Beauftragter fr Migration bei der Agentur fr Arbeit
Beauftragter für Migration bei der Agentur für Arbeit Hagen Bildrahmen. Bild einfügen: Menüreiter: „Bild/Logo einfügen“ > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn: Menüreiter: „Bild/Logo einfügen“ > Logoauswahl Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund
Definition „Migrant/Migrationshintergrund“ nach dem Mikrozensus Nach der gängigen Definition des Mikrozensus zählen zu den in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund… ØAlle nach 1949 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten ØAlle in Deutschland geborenen Ausländer ØAlle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 Zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 2
Hintergrund/Statistiken Rund 24% der Bevölkerung von NRW hat einen Migrationshintergrund, davon: § ohne Schulabschluss § ohne beruflichen Abschluss § ohne Anerkennung von Abschlüssen Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 584. 000 1. 908. 000 500. 000 Seite 3
Hintergrund/Statistiken - NRW Januar 2011 Gesamt Arbeitslose 777. 135 SGB III 557. 124 220. 011 ALO-Quote 8, 6% SGB III 6, 2% 2, 4% Ausländer 161. 016 (20, 7%) 134. 514 26. 502 (24, 1%) (12, 0%) 20, 0% 16, 7% 3, 3% Der eigentliche Wert bei den Migranten ist deutlich höher Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 4
Bevölkerungsstand Ausländer in NRW Bevölkerungsanteil 10, 5 % Anteil an Arbeitslosen 20, 7 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2010 Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 5
Bevölkerungsstand Ennepe-Ruhr-Kreis Die Einwohnerzahl im Ennepe-Ruhr-Kreis beträgt 332. 729 (Stand: 31. 12. 2009), darunter sind 25. 891 Ausländer. Dies entspricht 7, 8 Prozent der Gesamtbevölkerung im Ennepe-Ruhr-Kreis. Herkunftsstaat Ausländer Gesamtanzahl Ausländer Insgesamt Türkei Italien Griechenland Polen Portugal Kosovo, Republik Serbien, Republik Bosnien und Herzegowina Kroatien Niederlande Russische Föderation Sri Lanka Österreich Spanien Kasachstan China Frankreich Rumänien Irak restliche Staaten Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Stand: 31. 12. 2009 25. 891 7. 356 3. 347 1. 929 1. 607 1. 285 1. 031 942 755 616 445 331 309 280 266 169 168 170 189 4. 250 Gesamtanzahl % 100% 28, 41 12, 93 7, 45 6, 21 4, 96 4, 03 3, 98 2, 92 2, 38 1, 72 1, 28 1, 19 1, 08 1, 03 0, 65 0, 66 0, 73 16, 41 Seite 6
Potenziale von Migranten (Witten Dezember 2011) Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 7
Potenziale von Migranten Zweisprachigkeit interkulturelle Kompetenzen Lernbereitschaft Flexibilität größere Bereitschaft zur Existenzgründung nicht anerkannte Abschlüsse Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 8
Gemeinsame Aufgabe Zielgruppe erreichen/Zugänge schaffen § gezielte Veranstaltungen in den JC/ AA § externe Veranstaltungen („Kunden abholen“) § Zusammenarbeit mit externen Stellen besondere Ansprache § Bilinguales Informationsmaterial § Beteiligung an Aktionstagen § Teilnahme/Organisation von interkulturelle Veranstaltungen § Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 9
Gemeinsame Aufgabe Abbau der Hemmnisse § Sprache § Integrationssprachkurse § ESF/BAMF berufsbezogene Sprachkurse § Schulische/berufliche Defizite/Qualifizierung § § Schulabschluss erwerben/nachholen Berufsabschluss erwerben/nachholen gezielte Förderungen Existenzgründung Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 10
Sprachkurse Möglichkeiten der Sprachförderung: Ø 1. Integrations(sprach)kurs Ø 2. Berufsbezogener Sprachkurs Beide Kurse werden durch das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge über lokale Sprachkursträger angeboten. Für die Teilnahme von Kunden an den Kursen entstehen den Job. Centern und den Agenturen keine Kosten. Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Dezember 2011 Seite 11
1. Integrationskurs Grundsätzlicher Anspruch für § alle Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung § deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund Zuweisung i. d. R. bereits durch Ausländerbehörde „Bestandsausländer“ können sich direkt an Träger wenden Dauer: i. d. R. 645 Std. (zus. 300 Std. für Wiederholung möglich) § Basiskurs § Aufbausprachkurs und § Orientierungskurs Finanzierung durch BAMF § Eigenbeteiligung TN: 1 €/Std § Kostenbefreiung für Bedürftige möglich Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 12
2. Berufsbezogener Sprachkurs Teilnahmevoraussetzungen § Migrationshintergrund - Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle § nicht ausreichende Sprachkenntnisse § gesicherter Aufenthaltsstatus § Leistungsbezug nach SGBII oder SGB III oder Nichtleistungsempfänger § Empfehlung: Die Teilnahme an einem Integrationssprachkurs sollte erfolgt sein Dauer: max. 730 Std. Finanzierung durch ESF In 2011 standen für NRW 8. 079 Plätze zur Verfügung; 2012 ähnliche Platzzahl Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 13
Berufsbezogener Sprachkurs - Verfahren Feststellung der Notwendigkeit der Sprachförderung (z. B. Deutschtest PD) Erstellung Meldebogen (BK-Text-Browser) § Aushändigung an den Kunden und § Zusendung an das BAMF Weiterleitung an einen Sprachkursträger (freie Auswahl des Kunden) ØTräger führt Profiling durch und legt notwendigen Kurs fest Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 14
Berufsbezogener Sprachkurs - Inhalt 1. Deutschunterricht § Vermittlung von Wörtern, Grammatik und Redewendungen, die notwendig sind, um kompetent mit Kollegen, Kunden und Vorgesetzten sprechen zu können. § Verstehen von anspruchsvollen Texten und Umgang mit E-Mails und Briefen § Allgemeine Sprachkenntnisse für das Berufsleben. 2. Qualifizierung/Ergänzung des Deutschunterrichts mit § Fachunterricht und ggf. § Praktikum und § Betriebsbesichtigungen Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 15
Berufsbezogener Sprachkurs - Inhalt Die Qualifizierung richten sich nach Kenntnisstand und Bedarf der TN Inhalt Fachunterricht: § Allgemeine und spezielle Berufskunde § Bewerbungstraining § Mathematik und EDV >Anwendung und Ausweitung des Gelernten im praktischen Teil< Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 16
Ziele der Förderung Vermittlungsbudget Schaffung einer flexiblen, bedarfsgerechten und unbürokratischen Förderleistung Förderung aus dem VB ist eine Ermessensleistung Abbau der Hemmnisse des Kunden stehen im Vordergrund, damit Bestandteil der Ziel- und Eingliederungsvereinbarung damit sollen die in der Ziel- und Eingliederungsvereinbarung festgelegten Ziele unterstützt werden keine gesetzlichen Vorgaben, dadurch hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein der Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte jede Agentur stellt einen angemessenen Teil des Eingliederungstitels für die Förderung aus dem VB bereit Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 17
Anspruchsvoraussetzungen Förderungsfähiger Personenkreis § Arbeitslose (§ 16 SGB III) oder § Ausbildungsuchende (§ 15 S. 1 SGB III), die bei der AA gemeldet sind und eine berufliche Ausbildung bei einem Arbeitgeber anstreben oder § Ausbildungsuchende (§ 15 S. 1 SGB III), die Ausbildungsgänge an Fachund Berufsfachschulen sowie Berufsakademien anstreben, wenn sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Arbeitgeber abschließen oder § Ausbildungsuchende (§ 15 S. 1 SGB III), die für eine versicherungspflichtige Ausbildung ein Berufsgrundschuljahr absolvieren müssen oder § von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende (§§ 17 i. V. m. 5 S. 2 und 3 SGB III). In sinngemäßer Anwendung des § 17 Nrn. 2 und 3 können von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende auch sein: Berufsrückkehrer (§ 20 SGB III), Hochschulabsolventen, Selbständige, in Transfer- und Auffanggesellschaften Beschäftigte Keine Förderung aus dem VB können Ausbildungsuchende erhalten, die eine schulische Ausbildung oder ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (z. B. Beamtenanwärter) anstreben Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 18
Anspruchsvoraussetzungen Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Notwendigkeit § durch die Leistungen aus dem VB müssen die Eingliederungschancen deutlich verbessert werden (Eingliederung am 1. Arbeitsmarkt) § keine Eigenleistungsfähigkeit des Kunden vorliegt § Arbeitgeber erbringt keine oder voraussichtlich keine gleichartigen Leistungen Seite 19
Fördermöglichkeiten …. . dient zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Zur Anbahnung gehören alle Aktivitäten, die mittelbar der Aufnahme einer Beschäftigung dienen (z. B. Abbau von Vermittlungshemmnissen) Kosten für Bewerbungen (z. B. Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsreisen…) Mobilität (z. B. Fahrzeug, Führerschein, Fahrkosten bei Arbeitsaufnahme…) Arbeitsmittel (z. B. Arbeitskleidung, Arbeitsgeräte…) Nachweise (z. B. Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis…) Unterstützung der Persönlichkeit (z. B. Friseurbesuch, Typberatung…) Sonstige Kosten (Kaution, Reparaturkosten Fahrzeug…) Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 20
Versicherungspflicht Förderfähig aus dem VB ist die Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung* beruflichen Ausbildung versicherungspflichtigen Beschäftigung* im • EU-/EWR-Ausland und der Schweiz • mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden *Maßgeblich ist die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 21
Versicherungspflicht Nicht förderfähig aus dem VB sind: Midi-Jobs für Arbeitslosengeldempfänger Beschäftigungen in einer ABM Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Beschäftigungen nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) Versicherungsfreie Beschäftigungen / Mini -Jobs (§ 27 (5) SGB III) Seite 22
Förderung aus dem Vermittlungsbudget Nach Abs. 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Std. wöchentlich im EWRRaum und in der Schweiz gefördert werden Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 23
Förderung aus dem Vermittlungsbudget Über den Umfang der zu erbringenden Leistungen entscheidet die Agentur für Arbeit; sie kann Pauschalen* festlegen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind ausgeschlossen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach dem SGB III nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen Die Förderung ist generell als Zuschuss zu gewähren * Orientierungsrahmen Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 24
Antragstellung Leistungen an Arbeitnehmer werden auf Antrag gewährt. Der Antrag kann formlos gestellt werden, also. . . schriftlich mündlich telefonisch per e-Mail durch einen Bevollmächtigten Der Antrag ist vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses zu stellen. Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 25
Zuständigkeit Wohnortsprinzip Die Gewährung von Leistungen an Arbeitnehmer erfolgt grundsätzlich bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Agentur für Arbeit. Hält sich der Arbeitnehmer nicht an seinem Wohnort auf, ist die Agentur für Arbeit zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer bei Eintritt der leistungsbegründenden Tatbestände seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 26
Förderung der beruflichen Weiterbildung AN können bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Voraussetzungen des § 77 (1) S. 1 Nr. 1 -3 SGB III erfüllt sind Nr. 1 Notwendigkeit der Weiterbildung + Nr. 2 Beratung durch Vermittlungsfachkraft vor Beginn der Teilnahme + Nr. 3 Zulassung der Maßnahme und des Trägers 27 Seite 27
Beratungspflicht durch die AA vor Beginn der Teilnahme Was passiert bei der Beratung? Wirkung Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Passgenauigkeit Eignungsfeststellung Maßnahmeeignung • Tätigkeitseignung Aufnahmefähigkeit des Erfolgssicherheit Arbeitsmarktes (individuelle arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit) Seite 28
Zulassung der Maßnahme und des Trägers Eine Förderung ist – auch wenn alle übrigen Voraussetzungen vorliegen – nur dann möglich, wenn die Maßnahme und der Träger der Maßnahme zur Förderung gem. §§ 84 u. 85 SGB III zugelassen sind. 29 Seite 29
Leistungen bei beruflicher Weiterbildung Entgeltersatzleistungen Leistungen • Arbeitslosengeld bei berufl. Weiterbildungskosten §§ 79 - 83 SGB III Kosten für auswärtige Lehrgangskosten § 80 Fahrkosten § 81 Unterbringung und Kinderbetreuungs- Verpflegung Kosten § 82 § 83 Seite 30
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontaktdaten Jochen Grün Tel: 02331/202 -669 Fax: 02331/202 -164 Mobil: 0160/93954428 E-Mail: Jochen. Gruen@arbeitsagentur. de Internet: www. arbeitsagentur. de Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Seite 31
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