Beruf und Familie Freirume in Kirche und Diakonie
Beruf und Familie Freiräume in Kirche und Diakonie
AR - Attraktivität � Arbeitsrechtsregelung zur Steigerung der Attraktivität kirchlicher Berufe � Gültig Ulrike Kutzner 10/2015 ab 01. 2016 2
Inhalte � Altersversorgung � Arbeitsbefreiung � Einstufung bei Wechsel � Jahressonderzahlung � Sabbatjahr � Sonderurlaub Ulrike Kutzner 10/2015 3
Altersversorgung � Versorgungsniveau im Alter sichern � Unterschiede zwischen KZVK und VBL Ulrike Kutzner 10/2015 4
Altersversorgung � VBL - umlagefinanzierte Versicherung D. h. : Ruhestandsgeneration wird von aktuell Berufstätigen finanziert � Eigenbeteiligung der MA in Höhe von derzeit 1, 41 % des Entgelts Ulrike Kutzner 10/2015 5
Altersversorgung � KZVK-Versicherung Finanzierung - kapitalgedeckte D. h. : Finanzierung der Zusatzrente durch Verzinsung eingezahlter Beiträge � Derzeitige Verzinsung nicht ausreichend um Versorgungsniveau zu halten Ulrike Kutzner 10/2015 6
Altersversorgung �Mehrheitsbeschluss der ARK: Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden ab 2016 �Bisher Ulrike Kutzner 10/2015 zahlt der Arbeitgeber 4, 8 % allein 7
�Beitragserhöhung auf 5 %, davon zahlt der Arbeitgeber 4, 9 % und die Versicherten 0, 1 % ab 2016 �Stufenweise Anhebung bis 2029 auf 7, 6 %, davon zahlt der Arbeitgeber 6, 2 % und die Versicherten 1, 4 % Ulrike Kutzner 10/2015 8
Arbeitsbefreiung � Bis 5 Arbeitstage zur Versorgung eines Kindes unter 12 Jahren, wenn ein Geschwisterchen geboren wird Ulrike Kutzner 10/2015 9
Arbeitsbefreiung � 1 Tag zur Taufe oder Konfirmation des eigenen Kindes. Ulrike Kutzner 10/2015 10
Arbeitsbefreiung � 1 Tag zur Übernahme eines Taufpatenamtes � 1 Tag zum 50 jährigen Dienstjubiläum � 1 Tag zur kirchlichen Hochzeit � 1 Tag zur kirchlichen Feier der Silberhochzeit Ulrike Kutzner 10/2015 11
Arbeitsbefreiung � Anlass an arbeitsfreiem Tag bedingt: � Arbeitsbefreiung unmittelbar vor- oder nachher � Oder auf Antrag bis zu einer Woche vor oder nach dem Anlass Ulrike Kutzner 10/2015 12
Arbeitsbefreiung �Am Donnerstag vor Karfreitag ab 12. 00 Uhr Ulrike Kutzner 10/2015 13
Arbeitszeitreduzierung � Ab dem 63. Lebensjahr um 1 Stunde wöchentlich bei unverminderten Entgelt Ulrike Kutzner 10/2015 14
Einstufung bei Wechsel � Mitnahme der Stufenlaufzeit beim Arbeitgeberwechsel innerhalb von Kirche und Diakonie in Baden Ulrike Kutzner 10/2015 15
Jahressonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel � Zahlung für alle Monate, die beim alten und neuen kirchlichen oder diakonischen Anstellungsträger gearbeitet wurden Ulrike Kutzner 10/2015 16
Sabbatjahr � 1 Ganzes Jahr frei zur eigenen Horizonterweiterung � Beispielmodell 3 Jahre arbeiten, 1 Jahr frei Bezahlung: 75% während der gesamten 4 Jahre Ulrike Kutzner 10/2015 17
Unbezahlter Sonderurlaub � Zur tatsächlichen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren � Oder zur Pflege eines pflegebedürftigem Angehörigen (ärztliches Gutachten erforderlich) Ulrike Kutzner 10/2015 18
Danke Ulrike Kutzner 10/2015 19
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