Beratung und Information in der gymnasialen Oberstufe G
Beratung und Information in der gymnasialen Oberstufe G 9 Beratungskomponente n Verbindliche Informationen erhält man durch: Einzelberatung • • Allg. Beratung • • • Beratungslehrerin oder -lehrer Oberstufenkoordinatorin oder – koordinator Schulleiterin oder Schulleiter Informationsschrift Ausbildungs u. Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe Laufbahn. Kontrolle Informationspflicht Teilnahmepflicht 1
Aufbau und Dauer der gymnasialen Oberstufe Abiturprüfun g Jg. St 13 Jg. St 12 G 9 Max. 1 Jahr zur Wiederholung der Abiturprüfung + Höchstverweildauer: 4 Jahre Regelverweildauer: 3 Jahre Jg. St 11 2
Abschlüsse der gymnasialen Oberstufe G 9 Studierfähigkeit Abitur Vorbereitung auf die Berufsund Arbeitswelt FHR nach 12 + Praktikum FHR nach 11 + Berufsausbildung Eingangsvoraussetzung: Versetzung in Jg. St 11 bzw. FOR-Q 3
G 9 Anzahl der verpflichtend zu belegenden Kurse Ein Kurs entspricht der Belegung eines Faches in einem Halbjahr Einführungsphase: 10 Kurse, d. h. 30 – 31 Wochenstunden je Halbjahr Qualifikationsphase: d. h. 2 Leistungskurse plus mindestens 6 Grundkurse, mindestens 28 Wochenstunden je Halbjahr 4
G 9 Fächer und Aufgabenfelder 2. Aufgabenfeld PA 1. Aufgabenfeld GE PL EK 3. Aufgabenfeld SW D M Fremdsprachen E, F, (L), Ital, Span. KU/MU Sport BI PH Schülerwahl gem. schulinternem Fächerangebot IF CH Religion 5
Die Einführungsphase 10 Grundkurse obligatorisch und ggf. 11. Grundkurs oder Angleichungskurs zur Förderung (§ 8 Abs 1 APO-GOSt ) • Jedes Fach wird 3 -stündig unterrichtet. Ausnahme: neu einsetzende Fremdsprache (4 -stündig). • Ein Fachwechsel zum Halbjahr ist nicht möglich. • Kurse in Deutsch, Mathematik und den fortgeführten Fremdsprachen werden getrennt für den letzten 9 -jährigen und den ersten 8 -jährigen Bildungsgang unterrichtet. In den übrigen Fächern ist gemeinsamer Unterricht möglich. 6
Pflichtbelegung in der Jg. St 11 Pflichtbereich: 27 WST D fortgeführte Fremdsprache G 9 Wahlbereich: 3 -6 WST M nat. -wiss Bi/Ph/Ch Weitere Fremdsprache o. weit. nat. -wiss. Fach KU/MU Reli. O. Pl. Gesellschaftswiss. Sport weiteres Fach Einführungsphase Jg. St 11 – Regelfall 30 WST 7
Schriftlichkeit für die Einf. phase • • • G 9 Deutsch Mathematik Alle Fremdsprachen 1 Gesellschaftswissenschaft 1 Naturwissenschaft 8
Versetzung in die Qual. phase G 9 (Entscheidungsbasis: 10 Kurse, darunter alle Pflichtkurse) Minderleistungen D M fortgef: FS übrige Fächer (ÜF) versetzt keine 5 4 4 4 mind. 4 ja 5 4 3 mind. 4 ja 4 4 4 1 x 5 sonst mind. 4 ja 4 5 4 mind. 4 nein ja (in M) 4 4 4 2 x 5 sonst mind. 4 nein ja (in einem Fach) 4 4 5 1 x 5, 1 x 3 sonst mind. 4 nein ja (in fortgef. FS) 5 4 3 1 x 5 sonst mind 4 nein ja (in D oder ÜF) 5 5 3 mind. 4 nein ja (in D oder M) 5 5 4 mind. 4 nein 1 x 5 1 x 6 nicht versetzt, keine Nachprüfung 9
G 9 Latinum Bei Lateinbeginn ab Klasse 5: Bei Lateinbeginn ab Klasse 7: Bei Lateinbeginn ab Klasse 9: am Ende der Klasse 10 am Ende der Jahrgangsstufe 11 am Ende der Jahrgangsstufe 12/II Bei Lateinbeginn ab Jahrgangsstufe 11: am Ende der Jahrgangsstufe 13 plus Prüfung Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Prüfungsteil. Ist Latein 3. oder 4. Abiturprüfungsfach, so wird der entsprechende Prüfungsteil anerkannt. Ausreichende Leistungen in den jeweiligen Abschlusshalbjahren sind erforderlich. 10
G 9 Die Qualifikationsphase 2 Leistungskurse und 6 Grundkurse obligatorisch, ggf. 7. Grundkurs (oder ein Projektkurs) Leistungskurse werden 5 -stündig unterrichtet. Grundkurse werden 3 -stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache: 4 -stündig (nur als Grundkurs möglich) Projektkurse: 2 -stündig 11
Projektkurse (kein Anspruch) Angebot in der Qualifikationsphase. Zweistündiger Jahreskurs, ggf. auch schuljahresübergreifend (Q 1/Q 2). Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend. Die Belegung ist optional, sofern die Schule im Rahmen ihrer Profilbildung nichts anderes entscheidet. Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach). Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans. Leistungsnachweise sind auch in Gruppenarbeiten möglich. 12 Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit.
LK-Wahlen/GK-Wahlen für die Qual. phase G 9 Aus den Kursen der Jg. St 11 1 LK muss sein: Deutsch Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft 2 LK In 4 Halbjahren: 8 Leistungskurse 6 -7 Kurse (Pflichtkurse und weitere GK) 8 LK + 24 -26 GK Gesamtqualifikation In 4 Halbjahren: 24 -26 Grundkurse gem. Pflichtbedingungen und weitere Kurse 13
Pflichtfächer u. Mindestbelegungsdauer in der gymnasialen Oberstufe Q 2. 2 Q 2. 1 Q 1. 2 Q 1. 1 EP 2 EP 1 Deutsch Fremdsprache Kunst/Musik Lit. , etc. Gesellschaftswissenschaft Ge. Z/Sw. Z Mathematik Naturwissenschaft Weitere Fremdsprache oder weiteres nat. -wiss. Fach Religion (o. Philosophie) Sport 14 G 9
Die 4 Abiturfächer G 9 Grundbedingungen Unter den Abiturfächern müssen 2 der Fächer: D, M, Fremdsprache sein Die 4 Abiturfächer müssen die 3 Aufgabenfelder abdecken. 1. Fach = LK (Aufgabenfeld I kann nur durch D oder eine Fremdsprache repräsentiert werden) 2. Fach = LK 3. Fach = GK 4. Fach = GK (mdl. ) 1. Aufgabenfeld Religion kann das 2. Aufgabenfeld abdecken Sport kann nicht Abiturfach sein 2. Aufgabenfeld 3. Aufgabenfeld beliebiges Fach 15
Schriftlichkeit für die Qual. phase • • • G 9 Alle Abiturfächer Alle neu einsetzenden Fremdsprachen Deutsch Mathematik 1 Gesellschaftswiss. Als Abifach Je nach Schwerpunkt: 1 Sprache + 1 Naturwiss. oder 2 Sprachen 16
G 9 Schriftlichkeit Fächer fortgeführte Fremdsprache neueinsetzende Fremdsprache Gesellschaftswissenschaft Abiturprüfung Q 2. 2 Q 2. 1 Q 1. 2 Q 1. 1 EP 2 EP 1 Deutsch Mathematik Naturwissenschaft weitere Fremdspr. o. weiteres nat. -wiss. Fach 1. Leistungskursfach Abiturfächer 2. Leistungskursfach 3. Abiturfach (GK) 4. Abifach (GK) 17
Kurse G 9 Leistungskurse u. Grundkurse Einführungs- Qualifikationsphase G Abiturprüfun g Zulassung Jg. St 13 Jg. St 12 2 LK 2 GK 2 LK 5 stündig 2 LK 5 -stündig Bes. Lern. Leist. 6 -7 GK 3(4)-stündig Versetzung Jg. St 11 G=Gesamtqualifikation 10 -11 GK 18
G 9 Zulassung zum Abitur – Leistungsdefizite (weniger als 5 Punkte) Block I: 32 – 34 anrechenbare Kurse aus der Qualifikationsphase darunter alle 4 Halbjahreskurse in den Abiturfächern Maximal zulässige Defizite (20 %) bei Einbringung von: 32 Kursen: 33 – 34 Kursen: 6 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. 19
G 9 Berechnung der Gesamtqualifikation Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte): • • • Einbringung von 32 – 34 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt. Leistungskurse werden bei der Zahl der Schulhalbjahresergebnisse (S) doppelt, Grundkurse einfach gewertet. Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet werden. Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40 z. B. : 200 : 40 (24 GK plus 8 LK) x 40 = 200 E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt). Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte): Leistungen in den 4 Fächern der Abiturprüfung (je fünffache Wertung) 20
Kontakte G 9 • E-Mail: norbert. schulte@schule. essen. de • Telefon (Schulte): dienstl. : 8411724 • Telefon (Schule): Sekretariat: 841170 • Fax(Schule): 8411726 21
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