dienststellenleitung arbeiten zusammen Hilfeleistung für den Mitarbeitenden sind als ernsthaftes Angebot zu verstehen Gänzliche Transparenz der Abläufe Als Dienstvereinbarung oder Richtlinie oder…
Vielen DANK Zeit für Nachfragen Andreas Ullrich
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