bersicht 2 u 3 Stunde 2018 HB Graeca
Übersicht 2. u. 3. Stunde 2018 HB: Graeca online 2. Stunde: 12. März - 3. Stunde: 19. März 2018 I. Einleitung … II. Entstehung von Rechtsgefühl u. Rechtsbewußtsein … III. Die ‚Goldene Regel’ als Rechtsprinzip IV. Zusammenfassung 1
HB: Graeca online I. Einleitung (1 a) Es geht um die Frage, ob Rechtsgefühl u. Rechtsbewußtsein dem Menschen angeboren sind, also zu seiner Erbausstattung zählen oder … … ob es sich dabei um eine kulturell-evolutionäre Errungenschaft, das Ergebnis (langer u. mit Rückfällen gepflasterter) kultureller Entwicklung handelt …? ! Zu fragen ist auch: Was ist das eigentlich – Rechtsgefühl etc. ? Das wollen wir uns in aller Kürze ansehen …! 2
Literatur zu , Rechtsgefühl …‘ (1 b) HB: Graeca online Edward O. Wilson: • • • Die soziale Eroberung der Erde (2013, TB) Der Sinn des menschlichen Lebens (2015, TB) Consilience. The Unity of Knowledge (1998, TB) On Human Nature (1978) The Ants (1990, with Bert Hölldobler) Sociobiology: The New Synthesis (1975) 3
HB: Graeca online Literatur zu , Rechtsgefühl …‘ (1 c) Richard Dawkins: • Das egoistische Gen/ The Selfish Gene (1976, dt. 2007) • Der Gotteswahn/ The God Delusion (2006, dt. 2007) 4
Literatur zu , Rechtsgefühl …‘ (1 d) HB: Graeca online Michael Tomasello: • Die Ursprünge der menschlichen Kommunikation (2004, TB) • Die kulturelle Entwicklung des menschlichen Denkens (2006, TB) • Warum kooperieren? (2010, TB) • Eine Naturgeschichte der menschlichen Moral (2016) 5
Literatur zu , Rechtsgefühl …‘ (1 e) HB: Graeca online Heinz Barta: • Demokratie als kulturelles Lernen (2017, TB) • Recht, Religion und Gesellschaft in Oswald Spenglers Morphologie der Weltgeschichte, in: S. Fink/R. Rollinger (Hg. ), Oswald Spenglers Kulturmorphologie. Eine multiperspektivische Annährung (2018) 79 -154 6
I. Einleitung (2) HB: Graeca online ‚Yueyues Tod’: Eindrucksvoller Bericht, in: ‚DIE ZEIT’ vom 27. 10. 2011, Nr. 44, S. 7 - -Ein 2 Jahre altes Mädchen wird in Südchina von einem Lieferwagen überrollt u. tödlich verletzt: 13. 10. 2011. Die Überwachungskamera eines Eisenwarenmarktes nahm den Vorfall durch Video auf. – Nach dieser Aufzeichnung gingen 18 Chinesen achtlos am schwerverletzten kleinen Mädchen vorüber. ‚DIE ZEIT’: „Nun streitet ein tief erschüttertes Land über seine Werte“ …. – Kann daraus erschlossen werden, dass kulturell erworbene od. vermittelte Werte leichter abgelegt od. vergessen werden als angeborene Anlagen …? Fragen …? – Fehlte hier Rechtsgefühl od. Mitgefühl od. …? 7
I. Einleitung (3 a) Zur Entstehung von Rechtsgefühl u. Rechtsbewußtsein: HB: Graeca online • • • Lebenssituationen stellen uns immer wieder vor die Frage: Ist das od. jenes vertretbar, richtig, gerecht? – Dies oft unvermittelt u. ohne ausreichend Zeit zu haben, das anstehende Problem hinreichend analysieren u. durchdenken zu können. . . ! In solchen Situationen sollte das Rechtsgefühl (auch für Nicht-Juristen) als normativer Navigator (unseres Verhaltens) dienen. . . ! → Yueyues Tod …? Rechtsgefühl od. Rechtsbewußtsein stammen aus dem → ‚Nomologischen Wissen‘*, das (evolutiv)/ einst als Normamalgam unsere Handlungen (als Einzelne u. Mitglieder von Gemeinschaften) leitete …! Der Begriff ‚Nomologisches Wissen‘ stammt von Max Weber u. spielt noch heute in versch. Disziplinen eine Rolle; RG, Alte Geschichte u. Altorientalistik od. Religionswissenschaft bedienen sich seiner … Rechtsgefühl od. Rechtsbewußtsein haben auch Laien, nicht nur Juristen/innen, die jedoch berufliches Gespür entwickeln können! 8
I. Einleitung (3 b) Es gilt zunächst die Frage zu beantworten: HB: Graeca online • • Was ist das ‚Nomologische Wissen‘ …? Und welcher Zusammenhang besteht mit dem Rechtsgefühl u. Rechtsbewußtsein …? Zunächst keine detailierte, aber doch eine grundsätzliche Aussage zu Max Webers Verständnis des ‚Nomologischen Wissens‘: „[…], daß bezüglich der frühmenschlichen Gesellungsverhältnisse, in denen – sobald der Primitivzustand unreflektierter Dumpfheit verlassen ist – religiöser Glaube, heilige Tradition, magischer Zauber u. stereotype Verhaltenskonformität, also alles, was später in Religion, Ethik, Recht Konvention, Sitte u. Brauch auseinanderfällt, eine ungeschiedene Einheit bilden, von einem spezifischen ‚Recht‘ demnach noch keine Rede sein kann. “ J. Winckelmann, Zu M. Webers Soziologie des Rechts (1967, 26) 9
I. Einleitung (3 c) HB: Graeca online Und worum handelt es sich beim Rechtsgefühl u. Rechtsbewußtsein …? • Diese Begriffe sind Sammel-Begriffe für emotional-normatives Verhalten …! • Sind als Summe des ‚Nomologischen Wissens‘ (→ Normamalgam) zu verstehen …! • Und alle diese Regeln sollten funktional der Gemeinschaft dienen …. ! → Überleben … • Entwickelt haben sich diese Regeln sehr früh in der Menschheitsgeschichte → Lagerbildung: Konsequenz menschl. Neotenie = Arbeitsteilung …, Paarbildung …, Familie …, … 10
HB: Graeca online I. Einleitung (3 d) Ausgehend von der Lagerbildung haben sich Kommunikations- u. Kooperationsregeln verstärkt entwickelt (Feuer, Sprache) → Gemeinschaft + Geschlechterbeziehung: • • • Nahrungsbeschaffung u. -aufteilung … Heirats-, Paarungsregeln, Nachwuchspflege … Verteidigung … Entwicklung erster Gemeinschaftseinrichtungen … Gemeinschaft verlangt Ordnung → Regeln … 11
HB: Graeca online I. Einleitung (4) Solche Fragen werden nicht nur von Rewi u. RG wenig beachtet …! Rechts- u. Unrechtsbewußtsein, Rechtsgefühl etc. sind aber nicht vom Himmel gefallen od. ein Geschenk der Natur …! …, sondern Ergebnis einer Synthese aus Biologie u. Kultur: → langer u. schwieriger Entstehungs-Prozeß (Geschichte)…! Formelartig kann die Entwicklung so beschrieben werden: • • • Sie verlief von ‚unten‘ (also kleinen Einheiten: Familie, Haus/Oikos/familia, Nachbarschaft) nach → ‚oben‘ (zu größeren Einheiten: Dorf, Polis, …) u. … von ‚innen‘ (der eigenen Gemeinschaft) nach → ‚außen‘ (zu fremden Gemeinschaften) u. … vom Nomologischen Wissen zur Ausdifferenzierung von dessen Elementen: Brauch, Sitte, Moral, Religion, Recht. . . • Richtwert ist Erhaltung u. Überleben der Gruppe/Gemeinschaft …! 12
HB: Graeca online I. Einleitung … (5) Früher neigte man zur Annahme, dass es sich bei Rechtsgefühl u. -bewußtsein um eine dem Menschen (vollständig!) angeborene Anlage handelt; so noch die Kanzlerrede G. Rümelins (1895) u. andere Werke dieses Autors …! Auch K. Lorenz neigte, angeregt durch us. -Juristenmeinung (!), dazu. . . ! → Im Buch: ‚Die acht Todsünden der Menschheit‘, 1973/2005 (33. Aufl. ) Homer u. F. Hampl können uns (wie wir sehen werden) vor einem idealistischen Irrtum bewahren …! 13
HB: Graeca online II. Das Entstehen von Rechtsgefühl und Rechtsbewußtsein Da die bislang älteste Umschreibung der ‚Goldenen Regel‘ aus homerischer Zeit stammt, ziehe ich diese Beispiele aus der antiken griech. Entwicklung zur Erklärung ihrer Entstehung (u. ihrer Bedeutung für das Entstehen von Rechtsgefühl) heran …!
II. Entstehen von Rechtsgefühl … (1) Diese Beispiele stammen aus Homers ‚Odyssee‘ …! Quellenbelege: HB: Graeca online • • • ‚Odyssee‘ XIV 85 ff: „Ja, es gibt Leute, feindlich gesinnt u. bar jeden Rechtes; die überfallen ein fremdes Gebiet …“ → gemeint sind die Messenier, die in Ithaka eingefallen sind …! ‚Odyssee‘ XIV 229 ff: Odysseus prahlt mit seinen Kaperfahrten in die Fremde, die ihn reich gemacht haben …! Vgl. auch ‚Odyssee‘ IX 39 -42: „Von Ilion trug mich der Wind in die Nähe der Kikonen, nach Ismaros. Dort zerstörte ich die Stadt u. tötete die Männer, die Frauen u. viele Güter nahm ich mit aus der Stadt […]. “ • • ‚Odyssee‘ XVII 415 ff: Odysseus u. Gefährten rauben in Ägypten … Polybios, Geschichte III 24, 5 ff: Vertrag zw. Rom u. Karthago … 15
HB: Graeca online II. Entstehen von Rechtsgefühl … (2) Diese Beispiele lassen erkennen, wie die ‚Goldene Regel‘ entstanden ist …! • Hier wird (rechts)philosophisch u. psychologisch viel herumgeschwafelt …. ! • Es zeigen sich, historisch faßbar, 2 konträre Entwikklungsstränge, die sich aufeinander zu bewegen u. schließlich zur Bildung der ‚Goldenen Regel‘ führen: Im einen Fall sind Odysseus u. seine Leute die aktiv Handelnden → sie betreiben Seeräuberei … Im anderen Fall sind Odysseus u. die Bewohner Ithakas (passiv) Betroffene fremden seeräuberischen Handelns: → konkret der Messenier …! Allmähliches Hinterfragen des eigenen Verhaltens …! 16
II. Entstehen von Rechtsgefühl … (3 a) Rechtsgefühl & Rechtsbewußtsein sind das Ergebnis einer Synthese eigenen Unrecht-Tuns u. des Unrecht-Erleidens (durch andere ) 3 Fremdes Eigenes Unrecht. Tun Odyssee XIV 229 ff u. XVII 415 ff 1 ODYSSEUS unternimmt (als Fürst von Ithaka) Raubzüge bis Ägypten … MESSENIER rauben auf Ithaka … 2 Unrecht. Erleiden Messenier …: Odyssee XIV 85 ff
HB: Graeca online II. Entstehen von Rechtsgefühl … (3 b) Rechtsgefühl entwickelt sich zuerst → in der eigenen Gemeinschaft, später auch → in Außenbeziehungen … Rechtsgefühl u. Rechtsbewußtsein sind nicht angeboren (so noch K. Lorenz: 1973/2005³³), sondern werden kulturell-reflexiv erworben …! Frühformen der ‚Goldenen Regel‘ bewirken dieses Umdenken …! → ‚Odyssee‘ V 188 f: Nymphe Kalypso … „Nicht ist geplant, dir ein anderes Leid zu ersinnen u. Unheil/ Vielmehr erwäge u. denke ich aus, was ich für mich selber/ Sorgend bedächte, wenn je ich in solche Bedrängnis geriete. “ (Ü. : Anton Weiher) 18
HB: Graeca online II. Entstehen von Rechtsgefühl … (3 c) Wichtiger Beitrag von Franz Hampl, in: Stoische Staatsethik, HZ 184 (1957) 249 ff Cicero behauptete, daß die Entwicklung Roms ganz anders, nämlich zivilisierter als anderswo verlaufen sei …! Hampl zeigt, daß es in Rom nicht anders war, als bei anderen Völkern; entgegen Cicero …! Hampel verweist auf Polybios (III 24, 5 f), der den Text des Zweiten Vertrages Roms mit Karthago bringt … → Das zeigt: Rom war weder besser, noch schlechter als andere Völker; etwa die Karthager od. die Griechen …! – Auch Rom mußte vieles erst lernen … → Stoa: Kriegsrecht 19
HB: Graeca online II. Entstehen von Rechtsgefühl … (4) Ist die ‚Goldene Regel‘ nun angeboren od. das Ergebnis kultureller Entwicklung …? Die Wahrheit liegt wohl auch hier etwa in der ‚Mitte‘ …! Nur für den engsten (klein-familialen) Bereich ist eine angeborene (phylogenetische) Anlage anzunehmen: Brutpflege, Aufzucht, Erziehung (als Folge menschlichen Neotenie u. dafür förderliches Verhalten) …! Phylogenese = Stammesgeschichtliche Entwicklung von Lebewesen; von gr. phylé: Stamm, Gattung, Ordnung … Ontogenese = Entwicklung des einzelnen Lebewesens/Organismus (von der Eizelle bis zum geschlechtsreifen Individuum) • Etymologie - gr. tò ón: Lebewesen + génesis: Ursprung, Werden, Entstehen
II. Entstehen von Rechtsgefühl … (5) … über diesen engen Kreis hinaus ist die Ausbildung von Rechtsgefühl etc. – verstanden als Wahrung/Förderung des Lebens u. HB: Graeca online der Interessen anderer – kulturell bedingt: Das zunächst nicht hinterfragte ‚eigene‘ Handeln, wird aufgrund eigener Leiderfahrung schließlich (doch) hinterfragt u. → als (eigenes) UNRECHT(TUN) erkannt! – Im Tierreich fehlt eine Parallele …! Dadurch wird → Mitgefühl möglich: Schopenhauer …! Bedeutung für Juristinnen u. Juristen …! Auch im Rahmen der Hermeneutik/Rechtsanwendung braucht es Mitgefühl i. Sv Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen …! Auslegung bietet oft Raum für eine kraftvolle Interpretation, die nicht mit subjektiver Wertschöpfung zu verwechseln ist …! Der hier geschilderte Entwicklungsprozeß brauchte viel Zeit …!
HB: Graeca online II. Entstehen von Rechtsgefühl … (6) Die homerischen Schilderungen (→ Gewalt u. Raub!) kontrastieren bereits mit Hesiods ‚Werken und Tagen‘ (~ 700 v. ), der bereits Gerechtigkeit thematisiert …! Nur sehr langsam werden wie wir schon wissen die Rechts- u. Sittlichkeitsvorstellungen der Innen- auf die Außenbeziehung (dh. andere Gemeinschaften u. deren Mitglieder) übertragen → evolutionsbiologi-sches Gruppenverhalten u. –werte: E. O Wilson! Geschützt waren durch das Recht lange nur die Mitglieder eigenen Gemeinschaft nicht aber Fremde …; Schranken des frühen Rechtsbewußtseins …! Zur ‚Goldene Regel‘ s. Pkt. → III.
HB: Graeca online Entstehen von Rechtsgefühl … (7) Schutz Fremder erfolgte zunächst über die Religion → Zeusepiklesen: Xeínios (Beschützer von Gastrecht u. Gastfreundschaft), Hikésios (Beschützer von Bittstellern u. Hilfesuchenden) usw. Mit zunehmenden Außenkontakten (See-/Handel): entwickelte sich ein griech. → Fremden. R (= gleiche Behandlung aller Fremden) + Beamte u. Gerichte → Vorbild für röm. Prätor peregrinus …; Erweiterung des Rechtsbewußtseins! Mittlere Stoa → Panaitios v. Rhodos u. Chrysippos: Erste Forderungen nach Humanisierung insbes. des Kriegs(völker)rechts …! Lesetip: - F. Hampl, Stoische Staatsethik, H(istorische) Z(eitschrift) 184 (1957) 249 ff; J. Lampe (Hg), Zur Entwicklung von Rechtsbewußtsein (1997, stw)
II. Entstehen von Rechtsgefühl … (8) neu! HB: Graeca online ‚Rechtsgefühl‘ ist Teil der menschlichen Gefühlwelt, die noch andere Elemente kennt, individuelle u. kollektive …! • Auch ‚Rechtsgefühl‘ hat eine indiv. u. kollektive Seite, was sich in der ‚Goldenen Regel‘ zeigt → z. B Mitgefühl u. Humanisierg des Kriegsrechts! • Die Evolutionsbiologie hat die Beziehungen zw. Gruppe u. ihren Mitgliedern sowie zu anderen, fremden Gruppen aufbereitet u. gezeigt, daß überall Fallstricke ‚lauern‘ …! • Unser mit genetischen u. kulturellen Inhalten gefüllter Persönlichkeitsrucksack enthält danach sowohl ein gruppen-internes (…) wie ein gruppen-externes (…) Gefahrenpotenzial, nämlich Inklusions- u. Exklusionsmechanismen, die zu kennen von Vorteil ist: In der Gruppe besteht eine Tendenz ihrer Mitglieder sich hervorzutun u. sich über andere Mitglieder zu stellen … …, aber auch das Bestreben der Gruppe dies nicht zuzulassen, ja zu bestrafen → Gleichheitsverstöße …! Besondere Schwierigkeiten bestehen zw. versch. Gruppen …!
HB: Graeca online III. Die ‚Goldene Regel‘ als Rechtsprinzip „Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg‘ auch keinem andern zu! …“
III. Die ‚Goldene Regel’ als Rechtsprinzip … (1) Die angeführten Beispiele aus der ‚Odyssee‘ lassen erahnen, wie die ‚Goldene Regel‘ entstanden ist: HB: Graeca online Ihre Bildung setzte voraus, daß zwischenmenschl. Vorgänge bereits mit den Augen beider ‚Seiten‘ gesehen wurden …! → Mitgefühl i. Sv Schopenhauer: Wegfall der Trennwand zw. ICH u. DU! Hineinversetzen in die Lage anderer …! Es handelt sich um eine weltweite, unabhängig voneinander entstandene anthropolog. Entwicklung Belege (wenn auch jüngeren Datums) stammen ua. aus : Ägypten, China, Indien, Vorderer Orient, Griechenland, Rom … In Griechenland wurde sie Pittakos, Thales v. Milet od. Aristoteles zugeschrieben; z. B von Diogenes Laertios! Das Christentum (z. B Augustinus) hat die Regel aus der Antike übernommen …! Es existieren zwei Formen (der ‚Goldenen Regel‘): Eine positive (‚Tut den Menschen das, von dem Ihr wünscht, daß es Euch geschehe‘) u. eine negative Version: ‚Was Du nicht willst, …‘; sie hat sich durchgesetzt …!
HB: Graeca online III. Die ‚Goldene Regel’ als Rechtsprinzip (2) Die ‚Goldene Regel‘ wurzelt im archaischen Vergeltungsdenken: → alte Vorstellung vom vergeltenden Ausgleich, der alles menschl. Tun u. Erleiden bestimmt; Talio/n → Straf. R + Religion: Gegenseitigkeits-/Reziprozitätsprinzip …! Zur weltweit feststellbaren Talion (→ Blutrache): s. Codex Hammurabi (§ 196), Altes Testament (Leviticus 24, 17 ff; Exodus 21, 23 ff; Numeri 35 ff), röm. Zwölftafel. G (VIII 2), in Griechenland bis in nachhomer. Zeit: 7. Jh. v. → Drakon, Solon Die Formel ist Grundlage u. Wegweiser für die Rechtsidee/RI → Gerechtigkeit …! Lit. : - A. Dihle, Die Goldene Regel. Eine Einführung in die Geschichte der antiken u. frühchristl. Vulgärethik (1962)*; - Th. Mayer-Maly, Rechtsphilosophie 47 ff (2001)*; - R. Hirzel, Zur Talion im Rechtsleben (1907 -1910)* + meine Ausführungen in ‚Graeca‘ …!
HB: Graeca online III. ‚Goldene Regel’ als Rechtsprinzip … (3) Behandelte Fragen sind (nach Pressemeldungen!) aktuell: • Debatte über die Jugendkriminalität zeigt, dass in der Sozialisationsphase Versäumtes kaum nachgeholt werden kann …! → Indiz für kulturelle Werte-Prägung …! • Es gilt: ‚Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!‘ Oder doch nur sehr schwer …! • Das Ergebnis für die Zeit Homers gilt noch heute: Rechtsgefühl entwickelt sich von ‚unten‘ nach ‚oben‘, also von den engsten menschl. Beziehungen (in Familie, unter Freunden/innen, in Schule etc. ) zu sich erweiternden Beziehungen/Gemeinschaften → Nachbarschaft, Gemeinde, Staat, Europa … etc. Die ‚Goldene Regel‘ ist kein Kinderreim …! Rechtspolit. Forderung: Lebensnahes Berücksichtigen der ‚Regel‘ im Rahmen von Schule, Erziehung, Studium; z. B Ethikunterricht …!
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