BEHINDERTENHILFE Musterprsentation Titelseite Herzlich Willkommen berblick zur Veranstaltung
BEHINDERTENHILFE Musterpräsentation Titelseite Herzlich Willkommen
Überblick zur Veranstaltung 14: 00 Uhr Begrüßung und Beginn 14: 10 Uhr Grundsätzliches zum BTHG und der Überleitungsvereinbarung 14: 30 Uhr Die Aufgaben für Leistungsberechtigte und gesetzliche Betreuer/innen 15: 00 Uhr Zahlungsströme 15: 30 Uhr Nächste Schritte und Informationen zu Ansprechpartnern 15: 45 Uhr Fragerunde 16: 30 Uhr Verabschiedung und Ende Seite 2
Grundsätzliches zum BTHG und der Überleitungsvereinbarung Herr Fischer - Geschäftsführer Seite 3
Zentrale Inhalte/Änderungen aus dem BTHG § Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderung § Trennung der Leistungen (und Kostenträger) § Existenzsichernde Leistungen (Lebensunterhalt und Unterkunft) § Fachleistungen (therapeutische und pädagogische Leistungen) Seite 4
Überleitungsvereinbarung Baden-Württemberg Ø Zentrale Regelungsbereiche § Regelung zum Jahreswechsel 19/20 § Trennung der Leistungen in den besonderen Wohnformen § Zeitspanne bis Ende 2021 zur Neufassung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen Ø Zweck und Geltungsbereich § Fortführung der bisherigen Leistungen ohne Leistungsabbruch in den Jahren 2020 -2021 § gilt für alle Leistungen der Eingliederungshilfe Seite 5
Überleitungsvereinbarung Baden-Württemberg Ø Vorteile der Überleitungsvereinbarung § vieles bleibt wie bisher § Zeitgewinn § Vermeidung von sogenannten Leistungsabbrüchen § alle Kostenträger sind bundesweit gebunden Ø Was fehlt? § Verabschiedung des Bedarfsermittlungsinstruments (BEI-BW) § Festlegung des Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens § Landesrahmenvertrag Seite 6
Die Aufgaben für Leistungsberechtigte und gesetzliche Betreuer/innen Herr Hiesinger – Leiter Pflegesatz Seite 7
Allgemeine Aufgaben https: //www. youtube. com/watch? v=x. Mhg. USz. Ze 9 E Ø Einrichten eines Girokontos für die Zahlungen der Sozialleistungssträger (z. B. Rente, Pflegegeld etc. ) und sonstige Zahlungen (z. B. Werkstattlohn); Prüfung der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos Ø Mitteilung der Bankverbindung an die jeweiligen Sozialleistungsträger Ø Klärung, welche Zahlungen an den zuständigen Stadt- oder Landkreis oder die betreuende Einrichtung abgetreten werden Seite 8
Sozialhilfe Ø Für bisherige Kunden aus Baden-Württemberg (grundsätzlich ab Einritt der Volljährigkeit): Keine Antragsstellung notwendig Ø Für bisherige Kunden außerhalb Baden-Württembergs: Formloser Antrag auf Grundsicherung zu empfehlen Empfehlung: Ø Beauftragung der Direktzahlung an die Einrichtung von Ø Ø Regelsatz (auch Anzeige Mehrbedarf für Mittagessen in der Tagesstruktur) Kosten von Unterkunft und Heizung Nur in Verbindung mit: Ø Abtretung der sonstigen Einkünfte an den Leistungsträger (z. B. Rente, Kindergeld etc. ) Seite 9
Eingliederungshilfe Ø Für bisherige Kunden aus Baden-Württemberg (grundsätzlich ab Einritt der Volljährigkeit): Keine Antragsstellung notwendig Ø Für bisherige Kunden (auch Schüler) außerhalb Baden- Württembergs: Formloser Antrag auf Eingliederungshilfe zu empfehlen Seite 10
Beispiel Mietbescheinigung Seite 11
Zahlungsströme Herr Oelhaf – Leiter Rechnungswesen Seite 12
Ablauf nach Überleitungsvereinbarung Netto-Prinzip Die Zieglerschen Rechnung existenzsichernde Leistungen (Kd. U / Regelsatz) Leistungsberechtigter Rechnung Mehrb. Mittagessen Bankkonto Vereinbarung Verwahrgeldkonto Lastschrift Barbetrag/Bekl. geld Seite 13 vertreten durch gesetzlichen Betreuer BU-Rente / Kindergeld, Wohngeld, Lohn, … Mietbescheinigung Barbetrag / Bekleidungsgeld Mehrbedarf Mittagessen Regelsatz (abzgl. Barbetrag / Bekleidungsgeld) Kosten der Unterkunft (Kd. U) SEPA-Lastschriftmandat Leistungserbringer Rentenkasse Werkstatt Wohngeldstelle Sozialhilfe / Grundsicherung Rechnung Fachleistungen Zahlung Fachleistung Träger der Eingliederungshilfe
Abtretung meiner Forderung Name, Anschrift der zahlungspflichtigen Stelle Bsp. Rentenversicherung, Familienkasse, … Name, Anschrift des Klienten: Max Mustermann, Zußdorfer Str. 51 88271 Wilhelmsdorf Name, Anschrift des Leistungsträgers der Sozialhilfe: Name, Anschrift des Zahlungspflichtigen Kontoverbindungsdaten des Leistungsträgers der Sozialhilfe Aktenzeichen des Leistungsträgers der Sozialhilfe Ort, Datum Unterschrift des Leistungsberechtigten / gesetzlichen Vertreters Dienstsiegel, Unterschrift des Zahlungspflichtigen
Hinweise zur Abtretung von Forderungen bis 31. 12. 2019 Ø Abtretungen der Forderungen ggü. dem Leistungsträger enden automatisch zum 31. 12. 2019. ab 01. 2020 Ø Keine Abtretung möglich, wenn kein Anspruch auf Existenzsichernde Leistungen besteht Ø Keine Abtretung bei Neufällen ab 01. 2020 Ø Falls Abtretung möglich, endet diese automatisch mit der Übergangsvereinbarung zum 31. 12. 2021 Offene Punkte: Ø Zustimmung Leistungsträger erforderlich? Ø Beurkundung notwendig? / Kosten der Beurkundung? Ø Keine Ausfüllhilfe Beratung über Kostenträger
Bitte um Direktzahlung Name, Anschrift des Klienten: Max Mustermann, Zußdorfer Str. 51 88271 Wilhelmsdorf Name, Anschrift des Leistungsträgers der Sozialhilfe: Name, Anschrift des Klienten: Max Mustermann, Zußdorfer Str. 51 88271 Wilhelmsdorf Kontoverbindungsdaten des Leistungserbringers: Kontoinhaber: IBAN: BIC: Kreditinstitut: Verwendungszweck: ? ? ? Name, Anschrift des Leistungserbringers Ort, Datum Unterschrift des Leistungsberechtigten / gesetzlichen Vertreters Seite 16
Hinweise zur Direktzahlung Bis 31. 12. 2019 Ø Bisherige Direktzahlung zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer endet automatisch zum 31. 12. 2019. Ab 01. 2020 Ø Keine Direktzahlung möglich, wenn kein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen besteht Ø Personen ohne Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen müssen die Kosten der Unterkunft und Lebenshaltungskosten selbst begleichen Ø Keine Direktzahlung bei Neufällen ab 01. 2020 Ø Falls Direktzahlung möglich, endet diese automatisch mit der Übergangsvereinbarung zum 31. 12. 2021
Fazit Zahlungsströme Ø Ab dem 01. 2020 gilt grundsätzlich das Netto-Prinzip; Zahlungen aus der Sozialhilfe gehen immer an den Leistungsberechtigten Ø Ausnahmeregelung in Baden-Württemberg mit der Möglichkeit der Direktzahlung und Abtretung max. bis 31. 12. 2021 Brutto-Prinzip Ø Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung wird empfohlen nur beide Möglichkeiten in vollem Umfang gleichzeitig einzusetzen ansonsten können Vorteile nicht vollständig genutzt werden Ø Information an Leistungserbringer über Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung notwendig. ansonsten erfolgt Rechnungsstellung zur Grundsicherung (Kosten der Unterkunft / Regelsatz) an Leistungsberechtigten
Und dabei unterstützen wir Sie gerne: Seite 19
Sie erhalten von uns im September: ü Vorausgefüllte „Mietbescheinigung“ ü Formular für die Anzeige der Kontodaten des Menschen mit Behinderung für Grundsicherungszahlung und sonstige Zahlstellen ü Vereinbarung zur Erlaubnis zur Führung eines Verwahrgeldkontos ü SEPA-Lastschriftmandat zum monatlichen Einzug aller vom Leistungsberechtigten zu bezahlenden Leistungen ü Vorausgefülltes Formular für Direktzahlung der Grundsicherung Formular für die Abtretung der Zahlungen der Eingliederungshilfe ü Information für Mehrbedarfsanzeige bei Mittagessen in Tagesstruktur oder Werkstatt ü Zukünftige Kommunikation per Mail: Bitte richten Sie eine Mail-Adresse ein und geben Sie uns diese auf dem entsprechenden Formular an. Seite 20
Was müssen Sie jetzt schon tun? Herr Fischer Seite 21
Was müssen Sie jetzt schon tun? ü Prüfung des Personalausweises des Menschen mit Behinderung (vorhanden? gültig? ) ü Prüfung des Schwerbehindertenausweises (Kennzeichnung? ) ü Kopie des Betreuerausweises an Einrichtung bzgl. Datenschutz bei Arztbesuchen ü Einrichten eines Privatgirokontos: § Gültiger Personalausweis notwendig § Steueridentifikationsnummer § ggf. gültiger Personalausweis des Betreuers § ggf. Betreuerausweis § ggf. Steueridentifikationsnummer des Betreuers § für Deckung auf dem Privatgirokonto sorgen Seite 22
Was sind die nächsten Schritte? Ø Versand heutige Informationen an alle ges. Betreuer/innen Ø Bitte um zeitnahe Bearbeitung bei möglichen Vertragsanpassungen und Anfragen der Behindertenhilfe der Zieglerschen Ø Ausblick: Angehörigenveranstaltungen am 12. und 13. Oktober 2019 Seite 23
Bei Fragen… … Homepage: www. zieglersche. de/bthg … Email: bthg@zieglersche. de … Angehörigenbeirat: Herr Jehle: georg-martin-jehle@t-online. de Herr Küenzlen: hkueenzlen@web. de Interessante Links: https: //bvkm. de/wp-content/uploads/Gru. Si-2019_web. pdf https: //umsetzungsbegleitung-bthg. de/ Seite 24
Fragerunde Seite 25
26 Zwischentitel Seite 26
Backup - Folien Seite 27
SEPA-Lastschriftmandat Die Zieglerschen Rechnung Mehrb. Mittagessen Barbetrag / Bekleidungsgeld Rentenkasse Werkstatt Wohngeldstelle Leistungsberechtigter Vereinbarung Verwahrgeldkonto Mehrbedarf Mittagessen Mietbescheinigung Leistungserbringer Direktzahlungsvereinbarung Sozialhilfe / Grundsicherung Re c Lei hnun stu g nge exis n (K tenz si d. U / R chern ege d lsa e Kos t z ) ten der U Reg nterk elsa unft (Kd tz U) Rechnung Fachleistungen Zahlung Fachleistung Träger der Eingliederungshilfe BU-Rente / Kindergeld, Wohngeld, Lohn, … Ablauf nach Überleitungsvereinbarung Brutto-Prinzip Lastschrift Barbetrag/Bekl. geld Seite 28 Bankkonto vertreten durch gesetzlichen Betreuer Abtretung Forderung
Ablauf nach Überleitungsvereinbarung Direktzahlung Die Zieglerschen Barbetrag / Bekleidungsgeld Mehrbedarf Mittagessen Rechnung Eigenanteil Exis. L. Leistungsberechtigter Rechnung Mehrb. Mittagessen Bankkonto Vereinbarung Verwahrgeldkonto Direktzahlungsvereinbarung Mietbescheinigung SEPA-Lastschriftmandat Lastschrift Barbetrag/Bekl. geld Seite 29 vertreten durch gesetzlichen Betreuer BU-Rente / Kindergeld, Wohngeld, Lohn, … Leistungserbringer Rentenkasse Werkstatt Wohngeldstelle Sozialhilfe / Grundsicherung Re c Lei hnun stu g nge exis n (K tenz si d. U / R chern ege d lsa e Kos t z ) ten Reg der U elsa nte rk tz ggf unft (. ge Kd. U kür zt ) Rechnung Fachleistungen Zahlung Fachleistung Träger der Eingliederungshilfe
Beispiel Netto-Prinzip Ø Anspruch auf existenzsichernde Leistungen und fehlendes Einverständnis zur Direktzahlung: v Fachleistung wird vom Kostenträger direkt an den Leistungserbringer gezahlt v Regelsatz, Kd. U, Barbetrag und Bekleidungspauschale werden vom Kostenträger direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt; der Leistungsberechtigte überweist Regelsatz und Kd. U an den Leistungserbringer Seite 30
Beispiel Brutto-Prinzip Ø Anspruch auf existenzsichernde Leistungen und vorliegende Einverständnis zur Direktzahlung: v Fachleistung wird vom Kostenträger direkt an den Leistungserbringer gezahlt v Regelsatz und Kd. U werden vom Kostenträger direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt v Barbetrag und Bekleidungspauschale werden vom Kostenträger direkt an den Leistungsberechtigten gezahlt Seite 31
Beispiel Sonderfall Ø Kein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen: v Fachleistung wird vom Kostenträger direkt an den Leistungserbringer gezahlt v Regelsatz und Kd. U werden Leistungsberechtigten Leistungserbringer gezahlt Seite 32
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