Baustelle Arbeitsmarktpolitik Akademie der EvLuth Kirche in Oldenburg
„Baustelle Arbeitsmarktpolitik“ – Akademie der Ev-Luth. Kirche in Oldenburg – 10. 3. 2004 Dieter Wagon Bundesagentur für Arbeit Zentrale Auswirkungen des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz III“) auf die Bundesagentur für Arbeit Stand der Präsentation: 09. März 2004
Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) Ziele des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 1. Umgestaltung der BA zu einem leistungsfähigen und kundenorientierten Dienstleister am Arbeitsmarkt 2. 3. wirksamere Steuerung der Arbeitsmarktpolitik stärkere Konzentration der personellen Ressourcen der BA auf die Vermittlung Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente konsequente Fortentwicklung der Arbeitsmarktpolitik Ausbau der Beschäftigungssicherung für Ältere und Erschließung neuer Beschäftigungspotentiale für Jüngere 4. 5. 6. Zentrale – OS 2 1
Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) Inhalte des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Reform der Organisation und der Selbstverwaltung Einführung neuer Steuerungsinstrumente durch Zielvereinbarung erhebliche Vereinfachung des Leistungsrechtes SAM und ABM werden eine Leistung Eingliederungszuschüsse werden vereinheitlicht Schärfung und Verbesserung der Attraktivität der Transferinstrumente Weiterentwicklung der Altersteilzeit Zentrale – OS 2 2
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) Reform der Organisation ab 01. 2004 Bundesanstalt für Arbeit Bundesagentur für Arbeit Hauptstelle Zentrale Landesarbeitsämter Regionaldirektionen Arbeitsämter Agenturen für Arbeit § 367 SGB III Zentrale – OS 2 4
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) Reform der Organisation ab 01. 2004 Zentrale Vorstand Operativ Vorstandsvorsitzender Vorstand Finanzen Regionaldirektion Geschäftsführer Operativ Vorsitzender Geschäftsführung Geschäftsführer Finanzen Agentur für Arbeit Geschäftsführer Operativ Vorsitzender Geschäftsführung Geschäftsführer Finanzen Offizielle Bezeichnungen = Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung der Regionaldirektion / der Agentur für Arbeit + Mitglieder Geschäftsführung der Regionaldirektion / der Agentur für Arbeit (§ 434 j Abs. 13 und 14 SGB III in der Fassung von Hartz IV) § 381 ff. SGB III Zentrale – OS 2 5
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) Zusammensetzung der Verwaltungsausschüsse alt bis Mitglieder 21 neu bis Mitglieder 15 Agentur für Arbeitsamt bis Stellvertreter 21 Landesarbeitsamt Regionaldirektion *) 6 Amtsdauer 6 Jahre; Mitglieder VA der Agenturen für Arbeit werden vom Verwaltungsrat berufen Bildung besonderer Ausschüsse möglich bzw. per Gesetz vorgesehen • z. B. Ausschuss zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft Keine gesetzliche Regelung zur Aufgabenübertragung an besondere Ausschüsse • Bildung von Ausschüssen zur Vorberatung ist weiterhin möglich *) Nach § 374 Abs. 4 SGB III (in der Fassung von Hartz IV) werden bei den Regionaldirektionen keine Verwaltungsausschüsse mehr gebildet !! Zentrale – OS 2 6
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) ab 01. 2004 Kontraktmanagement Zielvereinbarung Bundesregierung Controlling Zentrale Regionaldirektionen Agenturen für Arbeit §§ 1 Abs. 3 SGB III, 77 a SGB IV Zentrale – OS 2 7
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) ab 01. 2004 Konzentration auf die Kernaufgaben BA nur noch zuständig für - Ahndung des Leistungsmissbrauchs im Zusammenhang mit einer Beschäftigung, den sie durch interne Datenabgleiche entdeckt und der keine Außenermittlung erfordert. - Bearbeitung von Leistungsmissbrauchsfällen, die nicht im Zusammenhang mit einer Beschäftigung stehen und von denen sie im Rahmen des Antragsund Leistungsverfahrens Kenntnis erlangt. Zentrale – OS 2 Zollverwaltung - Teilweiser Übergang von Aufgaben + Personal der Arbeitsmarktinspektion auf die Zollverwaltung. - Zollverwaltung führt Außenprüfungen durch. § 304 SGB III 9
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) ab 01. 2004 Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Zusammenführung der Eingliederungszuschüsse: EGZ für Ältere EGZ für Jugendliche EGZ für Schwervermittelbare EGZ für … Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen für Behinderte § 217 ff SGB III Zentrale – OS 2 10
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) ab 01. 2004 Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ABM SAM werden zusammengefasst rechtlich veränderte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entsprechend den Problemschwerpunkten der regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkte Ziel: Arbeitslosigkeit abbauen und Arbeitslosen zur Erhaltung und Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit zumindest vorübergehend eine Beschäftigung ermöglichen. § 260 ff. SGB III Zentrale – OS 2 13
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 01. 2004 Weitere Änderungen bei ABM: u Aufhebung der individuellen Berechnung des Lohnkostenzuschusses; zukünftig pauschalierter Zuschuss, gestaffelt nach Qualifikationsstufen. u Qualifizierung nicht mehr zwingend notwendig; aber es gibt die Möglichkeit, zusätzlich zu den Lohnkosten eine Qualifizierung als verstärkte Förderung zu finanzieren. u Der Einsatz von arbeitslosen Arbeitnehmern zur Schadensbeseitigung von Naturkatastrophen ist möglich. Zentrale – OS 2 14
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) ab 01. 2004 Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Weitere Änderungen bei ABM: Die Beschäftigung in einer ABM ist zukünftig versicherungsfrei. Sachwidrige Anreize für den Eintritt in eine ABM werden dadurch beseitigt (es wird kein (neuer) Leistungsanspruch erworben). Beschäftigung an sich und der damit verbundene Zugewinn an fachlichen und persönlichen Fähigkeiten und Qualifikationen steht im Vordergrund. § 27 Abs. 3 Nr. 5 SGB III Zentrale – OS 2 15
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) Einführung einer Entfernungspauschale ab 01. 2004 Alt: Fahrkostenerstattung individuell je nach benutztem Verkehrsmittel Neu: Fahrkostenerstattung pauschal Berechnung einheitlich nach Entfernung unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel 1 - 10 km für jeden weiteren km 0, 36 € / km 0, 40 € / km Achtung: Die neue Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ESt. G ( = 0, 30 €/km) gilt insoweit nicht !! Für „Altfälle“ gelten Übergangsregelungen § 434 j Abs. 8 SGB III Zentrale – OS 2 § 81 Abs. 2 SGB III 18
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) ab 01. 2004 Höhe des Insolvenzgeldes 1. Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts geleistet. Das Bruttoarbeitsentgelt darf hierbei die monatliche Beitragsbemessungsgrenze nicht über-schreiten. 2. Nebenforderungen wie Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Kosten der Zwangsvollstreckung werden nicht mehr erstattet. §§ 185, 208 SGB III Zentrale – OS 2 20
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) ab 01. 07. 2004 Änderungen bei der Altersteilzeit 1. Schaffung einer Insolvenzsicherung zum Schutz der von den Arbeitnehmern durch Vorarbeit entstandenen Wertguthaben 2. Vereinfachte Berechnungsbasis - Einführung eines Regelarbeitsentgelts -, dadurch Vermeidung monatlicher Neuberechnungen der Aufstockungsbeträge 3. Wegfall des Mindestnettobetrags von 70% 4. Keine Reduzierung auf die Hälfte der tariflichen Arbeitszeit bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern Zentrale – OS 2 23
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) Leistungsentgelt ab 01. 2005 1. Kein pauschaler Abzug der Kirchensteuer mehr 2. Pauschaler Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (= 21 %) 3. Berechnung des Arbeitslosengeldes je Kalendertag 4. Zahlung kalendertäglich - voller Monat 30 Tage 5. Die Anrechnung von Nebeneinkommen wird vereinfacht (Freibetrag pauschal 165 € monatlich) § 133 -134 SGB III § 141 SGB III Zentrale – OS 2 27
Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB III) § 132 SGB III ab 01. 2005 Fiktive Bemessung Keine 150 Tage mit Entgelt feststellbar ? Stark vereinfachte Festsetzung des Bemessungsentgelts abhängig von der Qualifikationsstufe Hochschuloder Fachhochschulausbildung Bezugsgröße davon Zentrale – OS 2 1 / 300 Meister oder ähnlich 1 / 360 Ausbildung mit anerkanntem Abschluss 1 / 450 Ohne Ausbildung Achtung ! 1 / 600 Unterschiedliche Bezugsgrößen Ost West 28
Baustelle Arbeitsmarktpolitik Die Reformprojekte im Überblick Vorstandsprojekte Ø Führung und Steuerung Ø Kundenzentrum Ø Personalentwicklungs-Design Ø Zentrale Ø Organisatorische Umstellung und Personalmigration – AA Ø Ø Ø Struktur „Regionaldirektionen“ Produkte und Programme Bereichsprojekte Ø Leistungsgewährung Ø Service-Center Ø Psychologischer Dienst Ø Ärztlicher Dienst Ø Technischer Beratungsdienst Ø Bildungssystem Ø Interne Verwaltung Ø Einkaufsprozesse Unternehmensentwicklung Virtueller Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld II Zentrale – OS 2 36
Baustelle Arbeitsmarktpolitik Reformprojekt Kundenzentrum: Geschäftssystem des Kundenzentrums Kundengruppen Handlungsprogramme Prozesse Aufwand und Wirkung Fordern "Beratungskunden (Aktivierung) "Markt-Kunden" "Betreuungskunden" "Beratungskunden" (Fördern) Perspektivenwechsel Vermittlung Operative Prozesse Leistungspreise … Erhalt Marktfähigkeit • Leistung • Mengengerüste • Vermittlung Fallmanagement • Kosten, Budgets • Betreuung • Zuschläge Unterstützungsprozesse • Service-Center, … … erlauben eindeutiges Kontraktmanagement Steuerungsprozesse • Extern • Leistungsdialog • Intern Abbau Beschäftigungshürden Qualifizierung • Controlling Fördern Handlungsorientierte Kundengruppen mit vergleichbaren Profilen Klar definierte Handlungsprogramme für jede Kundengruppe Systematische Übersetzung der Programme in Prozesse u Klare Vorgaben für Vermittler, Arbeitslose, Arbeitgeber, Partner Ermittlung von Richtgrößen und "Preisen" auf Grundlage spezi-fischer Mengengerüste, Kundendaten u Klares Leistungs- versprechen für Arbeitgeber "Fokussierung auf Unterstützungsbedarf" Zentrale – OS 2 "Qualitätssicherung durch Standards" "Aktivierung aller Beteiligten" "Leistungstransparenz" 37
Baustelle Arbeitsmarktpolitik Reformprojekt Kundenzentrum: Neugestaltete Ablauforganisation einer Geschäftseinheit in der Agentur für Arbeit "Geschäftseinheit Neu" Selbstbedienungsbereich (Telefone, VAM) Nicht terminiert Empfang* Eingangszone (persönliche Betreuung) Terminiert "30 -Sekunden. Regel" Beratung und Vermittlung u u AG-orientiert AN-orientiert Leistung u u Antragsservice Bearbeitungsbüro "Vermittler vermitteln" "Kundenorientiertes und effizientes Arbeiten der Leistung" "Alles ohne Akte" *Nach vollständiger Umsetzung des Konzepts ein übergreifender Empfang für alle Geschäftsbereiche vorgesehen Zentrale – OS 2 38
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