Belehrung nach 43 If SG Infektionsschutzgesetz fr Beschftigte
Belehrung nach § 43 If. SG (Infektionsschutzgesetz) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich Dr. med. Jochen Leibold Internist - Naturheilverfahren Betriebsmedizin Zeller Str. 3 97082 Würzburg Tel. : 0931/51320
Folie 2 z. Essen ist lecker, aber Lebensmittel können auch Krankheiten verursachen
Folie 3 Ursachen zmangelnde Sauberkeit z. Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln z. Kontakt mit/Verzehr von rohen tierischen Lebensmitteln
Folie 4 Krankheiten z Erkrankungen mit Durchfall oder Erbrechen • • Cholera bakterielle Ruhr Salmonellose andere Magen-Darm-Erkrankungen, z. B. durch Viren oder durch Eitererreger verursacht z ansteckende Leberentzündung • Hepatitis A und E z Typhus und Paratyphus Näheres zu Erkrankungen siehe Merkblätter
Folie 5 Krankheitserreger z Bakterien xmit dem Auge nicht sichtbare Einzeller xkönnen sich in Lebensmitteln (schnell) vermehren xkönnen Lebensmittel vergiften z Viren xkleiner als Bakterien x„Zellschmarotzer“ xkönnen sich in Lebensmitteln nicht vermehren, werden aber durch Lebensmittel übertragen
Folie 6 Übertragungswege zverzehrfertige Lebensmittel werden mit Krankheitserregern verunreinigt. . . ydirekt von Menschen (Keimträgern) yindirekt über xverunreinigte Küchengeräte, Arbeitsflächen xunsaubere Arbeitskleidung u. Wischtücher xandere rohe Lebensmittel, vor allem tierischer Herkunft.
Folie 7 Ursache Mensch y. Erkrankte (z. B. an Durchfall) y. Ausscheider (Menschen, die sich gesund fühlen, aber Erreger ausscheiden) y. Menschen mit Wunden oder eiternden Entzündungen (an unbedeckten Hautstellen) oder anderen durch Lebensmittel übertragbaren Hautkrankheiten
Folie 8 Gefahr Lebensmittel z. Gefahr durchleicht verderbliche Lebensmittel. Diese bilden geeigneten Nährboden für Erreger z. Gefahr durch. Speisen, die ohne Erhitzung (kochen, braten u. s. w. ) abgegeben werden
Folie 9 Lebensmittel im Sinne des Gesetzes z Fleisch, Geflügelfleisch (roh und gegart) und Erzeugnisse daraus (z. B. Wurst, Hackfleisch) z Milch und Erzeugnisse aus Milch oder auf Milchbasis (z. B. Käse, Joghurt) z Fische, Krebse oder sonstige Meeresfrüchte wie Weichtiere, Muscheln etc. oder Erzeugnisse daraus (z. B. Krabbencocktail) z Eiprodukte (z. B. Eiklar oder Eigelb)
Folie 10 Lebensmittel im Sinne des Gesetzes z Säuglings- oder Kleinkindernahrung z Speiseeis (mit und ohne Milch) und entsprechende Erzeugnisse (z. B. Sorbet) z Backwaren mit nicht durchgebackenen Anteilen (z. B. Torten, cremegefülltes Gebäck) z Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden und Speisen mit Mayonnaise, Saucen, Nahrungshefe
Folie 11 Gefahr für Verbraucher z. Gefahr durch Küchen in Gaststätten, Kantinen oder Gemeinschaftsverpflegung, Bei einem Ausbruch sind viele Personen betroffen! Lebensgefahr für Säuglinge/Kleinkinder, Kranke und/oder alte Menschen.
Folie 12 Tätigkeitsverbot z gilt kraft Gesetzes z muss nicht extra angeordnet werden z bei Nichtbefolgen mit Strafe bedroht z Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen z Tätigkeiten ohne Kontakt zu leicht verderblichen Lebensmitteln (Folie 9 + 10) oder außerhalb von Küchen sind erlaubt
Folie 13 Tätigkeitsverbot bei z Erkrankung oder Verdacht auf: xansteckende Magen-Darm-Erkrankung • Typhus abdominalis • Paratyphus • Cholera • Shigellenruhr • Salmonellose xansteckende Leberentzündung (Hepatitis A und E)
Folie 14 Tätigkeitsverbot bei z Hautkrankheiten, die über Lebensmittel übertragbar sind z infizierten (eitrigen) Wunden an Händen und unbedeckten Hautstellen z Ausscheidung von: x. Shigellen x. Salmonellen xenterohämorrhagischen E. coli (EHEC) x. Choleravibrionen
Folie 15 Tätigkeitsverbot z Erkrankte oder dessen verdächtige Personen oder Ausscheider dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden, y beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von leicht verderblichen Lebensmitteln (Folien 9 + 10), wenn sie mit diesen in Berührung kommen, oder y in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung z Dies gilt auch, wenn diese Personen mit Gegenständen (Geräte, Geschirr. . . ) so in Kontakt kommen, dass sie Erreger auf Lebensmittel übertragen können.
Vorbeugung Folie 16 z. Sorgfalt und persönliche Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln zbei Erkrankung, Verdacht, Ausscheidung, unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber
Folie 17 Hygienegebote zpersönliche Sauberkeit und Hygiene z häufiges Waschen der Hände (ggf. Desinfizieren) und Händetrocknen mit Einwegtüchern xvor Arbeitsantritt xnach dem Toilettenbesuch xzwischen unterschiedlichen Arbeitsprozessen
Folie 18 Hygienegebote z Saubere komplette Arbeitskleidung z Hand- und Unterarmschmuck ablegen z Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen z Wunden wasserdicht abdecken mit x. Pflaster x. Fingerling x. Handschuh
Folie 19 Arzt aufsuchen bei y. Durchfall und Erbrechen y. Hautausschlag yeiternden Hautwunden yanhaltendem Niesen und Husten y. Fieber y. Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel Weitere Informationen: Dr. Jochen Leibold Internist - Naturheilverfahren, Betriebsarzt Zeller Str. 3 - Am Spitäle, 97082 Würzburg Tel. : 0931 / 51320 GESUNDHEITSAMT
- Slides: 19