BBH Handlungsbereich KLR Kostenverrechnung 112 Inhalt Aufgaben Ziele
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenverrechnung 1/12 Inhalt, Aufgaben, Ziele Inhalt und Aufgabe: Als Kostenverrechnung wird die Verteilung, Zurechnung bzw. Zuordnung der in der Kostenartenrechnung erfassten Kosten (Grundkosten, kalkulatorische Kosten) zu Kostenstellen (im Rahmen der Kostenstellenrechnung) und zu Kostenträgern (im Rahmen der Kostenträgerrechnung) bezeichnet. Dabei sind bestimmte Grundsätze und Prinzipien der Kostenverrechnung anzuwenden. Ziel: Grundlegendes Ziel der Kostenverrechnung ist, das den Kostenstellen wie den Kostenträgern nur jene Kosten zugerechnet werden, die am jeweiligen Ort (= Kostenstelle) bzw. in Bezug auf den jeweiligen Zweck der Leistungserstellung (= Kostenträger) auch verursacht wurden. © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenverrechnung 2/12 Inhalt, Aufgaben, Ziele Grundsätze, Prinzipien 1 Erfassung der Kosten nach Kostenarten . . . nach dem Ort der Verursachung: nach dem Zweck der Verursachung: Kostenstelle Kostenträger Unternehmen Leistung Kosten Betriebsprozess = Prozess der Leistungserstellung und -verwertung = Kostenverursachungsprozess © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenverrechnung 3/12 Grundsätze, Prinzipien Grundprinzip 1: Es geht um eine möglichst wirklichkeitsgetreue Abbildung der Kostenverursachung. Dies soll durch Anwendung des Verursachungsprinzips und des Identitätsprinzips erreicht werden. Das Verursachungsprinzip besagt, dass einem Bezugsobjekt (Kostenart, Kostenstelle, Kostenträger) nur Kosten zugerechnet werden dürfen, die durch dieses Bezugsobjekt auch verursacht wurden. Nach dem Identitätsprinzip sind Kosten einem Bezugsobjekt nur dann eindeutig und zwingend zuzurechnen, wenn die Existenz des Bezugsobjekts durch dieselbe Disposition ausgelöst worden ist wie die zuzurechnenden Kosten. Dies betrifft wieder nur die Einzelkosten. Grundprinzip 2: In jenen Fällen, in denen keine wirklichkeitsgetreue Abbildung der Kostenverursachung möglich ist bzw. einen nicht zu vertretenden Aufwand erfordern würde, sind folgende Hilfsprinzipien anzuwenden: Durchschnittsprinzip (z. B. bei der Divisionskalkulation) bzw. Tragfähigkeitsprinzip (nicht eindeutig zurechenbaren Kosten werden in einem proportionalen Verhältnis zu Verkaufspreisen o. a. zugerechnet). © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenstellenrechnung 4/12 Kostenstellen im Unternehmen Bildung von Kostenstellen viele KST Allgemeine Kostenstellen wenige KST (für alle anderen KST) Hauptkostenstelle „Materialbereich“ Hilfskostenstellen hoch Transparenz niedrig (für Fertigungsbereiche) hoch Aufwand niedrig Hauptkostenstelle „Fertigung“ II Hauptkostenstelle „Verwaltung“ Hauptkostenstelle „Vertrieb“ Herstellungsbereich Betriebsprozess © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenstellenrechnung Aufgaben, Vorgehen 2 Zurechnung der Kostenstellenrechnung direkt Erfassung der Kosten nach Kostenarten 1 . . . indirekt Unternehmen Kostenträger Betriebsprozess = Prozess der Leistungserstellung und -verwertung = Kostenverursachungsprozess © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel 5/12
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenstellenrechnung Betriebsabrechnungsbogen (BAB I) Typischer Aufbau eines BAB I (Beispiel) © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel BAB I 6/12
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenstellenrechnung Betriebsabrechnungsbogen (BAB I) BAB I nach Kostenzurechnungen (Beispiel) © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel BAB I 7/12
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenstellenrechnung 8/12 Kostenumlagen im BAB I Kostenumlage nach dem Stufenleiterverfahren 1 Kostenumlage auf alle anderen KST mittels Verteilungssschlüssel (Verwendung von Bezugsgrößen oder Prozentrelationen) Allgemeine Kostenstellen 2 Hauptkostenstelle „Materialbereich“ Hilfskostenstellen Hauptkostenstelle „Fertigung“ I Kostenumlage auf Haupt-KST (FERTIGUNG) mittels Verteilungssschlüssel (Verwendung von Bezugsgrößen oder Prozentrelationen) Hauptkostenstelle „Fertigung“ II Hauptkostenstelle „Verwaltung“ Hauptkostenstelle „Vertrieb“ Herstellungsbereich Betriebsprozess © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenstellenrechnung 9/12 Kostenumlagen: Vorgehen bei Kostenumlagen (Beispiel) Kosten nach Arten Summe (aus BAB-Bsp. ) Gesamtbetrag [EUR] Zurechnungsgrundlage 334. 853 Umlage der Kosten der Allgem. KST Verteilungsschlüssel (Summe = 10) 334. 853 Umlage der Kosten der Hilfs. KST Hilfs-KST Haupt-KST 1 Haupt-KST 2 75. 935 89. 420 97. 248 2 4 4 -72. 250 14. 450 28. 900 0 90. 385 118. 320 126. 148 Verteilungsschlüssel (Summe = 6) Kostenumlage Endsumme Allgem. KST 72. 250 Kostenumlage Zwischensumme Kostenstellen 2 4 -90. 385 30. 128 60. 257 0 148. 448 186. 405 334. 853 © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenstellenrechnung 10/12 Bildung von Zuschlagssätzen Als Zuschlagssätze bezeichnet man in der Kosten- und Leistungsrechnung die in Prozent ausgedrückten Multiplikatoren, mit deren Hilfe die indirekt zu verrechnenden Kosten möglichst verursachungsgerecht auf Kostenträger verteilt werden können. Auf diese Weise soll gesichert werden, dass - bei vollem Kostenersatz - neben den Einzelkosten auch alle Gemeinkosten über den Preis und die Umsatzerlöse zum Unternehmen zurückfließen. Indirekt zu verrechnende Kosten [EUR] Zuschlagssatz Nr. = Zuschlagsbasis [EUR] * 100 [%] Gemeinkostenart Zuschlagsbasis 1 Materialgemeinkosten Materialeinzelkosten 2 Fertigungsgemeinkosten Fertigungslöhne 3 Maschinenabhängige Gemeinkosten Maschinenlaufzeit 4 Handlungskosten (Waren) Wareneinsatz 5 Verwaltungsgemeinkosten Herstellkosten Umsatzleistung 6 Vertriebsgemeinkosten Herstellkosten Umsatzleitung © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenstellenrechnung 11/12 Formeln für Zuschlagssätze Materialgemeinkosten [EUR] Zuschlagssatz zs. M = Materialeinzelkosten [EUR] * 100 [%] Fertigungsgemeinkosten [EUR] Zuschlagssatz zs. F = Fertigungslöhne [EUR] Verwaltungsgemeinkosten [EUR] Zuschlagssatz zs. Vw = Herstellkosten Umsatz [EUR] Vertriebsgemeinkosten [EUR] Zuschlagssatz zs. Vtr = Hestellkosten Umsatz [EUR] © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel
BBH: Handlungsbereich „KLR“ Kostenstellenrechnung 12/12 Maschinenstundensatz Inhalt, Vorgehen Die Kalkulation mit Maschinenstundensätzen dient der Ermittlung der Kosten und der Angebotspreise für Aufträge, die in maschinenintensiven Fertigungskostenstellen realisiert werden. Bei diesem Vorgehen werden die gesamten Fertigungsgemeinkosten aufgeteilt in maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten und Restgemeinkosten, die nicht ursächlich vom Maschineneinsatz bzw. der Maschinenlaufzeit abhängig sind. Die maschinenabhängigen Gemeinkosten ma. GK [EUR] werden durch die periodenbezogene Maschinenlaufzeit Lz [h] dividiert. Im Ergebnis dieser Rechnung erhält man einen Maschinenstundensatz mhs [EUR/h]: mhs = ma. GK Lz In die Ermittlung der maschinenabhängigen Gemeinkosten gehen vor allem folgende Kostenarten ein: Kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Wartungs- und Reparaturkosten, anteilige Raumkosten, Energiekosten, Werkzeugkosten u. a. © by IWK – Prof. Dr. Siegfried von Känel
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