Beratungsarbeit in der OASE Berlin Jochen Schwarz 16
Beratungsarbeit in der OASE Berlin Jochen Schwarz 16. 01. 2017
Outline: Thementag Gesprächsführung Teil 1. Praxis der Beratung in der OASE Berlin (60 Min) - Schritte der Gesprächsführung in der Sozialen Beratung, - Methoden, Ziele, Handlungsspielräume in der Beratung - Umgang mit Behörden, Chancen und Gefahren der Rolle als Vermittler Kurz: - Netzwerkarbeit mit lokalen und überregionalen Akteuren und Fachstellen - Politische Rolle - Umgang mit Medien & Öffentlichkeitsarbeit Teil 2. Grenzen und rechtlicher Rahmen der Beratung (30 Minuten) - Wie weit darf ich juristisch beraten? - Umgang und Anleiten von Sprachmittler*innen - Umgang mit Multiplikator*innen, Sozialarbeiter*innen und Helfer*innen Teil 3. Praxis (45 Min) - Üben von Beratungssituationen, Fallbeispiele Wenn gewünscht: Konkrete Beratungsinhalte - Anhörungs- / Interviewvorbereitungen (mit Fallbespielen zu bestimmten Sonderfällen), Rechte als Begleiter - Grundlagen: Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen / Migrant*innen und psychischen Erkrankungen - Hilfe zum "Selbstschutz", Grenzen erkennen, Supervision, Teamarbeit
OASE Berlin e. V. • Seit über 20 Jahren führt OASE Integrationsprojekte für Migrant*innen und Flüchtlinge durch • Hervorgegangen aus Nachbarschaftsprojekt und einer Zusammenarbeit mit der KUB, Kontakt und Beratungsstelle für Migrant*innen und Geflüchtete • Seit 1997 selbständiger Träger • Mehrere Auszeichnungen Zur Geschichte: http: //www. oase berlin. org/uber uns/oase der verein/geschichte
Philosophie • Konzept des Transkulturalismus (Wolfgang Welsch) > Kulturen sind durch Austausch geprägt und entwickeln sich im Austausch permanent und kontinuierlich weiter • In der täglichen Beratungspraxis: Ziel: Klient*innen bei ihren sozialen und juristischen Problemen zu unterstützen • Langfristig: Sie zu empowern, zukünftig ihre Probleme selbstständig lösen zu können
Weitere Ziele • Verbesserung der Lebensbedingungen unserer Klient*innen • Beeinflussung der Politik durch Forderung nach Veränderung (Spiegelung der Einzelfälle) • Intensivierung des Kontakts zu Klient*innen und ihrer Peergroup • Verbesserung des interkultuellen Verständnisses des Lebensverhältnisse von Flüchtlingen und Migrant*innen • Berichten von Einzelfällen an Presse und Netzwerke • Lobbyarbeit • Networking
Struktur Human Resources in der OASE derzeit • • Sozialberatung Asylverfahrensberatung Integrationslot*innen / Sprachmittler*innen Temporär: Mitarbeiter*innen oder Student*innen der Sozialarbeit (z. B. Alice Salomon Hochschule, Evang. Hochschule, Uni Potsdam für Sozialarbeit) • Psychologische Beratung durch einen Integrationslotsen • Integrationskurse
Asylverfahrensberatung in Berlin Seit Juli 2016 finanziert der Senat Stellen in Berlin Migrationsrechts und Verfahrensberatung für Geflüchtete Weitere Stellen: 1. Al Muntada > arabische Klient*innen 2. Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e. V. > iranische und afghanische Klien*innen 3. Kontakt und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant. Innen e. V. (KUB) > u. a. Fachstelle für Geflüchtete Frauen 4. AWO Arbeiterwohlfahrt Berlin, Kreisverband Mitte e. V. 5. Cari Fair Caritasverband f. d. Erzbistum Berlin e. V. 6. Komm Mit ( BBZ) > Fachstelle für Syrrische Flüchtlinge 7. Schwulenberatung Berlin g. Gmb. H > Migrations und Verfahrensberatung für LSBTI Flüchtlinge 8. YEKMAL e. V. > Kurdische Geflüchtete 9. XENION psychosoziale Beratung für politisch Verfolgte e. V. > traumatisierte Geflüchtete 10. Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e. V. 11. Oase Berlin e. V. 12. BZLN > Fachstelle für Flüchtlinge mit Behinderungen und ältere Flüchtlinge
Asylverfahrensberatung in der OASE: Inhalte • Beratung im Vorfeld und im Laufe des Asyl verfahrens, Hilfen bei Formulierung von Widersprüchen, Klagen und weiteren Rechtsmitteln; • Interviewvorbereitung; • Beratung nach Abschluss des Asylverfahrens, zu Anträgen bei der Härtefallkommission, zu Petitionen, zu Anträgen auf Duldung oder auf humanitären Rechtsschutz; • Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Fragen; • Beratung zu europarechtlichen Fragen (Dublin) oder zum Daueraufenthaltsrecht / Freizügigkeits recht bei Asylantragstellung in einem anderen EU Staat; • Beratung zum Familiennachzug; • Unterstützung bei Fragen zu sozialrechtlichen Leistungen während des Asylverfahrens; • Sonstige Fragen im Zusammenhang mit dem asyl und aufenthaltsrechtlichen Status.
Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Pankow • Seit 2016 sind in Pankow 10 Integrationslotsinnen und Integrationslotsen tätig (in Berlin fast 150) Aufgaben: • Informationen im Vorfeld und im Laufe des Asylverfahrens und zur Härtefallkommission • Unterstützung bei Beantragung von Leistungen nach Asylb. LG • Vermittlung zu fachspezifischen Beratungsstellen, Rechtsanwälten und Kriseninterventionsdiensten • nach Bedarf Begleitung zu Ämtern und Behörden einschließlich Sprachmittlung • Kooperation mit beteiligten Institutionen und Wohnheimen Info: http: //www. oase berlin. org/beratung/integrationslotsen
7 Hauptschritte der Sozialen Beratung • • Erstgespräch: Anamnese Analyse Problemdefinition Zielvereinbarung Intervention Folgeberatung Evaluation Dokumentation
1. Anamnese • Vorstellung der Beratertätigkeit > Vertrauen schaffen > Grenzen der Beratung klären • Wie ist der Background / die Geschichte des Klienten ? • Herausarbeiten des konkreten Problems > Aktives Zuhören und zielgerichtetes Nachfragen > Aktives Interpretieren (paraphrasing) > Konzentration auf das konkrete, wichtigste, dringendste Problem
2. Analyse • • • Detailierte Beschreibung des Problems /der Probleme Detailiertes Herausfiltern des Hauptproblems Definition der Bedingungen, warum das Problem existiert Hypothesen, warum dies so ist Definition der Ressourcen der Klienten: Personelle Ressourcen (z. B. Familie)/ Soziale Ressourcen / Ökonomische Ressourcen Motivation des Klienten Unter Berücksichtigung möglichen Hindernisse: > Medizinische oder psychologische Belastung des Klienten ? > Weitere Belastungen (familiär, finanziell, Abhängigkeiten etc. )
3. Zielvereinbarung • Herausarbeiten konkreter Ziele > Kurzfristige Ziele > Langfristige Ziele > Schritte auf dem Weg dorthin > Alternativen falls Schritte erfolglos sind • Definieren von Grenzen und konkreter realistischer Ziele • Definieren von Prioritäten: Wichtige / nicht so wichtige Ziele
4. Intervention • Sind adäquate Lösung des Problems mit Hilfe der OASE möglich ? > Welche Form der Hilfe ist sinnvoll? Schriftlich, telefonisch, per mail, Folgeberatung > Wer ist zuständig? > Alleinige Hilfe oder im Teamwork mit Kollegen > in Sonderfällen: Helferkonferenz oder • Hilfe durch andere Stellen / Multiplikator*innen hilfreich oder juristisch notwendig? (Rechtsanwälte, Schuldnerberater, Fachstellen etc. ) • Aktivierung weitere Netzwerke
5. Folgetermine • Vereinbarung von Folgeterminen ? (einmalig/regelmäßig) • Aktivierung zusätzlicher unterstützender Angebote ? z. b: > Sprachkurse > Ausbildung > Therapeutische Angebote > Sonstige Angebote
6. Evaluation • Wurden Ziele erreicht? • Feedback
7. Dokumentation • Statistik • Ggf. Weitergabe des (anonymisierten) Falles an Flüchtlingsrat / Presse oder Politik, wenn allgemeinpolitisch von Bedeutung
Allgemeine typische Herausforderungen in der Beratung • • Ambivalenz: Professionelle Distanz / Emphatie Aufbau von Vertrauen Empathie / Pathologisierung des Klienten? Glaubwürdigkeit: Erzählt der Klient mir die Wahrheit? Was muss ich wissen? • (Politische) Neutralität ? • Objektivität / Subjektivität
Typische Herausforderungen in der Beratung im Bereich Migration und Flucht • Interkulturelle, interreligiöse Aspekte • Umgang mit Helfern, Ehrenamtlichen, Multiplikatorinnen • Sprache • Umgang mit Sprachmittlern • Umgang mit Traumatisierung, Umgang mit Folter • Umgang mit Diskriminierung / Rassismusserfahrung
Weitere sekundäre Aufgaben Netzwerkarbeit, politische Arbeit, Öffentlichkeitsarbeit - Netzwerkarbeit mit lokalen und überregionalen Akteuren und Fachstellen Anleitung von Mulitiplikator*innen Politische Rolle ? > Weitergabe von typischen Mißständen und Eizelfälle an lokale und überregionale Entscheidungsträger Umgang mit Medien & Öffentlichkeitsarbeit, Diskussionen, Interviews, Artikel > Aber: Berücksichtigung von Datenschutz, Vertraulichkeit Ggf. Weitergabe des Wissens und Erfahrungen in Workshops oder in Diskussionsbeiträgen etc.
Kernaufgaben und konkrete Herausforderungen Kernaufgaben des Beraters: Aktives Zuhören Aktives Nachfragen Suche nach geeigneten Lösungen oder weiteren Möglichkeiten Ggf. Vermittlung zu geeignete Fachstellen Ggf. Begleitung zu Behörden Ggf. Verbalisieren der Wünsche der Klienten ggü. den Behörden Mediation zwischen Klient*innen und Verwaltung, Anwälten, Gerichte Recherche und Einarbeitung in fremde Themen: z. B. Finanzen, Überschuldung Familiäre Probleme, Aufenthalts / Asylrecht, Sozialrecht, Bildung, Arbeit, Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht > > Entscheidung mit dem Klienten treffen nach bestem Gewissen Beratung heisst nicht die Verantwortung für eine Entscheidung des Klienten abnehmen
Mittel / Ressourcen der Beratung Sprache! Schrift: Briefe (im Namen der Klient*innen > „Formulierunghilfe“), mails Anrufe Begleitbriefe im Namen der OASE (In Konfliktfällen) Begleitung (bei Bedarf), Vertretung (mit Vollmacht) Sonstige Hilfe je nach Fallkonstellation Manchmal: Einfach nur Zuhören…
Mobile Beratung Differenziere: aufsuchende (mobile) Beratung / Beratung im Büro / Street Work Herausforderungen der mobilen Beratung: • Praktisch: Akten, PC, Dolmetscher, Internet etc. vorhanden? Oft nur kurze Erstberatung möglich ohne Schriftliches tun zu können, zweiter Termin im Büro notwendig (Anwälte) • Neue Umgebung, man ist„externer“ Anpassung an Regeln des Wohnheims etc. • Oft Verdacht der „Spionage“ Vertrauen ist wichtig Vorteile: Nah am Klient*innen sein; erreicht auch die nicht mobilen Klient*innen; Zusammenarbeit mit Sozialarbeiter und Dolmetscher kann symbiotisch sein
Klientenstruktur in der Oase Berlin • Ca. 1000 Beratungen im Jahr oft mehr als 100 Beratungen je Monat • Einmalig / Mehrmalige Beratungen (30 Min bis 3 Stunden) Statistik: z. b. November 2016 • Derzeit häufigste Herkunftsland: Syrien, Irak, Moldawien, Afghanistan
Methoden • Good / best practice Methode • Inhaltlich: jeder arbeitet nach seinen Kompetenzen und seinen Fähigkeiten und nach seinen persönliche und fachliche Grenzen • Veränderung je nach Mitarbeiterstruktur • in Ausnahmefällen: Einzelfallhilfe
Strategien der Beratung Umgang / Auftreten in der Gesprächsführung gegenüber Behörden: • Kompetent • Diplomatisch • „Naivität“ / Seriosität • Nachhaltigkeit, Bestimmtheit • Kompromissbereit
Teil 2. Grenzen der Beratungsarbeit Juristische Grenzen Ethische Grenzen Umgang mit Sprachmittlern
Juristische Grenzen der Beratung Literatur: Münch „Die Beratung von Flu chtlingen als Rechtsdienstleistung“, 2015 https: //www. asyl. net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylma gazin/Beitraege_AM_2015/AM 2015_4 beitrag_muench. pdf
Rechtsberatung Rechtsdienstleistungsgesetz: Schutz vor unqualifizierter Beratung Rechtsdienstleistungen sind alle Ta tigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Pru fung des Einzelfalls erfordern, § 2 Abs. 1 RDG“ Ziel: Schutz der Klient*innen und der Berater*innen Differenziere: Soziale Beratung, Sachverhaltsaufklärung, Beratung auch durch Nichtjuristen möglich und legal Verfahrensberatung: Nur unter Anleitung eines Juristen ! (Anleitung: Einweisung, Kontrolle, Mitwirkung) Grenzen fliessend!
Grenzfälle Asylinterviewvorbereitung? allgemein > Sozialberatung fallbezogen > Verfahrensberatung (Rechtsberatung) Hilfe bei Petitionen / Härtefallanträge ? Häufig dennoch sinnvoll: Sich eine Vollmacht geben lassen! Zusammenfassender Text dazu Bertold Münch (a. a. O) und http: //www. fluechtlingsrat brandenburg. de/fluechtlingsunterstuetzung 2/aemterbegleitung und antraege stellen
Vertretung / Beistand /Akteneinsicht Sonderregelungen je nach Fall und Sachgebiet Manchmal besteht „Anwaltszwang“ (Oberverwaltungsgericht z. B. ) „Verfahrensbeistand“ bei Anhörung: Flüchtlinge haben das Recht, zu Behördenterminen eine Begleitung („Beistand“) mitzunehmen. § 14 Vw. Vf. G http: //www. nds fluerat. org/wp content/uploads/2016/10/beistand anhörung 161025 fr_2. pdf Akteneinsicht für Flüchtlinge und Beistand: § 29 Vwvf. G
Sonderfall: Irregulärer Aufenthalt Fall: Ein Klient kommt zu ihnen ins Büro Sein Aufenthalt ist seit 5 Jahren abgelaufen, er war untergetaucht Er fragt ob sie ihm helfen könnten, den Aufenthalt zu legalisieren und / oder einen Härtefallantrag zu stellen, er sei schwer krank Was machen sie ? Ist eine Beratung ein strafrechtlich relevantes Verhalten?
Beratung von Klien*innen mit irregulärem Aufenthalt Strafrechtlich relevantes Verhalten? * § 87 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz verpflichtet o ffentliche Stellen, die im Zusammenhang mit der Erfu llung ihrer Aufgaben Kenntnis von der aufenthaltsrechtlichen Illegalita t einer Person in Deutschland erhalten haben, dies der Ausla nderbeho rde mitzuteilen Aber: Dies gilt nicht für Beratungsstellen (keine öffentliche Stelle) Auch: Das gilt nicht für Schulen (Berlin Regelung Lehrer müssen Eltern von Schülern ohne Aufenthalt nicht melden) Ähnliche Regelung bei Ärzten und Kirchen
Beratung von Irregulären Klient*innen II Beihilfe zum illegalem Aufenthalt, § 95 Aufenthaltsgesetz? AVV (Ausführungsvoschriften) zum Aufenthaltsgesetz vor Nr. 95. 1. 4 Handlungen von Personen, die im Rahmen ihres Berufes oder ihres sozial anerkannten Ehrenamtes ta tig werden (insbesondere Apotheker, A rzte, Hebammen, Angeho rige von Pflegeberufen, Psychiater, Seelsorger, Lehrer, Sozialarbeiter, Richter oder Rechtsanwa lte), werden regelma ßig keine Beteiligung leisten, soweit die Handlungen sich objektiv auf die Erfu llung ihrer rechtlich festgelegten bzw. anerkannten berufs-/ehrenamtsspezifischen Pflichten beschra nken. Zum Rahmen dieser Aufgaben kann auch die soziale Betreuung und Beratung aus humanita ren Gru nden geho ren, mit dem Ziel Hilfen zu einem menschenwu rdigen Leben und somit zur Milderung von Not und Hilflosigkeit der betroffenen Ausla nder zu leisten. Gute Zusammenfassung: Deutsches Rotes Kreuz, Aufenthaltsrechtliche Illegalita t, Beratungshandbuch 2013: https: //www. drk wb. de/download na. php? dokid=19382 Aber: Vorsicht: Vermietung, Autofahrten (Abholung), Hilfe bei Geldtransfer etc. in Kenntnis der Illegalität können durchaus als Hilfeleistung gewertet
Ethische Grenzen? Deutscher Anwaltsverein: (Standeskodex) Ethische Grundlagen: Verschwiegenheit, Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen mit den Werten der Geradlinigkeit, Loyalität und Zurückstellung eigener Interessen die Gewissenhaftigkeit mit den Werten Hingabe, Sorgfalt, Vorsicht, Kompetenz und Transparenz, die Sachlichkeit mit den Werten Mäßigung, Distanz zur Sache, Wahrhaftigkeit, Professionalität, die soziale Verantwortung mit der Pflicht, Zugang zum Recht zu gewähren und der Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement sowie der Verantwortung für und untereinander. Weitere Werte: die Menschlichkeit mit der Bereitschaft zur Folgenverantwortung, Fairness, Höflichkeit und Kollegialität sowie die Integrität innerhalb und außerhalb des Berufs, zu der die Rechtschaffenheit gehört
Umgang mit Sprachmittlern • Teilweise Inhalte von Folien von Xenion / Baf. F, übernommen und angepasst merci!
Sprachmittler*innen Erfahrene Sprachmittler*innen sind in der Regel notwendiger Bestandteil des Teams bei der Arbeit mit Geflüchteten und leisten hier einen wertvollen Beitrag. Durch ihre häufig vorhandenen interkulturellen Kompetenzen und Migrationserfahrungen können sie wichtige Anregungen und die Beziehung mit dem Klienten geben und die Arbeitsatmosphäre positiv gestalten.
Die wichtigsten Regeln für die Sprachmittler*in • • • Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit bei Terminvereinbarungen Einhaltung der Schweigepflicht Einhaltung der Abstinenz /Distanzregel Verantwortung für die Qualität der Übersetzung Verantwortung für die Struktur des Gesprächs Bereitschaft, kulturspezifisches Wissen in den Prozess einzubringen • Neutralität oder Allparteilichkeit • Bereitschaft zur kritische Selbstreflexion • Bereitschaft Beraterin in ihrer Arbeit zu unterstützen
Grenzen Abgesehen von akuten Notfällen oder wird nicht auf • Familienmitglieder, • Freunde • oder Nachbarn als Sprachmittler*in zurückgegriffen. » Grenze: keine Sprachmittlung bei juristischen, medizinische » keine Übersetzungen von offiziellen Dokumenten
Die wichtigste Regeln für die Berater*in ggü. Sprachmittler • • • Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit bei Terminvereinbarungen Einhaltung der Schweigepflicht Einhaltung der Abstinenz /Distanzregel Verantwortung für die Qualität des Beratungsprozesses Verantwortung für das Setting der Beratung Bereitschaft, methodisches und fachspezifisches Wissen in den Prozess einzubringen Neutralität oder Allparteilichkeit Bereitschaft zur kritischen Selbstreflexion Bereitschaft, Dolmetscher. In in ihrer Arbeit zu unterstützen Achtsamkeit für die emotionalen Reaktionen auch der. Sprachmittler*in
Übungsfälle
Merci, Jochen Schwarz, 2017
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