Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten Edgar Oberlnder Mitglied
Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018
Vereinsberatung : Steuern Lohnkonto Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Bestandteile des Entgeltes Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Merkmale des elektronische Lohnsteuerabzugs Sonstige Angaben
Vereinsberatung : Steuern Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten • Persönliche Angaben des Arbeitnehmers • Merkmale der Lohnsteuerkarte • Bestandteile der Entgelte • Sonstige Angaben Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Nachname Vorname Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Geburtsdatum Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Anschrift
Vereinsberatung : Steuern Persönliche Angaben des Arbeitnehmers • Nachname • Vorname • Geburtsdatum • Anschrift
Vereinsberatung : Steuern Zahl der Kinderfreibeträge Lohnsteuerklasse Religionszugehörigkeit Merkmale der Lohnsteuerkarte Hinzurechnungsbeträge Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Freibeträge Kalenderjahr
Vereinsberatung : Steuern Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale • Kalenderjahr • Lohnsteuerklasse • Zahl der Kinderfreibeträge • Religionszugehörigkeit • Freibeträge • Hinzurechnungsbeträge • Gemeinde, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat • Finanzamt, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte ausgestellt wurde Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Tag der Auszahlung Lohnzahlungszeitraum Sonderzahlungen Höhe des laufenden Entgelts Lohnsummen Bestandteile des Entgelts Sonstige Bezüge Höhe der lohnsteuerfreien Zuschläge z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld Höhe der Sachbezüge die einzeln aufgeführt werden müssen Angabe des steuerlichen Werts Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Pauschal versteuertes Entgelt z. B für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Vereinsberatung : Steuern Bestandteil des Entgelts • Tag der Auszahlung • Lohnzahlungszeitraum • Höhe des laufendes Entgelts • Sonderzahlungen • Sonstige Bezüge, z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt • Höhe der lohnsteuerfreien Zuschläge und Bezüge ohne Trinkgelder • Höhe der Sachbezüge, die einzeln aufgeführt werden müssen Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag • Pauschal versteuertes Entgelt, z. B. Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte • Lohnsummen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Lohnersatzleistungen Kurzarbeitergel Schlechtwettergeld Mutterschaftsgeld Außerordentliche Einkünfte Abfindungen Arbeitslohn für mehrere Kj Beiträge für betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Sonstige Angaben Großbuchstabe „U“ Unterbrechung des Arbeitsverhältnis für mindestens fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen Großbuchstabe „B“ Großbuchstabe „S“ Berechnung der Lohnsteuer für einen besonderen Bezug Anwendung für die besondere Lohnsteuertabelle Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Sonstige Angaben • Lohnersatzleistungen, z. B. Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld • Außerordentliche Einkünfte, z. B. Abfindungen, Vergütungen für mehrere Kalenderjahre • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, z. B. Direktversicherungen • Großbuchstabe „U“ Unterbrechungen von mindestens fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen • Großbuchstabe „B“, Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle • Großbuchstabe „F“, steuerfreien Sammelbeförderung nach § 32 Nr. 32 ESt. G • Großbuchstabe „S“, Berechnung der Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: januar 2015
Vereinsberatung : Steuern Hinweise Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern muss immer eine Bescheinigung über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSt. AM) vorliegen, mit Ausnahme bei geringfügige Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitsverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden. Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist die Führung eines Lohnkontos nicht zwingend erforderlich. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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