Berichtigung von Erklrungen vs Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und
Berichtigung von Erklärungen vs. Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und Tax Compliance _______________________________________________________________________________________________
§ 371 Selbstanzeige i. d. F. vom 1. Jan. 2015 Ø Vollständigkeitsgebot (mind. 10 Kalenderjahre) Ø Grundsatz der Materiallieferung Ø Sperrgründe Ø Nachzahlungsgebot (Steuern + Zinsen) Ø ggf. Strafzuschlag zw. 10 -20% Ø in bestimmten Fällen lediglich Strafverfolgungshindernis 7. Juni 2018 Dr. Rebecca Ziegler - Rechtsanwältin 2
§ 153 AO Berichtigung von Erklärungen Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, 1. dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist … so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. Die Verpflichtung trifft auch den Gesamtrechtsnachfolger und die nach §§ 34, 35 AO handelnden Personen. 7. Juni 2018 Dr. Rebecca Ziegler - Rechtsanwältin 3
Abgrenzung in der Theorie unproblematisch: Ø Versuchsstadium (§ 153 AO, § 24 Abs. 1 S. 1 2. Alt. St. GB) Ø USt- und LSt-Voranmeldungen (§§ 153, 371 Abs. 2 a AO) Ø Leichte Fahrlässigkeit (§ 153 AO) Ø Leichtfertige Steuerverkürzung (§§ 153, 378 Abs. 3 AO) Ø Steuerhinterziehung mit direktem Vorsatz (§ 371 AO) Problem: Steuerhinterziehung mit Eventualvorsatz, da § 153 AO und § 371 AO zu beachten und große inhaltliche Unterschiede 7. Juni 2018 Dr. Rebecca Ziegler - Rechtsanwältin 4
Abgrenzung in der Praxis Problem: Bestimmung des subjektiven Tatbestands und Einschätzung der künftigen Beweislage im Einzelfall für Nicht-Juristen kaum möglich Ø Finanzamt 1. Faustformeln 2. Persönliche Faktoren 3. Kein Anfangsverdacht allein wegen Höhe der steuerl. Auswirkungen und Anzahl der Berichtigungen (Ziff. 2. 5 AEAO zu § 153) 4. im Zweifel: obj. TB = subj. TB (vgl. § 258 a St. GB) 7. Juni 2018 Dr. Rebecca Ziegler - Rechtsanwältin 5
Abgrenzung in der Praxis Ø Unternehmen/St. B 1. Erfahrungswissen 2. Entscheidung unter Unsicherheit/Risiko 3. im Zweifel: Gebot des sichersten Wegs 7. Juni 2018 Dr. Rebecca Ziegler - Rechtsanwältin 6
Praxistipps Ø ausdrückliche Berichtigung nach § 153 AO • Nr. 132 Abs. 1 ASt. BV (St) 2017: Keine Vorlagepflicht für Erklärungen, die zweifelfrei auf nachträglichen Erkenntnissen des Stpfl. beruhen (vgl. § 153 AO) Ø ggf. Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 S. 1 St. PO Ø mit Einschränkungen: Implementierung eines Tax Compliance. Management Systems (vgl. IDW PS 980) • AEAO zu § 153: Hat der Stpfl. ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, dass gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von der Prüfung im Einzelfall. 7. Juni 2018 Dr. Rebecca Ziegler - Rechtsanwältin 7
Tax Compliance Management System Prof. Dr. Markus Jäger, Richter am BGH, 1. Senat: „Der Vorsatz fehlt, wenn in einem Unternehmen derjenige der die Steuererklärung unterschreibt, gestützt auf funktionierende innerbetriebliche Organisationsprozesse eine Angabe nach bestem Wissen und Gewissen macht. Er ist dann kein Steuerhinterzieher und muss die Steuererklärung korrigieren, wenn sich nachher herausstellt, dass die Erklärung trotz der von ihm angewandten Sorgfalt objektiv unrichtig war. “ 7. Juni 2018 Dr. Rebecca Ziegler - Rechtsanwältin 8
Tax Compliance Management System Nutzen Ø geringe rechtliche Relevanz • im Bereich der Fahrlässigkeit (§§ 30, 130 OWi. G, § 378 AO) • Abschirmwirkung Ø allenfalls mittlere praktische Relevanz • Zweck: Entkriminalisierung • Hürde für Veranlagungsbeamten Ø Ziel der Politik: Steigerung der Qualität der Steuererklärungen Ø bessere interne Kontrolle (Prävention) & Steuerplanung 7. Juni 2018 Dr. Rebecca Ziegler - Rechtsanwältin 9
Tax Compliance Management System Kosten Ø hoher Aufwand Ø Zunahme an Komplexität Ø gegenteilige Effekte möglich Ø aus Angebot wird Pflicht mit umgekehrter Indizwirkung Plant Ihr Unternehmen die Einführung eines Tax Compliance Management Systems ? 7. Juni 2018 Dr. Rebecca Ziegler - Rechtsanwältin 10
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 7. Juni 2018 Dr. Rebecca Ziegler - Rechtsanwältin 11
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