Betriebliche Frderungen des Arbeitsmarktservice Gertrude Schachner AMS Grbming
Betriebliche Förderungen des Arbeitsmarktservice Gertrude Schachner, AMS Gröbming www. ams. at/groebming
Betriebliche Förderungen ØLehrstellenförderung ØEingliederungsbeihilfe COME BACK ØEB COME BACK-plus ØEingliederungsbeihilfe Land ØIntegrationsbeihilfe ØQualifizierungsförderung für Beschäftigte ØImplacementstiftung Ø(Praktische Berufsvorbereitung/Arbeitserprobung) www. ams. at/groebming
Lehrstellenförderung 1 Förderbar sind: • Mädchen in Lehrberufe mit geringem Frauenanteil • Benachteiligte Lehrstellensuchende (Physisch, psychisch, soziale Fehlanpassung) • Jugendliche, die Leistungen nach dem ALVG beziehen • Drop outs (Schulabbrecher. Innen von weiterführenden Schulen) • Über 18 -jährige mit Qualifikationsmängel (3 Jahre Förderung möglich; AHS-Matura → ein Förderjahr ) • Über 18 -jährige Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil (im Rahmen des FIT Programmes) www. ams. at/groebming
Lehrstellenförderung 2 • Teilnehmer. Innen an einer Integrativen Berufsausbildung IBA (Teilqualifizierung; verlängerte Lehrzeit) • Jugendliche aus JASG/ÜBA-Maßnahmen • Begünstigte behinderte Lehrlinge „INTB“ • Lehrlinge, die außerhalb der gesetzlichen Probezeit die Lehrstelle verloren haben (Voraussetzung: Anrechnung Vorlehrzeiten) www. ams. at/groebming
Eingliederungsbeihilfe Aktion Come Back Förderbar sind: • • Arbeitsmarktferne Personen (AMPF) Wiedereinsteiger. Innen Ältere (Frauen ab 45 und Männer ab 50 Jahren) Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen Dauer: maximal 3 Monate Förderhöhe: bis zu € 1. 200, -- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der Kollektivarbeitszeit www. ams. at/groebming
Eingliederungsbeihilfe Come Back-Plus Förderbar sind: • Ältere Arbeitslose (Frauen ab 45 und Männer ab 50 Jahren) mit gesundheitlichen Einschränkungen Dauer: maximal 6 Monate Förderhöhe: 50% der Bemessungsgrundlage Bruttoentgelt (ohne Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc. ) plus 50% LNK-Pauschale Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden www. ams. at/groebming
Eingliederungsbeihilfe-EB Land Förderbar sind: Frauen und Männer, die nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz anerkannt sind und denen ein Lohnkostenzuschuss zuerkannt wurde Dauer: maximal 9 Monate von seitens des AMS – Weiterförderung für 27 Monate durch das Land möglich Bemessungsgrundlage für 2013: € 1. 130, -- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil (ohne Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc. ) Förderhöhe: maximal € 678, -- pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil inkl. 50% Lohnnebenkosten (derzeit 40% des Bruttoentgeldes) Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der Kollektivarbeitszeit Kein Kündigungsschutz www. ams. at/groebming
Integrationsbeihilfe Förderbar sind: Frauen und Männer, die eine Zuerkennung nach dem Behinderteneinstellungsgesetzhaben; mind. 50% Grad der Behinderung Dauer: maximal 9 Monate von seitens des AMS Bemessungsgrundlage für 2013: € 1. 130, -- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil (ohne Sonderzulagen, Überstunden, Diäten, Zuschläge etc. ) Förderhöhe: maximal € 678, -- bei Vollzeitbeschäftigung – Teilzeit aliquoter Anteil inkl. 50% Lohnnebenkosten (derzeit 40% des Bruttoentgeldes) Mindestbeschäftigungsausmaß von 50% der Kollektivarbeitszeit www. ams. at/groebming
Allgemeine Information Ø Kontaktaufnahme vor Aufnahme der Beschäftigung zwischen AMS und Betrieb als auch zwischen AMS und Person Ø Begehrensstellung vor Beginn der Beschäftigung Ø Begehrenseinbringung: Begehren GKK-Anmeldung Arbeitsvertrag oder Lehrvertrag Ø Abrechnung Arbeits- und Lohnbestätigung, Lohnkonto bei Beendigung des DVs vor Ende des Förderzeitraumes: GKK Abmeldung Aliquote Abrechnung möglich Ø Änderungen (Name, Adresse, Bankverbindung, Wochenstundenausmaß, etc. ) bitte sofort melden Ø Betriebliche Förderungen nehmen Bezug auf den Wohnort der geförderten Person Ø Regional unterschiedliche Fördervoraussetzungen möglich www. ams. at/groebming
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (1) Förderbar sind: • • Arbeitnehmer. Innen ab 45 Jahren Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule Wiedereinsteiger. Innen Arbeitnehmer. Innen unter 45 Jahren im Rahmen von Qualifizierungsverbünden Kursmaßnahme - Ausmaß: mindestens 16 Stunden erforderlich Förderhöhe: • 70% der Kursgebühren für Arbeitnehmer. Innen ab 50 Jahre • 60% der Kursgebühren für Arbeitnehmer. Innen von 45 -49 Jahre und Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule Teilnehmer. Innen in Qualifizierungsverbünden www. ams. at/groebming
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (2) Begehrenseinbringung spätestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahme Unterkunfts- Fahrt- und sonstige Kosten nicht förderbar Förderung der Personalkosten: für Arbeitnehmer. Innen ab 45 Jahren 60% der Personalkosten, wenn die Maßnahme in der bezahlten Arbeitszeit erfolgt Vollversichertes Dienstverhältnis Keine Förderung für: Unternehmenseigentümer. Innen, Lehrlinge etc. www. ams. at/groebming
Qf. B im Rahmen von Qualifizierungsverbünden • Zusammenschluss von mindestens 5 Unternehmen • Mindestens 50% der beteiligten Unternehmen sind KMU´s • Deminimis Erklärung Schulungsvoraussetzung: • 16 Unterrichtseinheiten • 6 Teilnehmer. Innen pro Schulung von mind. 2 Verbundbetrieben • Förderbare Zielgruppen: 70% für Arbeitnehmer. Innen ab 50 Jahre + 60% Lohnkostenförderung 60% für Arbeitnehmer. Innen zwischen 45 und 50 Jahren + 60% Lohnkostenförderung 60% - für Frauen unter 45 Jahren unabhängig von der Ausbildung - für Männer unter 45 Jahren mit höchster Ausbildung Lehre oder mittlerer Schule www. ams. at/groebming
Implacementstiftung Ziel: • Abdeckung offener Stellen durch • arbeitsplatzgenau qualifizierte Mitarbeiter. Innen • Integration und Höherqualifizierung von arbeitslosen Frauen Vorgehensweise: • Meldung der offenen Stelle bei der RGS • Personalauswahl in Zusammenarbeit mit Unternehmen, AMS und ggf. Stiftungsträger • Entwicklung individueller Bildungspläne • Qualifizierung des Personals in Theorie (mind. 1/3) und Praxis (max. 2/3) Finanzierung: Einmaliger Aufnahmebeitrag Monatlich ca. € 400, -- für die Dauer der Stiftungsteilnahme Bei ZAM-Stiftungsausbildung auch ab 25 Wochenstunden möglich Dauer: 6 Monate bis max. 3 Jahre je nach Stiftung www. ams. at/groebming
Praktische Berufsvorbereitung/Arbeitserprobung Ziel: • Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung Vorgehensweise: • Schriftliche Vereinbarung des AMS mit dem Förderungswerber und dem Unternehmen • Dienstverhältnis im Hintergrund Wöchentliches Ausmaß darf die max. gesetzliche und kollektivvertragliche Normalarbeitszeit nicht überschreiten DLU Dauer: maximal 4 Wochen (Praxis 1 -2 Wochen) www. ams. at/groebming
- Slides: 14