Barta Zivilrecht online Sicherungsmittel So Wi VL 1
Barta: Zivilrecht online Sicherungsmittel So. Wi VL- 1
Sachenrechtlich Dingliche Sicherheit Anspruch haftet an der Sache Schuldner kann Sache (z. B Kfz) nur mehr mit Zustimmung des Gläubigers veräußern; also darüber verfügen Dingliche Rechte gewähren Vorrang: Priorität Schutz bei Exekution und Insolvenz Exszindierung oder Aussonderung: beim ETV Absonderung: beim Pfand. R Schuldrechtlich Persönliche Haftung Barta: Zivilrecht online Anspruch haftet an der Person Schuldner kann allenfalls nicht zahlen z. B: Bürgschaft, Reugeld/Storno, Konventionalstrafe, Wertsicherung, Zug um Zug-Prinzip z. B: Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht, Treuhand, Anmerkung der Rang. O + Rang. OBescheid So. Wi VL- 2
Barta: Zivilrecht online Dingliche (sachenrechtliche) Sicherungsmittel So. Wi VL- 3
Eigentumsvorbehalt (1) Definition: Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer beim Kreditkauf (§ 1063 ABGB), dass die verkaufte und übergebene bewegliche (!) Sache trotz Übergabe bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (= aufschiebende Bedingung) im Eigentum des Verkäufers verbleibt Von der Rspr entwickelt; ist gesetzlich anerkannt, aber nicht geregelt Das häufigste (Waren)Sicherungsmittel der Praxis Barta: Zivilrecht online Vorbehaltskäufer erwirbt ein dingliches Anwartschaftsrecht auf das Eigentum am Vorbehaltsgut Sichert den Verkäufer gegen Käufer (und dessen Gläubiger) sowie den Käufer gegen den Verkäufer (und dessen Gläubiger) So. Wi VL- 4
Eigentumsvorbehalt (2) Käufer hat ein: dingliches Nutzungsrecht und ein dingliches Anwartschaftsrecht auf das Eigentum am Vorbehaltsgut Sache ist nur noch formell im Vermögen des Verkäufers Daher wird (spiegelbildlich) auch der Käufer durch dingliche Klagen geschützt: Barta: Zivilrecht online – bei Exekution: Exszindierung: § 37 EO – im Konkurs und Ausgleich des Verkäufers: Aussonderung nach §§ 44 KO und 21 AO So. Wi VL- 5
Eigentumsvorbehalt (3) Vorbehaltskäufer genießt als Rechtsbesitzer: Besitzschutz Gemeinsame Schadenersatzansprüche von Verkäufer und Käufer bei Beschädigung des Vorbehaltsguts durch Dritte ! z. B Verkehrsunfall Denn: Beide haben ein Interesse an der Instandsetzung des Vorbehaltsguts ! Die Gefahr am Vorbehaltsgut geht mit Übergabe auf den Käufer über Barta: Zivilrecht online Gefahr = Nachteil des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung des Vorbehaltsguts (zwischen Übergabe und Eigentumserwerb) So. Wi VL- 6
Mögliche Prüfungsfragen A) Wodurch ist der Verkäufer dagegen geschützt, dass im Konkurs des Vorbehaltskäufers dessen Gläubiger das Vorbehaltsgut in die Konkursmasse ziehen? B) Wird durch den Eigentumsvorbehalt auch der Käufer geschützt ? – Was kann der Käufer machen, wenn die Gläubiger des Verkäufers die Sache herausverlangen? Wie funktioniert das? C) Der Vorbehaltskäufer ist noch nicht Eigentümer. Welche sachenrechtliche Rechtsposition zur Kaufsache hat er? Barta: Zivilrecht online Was versteht man unter dem Rang einer Hypothek? So. Wi VL- 7
Pfandrecht: Arten Gegenstand des Pfandrechts sind Sachen: Barta: Zivilrecht online Faust- oder Handpfand an beweglichen körperlichen Sachen Hypothek oder Grundpfand an Liegenschaften/unbeweglichen Sachen Forderungspfand; Forderung ist als Recht unkörperliche Sache nach § 292 ABGB So. Wi VL- 8
Begründung des Pfandrechts Durch Titel & Modus; § 380 ABGB Gültige Titel des Pfandrechtserwerbs sind: Bei Verpfändung = Pfandbestellungsvertrag: Vertragspfand Bei Pfändung = Pfandrechtsbegründung durch Richterspruch; Pfändungspfand Gesetzliches Pfand: z. B Vermieter (§ 1101 ABGB), Rechtsanwalt (§ 19 Abs 4 und 19 a RAO) = Gesetz Barta: Zivilrecht online Modus der Pfandrechtsbegründung: §§ 451 ABGB Übergabe bei beweglichen Sachen; sog Faustpfandprinzip Intabulation bei Liegenschaften; Eintragung ins Grundbuch Exekution: Eintragung ins Pfändungsprotokoll (bewegliche Sachen) bzw Grundbuch (Liegenschaften) So. Wi VL- 9
Pfandrecht als 2 -Personenverhältnis Persönlicher Schuldner = Pfandbesteller und 2 Pfandschuldner Sch Pfandbestellung: Schuldner verpfändet eigene Sache; z. B Haus Forderung Barta: Zivilrecht online Gl 1 Persönlicher Gläubiger = Pfand. Gläubiger Pfand. R als dingl. R, dh unmittelbar an der Sache haftendes, rechtliches "Verfangensein" Pfand(objekt) sichert Gläubiger So. Wi VL- 10
A pfändet Forderung des B gegen C (Betreibender) Gläubiger/b. Gl A Gesicherte Forderung: uneinbringlich Barta: Zivilrecht online A erwirkt gerichtliches Zahlungsverbot: Drittverbot gegen C Forde rung A erwirkt gerichtliches Verfügungsverbot gegen B B g n u r e rd o F e et d n ä f n. C e g Gep e g B s e d C Drittschuldner: Schuldner des Schuldners ! Schuldner = Verpflichteter (V) (im Exekutionsverfahren) So. Wi VL- 11
Prinzipien des Pfandrechts Publizität Pfand. R soll für Dritte (insbes für andere Gläubiger) erkennbar sein Spezialität Pfand. Re können nur an bestimmten Sachen bestehen; keine Generalpfand. Re Nach § 14 Abs 1 GBG kann Pfand. R nur für ziffernmäßig bestimmte Geldforderungen eingetragen werden; Ausnahme: § 14 Abs 2: Höchstbetragshypothek Akzessorietät Entstehung und Weiterbestand des Pfand. R hängen vom Bestand der gesicherten Forderung ab; Pfand. R ist Neben. R Barta: Zivilrecht online Priorität / Rang "prior tempore potior iure"; "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst": Werden an einem Pfandgegenstand mehrere Pfand. Re begründet, richtet sich ihr Rang und damit die Reihenfolge der Befriedigung aus dem Pfand (!) - nach der Reihenfolge ihrer Begründung. Das ältere Recht geht vor So. Wi VL- 12
Barta: Zivilrecht online schuldrechtliche Sicherungsmittel So. Wi VL- 13
Reugeld – Storno: §§ 909 - 911 ABGB Barta: Zivilrecht online Reugeld = Entgelt für Einräumung eines vertraglichen (!) Rücktrittsrechts Reugeld wird statt (!) der V-Erfüllung entrichtet; Wahlrecht ! Dieses vertragliche Rücktritts. R ist von den Voraussetzungen des ‚gesetzlichen‘ Rücktrittsrechts unabhängig ! Nach § 909 Satz 3 ABGB nimmt bereits Teil-Erfüllung oder Teil. Annahme der Leistung das vertragliche Rücktritts. R Auch bei verschuldeter Nichterfüllung eines Vertrags ist Reugeld zu bezahlen ‚Storno‘/ Stornierung ist id. R Reugeldvereinbarung; praktisch wichtig: Stornovereinbarung bei Reiseverträgen Beachte: § 7 KSch. G kennt richterliches Mäßigungsrecht So. Wi VL- 14
Konventionalstrafe (1) - Beispiel Der Unternehmer X plant den Bau einer neuen Werkshalle. Sie soll aus produktionstechnischen Gründen zu einem bestimmten Zeitpunkt fertiggestellt werden. . . Barta: Zivilrecht online Daher wird mit dem Baumeister Y vereinbart, dass dieser für den Fall der Nichtfertigstellung täglich 1. 000, - € Pönale zu zahlen habe. Wie ist zu entscheiden, wenn der Termin deshalb nicht eingehalten werden kann, weil die nötigen Baustähle wegen eines Lieferembargos oder eines Streiks nur verspätet geliefert werden konnten ? – Wie, wenn auch X an der Verspätung Verschulden trifft ? So. Wi VL- 15
Konventionalstrafe (2) Synonyme: Vergütungs. V, Vertragsstrafe, Pauschale, Pönale Die Konv. Str wird vom Sch dem Gl für den Fall des: „entweder gar nicht oder nicht auf gehörige Art oder zu spät erfüllten“ Vertrags versprochen; und zwar als bestimmter Geldbetrag „anstatt des zu vergütenden Nachteils“; sog pauschalierter Schadenersatz (anstelle von Schad. E wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder Verzugs) Die Entrichtung der Konv. Str befreit – es wäre denn so vereinbart – Sch grundsätzlich aber nicht von der Vertragserfüllung; vielmehr kann die Konv. Str, insbes wenn sie für die Barta: Zivilrecht online Nichteinhaltung der Erfüllungszeit versprochen wurde, neben der Erfüllung gefordert werden Beachte: Konv. Str kann höher sein, als der eingetretene Schaden ! - Und: Schadensnachweis ist keine Voraussetzung für den Anspruch nach § 1336 ABGB. Daher: Konv. Str erspart teure und zeitaufwendige Schadensfeststellung! ZB bei einem Großbauprojekt So. Wi VL- 16
Konventionalstrafe (3) Konv. Str setzt aber grundsätzlich Verschulden voraus (!); Verschuldensfreiheit kann aber vereinbart werden; Mitverschulden (§ 1304 ABGB) des Geschädigten mindert Konv. Str; vgl Beispiel ! § 1336 Abs 2 ABGB sieht ein richterliches Mäßigungsrecht vor, "wenn [sie] vom Schuldner als übermäßig erwiesen wird [= Beweislast]„ Barta: Zivilrecht online Ist der eingetretene Schaden größer, als die vereinbarte Konv. Str, konnte bisher nach HR nur die Konv. Str gefordert werden; auch dies wurde durch das UGB geändert; § 1336 Abs 3 ABGB gilt nun auch für Unternehmer; für Verbraucher müsste dies aber „im Einzelnen ausgehandelt“ sein So. Wi VL- 17
Die Wertsicherung (1) Wertsicherungen spielen bei Geldschulden und dabei insbes bei DSch. Vn eine praktisch wichtige Rolle; z. B Miet- oder Pachtzins, Leibrenten- oder Übergabs. Ve Zweck: Der vereinbarte innere Geldwert soll auch für die Zukunft gesichert werden. – Gegen Geldwertschwund/Kaufkraftverlust (Inflation) werden WS-Klauseln in Verträge aufgenommen, da das Gesetz dafür keine Vorsorge trifft. Damit wird das Inflationsrisiko vom Gläubiger (z. B Darlehensgeber oder Vermieter) auf den Schuldner verlagert Üblich sind heute Indexklauseln; z. B Verbraucherpreis- oder Barta: Zivilrecht online Lebenshaltungskostenindex; Großhandels- od Baukostenindex Sie werden in (Fach)Zeitschriften verlautbart WS-Klauseln müssen bestimmt oder doch bestimmbar vereinbart werden Rspr lehnt Verbücherung von WS-Klauseln u. H auf § 14 Abs 1 Satz 1 GBG ab: Spezialitätsgrundsatz (? ) So. Wi VL- 18
Wertsicherung (2) - Berechnungs- oder Aufwertungsformel nach der Statistik Austria: A = Index-Ausgangswert bei V-Schluss E = V E = Index-Endwert im A Aufwertungszeitpunkt V = Valorisierungsfaktor Barta: Zivilrecht online Beispiel: Mietzins bei V-Schluss (1. 7. 1997) = 250, - € Diese ursprüngliche Forderung (= 250, - €) muss zum Aufwertungstermin mit dem Valorisierungsfaktor (V) multipliziert werden Verbraucherpreisindex 96: Juni 1997: 101, 2 Juni 2001: 107, 2 250 x 1, 05 = 262, 50 - = Mietzins ab 1. 7. 2001 = 1, 05 102, 2 So. Wi VL- 19
Schwellwertklausel - Rspr-Beispiel Ev. Bl 1976/231: Schwellwertklausel Zwei Berechnungsmethoden der Formulierung: "Schwankungen bis zur Höhe von 5 % bleiben bis zur Erreichung dieser 5 %-igen Änderung unberücksichtigt" 2, 1 % 0, 5 % 0, 8 % 2, 5 % Barta: Zivilrecht online 0 1% Sept 1969 1, 5 % 5% Okt 1970 So. Wi VL- 20
Schwellwertklausel - Vertragsauslegung Definition: Nichtberücksichtigung von Indexschwankungen bis zu einer bestimmten Höhe; z. B bis 5 % Beispiel: Die beklagte Gemeinde zahlt der Klägerin für den Verzicht auf die Ausübung einer Kraftfahrlinien-Konzession eine monatliche Leibrente. Zur Wertsicherung dieser Rente wird im Leibrentenvertrag bestimmt: ". . . dass sich die Höhe der monatlichen Leibrente analog dem. . . monatlich verlautbarten Index der Verbraucherpreise 1969 erhöht oder ermäßigt, wobei Schwankungen in der Höhe von 5 % auf oder ab bis zur Erreichung dieser 5 %-igen Änderung unberücksichtigt bleiben. " Barta: Zivilrecht online Streitpunkt: Ist der monatliche Leibrentenbetrag ab erstmaliger Überschreitung der 5 %- Schwelle ständig der jeweiligen Indexbewegung anzupassen oder bleibt er solange gleich, bis die Indexerhöhung neuerlich 5 % übersteigt ? So. Wi VL- 21
Schwellwertklausel - Urteil Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt: Weil sich „schon aus dem Wortlaut ergebe, dass die Wertsicherung voll zum Zuge kommen solle, wenn die Wertschwankung 5 %. . . Überschreite“ Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren ab: Weil der Vertragstext „nur dahin verstanden werden [könne], dass auch wiederholte Schwankungen unterhalb der 5 %-Schwelle unberücksichtigt bleiben sollen“ Der OGH schloss sich der Rechtsmeinung des Berufungsgerichts an - Argumente: Barta: Zivilrecht online „Die praktische Bedeutung der sog Schwellwertklausel liegt. . . darin, dass sie die Vertragspartner von der Notwendigkeit ständiger Werterhöhungsberechnungen befreit. . . “ Eine „fortlaufend wirkende Sprungklausel“ entspricht durchaus dem Parteiwillen, wenn bei Vertragsschluss ohnehin mit der Erhöhung der Indexzahlen zu rechnen war So. Wi VL- 22
Fall Im Mietvertrag steht: Barta: Zivilrecht online „Der Mietzins orientiert sich am Ölpreis. Steigt dieser mehr als 3 %, so erhöht sich auch der Mietzins um die volle Steigerung des Ölpreises. Das gleiche gilt für die Senkung des Ölpreises. Auch hier sinkt der Mietzins, wenn der Ölpreis mehr als 3 % sinkt. “ Ist diese Wertsicherungsklausel zulässig? So. Wi VL- 23
Barta: Zivilrecht online Zession, Factoring, Schuldnerwechsel So. Wi VL- 24
Barta: Zivilrecht online Zession, Gläubigerwechsel, Forderungsabtretung ‚Offene‘ Forderungen gehören wie Geld oder andere Werte zum Vermögen eines Unternehmens Solche Forderungen können verkauft und zu Geld gemacht werden; sie können auch verschenkt werden oder … in der Geschäftspraxis - fast noch wichtiger – sie können zur Besicherung von Darlehensoder Kreditaufnahmen verwendet werden Achtung: Gegenstand der Zession sind nur Rechte (keine Pflichten/Schulden)! So. Wi VL- 25
Beispiel: Zession, Forderungs(ver)kauf Republik Österreich Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie Barta: Zivilrecht online Der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds hat Darlehensforderungen im Gesamtnominale von 6. 32 Mrd öS zum Preis von 4. 51 Mrd öS an folgende Bestbieter verkauft [= zediert]: Österr. Kommunalkredit AG; Giro. Credit Bank AG der Sparkassen; West LB Westdeutsche Landesbank (Austria) AG; Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien reg. Gen. m. b. H. ; Die Erste österr. Spar-Casse. Bank AG; P. S. K. Österreichische Postsparkasse; Raiffeisen Zentralbank Österreich AG; KNP Leykam Netherlands B. V. ; Raiffeisenbank OÖ reg. Gen. m. b. H. ; Österr. Investitionskredit AG So. Wi VL- 26
Zession – Termini Zessions. V Neugläubiger Altgläubiger Zedent 2 1 übernommener Schuldner 3 Zessionar Barta: Zivilrecht online Zessus So. Wi VL- 27
Barta: Zivilrecht online § 1395 ABGB „Durch den Abtretungsvertrag entsteht nur zwischen dem Überträger (Zedent) und dem Übernehmer der Forderung (Zessionar); nicht aber zwischen dem Letzten und dem übernommenen Schuldner (Zessus) eine neue Verbindlichkeit. Daher ist der Schuldner, so lange ihm der Übernehmer nicht bekannt wird, berechtigt, den ersten Gläubiger zu bezahlen, oder sich sonst mit ihm abzufinden. “ So. Wi VL- 28
§ 12 Ksch. G Barta: Zivilrecht online Verbot der Gehaltsabtretung (1) „Eine Lohn- oder Gehaltsforderung des Verbrauchers darf dem Unternehmer nicht zur Sicherung oder Befriedigung seiner noch nicht fälligen Forderungen abgetreten werden. So. Wi VL- 29
Wie funktioniert Factoring ? 6 3 Factor leitet Restbetrag an VK weiter Bevorschussung (max 90 %) durch Factor = Bank Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Inkasso für VK Forderungsverkauf an Factor 2 Barta: Zivilrecht online 5 K zahlt an Factor 4 Factor übernimmt: 1 Warenlieferung Kauf. V VK = Factoring-Klient österr Exporteur K = Factoring-Debitor ausländischer Importeur So. Wi VL- 30
Abwicklung beim Exportfactoring Exporteur Barta: Zivilrecht online EF + 2 Lieferung und Faktura Kauf. V Ausland 7 8 3 4 a 4 b 6 c Export. Factor Importeur Inkasso Zahlung 20 % Bevorschussung 80 % Delcredereübernahme Factoring. V Ankauf der Forderung + Übersendung der Faktura Österreich 1 I Zahlung E 5 6 b Zahlung 100 % Delcredere 6 a Faktura (Transfer) IF Import. Factor So. Wi VL- 31
„ 3“ Arten des Schuldnerwechsel ↔ Gläubigerwechsel/ Zession Gläubiger Alt-Schuldner befreiende oder privative Schuldübernahme Gläubiger Neu-Schuldner Alt-Schuldner + Barta: Zivilrecht online Gläubiger Schuldbeitritt oder kummulative Schuldübernahme beitretender Schuldner Erfüllungsübernahme interner Übernehmer bloß interne Schuldübernahme So. Wi VL- 32
Barta: Zivilrecht online § 1407 ABGB (1) Die Verbindlichkeiten des Übernehmers sind mit den Verbindlichkeiten des bisherigen Schuldners in Rücksicht auf die übernommene Schuld ebendieselben. Der Übernehmer kann dem Gläubiger die aus dem Rechtsverhältnis zwischen diesem und dem bisherigen Schuldner entspringenden Einwendungen entgegensetzen. (2) Die Nebenrechte der Forderung werden durch den Schuldnerwechsel nicht berührt. Bürgen und von dritten Personen bestellte Pfänder haften jedoch nur dann fort, wenn der Bürge oder Verpfänder dem Schuldnerwechsel zugestimmt hat. So. Wi VL- 33
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